Ablehnung Widerspruch amtsangemessen Alimentation - Klagen, aber wie?

Begonnen von derSchorsch, 25.03.2024 15:42

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Meierheim

Zitat von: PerPlex in 14.02.2026 12:18Aus der PM des StMFH zum TV-L Ergebnis:

"Auf Basis des Tarifergebnisses wird nun geprüft, wie dieses auf die Beamtinnen und Beamte des Freistaats Bayern übertragen wird."

Mir schwant übles...
Das klingt ja immerhin so, als würde man von der sechsmonatigen Verschiebung abweichen. Mit fünf Monaten Nullrunde hat man wohl in Bayern nicht gerechnet.

webs96

Und dann kann der in meinen Augen ,,nutzlose" Beamtenbund sich hinstellen und sagen ,,Seht ihr mal, nur dank uns hat Bayern darauf verzichtet"  ::)

lotsch

Zitat von: SchrödingersKatze in 14.02.2026 14:20Dann hilft im Zweifelsfall nur, die Arbeitsleistung um 2,8 Prozent zurückzufahren.

..... und bei den anstehenden Kommunalwahlen bei den regierenden Parteien kein Kreuzchen machen.

lotsch

Zitat von: webs96 in 14.02.2026 13:39Normalerweise muss jeder Dienstherr nach dem Urteil vom Bundesverfassungsgericht die Besoldung automatisch anpassen nach Inflation, den Tarifsteigerungen aller Arbeitgeber im Schnitt usw.

Technisch müsste also auch Bayern von selbst die Besoldung anpassen, egal ob ein Tarifergebnis vorliegt oder nicht. Der Satz kann also so oder so gedeutet werden. Ich wüsste im Fall einer verzögerten Übernahme des Tarfergebnis aber auch nicht wie ich das positiv in einer Pressemitteilung darstellen würde. Sicherlich wird man sich anschauen wie andere Bundesländer das Tarifergebnis übernehmen und dann entscheiden.

Denkbar ist es, dass der Mindestbetrag in einen prozentualen Wert umgerechnet wird. Denn wenn die Abstände zwischen den Besoldungsgruppen noch weiter abschmelzen bekommt man noch eher Probleme mit dem Bundesverfassungsgericht in naher Zukunft.

Mit dem Ergebnis der Prüfung würde ich bis nach der Kommunalwahl abwarten.

Pumpkin76

Bekannter hat am Mittwoch einen Widerspruchsbescheid bekommen, das LfF scheint jetzt auch abzulehnen.

Surfer

Was sollen ;D  Sie den auch machen, bei 65 000 Widersprüche?  8)
Viele werden den Klageweg nicht gehen, von daher wird ,,sortiert".....

Rheini

Zitat von: Surfer in Gestern um 09:03Was sollen ;D  Sie den auch machen, bei 65 000 Widersprüche?  8)
Viele werden den Klageweg nicht gehen, von daher wird ,,sortiert".....

Könnte ein Rohrkrepierer werden, wenn man sich das BVerfG Urteil anschaut.

Beamtenhustler

https://www.bbb-bayern.de/bbb-klausurtagung-beamtenalimentation-im-fokus/

Hat hier jemand ein Handout oder eine Zusammenfassung gesehen? Wie kann man so teasern und dann nicht wenigstens ein paar Eckpunkte dazuschreiben?

Stefan35347

Zitat von: Beamtenhustler in Heute um 10:40https://www.bbb-bayern.de/bbb-klausurtagung-beamtenalimentation-im-fokus/

Hat hier jemand ein Handout oder eine Zusammenfassung gesehen? Wie kann man so teasern und dann nicht wenigstens ein paar Eckpunkte dazuschreiben?

Ja, das ist überaus aussagefähig. Einfach zu viel Information.... ;D  ;D

derSchorsch

Zitat von: Beamtenhustler in Heute um 10:40https://www.bbb-bayern.de/bbb-klausurtagung-beamtenalimentation-im-fokus/

Hat hier jemand ein Handout oder eine Zusammenfassung gesehen? Wie kann man so teasern und dann nicht wenigstens ein paar Eckpunkte dazuschreiben?

Der Nachtigall hat sich auf Facebook kurz geäußert: 

ZitatDr Schwan gehört zu denjenigen Experten, die die Partnereinkommens für
verfassungswidrig halten. Das hat er auch so in seinem Vortrag dargestellt.

ZitatProf. Dr. Huber, ehemaliger Richter am BVerfG, hat in einem Gespräch mit uns erläutert, dass er es grds für möglich hält, ein berücksichtigen, wenn es
Weder für NRW noch für Bayern sieht er das und kommt folglich auch für Bayern zu dem Schluss: so Bayern eingeführt wurde, ist es verfassungswidrig.

Auf den Hinweis, dass der Richterverein das fiktive Partnereinkommen schon vor Jahren kritisiert und an dessen Verfassungsmäßigkeit gezweifelt hat, kam noch:

Zitatja, wir haben damals auch schon das
Partnereinkommen kritisiert und ja, die Anzeichen/Aussagen/
Bewertungen mehren sich, die die Berücksichtigung des
Partnereinkommens für
verfassungswidrig halten: da gibt es inzwischen das Gutachten des ehem. BVerfG Richters Di Fabio zur Alimentation in NRW, das in weiten Teilen auch auf Bayern übertragen werden kann. Dann gibt es die Einschätzung von Prof Dr Huber, dann gibt es in einzelnen
Bundesländern verwaltungsgerichte Verweisungen an das BVerfG zur Entscheidung, da gibt es entsprechende RdNr in Beschlüssen des BVerfG, die das
"Alleinverdienerprinzip" als maßgeblich herausstellen, etc. Aber es ist auch klar, dass keine Landesregierung, und auch nicht Bayern, von sich aus auf
Expertenaussagen reagieren wird. Es braucht dazu Entscheidungen des BVerfG, die sich explizit mit dem Partnereinkommen befassen. Erst dann wird dazu Klarheit/ Rechtssicherheit/
Handlungssicherheit bestehen.

Findet sich hier:
https://www.facebook.com/share/p/1DffRHYqh7/

Beamtenhustler


untersterDienst

Hmmm, mir war so, als hätte man das damals vom BBB als alles gut kommentiert...
Also entweder irre ich mich oder...

squatty

"Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern!"......