Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Peter2025

Wie hoch ist der kinderzuschlag für das dritte Kind?

netzguru

Zitat von: Alexander79 in Gestern um 09:01Der Passus ist auch "geil".
Zitat:"Etwaiges Einkommen von Kindern wird bei der Ermittlung der Höhe des ergänzenden Fa-
milienzuschlags mitberücksichtigt, da hiermit die alimentativen Bedarfe der Familie, insbe-
sondere der Kinder gedeckt werden sollen."

Doch Kinderarbeit wie ich schon geschrieben habe

KraftfahrerBUND

Weiß einer was ein Beamter A9 gD(PK)im vergleich zum Beamten A9 mD (PHM) mehr hat? Früher waren es ja ca. ~ 11,50 Brutto. Leider findet man nichts dazu, auch nicht beim Rechner.

Sutil91


maxg

Zitat von: BalBund in Gestern um 21:17(...)
7.) §14 Beamtenversorgungsgesetz: Auch hier gibt es - nach meiner Wahrnehmung - kein geschlossenes Bild innerhalb des Hauses. Für künftige Verbeamtungen ist das unkritisch, in den Bestand einzugreifen ist eine andere Geschichte. Aber wenn wir uns an die Debatte um §27 BLV erinnern (und die kleine Gewerkschaft in natoolivgrün, die behauptet, sie hätte den Erhalt sichergestellt), dann wird man das Gesetz auch hieran mit Sicherheit nicht scheitern lassen.
(...)

Wo siehst du hier den Eingriff?
Dass die 69,76% faktisch den zu kürzenden 71,75% entsprechen, wurde doch schon mehrfach ausgeführt. Siehe Seite 155 im Entwurf (Zu Nummer 4 (§ 14) Zu Buchstabe a ...),

matthew1312

Zitat von: maxg in Gestern um 22:31Wo siehst du hier den Eingriff?
Dass die 69,76% faktisch den zu kürzenden 71,75% entsprechen, wurde doch schon mehrfach ausgeführt. Siehe Seite 155 im Entwurf (Zu Nummer 4 (§ 14) Zu Buchstabe a ...),
Stimmt, sehr gut.

InternetistNeuland

Kann meine Frage nur wiederholen. Wie lange lässt sich das Bundesverfassungsgericht diese Auswüchse noch gefallen?

Urteile werden wissentlich missachtet und fehlinterpretiert wo es nichts zu interpretieren gibt.

GeBeamter

Zitat von: InternetistNeuland in Gestern um 22:50Kann meine Frage nur wiederholen. Wie lange lässt sich das Bundesverfassungsgericht diese Auswüchse noch gefallen?

Urteile werden wissentlich missachtet und fehlinterpretiert wo es nichts zu interpretieren gibt.

Wenn die Klagen gegen den Frst. Bayern verfangen in Karlsruhe, ist das gesamte Bundeskonstrukt für die Tonne. Ich denke das nimmt man in Kauf.

BalBund

Zitat von: maxg in Gestern um 22:31Wo siehst du hier den Eingriff?
Dass die 69,76% faktisch den zu kürzenden 71,75% entsprechen, wurde doch schon mehrfach ausgeführt. Siehe Seite 155 im Entwurf (Zu Nummer 4 (§ 14) Zu Buchstabe a ...),
Faktisch entspricht das dem Wert in diesem Moment. Die Frage ist aber, was man KÜNFTIG daran ändern könnte um der Forderung der Wirtschaft nach Anpassung der Pension nach unten gerecht zu werden. Den Ministerialen unter Euch fällt da bestimmt noch was zu ein, mehr kann ich hier nicht ausführen, sorry

Illunis

Warum wird eigentlich keine fiktive Kinderbetreuung mit eingerechnet, oder hab ich die übersehen?

GeBeamter

Zitat von: BalBund in Gestern um 23:02Faktisch entspricht das dem Wert in diesem Moment. Die Frage ist aber, was man KÜNFTIG daran ändern könnte um der Forderung der Wirtschaft nach Anpassung der Pension nach unten gerecht zu werden. Den Ministerialen unter Euch fällt da bestimmt noch was zu ein, mehr kann ich hier nicht ausführen, sorry

Arbeite zwar nicht im Ministerium, aber die können die Pension gerne auf ein der Wirtschaft vergleichbares Niveau bringen, wenn gleichzeitig alle Wirtschaftsunternehmen verpflichtet werden, ihren Beschäftigten eine Betriebsrente i.H.v mind. 25% des Durchschnittsverdienstes auszuschütten.

Wird in der Folge dazu führen, dass die Pensionen gar nicht gesenkt werden würden und der "Pöbel" nicht mehr über die Lücke zur Pension mosert.

Allesnichtskonkretes

@BalBund @durgi
Wurde eine regionale Komponente mal diskutiert, wenn ja, in welchem Umfang und warum wurde sie dann verworfen?

Bundesjogi

Zitat von: BalBund in Gestern um 21:55Wie gesagt, es kommt auf die Brille an, die man aufsetzt. Mir geht es aber gar nicht um den Zuschlag, sondern die Begründung, dass die Kinderbetreuung (die ja Ländersache ist) so weit verbessert ist, dass quasi jede Beamtenfamilie eine auskömmliche Betreuung in Anspruch nehmen kann.

Die Realität sieht bekannter Maßen anders aus, die Differenz aus den aktuell gerichtlichen anerkannten Werten zum fiktiven Einkommen beträgt je nach Lesart rund 12-15.000 p.a. die dann zusätzlich je Beamtenfamilie die kommunalen Kassen und damit mittelbar die Landeshaushalte belasten werden.
Aber wie soll das gehen? Diese Verbindung existiert doch gar nicht. Genau wie alle anderen können Beamtenfamilien wenn kein Betreuungsangebot vorhanden ist die Kosten für ein selbst organisiertes einfordern. Da aber beim Partnereinkommen eben nicht auf Betreuung von Kindern außerhalb von Elternzeit bis zum ersten Lebensjahr abgestellt wird gibt es keine Nachrichten hierzu, außer, dass behauptet wird, dass die Betreuung gegeben sei, was unter Umständen nicht stimmt. Ein Schaden beim Partnereinkommen entsteht eben gerade nicht, da es ja nur fiktiv ist. Ob mit oder ohne Betreuung, die Beamtenfamilie bekommt nur Geld, wenn der/die Partner/in arbeitet und verliert im Gegenzug keines, wenn das nicht der Fall ist. Es ist doch sehr weit hergeholt (sicher zu weit für Gerichte), wenn (ich vereinfache mal die Geschlechterrollen damit es übersichtlicher wird, sorry für Stereotype) der Beamte sagt "mir steht mehr Besoldung zu, weil der Bund ein fiktives Einkommen meiner Frau anrechnet, das sie nicht erreichen kann weil unser Kind nicht betreut ist". Denn ein Schadenersatz wegen keiner oder zu geringer Beschäftigung ist nach geltendem Recht für alle möglich. Diese Regelung mit Bezug zu einem realen und keinem fiktiven Einkommen wird in der gewaltigen Mehrzahl der Fälle doch der (einzig) gangbare Weg sein. Der Passus mag Salz in offene Wunden streuen, die Länder kostet das an der Stelle aber entweder gar nichts oder sehr wenig. Allerhöchstens treibt das ein paar Familien auf den Baum und zur Klage, die das sonst hingenommen hätten aber das wird vernachlässigbar sein.

AltStrG

Zitat von: SwenTanortsch in Gestern um 06:06Der Entwurf scheint in der zitierten Passage - unabhängig von seinem sachlichen Gehalt - mit Blick auf die Vergangenheit gegenwärtig eine gefährliche Wette auf die Zukunft zu sein. Denn wenn man entsprechend wie offensichtlich derzeit geplant die Rechtslage nachträglich mit Bezug nicht zuletzt auf das bekannte Rundschreiben aus dem Sommer 2021 ändert - sie ohne Bezug auf das Rundschreiben entsprechend so ändern zu wollen, wie man sie nun wohl ändern will, wäre noch gefährlicher -, hebt man ja selbst hervor, dass mit jenem Datum (dem, ab dem die Regelung wirkt) eine neue Rechtslage geschaffen wird, die nun - darauf macht GoodBye wiederkehrend schlüssig aufmerksam - im Rahmen der Einheit der Rechtsordnung entsprechend auch wie zu jenem Datum mit einem Widerspruch angegriffen werden können sollte, und zwar auch dann, wenn man im Vertrauen auf jenes Rundschreiben damals und seitdem keinen Widerspruch geführt haben sollte. So jedenfalls würde ich auf der bislang bekannten offensichtlichen Faktenlage die Sache heute interpretieren: In dem Moment, wo die so wie offensichtlich geplante Regelung in Kraft tritt, sollte sie für alle Normunterworfenen mit einem Widerspruch angreifbar sein.

Jene Widersprüche, die dann hoffentlich auch in möglichst größter Zahl eingelegt werden, wären dann negativ zu bescheiden, womit so zunächst einmal im doppelten Sinne eine interessante Situation auf den Bund zukäme: Erstens würde allein schon hinsichtlich der Widersprüche ein Zustand eintreten, den Karlsruhe in der aktuellen Entscheidung in der Rn. 36 als problematisch - nicht zuletzt und gerade für das Bundesverfassungsgericht selbst - betrachtet, sodass der kommende Weg absehbar wäre (vgl. die Rn. 36 unter: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/09/ls20250917_2bvl002017.html).

Der Bund könnte hingegen - das wäre die eine der beiden ihm offenstehenden Alternativen - jene Widersprüche ruhend stellen und sich mit den Gewerkschaften auf eine bestimmte oder unbestimmte Zahl an Musterverfahren verständigen, um im gemeinsamen Sinne die Sachlage zu klären. Da dem Bund auch weiterhin - unabhängig davon, dass er anders als noch bis 1969/71 seit 2006 nicht mehr ermächtigt ist, Rahmenrichtlinien zu erlassen, worauf der Senat in der aktuellen Entscheidung mit dem Wegfall des vormaligen fünften Parameters in der Neuausrichtung seines nun gewandelten "Pflichtenhefts" reagiert und damit den 17 Besoldungsgesetzgeber, wie unlängst geschrieben, durch die Blume sagt: "Euer Problem" - allein schon deshalb, weil es in allen Länderrechtskreisen eine nicht geringe Zahl an Bundesbeamten gibt, eine herausgehobene Funktion im Konzert der Besoldungsgesetzgeber zukommt (sie zeigt sich allgemein darin, dass er und niemand anderes weiterhin ermächtigt ist, den Beamtenstatus im Allgemeinen zu regeln, was durch das Beamtenstatusgesetz Ende der 2000er Jahre geschehen ist), wäre eine solche Verständigung mit den Gewerkschaften politisch vernünftig. Die Vernunft an dieser Stelle des Verfahrens - einer formellen Stelle - dürfte dabei nur umso eher walten, je mehr Widersprüche geführt werden würden, da der Druck auf den Bund, entsprechend zu handeln, zwangsläufig nur umso größer werden wird, je mehr Widersprüche und damit je mehr Bundesbeamte bezweifeln werden, dass ihr Dienstherr sie materiell-rechtlich hinreichend im Rahmen des beiderseitigen Dienst- und Treuverhältnisses behandelte.

Auf dieser Basis - einer im Idealfall (der nicht eintreten wird) höchstmöglichen Zahl an Widersprüchen und also realistisch betrachtet möglichst hohen und hier dann idealerweise möglichst sehr hohen Zahl an Widersprüchen - sich hingegen nicht mit den Gewerkschaften auf eine Reihe von Widerspruchsverfahren zu verständigen, sondern eben - als die zweite der beiden dann dem Bund gegebene Alternative - entsprechend auf die Widersprüche zu reagieren, die negative Bescheidung zu vollziehen, wäre dann also gleichfalls die genannte gefährliche Wette auf die Zukunft. Denn wenn es dann als Folge eines entsprechend unvernüftigen Handelns des Bundes zum Wildwuchs hoher Zahlen an Klageverfahren käme, würde genau jener Zustand im Bund eintreten, den das Bundesverfassungsgericht in den Rn. 34 ff. u.a. als unbedingt zu vermeiden herausstellt, nämlich zu dem Ergebnis führen, "das Potenzial [zu besitzen; ST.], die Arbeitsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts bis hin zu einer Blockade zu beeinträchtigen", weshalb auch nun der Prüfungsgegenstand und Prüfungszeitraum vom Senat entsprechend erweitert worden ist. Das wiederum - eine entsprechend negative Bescheidung einer möglichst hohen Zahl an Widersprüchen - dürfte von Karlsruhe sicherlich nicht mit allergrößter Freude aufgenommen werden.

Ergo: Es liegt auf der Hand, was unsere Aufgabe als hier regelmäßig Lesende und auch entsprechend Schreibende sein wird, nämlich die Kolleginnen und Kollegen dazu ebenfalls zu animieren, in möglichst sehr hoher Zahl Widerspruch gegen die gesetzlichen Regelungen zu führen, sobald sie erlassen sind und also der Widerspruch - im entsprechenden zeitnahen Rahmen - zu führen sein wird.

Damit würde dann - je höher die Zahl der Widersprüche, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass diese ruhend gestellt und eine Einigung auf Musterverfahren gelänge - die tatsächlich gefährliche Wette auf die Zukunft ihren Lauf nehmen. Denn wenn jene Musterverfahren durchschlügen - man sollte vermuten, dass über sie auch für das Bundesverfassungsgericht wegen der herausgehobenen Bedeutung der Bundesbesoldung vorrangig zu entscheiden sein sollte -, dürfte das Signalcharakter auch für alle anderen Rechtskreise haben. Auch darin würde dann die Gefahr der aktuellen Wette auf die Zukunft für den Bund liegen.

Ergo: Sofern die geplanten gesetzlichen Regelungen Gesetzeskraft erlangen sollte, dürfte - so ist zumindest heute zu vermuten - zeitnah Widerspruch zu führen sein und auch Widerspruch geführt werden können. Wer dann möchte, dass sich der Wind drehte, sollte dann nicht nur selbst entsprechend so handeln, sondern in ihrer und seiner Dienststelle trommeln, trommeln, trommeln, um die Zahl der Widersprüche so hoch wie möglich werden zu lassen.

Ich hatte schon ganz weit vorne geschrieben: Ein "Rundschreiben" erzeugt i.A. keine rechtliche Bindungswirkung beim Herausgeber, es ist grundsätzlich eine Empfehlung an die Verwaltung, wie beschrieben handeln zu können. Es ist eine Absichtserklärung, keine Verordnung, Gesetz oder rechtliche Ermächtigung.

Bundesjogi

Zitat von: GoodBye in Gestern um 21:48Schön und ausführlich. Leider nur stellt das Abstellen auf den Faktor des MAE keine sachgerechte Ermittlung eines tatsächlichen Bedarfs dar. Dies ist aber ab dem 3. Kind nach Rechtsprechung des BVerfG nun einmal erforderlich. Das Verfahren ist hierfür schlichtweg nicht geeignet.

Hier geht es eben nicht um den Kontrollmaßstab im Rahmen der Mindestbesoldung.

Der Gegenstand aA ab 3. Kind ist ausgeurteilt durch das BVerfG. Es ist festzustellen, dass dies mit dem Entwurf - zumindest ausgehend vom jetzigen Zahlenmaterial - nicht entsprechend umgesetzt werden soll.
Und du willst und jetzt weismachen, dass 708 Euro die man versteuern muss plus 250 Kindergeld steuerfrei unter die Grenze für Jugendliche von 471 Euro mal 1,15 also 542 fallen können? Das würde mir tatsächlich sehr Leid tun, wenn du auf 708 Euro über 400 Euro Steuern und nicht vorhandene Sozialabgaben bezahlen müsstest...