Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Kority

Zitat von: GeBeamter in 30.07.2026 09:31Das wäre doch auch eine Story, die man gut erzählen kann. Das würde wie gewünscht BPol und Bundeswehr etwas besser stellen, als die Schreibtischtäter in anderen Behörden.

Allerdings macht man davon keine großen Sprünge, denn die Empfänger freier Heilfursorge sollten eigentlich ja noch die Anwartschaft in der PKV bezahlen.

Jap wir zahlen die kleine/große Anwartschaft + Pflegepflichtversicherung. Sind bei mir jetzt "nur" 50€ im Monat aber abgeschlossen hatte ich das ganze damals für 21€ und es wird gefühlt jedes jahr teurer

DrStrange

Zitat von: GeBeamter in 30.07.2026 09:31Allerdings macht man davon keine großen Sprünge, denn die Empfänger freier Heilfursorge sollten eigentlich ja noch die Anwartschaft in der PKV bezahlen.

Das stimmt. Also ein wenig Abzug gibt es dennoch.

Finanzer

Die freie Heilfürsorge kann den betreffenden Beamten wieder mit einem Federstrich des DH genommen werden, diese hat bei der Berechnung der Mindestbesoldung somit nichts zu suchen.

Dogmatikus

Zitat von: Dogmatikus in 29.07.2026 17:35Screenshot Tabelle

Kann mir mal jemand bei der Fehlersuche helfen? Ich stehe gerade auf dem Schlauch.

Ich habe mich nun doch an der Tabelle versucht, zunächst anhand der Brutto-Berechnung. Da bin ich ziemlich sicher, dass die Zahlen einigermaßen belastbar sind.

Mich hat dann doch aber der Netto-Fehlbetrag interessiert und ich habe versucht, auch diesen zu berechnen. Allerdings scheint der Fehlbetrag netto dann viel zu nah am Fehlbetrag brutto zu liegen. Sieht jemand, was ich anpassen muss?

Die Tabelle könnte ich Interessierten nach der Fehlersuche natürlich zur Verfügung stellen.

Niemand?  :-\

BeamtenBund

Ich hab da eine kreative Idee, bin aber rechtlich absolut unwissend meiner Idee gegenüber!???

Im Steuerrecht gibt es ja die verbindliche Auskunft, bei der ein nicht verwirklichter Sachverhalt und nicht klar aus dem Gesetz oder der Rechtsprechung definierte Regelung vorliegt.

Könnte nicht in einem der kommende Urteile durch das BVerfG nicht folgender Kniff den Gesetzgeber binden?

Was nicht klar ist ob es gegen das GG in Sachen aA verstößt oder nicht, darf nicht in ein Besoldungsgesetz einfach eingebaut werden, sondern muss durch das BVerfG erst bestätigt oder abgelehnt werden!?

Dadurch würde man dem Gesetzgeber doch seine gesetzgeberische Gestaltungsspielraum ja offen lassen. Er darf Kreativ sein, er muss es eben nur vorher verifizieren lassen.

Weiterer Vorteil!
Widersprüche wären obsolet und ebenfalls würden die Verwaltungsgerichte nicht überlastet werden!
Wieso ist das Spiel weiterhin so, dass der juristische Leihe gegen den Dienstherren vorgehen muss?

Bitte steinigt mich nicht gleich, wenn es diese Idee bereits gab und ich offensichtliche Hinweise, weshalb es nicht geht, übersehen habe!

 ??? 

Ryan

Zitat von: Dogmatikus in 30.07.2026 10:10Niemand?  :-\
Wenn Du Dir bei den Bruttowerten sicher bist, rechne das Netto am besten jeweils vom Brutto-R1-Ist und vom Brutto-R1-Soll (Brutto - PKV - Steuern + Kindergeld) und bilde anschließend die Differenz der Nettobeträge. Dann sollte es eigentlich passen. Ich vermute, dass Deine Netto-Skalierung nicht funktioniert.

InternetistNeuland

Zitat von: BeamtenBund in 30.07.2026 11:35Ich hab da eine kreative Idee, bin aber rechtlich absolut unwissend meiner Idee gegenüber!???

Im Steuerrecht gibt es ja die verbindliche Auskunft, bei der ein nicht verwirklichter Sachverhalt und nicht klar aus dem Gesetz oder der Rechtsprechung definierte Regelung vorliegt.

Könnte nicht in einem der kommende Urteile durch das BVerfG nicht folgender Kniff den Gesetzgeber binden?

Was nicht klar ist ob es gegen das GG in Sachen aA verstößt oder nicht, darf nicht in ein Besoldungsgesetz einfach eingebaut werden, sondern muss durch das BVerfG erst bestätigt oder abgelehnt werden!?

Dadurch würde man dem Gesetzgeber doch seine gesetzgeberische Gestaltungsspielraum ja offen lassen. Er darf Kreativ sein, er muss es eben nur vorher verifizieren lassen.

Weiterer Vorteil!
Widersprüche wären obsolet und ebenfalls würden die Verwaltungsgerichte nicht überlastet werden!
Wieso ist das Spiel weiterhin so, dass der juristische Leihe gegen den Dienstherren vorgehen muss?

Bitte steinigt mich nicht gleich, wenn es diese Idee bereits gab und ich offensichtliche Hinweise, weshalb es nicht geht, übersehen habe!

 ??? 

Der Gesetzgeber will doch gar keine schnelle Entscheidung. Er ist es doch der auf Zeit spielt mit immer neuen verfassungswidrigen Entwürfen.

andreb

Lustigerweise müsste man mal in Erfahrung bringen, ob die Beamten aus dem Referat D3 ebenfalls Widerspruch gegen ihre Besoldung erhoben haben.

Oder wird dies in Feedbackgesprächen mit der politischen Leitung als ,,unerwünscht" und ,,karriereschädlich" erachtet ?

Dogmatikus

#3098
Zitat von: Ryan in 30.07.2026 12:25Wenn Du Dir bei den Bruttowerten sicher bist, rechne das Netto am besten jeweils vom Brutto-R1-Ist und vom Brutto-R1-Soll (Brutto - PKV - Steuern + Kindergeld) und bilde anschließend die Differenz der Nettobeträge. Dann sollte es eigentlich passen. Ich vermute, dass Deine Netto-Skalierung nicht funktioniert.

Meinst du so?
Versuch Nettoberechnung

Das fände ich jedenfalls eigentlich stringent, weil man ja schauen müsste, was man bei korrekter Alimentation im jeweiligen Jahr hätte versteuern müssen, was dann netto rausgekommen wäre und wie sich das zum tatsächlichen Netto verhält.

Dann ergibt sich für mich aber eine weitere Frage:
  • Wenn ich die so berechneten Netto-Fehlbeträge für die Jahre meiner Widersprüche summiere, kommt ca. 155k€ raus.
  • Nehme ich aber die Summe der Brutto-Fehlbeträge (302k €...) und gebe diesen in den Lohnsteuerrechner ein - ich tue also so, als ob ich die Brutto-Nachzahlung jetzt versteuern müsste - lande ich bei knapp 181k €.
  • Noch eklatanter wird es, wenn ich für jedes Jahr gesondert zunächst lediglich den Brutto-Fehlbetrag in den Lohnsteuerrechner des jeweiligen Jahres eingebe und dann die Einzelwerte der jeweiligen Jahre addiere. Dann landet man deutlich über 255k €.

Mir gehts nicht um Genauigkeit auf den letzten Cent, aber die Werte schwanken schon immens.

Anders gesagt: Ich bin mir ziemlich sicher, dass der Rechenweg zur Summe der Brutto-Fehlbeträge korrekt ist, und dieser wäre ab 2020 unfassbar: knapp 302.500 € brutto.

Nur wie sich aus dieser Summe genau der fehlende Netto-Betrag ergibt, ist mir immer noch nicht ganz klar?

Rheini

@Dogmatikus

Ich glaube Du brauchst die Berechnung mit den 302k nicht anzustellen, vorher werden die Beamten an den Nordpool verschifft  :o .

Dogmatikus

Zitat von: Rheini in 30.07.2026 14:33@Dogmatikus

Ich glaube Du brauchst die Berechnung mit den 302k nicht anzustellen, vorher werden die Beamten an den Nordpool verschifft  :o .

Mir geht es bei der Berechnung auch gar nicht so sehr darum, was ich realistisch erwarte.
Aber die Mindestbesoldung kann man halt sehr gut und einfach berechnen, wenn man die ganzen Rechentricks rauslässt.
Aufgrund des Abstandsgebots kann man dann auch näherungsweise errechnen, wo man selbst eigentlich liegen müsste.

Für mich ist das gerade für die zukünftigen Entwicklungen eine gute Hilfe, um einschätzen zu können, wann die aA erreicht wäre.

Die Berechnung des bisherigen "Schadens" ist dabei eine Rechenübung, die mir einerseits Spaß macht. Und die ich andererseits den Kollegen hinlegen kann, die immer noch denken, es geht inkl. aller Nachzahlungen um 3-stellige Beträge...

Rheini

Mein Beitrag bitte als Satire verstehen.

Cyberax

Zitat von: Dogmatikus in 30.07.2026 16:12Mir geht es bei der Berechnung auch gar nicht so sehr darum, was ich realistisch erwarte.
Aber die Mindestbesoldung kann man halt sehr gut und einfach berechnen, wenn man die ganzen Rechentricks rauslässt.
Aufgrund des Abstandsgebots kann man dann auch nä
Zitat von: Dogmatikus in 30.07.2026 10:10Niemand?  :-\
herungsweise errechnen, wo man selbst eigentlich liegen müsste.

Für mich ist das gerade für die zukünftigen Entwicklungen eine gute Hilfe, um einschätzen zu können, wann die aA erreicht wäre.

Die Berechnung des bisherigen "Schadens" ist dabei eine Rechenübung, die mir einerseits Spaß macht. Und die ich andererseits den Kollegen hinlegen kann, die immer noch denken, es geht inkl. aller Nachzahlungen um 3-stellige Beträge...

https://www.directupload.eu/file/d/9361/xo4x26pj_png.htm

Meine KI hat das ne Stunde als Excel-Sheet gebaut und hab es mal als Bild verdichtet exportiert :-)

BVerfGBeliever

Zitat von: NvB in 30.07.2026 07:33Man hätte schon früher als 1996 anfangen können. Aber ich gehe davon aus, dass es an Gisela Färber liegt, dass man das Jahr 1996 genommen hat [...]
Für sich genommen ist die Wahl des Jahres 1996 nicht das eigentliche Hauptproblem. Der Zeitraum seit damals dürfte grundsätzlich lang genug sein, um die "Fortschreibung" der Besoldung ansatzweise analysieren zu können. Hier mal beispielhaft im Vergleich mit der Preisentwicklung:
- Die A16-Endstufenbesoldung ist von 61.978,95 EUR im Jahr 1996 auf 106.957,23 EUR im Jahr 2025 gestiegen, also von 100% auf 172,57%. Der BMI-Entwurf kommt auf Seite 109 auf einen (vergleichbaren) Wert von 172,14%.
- Der Verbraucherpreisindex ist laut dieser Quelle von 72,0 im Jahr 1996 auf 121,9 im Jahr 2025 gestiegen, also von 100% auf 169,31%. Der BMI-Entwurf kommt auf Seite 116 auf einen (vergleichbaren) Wert von 168,95%.

Mit anderen Worten: Der BMI-Entwurf kommt zu dem korrekten Schluss, dass die reale, also preisbereinigte, A16-Besoldung im Jahr 2025 in etwa auf dem Niveau des Jahres 1996 lag. Ein A16-Beamter hatte also im Jahr 2025 ungefähr die gleiche Kaufkraft wie im Jahr 1996 (die etwaige steuerliche "kalte Progression" lassen wir mal außen vor).


Das wirkliche Problem ist jedoch ein ganz anderes. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit war die komplette Besoldung bereits im Jahr 1996 signifikant zu niedrig! Konkret:
- Das Hamburger Verwaltungsgericht hat kürzlich ermittelt, dass die Besoldung in allen im Urteil betrachteten Jahren (2008 bis 2019) massiv zu niedrig war, siehe hier. Beispiel: Die Bruttobesoldung des kleinsten Hamburger 4K-Beamten hätte im Jahr 2019 um mindestens 46% höher sein müssen, als sie es tatsächlich war, siehe hier.
- Im Jahr 1996 dürfte die Lage ähnlich gewesen sein, hier mal eine überschlägige Ad-Hoc-Rechnung mit dem damaligen MÄE-Wert, der aus dem Sozio-Oekonmischen Panel (SOEP) stammt.

Mit anderen Worten: Die komplette Fortschreibungsorüfung ist gewissermaßen "falsch" geeicht bzw. kalibriert, weil sie mit einer höchstwahrscheinlich massiv verfassungswidrigen Besoldung im Basisjahr 1996 startet. Dies führt dazu, dass alle Besoldungsindex-Werte in allen folgenden Jahren signifikant zu hoch sind und somit zu hochgradig "fragwürdigen" Ergebnissen beim Vergleich mit den anderen Indizes führen. Es wird also quasi die verfassungswidrige Besoldung des Jahres 1996 bis in alle Ewigkeit "fortgeschrieben". Eine mögliche Lösung könnte darin bestehen, dass man rückwirkend eine "korrigierte" Besoldungstabelle des Jahres 1996 erstellt, welche die Vorgaben des BVerfG erfüllt. Würde man anschließend diese korrigierte Tabelle als Ausgangspunkt nehmen, dann hätte die Fortschreibungsprüfung plötzlich sehr scharfe Zähne und würde beispielsweise im Jahr 2025 im Vergleich mit den Preisen und Löhnen zu sehr grell leuchtenden Parameter-Lampen führen.


P.S. Das Pro-Kopf-BIP ist laut dieser Quelle übrigens von 23.673 EUR im Jahr 1996 auf 52.523 EUR im Jahr 2025 gestiegen, also von 100% auf 221,87% (statt auf 172,57% wie die A16-Besoldung, siehe oben). Würde man also die Besoldung nicht nur mit den Preisen und Löhnen, sondern auch mit dem Pro-Kopf-BIP vergleichen, dann würde man sogar schon mit der "falsch" kalibrierten Starttabelle einen erheblichen Nachholbedarf der Besoldung konstatieren! So hätte die A16-Besoldung im Jahr 2025 nicht bei 107.000 EUR, sondern stattdessen bei mehr als 130.000 EUR liegen müssen, um das 95%-Kriterium in Bezug auf das Pro-Kopf-BIP einzuhalten. Ebenso käme man zu deutlich "schöneren" Parameterwerten, wenn man statt des Nominallohnindex den Index der Bruttomonatsverdienste verwenden würde, siehe den obigen Beitrag von BuBea.

Maximus

Zitat von: BVerfGBeliever in 30.07.2026 19:50Mit anderen Worten: Die komplette Fortschreibungsorüfung ist gewissermaßen "falsch" geeicht bzw. kalibriert, weil sie mit einer höchstwahrscheinlich massiv verfassungswidrigen Besoldung im Basisjahr 1996 startet. Dies führt dazu, dass alle Besoldungsindex-Werte in allen folgenden Jahren signifikant zu hoch sind und somit zu hochgradig "fragwürdigen" Ergebnissen beim Vergleich mit den anderen Indizes führen. Es wird also quasi die verfassungswidrige Besoldung des Jahres 1996 bis in alle Ewigkeit "fortgeschrieben". Eine mögliche Lösung könnte darin bestehen, dass man rückwirkend eine "korrigierte" Besoldungstabelle des Jahres 1996 erstellt, welche die Vorgaben des BVerfG erfüllt. Würde man anschließend diese korrigierte Tabelle als Ausgangspunkt nehmen, dann hätte die Fortschreibungsprüfung plötzlich sehr scharfe Zähne und würde beispielsweise im Jahr 2025 im Vergleich mit den Preisen und Löhnen zu sehr grell leuchtenden Parameter-Lampen führen.

Bei der Fortschreibungsprüfung liegt der Fokus auf der Entwicklung des tatsächlichen Besoldungsniveaus zwischen 1996 und XXXX. Wenn ich jetzt nachträglich für 1996 eine korrigierte Besoldungstabelle erstelle, wird nicht mehr die tatsächliche Entwicklung abgebildet. Ob 1996 das Besoldungsniveau verfassungsgemäß war oder nicht, spielt hier für das Gericht keine Rolle. Das Gericht möchte lediglich wissen, wie sich das Besoldungsniveau seit 1996 tatsächlich entwickelt hat. Nicht mehr und nicht weniger.

Dass das Besoldungsniveau 1996 ggf. nicht verfassungsgemäß war, wird vom Gericht offensichtlich hingenommen (wahrscheinlich war das Besoldungsniveau nach den aktuellen Regeln noch nie verfassungsgemäß). Jedenfalls will das Gericht nicht mit irgendwelchen fiktiven Werten rechnen. Ausgangspunkt sind immer die tatsächlichen Gegebenheiten.