Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Dogmatikus

Zitat von: BVerfGBeliever in Gestern um 16:46- Die Bruttobesoldung der 4K-Familie läge bei 5.166 € (4.636 € Bruttogrundgehalt + 530 € Familienzuschlag).
- Die Nettobesoldung der 4K-Familie läge bei 4.580 € (5.166 € Bruttobesoldung - 586 € Steuern).
- Die Nettoalimentation der 4K-Familie läge bei 4.430 € (4.580 € Nettobesoldung + 510 € Kindergeld - 660 € PKV-Kosten).

Die im Gesetzentwurf definierten fixen Abstände beziehen sich auf das Bruttogrundgehalt, also hier im Beispiel auf die 4.636 €.

Ich bräuchte nochmal für meine "Brutto-Tabelle" Hilfe, weil ich irgendwie einen Drehwurm im Kopf habe und den von dir verlinkten Rechner nicht finde und/oder nicht verstehe.

Ich möchte für Nds. ebenfalls so eine Tabelle mit Brutto-Werten bauen. Dort beträgt das MÄE 27.853 €.
Wie genau finde ich jetzt auf dieser Basis die Steuerlast der 4K-Familie heraus?

Haftnotiz

Zitat von: BVerfGBeliever in Gestern um 16:46- Die Bruttobesoldung der 4K-Familie läge bei 5.166 € (4.636 € Bruttogrundgehalt + 530 € Familienzuschlag).
- Die Nettobesoldung der 4K-Familie läge bei 4.580 € (5.166 € Bruttobesoldung - 586 € Steuern).
- Die Nettoalimentation der 4K-Familie läge bei 4.430 € (4.580 € Nettobesoldung + 510 € Kindergeld - 660 € PKV-Kosten).

Die im Gesetzentwurf definierten fixen Abstände beziehen sich auf das Bruttogrundgehalt, also hier im Beispiel auf die 4.636 €.

Es gibt noch weitere Zuschläge, die eigentlich noch berücksichtigt werden sollten.

Ergänzender Familienzuschlag
VII.1 Ergänzender Familienzuschlag für Verheiratete (§ 41)
Verheiratete Beamte, Richter und Soldaten Monatsbetrag in Euro
- ohne Kind 607,00
- mit einem zu berücksichtigenden Kind 1 008,00
- mit zwei zu berücksichtigenden Kindern 1 519,00

Erhöhungsbeträge für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge des Ehegatten:
- ohne Kind um 285,00 Euro,
- mit einem zu berücksichtigenden Kind um 286,00 Euro,
- mit zwei zu berücksichtigenden Kindern um 287,00 Euro.

Dann würde die Besoldung noch höher ausfallen oder nicht?

SwenTanortsch

Zitat von: Organisator in Heute um 08:51Ich finde es schwierig, Kinder als gesellschaftliche Ressource zu betrachten und insoweit über ihre staatliche Alimentation zu diskutieren. Eltern bekommen Kinder ohne finanzielle Interessen bzw. egal ob oder wieviel Geld es dafür gibt. Armut oder Reichtum macht keine besseren Kinder sondern die Eltern dazu.

Ansonsten könnte sich bei der Anzahl der Menschen auf der Welt und der Attraktivität Deutschlands die deutsche Gesellschaft locker leisten auf ganz viele Kinder und jegliche finanzielle Unterstützung dieser zu verzichten.

Das kann man individuell so sehen, Organisator; verfassungsrechtlich ist die Sachlage aber komplexer - und genau darauf zielt Rentenonkels m.E. in seinen Grundlagen und Konsequenzen präziser Beitrag auch ab (so wie Du ebenfalls auch Recht hast, dass der Kinderwunsch in der Regel nicht aus ökonomischer Motivation resultiert). Verfassungsrechtlich erkennt aber unsere Rechtsordnung Mutterschaft und Kindesbetreuung als nicht private, sondern auch im Interesse der Gemeinschaft liegende Leistung an, die sich auch gegen "extreme Belastungen der öffentlichen Haushalte" durchsetzt. Im Ergebnis verbietet Art. 6 Abs. 4 GG jede Diskriminierung von Müttern und verengt so den gemäß Art. 3 Abs. 1 GG bestehenden Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers (von Coelln, in: Sachs-Battis, GG, 8. Aufl., 2018, Art. 6, Rn. 92 f.).

So wie die Würde auch jedes Kinds unantastbar ist und es so rechtlich und gesellschaftlich als Individuum anzuerkennen ist, bringt Mutter- und Elternschaft regelmäßig auch eine gesellschaftliche und damit auch ökonomische Perspektive mit sich, sind also Mutterschaft und Kindesbetreuung als nicht private, sondern auch im Interesse der Gemeinschaft liegende Leistung anzuerkennnen. Genau daran schließt Rentenonkels Beitrag an, nämlich an das gesellschaftliche Interesse an Kindern, die als Teil der Gesellschaft gleichfalls Teil des Generationenvertrags werden und entsprechend rechtlich (und damit zwangsläufig auch ökonomisch) so zu betrachten sind, wenn sie rechtlich betrachtet werden.

Rentenonkel

@Nelson: Die Kindergrundsicherung würde jährlich etwa 7,5 MRD EUR an Mehrkosten verursachen.

Der Tankrabatt für zwei Monate kostet den Steurzahler etwa 1,7 MRD EUR.

Der Bundeshaushalt 2026 beträgt rund 525 MRD EUR, dazu kommen noch die Länder und Kommunen, als insgesamt über eine Billionen EURO.

Daher wäre aus meiner Sicht die Kindergrundsicherung sehr wohl bezahlbar, wenn man es denn wollte.

@Organisator: Natürlich kann man einer sinkenden Geburtenrate auch durch vermehrte Zuwanderung begegnen. Das schafft jedoch neue, gesellschaftliche und auch politische Probleme und den Weg gehen offenkundig nicht alle mit.

@Swen: Vielen Dank für Deine Präzisierung, genau das war das, worauf ich hinauswollte.

BVerfGBeliever

#9454
Zitat von: Dogmatikus in Heute um 09:16Ich möchte für Nds. ebenfalls so eine Tabelle mit Brutto-Werten bauen. Dort beträgt das MÄE 27.853 €.
Wie genau finde ich jetzt auf dieser Basis die Steuerlast der 4K-Familie heraus?
Hallo Dogmatikus, kein Problem:

1.) Laut dieser Quelle lag das MÄE in Niedersachsen im letzten Jahr bei 27.973 € (eventuell gab es zwischenzeitlich noch ein kleines Update).
2.) Entsprechend lag die Prekaritätsschwelle bei 27.973 € * 2,3 * 0,8 = 51.470 € im Jahr bzw. 4.289 € im Monat (gerundet).
3.) Um über diese Schwelle zu kommen, braucht eine 4K-Familie also eine 2025er Nettobesoldung von 4.439 € im Monat (Kindergeld 510 €, außerdem Annahme: PKV-Kosten 660 €, von denen 530 € steuerlich anrechenbar sind).
4.) Die erforderliche Bruttobesoldung lässt sich beispielsweise per Trial-and-Error mit diesem Rechner ermitteln. Ergebnis: 4.973 €, siehe hier (Steuern: 534 €).
5.) Nimmt man jeweils 265 € Zuschlag für die ersten beiden Kinder an (so wie im Gesetzentwurf), würde sich die Bruttobesoldung entsprechend aus 4.443 € Grundgehalt und 530 € Familienzuschlag zusammensetzen.
6.) Ausgehend von den 4.443 € Grundgehalt könntest du schließlich eine hypothetische Niedersachsen-Tabelle erstellen..

NelsonMuntz

Zitat von: Rentenonkel in Heute um 09:39@Nelson: Die Kindergrundsicherung würde jährlich etwa 7,5 MRD EUR an Mehrkosten verursachen.

Der Tankrabatt für zwei Monate kostet den Steurzahler etwa 1,7 MRD EUR.

Der Bundeshaushalt 2026 beträgt rund 525 MRD EUR, dazu kommen noch die Länder und Kommunen, als insgesamt über eine Billionen EURO.

Daher wäre aus meiner Sicht die Kindergrundsicherung sehr wohl bezahlbar, wenn man es denn wollte.

Die Kindergrundsicherung hätte das Beispiel mit dem angestellten Arzt doch gar nicht berührt, weil dieser bereits zu viel verdient und es für einen Angestellten völlig unbeachtlich ist, ob er durch die Last über Kinder vom einem Niveau oberhalb des Durchschnitts in Richtung Präkariat "stürzt".

Was ich mit nicht bezahlbar meinte, wäre ein KinderGRUNDEINKOMMEN, bspw. durch einer Verdoppelung des Kindergelds. Da wären wir dann schon über 50 Mrd. p.a.


BVerfGBeliever

Zitat von: Haftnotiz in Heute um 09:17Dann würde die Besoldung noch höher ausfallen oder nicht?
Hallo Haftnotiz, in den Berechnungen von Dogmatikus wird ja angenommen, dass es keine Anrechnung eines Partnereinkommens gibt. Entsprechend gibt es dann natürlich auch keine etwaigen Ergänzungszuschläge..

Lichtstifter

ZitatLegislative und Exekutive in diesem Land sind von einer gemeinsamen großen Angst getrieben....
Den Umfragewerten und den Wahlergebnissen.....
Und so traut sich niemand, einen großen Wurf zu landen.

Diesen Trend sich von intellektuellen Wadenbeißern zum Duckmäußer degradieren zu lassen stößt mir auch schon lange auf.

ZitatDenn aus irgend einem Grund heraus , denkt man sich , gar nichts zu ändern, keinen Mut zu haben, nicht neue Wege gehen zu wollen, begeistert das Wahlvolk, und alle wählen wieder so wie früher.

,,Wer in die Fußstapfen anderer tritt, hinterlässt keine eigenen Spuren."

"Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind."

"Wahnsinn ist, immer wieder das Gleiche zu tun und andere Ergebnisse zu erwarten!"

ZitatUnd zu Checks and balances gehört ja auch die dritte Gewalt, die sich aber zunehmend allein gelassen fühlt, nicht unterstützt, ausgebremst und natürlich auch Angst hat vor der Möglichkeit, dass auch mal ein AFD Richter dem BVerfG angehören wird, und auch seine Urteile dahingehend abwägt.
In Gänze eine schreckliche Zeit!

BVerfG arbeitet behutsam und mit Sorgfalt an den Problemen, die der Gesetzgeber verursacht. Hat es dann mit Präzision gleich einem Ingenieur etwas für diese Probleme gebastelt, sorgt der Gesetzgeber wieder für die nächste Baustelle.


Prekariatsbeamter

Ryan

In Hamburg gab es im März 2026 klageabweisende Urteile zur Alimentation von Familien mit drei oder mehr Kindern. Wurden diese schon mal erwähnt? An mir sind sie jedenfalls vorbeigegangen...
https://justiz.hamburg.de/gerichte/verwaltungsgericht-hamburg/alimentationsverfahren

Highlights:

1. Das VG thematisiert die Frage, ob bzw. unter welchen Umständen bei rückwirkenden (Nachbesserungs-)Gesetzen eine erneute Geltendmachung der Alimentationsansprüche notwendig ist.

Nachbesserungsgesetze [...] können dazu führen, dass Beamtinnen und Beamte ihren Anspruch auf amtsangemessene Alimentation für die streitgegenständlichen Jahre erneut geltend machen müssen.
  ...
Dem Interesse der Dienstherren einerseits und der Beamtinnen und Beamten andererseits entspricht es, dass die Beamtinnen und Beamten ihren Anspruch auf amtsangemessene Alimentation jedenfalls dann erneut geltend machen, wenn sie in einem anhängigen Verfahren ein Schreiben des Dienstherrn erhalten, mit dem dieser beispielsweise deutlich macht, dass ein etwaiges Alimentationsdefizit durch das Nachbesserungsgesetz weggefallen ist und sich das Verfahren aus seiner Sicht erledigt hat. Eine bloße Nachzahlung reicht hingegen zumindest in Regel noch nicht für ein erneutes Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung aus, weil es Nachbesserungsgesetze mit Nachzahlungen gibt, bei denen der Gesetzgeber sogar selbst bereits ankündigt, dass er noch weitere Nachbesserungen vornehmen wird. Bloße Ausführungen in den Begründungen von Gesetzentwürfen reichen entgegen der Auffassung der Beklagten zumindest in der Regel ebenfalls noch nicht, um ein erneutes Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung auszulösen, weil von den Beamtinnen und Beamten grundsätzlich nicht zu erwarten ist, dass sie diese Ausführungen gänzlich unaufgefordert zur Kenntnis nehmen und auswerten.
Davon kann man halten was man will. Es scheint, als müsste man in diesem Zusammenhang einfach allem und jedem erstmal widersprechen. Wäre dieses "Schreiben" nicht eigentlich ein Bescheid mit "dann klag' doch" Hinweis?

2. Das VG wendet die MÄE-Systematik auch beim dritten Kind an, und zwar mit einem Faktor von 0,34 (gewichteter Durchschnitt). Gleichwohl werden die Ergebnisse auch mit 115% der Grundsicherung verglichen. Es kommen Nettobeträge zwischen 500 und 600 Euro in den Jahren 2017 bis 2021 raus, wobei die 115% Werte etwas höher sind als die MÄE Werte. Da per Nachbesserungsgesetz scheinbar entsprechende Beträge gewährt wurden, wird die Klage abgewiesen.


Hugo


PolareuD

Zitat von: NelsonMuntz in Heute um 09:51Was ich mit nicht bezahlbar meinte, wäre ein KinderGRUNDEINKOMMEN, bspw. durch einer Verdoppelung des Kindergelds. Da wären wir dann schon über 50 Mrd. p.a.


Auch das wäre finanzierbar, wenn man es nur politisch wollte durch Streichung von Subventionen.

https://www.publikationen-bundesregierung.de/pp-de/publikationssuche/30-subventionsbericht--2383846
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

BWBoy

Das Problem bei der Kindergrundsicherung ist, dass dieses Geld bei vielen extremen Problemfällen nicht bei den in Armut lebenden Kindern ankommen wird.

Das wird verraucht, versoffen, in Gel-Nägel investiert, es wir noch öfter zum Friseur gerannt, das fünfte Haustier angeschafft, oder Papa bekommt ne neue Playstation, um nur ein paar Beispiele zu nennen.


Eine Kindergrundsicherung hilft keinem Kind, deren Eltern nicht mit Geld umgehen können und dennoch nur das allernötigste für ihre Kinder ausgeben.


Gleichwohl wäre eine Kindergrundsicherung natürlich trotzdem zu begrüßen. Auch wenn man den Extremfällen damit nicht helfen kann, kann es doch dazu führen, dass bei anderen, die Entscheidung pro Kind nicht existenzbedrohend wird.

Rentenonkel

Zitat von: NelsonMuntz in Heute um 09:51Die Kindergrundsicherung hätte das Beispiel mit dem angestellten Arzt doch gar nicht berührt, weil dieser bereits zu viel verdient und es für einen Angestellten völlig unbeachtlich ist, ob er durch die Last über Kinder vom einem Niveau oberhalb des Durchschnitts in Richtung Präkariat "stürzt".

Was ich mit nicht bezahlbar meinte, wäre ein KinderGRUNDEINKOMMEN, bspw. durch einer Verdoppelung des Kindergelds. Da wären wir dann schon über 50 Mrd. p.a.


Wenn die Chefärztin vier Kinder gehabt hätte, hätte sie auch nach dem neuen Modell davon profitiert. Sie hätte einen Anspruch auf einen Kinderzusatzbeitrag gehabt, da Einkommen oberhalb der Prekariatsschwelle nur zu 45 % angerechnet worden wäre und bei vier Kindern die Prekariatsschwelle recht hoch ist. Sicherlich wäre es kein voller Betrag gewesen, aber am Ende hätte sie vermutlich mehr gehabt als der Beamte mit A 9.

Die Wiedereinführung einer Vermögensteuer in Deutschland wird ja auch schon seit Jahren kontrovers diskutiert, wobei Studien Mehreinnahmen von jährlich zwischen 15 und über 147 Milliarden Euro prognostizieren. Daher wären auch 50 Mrd. EUR machbar, so man denn möchte.

Lichtstifter

Ganz zu schweigen, dass wir jetzt viele Milliarden raushausen müssen, weil man dachte, man müsse mit Energieoligarchen kuscheln gehen.

Und cumex wurde ja dankenswerterweise auch schon erwähnt, bei der man mangels starker Steuerfahndung nicht mehr an die Millarden kommt. CumEx ist übrigens das dritte Kind. Es hat noch die Geschwister LuxLeaks und PanamaPapers.

Es braucht keiner mehr von zu wenig Geld sprechen.

Ich werde mir meinen Teil mittels Rechtsbeistand holen und in meinem Wirkungskreis die hier wichtigen Werke streuen. Allein schon aus Respekt vor den Erstellern.
Prekariatsbeamter

NelsonMuntz

Zitat von: PolareuD in Heute um 10:30Auch das wäre finanzierbar, wenn man es nur politisch wollte durch Streichung von Subventionen.

https://www.publikationen-bundesregierung.de/pp-de/publikationssuche/30-subventionsbericht--2383846

:) - Ja, da hast Du natürlich auch recht. Ob eingesparte Mittel dann aber tatsächlich für Kinder eingesetzt würden, wäre im Haifischbecken der politischen Begehrlichkeiten zu diskutieren.

Zitat von: Rentenonkel in Heute um 10:44Die Wiedereinführung einer Vermögensteuer in Deutschland wird ja auch schon seit Jahren kontrovers diskutiert, wobei Studien Mehreinnahmen von jährlich zwischen 15 und über 147 Milliarden Euro prognostizieren. Daher wären auch 50 Mrd. EUR machbar, so man denn möchte.

Da bin ich ganz bei Dir! Ein KindergrundEINKOMMEN würde hier ganz konkret im stets wiederkehrenden und oft neidvollen Vergleich der unterschiedlichen Situation zwischen Beamten und TB aber final Ruhe einkehren lassen. Das fände ich durchaus sympathisch.