Besoldungsrunde 2025-2028 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 19:57

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AltStrG

Zitat von: Max_Muster in Gestern um 12:11Ich bin gespannt! Ohne Partnereinkommen, Familienzuschlägen mit Abstufungen, etc. wird das sicher nicht gelingen.
Warum nicht? Das ist nunmehr die aktuell geltende Rechtslage.

JayBrak

Zitat von: AltStrG in Gestern um 12:56Warum nicht? Das ist nunmehr die aktuell geltende Rechtslage.

In welchem Urteil steht etwas davon, dass das festgelegte Einkommen ohne Familienzuschläge erreicht werden muss? Im Urteil vom September 2025 steht in jedem Fall das Gegenteil.

Robertbob

Zitat von: JayBrak in Gestern um 17:05In welchem Urteil steht etwas davon, dass das festgelegte Einkommen ohne Familienzuschläge erreicht werden muss? Im Urteil vom September 2025 steht in jedem Fall das Gegenteil.
Auf alle Fälle muss eine aA über das Grundgehalt erfolgen. Das wurde dort festgestellt. Es steht zwar nichts darin, das der FamZ. und ähnliches nicht mehr gezahlt werden dürfen. Aber darum geht's hier ja auch nicht.
Ich versteh nicht,  wieso hier einige so angefixt sind, weil die davon ausgehen,  das es hier User gibt, die ihnen nicht den FamZ oder ähnliches gönnen.

JayBrak

Zitat von: Robertbob in Gestern um 17:21Auf alle Fälle muss eine aA über das Grundgehalt erfolgen. Das wurde dort festgestellt. Es steht zwar nichts darin, das der FamZ. und ähnliches nicht mehr gezahlt werden dürfen. Aber darum geht's hier ja auch nicht.
Ich versteh nicht,  wieso hier einige so angefixt sind, weil die davon ausgehen,  das es hier User gibt, die ihnen nicht den FamZ oder ähnliches gönnen.

Darum geht es doch gar nicht. Es wird formuliert "das ist die geltende Rechtslage". Und dann würde mich interessieren, woher diese Auffassung kommt, weil im Urteil etwas anderes steht.

Auch das eine aA (4K) ausschließlich über das Grundgehalt erfolgen muss, habe ich so noch nicht im Urteil gelesen. Im Urteil steht explizit drin, dass die aA über Familienzuschläge erreicht werden darf. Deshalb interessiert mich auch, woher deine Position kommt, was habe ich im Urteil überlesen?

Max_Muster

Zitat von: AltStrG in Gestern um 12:56Warum nicht? Das ist nunmehr die aktuell geltende Rechtslage.
Damit hast Du recht, aber die Sprünge wären extrem und zusätzlich muss ja das Abstandsgebot bis A16 bewahrt werden. Aber auf der anderen Seite kenne ich die exakten Zahlen nicht und das "Problem" ist eventuell viel kleiner als wir alle denken.
Erschrocken bin ich vielmehr als mir klar wurde, dass einfache Beamte mit Kindern auf Grundsicherung angewiesen sind. Das darf nicht sein. Da verschieben Bund und Länder Probleme auf kommunale Haushalte. Das sind ganz miese Taschenspielertricks.

Robertbob

#1925
Zitat von: JayBrak in Gestern um 17:55Im Urteil steht explizit drin, dass die aA über Familienzuschläge erreicht werden darf. Deshalb interessiert mich auch, woher deine Position kommt, was habe ich im Urteil überlesen?
Vielleicht solltest du dir einmal die völlig überzogen Familienzuschläge in NRW  anschauen,  dann kann es sein, das auch dir ein Licht aufgeht.
Heißt für NRW wahrscheinlich FamZ. abschmelzen und Grundgehalt erhöhen.

AltStrG

#1926
Zitat von: JayBrak in Gestern um 17:05In welchem Urteil steht etwas davon, dass das festgelegte Einkommen ohne Familienzuschläge erreicht werden muss? Im Urteil vom September 2025 steht in jedem Fall das Gegenteil.

Das steht da nicht. Aber das jetzt wieder und wieder zu erklären, macht mir im Urlaub keine Freude, daher zwei kurze Anmerkungen:

- die aA ist ohne die Zuschläge zu erreichen, die nicht JEDEM Beamten zustehen. Zuschläge sind auf ein absolutes Minimum zu reduzieren oder entfallen zu lassen. ZuLAGEN sind davon nicht umfasst.
- Familienzuschläge (u.a 3+ Kind) und das fiktive Partnereinkommen zur Erreichung der aA als 4K Modell werden in den nicht selektiv gelesen Randnummer des Beschlusses de facto ausgeschlossen, vgl. beispielsweise 78 ff

Wenn breitere und längere Ausführungen zu diesem Thema von Interesse sind, verweise ich auf meine letzten Postings in der Sache :)


https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127645.msg469087.html#msg469087
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127645.msg468706.html#msg468706
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127645.msg468702.html#msg468702
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127645.msg468694.html#msg468694
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127321.msg468425.html#msg468425
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127881.msg468203.html#msg468203
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127642.msg467762.html#msg467762

In Anlehnung an:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127645.msg468670.html#msg468670
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127321.msg466844.html#msg466844
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127321.msg466453.html#msg466453
https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv081363.html

SAS

Zitat von: AltStrG in Gestern um 19:15Das steht da nicht.
Zitiert doch bitte aus dem Urteil damut klar wir wss ihr meint. Das hat hier grade Kindergarten Niveau. (Ich hab Recht nein Ich)

Robertbob

Zitat von: SAS in Gestern um 19:18Zitiert doch bitte aus dem Urteil damut klar wir wss ihr meint. Das hat hier grade Kindergarten Niveau. (Ich hab Recht nein Ich)
Ich würde mal sagen, das AltStrG mit wenigen Worten das schon sehr gut auf den Punkt gebracht hat. Das muss ja nicht jedem hier gefallen, aber es ist wie es vom BVerG in 2025 den Berlinern ins Gebetbuch geschrieben wurde.

JayBrak

Zitat von: AltStrG in Gestern um 19:15Das steht da nicht. Aber das jetzt wieder und wieder zu erklären, macht mir im Urlaub keine Freude, daher zwei kurze Anmerkungen:

- die aA ist ohne die Zuschläge zu erreichen, die nicht JEDEM Beamten zustehen. Zuschläge sind auf ein absolutes Minimum zu reduzieren oder entfallen zu lassen. ZuLAGEN sind davon nicht umfasst.
- Familienzuschläge (u.a 3+ Kind) und das fiktive Partnereinkommen zur Erreichung der aA als 4K Modell werden in den nicht selektiv gelesen Randnummer des Beschlusses de facto ausgeschlossen, vgl. beispielsweise 78 ff

Wenn breitere und längere Ausführungen zu diesem Thema von Interesse sind, verweise ich auf meine letzten Postings in der Sache :)


https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127645.msg469087.html#msg469087
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127645.msg468706.html#msg468706
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127645.msg468702.html#msg468702
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127645.msg468694.html#msg468694
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127321.msg468425.html#msg468425
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127881.msg468203.html#msg468203
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127642.msg467762.html#msg467762

In Anlehnung an:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127645.msg468670.html#msg468670
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127321.msg466844.html#msg466844
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127321.msg466453.html#msg466453
https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv081363.html

Zitat von: Robertbob in Gestern um 19:44Ich würde mal sagen, das AltStrG mit wenigen Worten das schon sehr gut auf den Punkt gebracht hat. Das muss ja nicht jedem hier gefallen, aber es ist wie es vom BVerG in 2025 den Berlinern ins Gebetbuch geschrieben wurde.

Wenn es im Urteil steht, dann sollte er in der Lage sein aus dem Urteil zu zitieren. Habe ich bisher noch kein Zitat zu gelesen. Und ich habe das Urteil darauf durchsucht und nichts gefunden.

Mir geht es nicht um eine moralisches Bewertung der Familienzuschläge. Sondern um die Äußerung, dass FZ nach gektendem Recht unzulässig seien.

Ich hätte nichtmals persönlich etwas dagegen einzuwenden, wenn es zu wäre. Aber ich finde dazu nichts im Urteil.

Und wenn ich solche Behauptungen wieder und wieder in einem Forum lese, dann sollte nach in der Lage sein die Behauptung zu belegen.

Robertbob

Habe hier nirgendwo gelesen, dass der FamZ. rechtswidrig oder nach geltendem Recht unzulässig wäre.


JayBrak

Zitat von: Robertbob in Gestern um 21:04Habe hier nirgendwo gelesen, dass der FamZ. rechtswidrig oder nach geltendem Recht unzulässig wäre.



Beitrag #1920 von AltStrg heute um 12:56 Uhr, auf den ich mich mit meiner Rückfrage auch bezogen habe.

cookiedent

Und dennoch werden alle Bundesländer, und der Bund selbst, zu vollkommen unterschiedlichen Beträgen kommen und sämtliche Tschenspielertricks herauskramen die auch nur ansatzweise legal erscheinen, um unsere Besoldung zu drücken (Erfahrungswert + Kassenlage). Mich wundert es eh schon länger, das jedes Bundesland zu, teilweise, extrem unterschiedlichen Ergebnissen kommt, was die Angemessenheit betrifft.
Ich gönne wirklich jedem die extremen Kinderzuschläge, habe aber das Gefühl, das die Anhänger dieser Zuschläge nicht langfristig denken können.
Die Grundbesoldung muss deutlich steigen, sonst sehe ich für die Attraktivität des Beamtemtums sowieso schwarz, aber vielleicht ist genau das der Plan.

Dominic231

Zitat von: JayBrak in Gestern um 21:12Beitrag #1920 von AltStrg heute um 12:56 Uhr, auf den ich mich mit meiner Rückfrage auch bezogen habe.


Er hat nur geschrieben. ,,... Familienzuschlägen mit Abstufungen,..."

Schneewitchen

Zitat von: cookiedent in Gestern um 21:43Und dennoch werden alle Bundesländer, und der Bund selbst, zu vollkommen unterschiedlichen Beträgen kommen und sämtliche Tschenspielertricks herauskramen die auch nur ansatzweise legal erscheinen, um unsere Besoldung zu drücken (Erfahrungswert + Kassenlage). Mich wundert es eh schon länger, das jedes Bundesland zu, teilweise, extrem unterschiedlichen Ergebnissen kommt, was die Angemessenheit betrifft.
Ich gönne wirklich jedem die extremen Kinderzuschläge, habe aber das Gefühl, das die Anhänger dieser Zuschläge nicht langfristig denken können.
Die Grundbesoldung muss deutlich steigen, sonst sehe ich für die Attraktivität des Beamtemtums sowieso schwarz, aber vielleicht ist genau das der Plan.



Ich sage es mal drastisch: Wenn hier jetzt durch drastisch hohe Familientzuschläge die aA konstruiert wird und das zu Lasten der Grubdbesoldung geht, dann verkommt die Besoldung immer mehr zur Sozialleistung....
Deus hic finitur