Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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2strong

Jetzt habe ich mir die Mühe gemacht, in die Kita-Gebührensatzung der Stadt München zu schauen und finde die von Dir behaupteten Werte bei einem A 3-Jahreseinkommen nicht mal ansatzweise...

PolareuD

Zitat von: 2strong in Heute um 15:07Jetzt habe ich mir die Mühe gemacht, in die Kita-Gebührensatzung der Stadt München zu schauen und finde die von Dir behaupteten Werte bei einem A 3-Jahreseinkommen nicht mal ansatzweise...

Bsp.:

https://champini-kitas.de/Elternbeitr%C3%A4ge/CHAMPINI%2520Beitr%C3%A4ge%2520UH.pdf
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

BVerfGBeliever

Zitat von: Freak in Heute um 14:33Als Nächstes dann das ,,fiktive Statuseinkommen".

Dieses findet seine Grundlage in der gebotenen Gesamtbetrachtung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums nach Art. 33 Abs. 5 GG. Wenn der Beamtenstatus einerseits besondere Pflichten begründet, muss er andererseits konsequenterweise auch als Quelle besonderer wirtschaftlicher Vorteile verstanden werden. Diese Vorteile sollen künftig nicht länger lediglich abstrakt bestehen, sondern im Rahmen der Alimentationsberechnung einen konkreten monetären Wert erhalten.
Also quasi nach dem Motto:

Einmal "Unkündbarkeit" für dieses Jahr? Aber gerne doch! Zum Mitnehmen (Homeoffice) oder Hieressen (Büro)? Das macht dann 20.000 EUR, bitte!

Bar, mit Karte oder soll ich es direkt mit der Besoldung verrechnen?  ;D

2strong

Der Link funktioniert nicht. Was aber funktioniert, ist die Website der Stadt München, und dort lese ich etwas von Elterbeitragazuschuss und Beitragsbefreiung unter 50k pro Jahr. Da fällt man mit A 3 drunter, wenn ich richtig sehe.

Und zu den Wohnkosten: Möchte da wirklich niemandme zu nahe treten. Aber es kann nicht richtig sein, permanent Innenstadtmieten von Köln, Hamburg, Berlin, München und Frankfurt am Main zugrundezulegen. Das ist ebensowenig repräsentativ wie Klein Ömmelbach. Dann muss man eben mal ne Stunde rauspendeln, mit A 3, oder auch 1,5 Stunden, und sich um ne BImA-Wohnung bemühen. Im Gegensatz zu A 13 bekommt man die schließlich auch.

PolareuD

1. Betreuungsbeiträge Unterhaching (Stand 01.05.2024):
1.1 Gebühren in der Krippe ohne Mittagessen
Bis 20 Wochenstunden 490,00 €
Bis 25 Wochenstunden 555,00 €
Bis 30 Wochenstunden 611,00 €
Bis 35 Wochenstunden 666,00 €
Bis 40 Wochenstunden 727,00 €
Bis 45 Wochenstunden 776,00 €
Bis 50 Wochenstunden 825,00 €
1.2 Gebühren im Kindergarten ohne Mittagessen
* Bis 20 Wochenstunden 171,00 €
* Bis 25 Wochenstunden 208,00 €
* Bis 30 Wochenstunden 245,00 €
* Bis 35 Wochenstunden 282,00 €
* Bis 40 Wochenstunden 319,00 €
* Bis 45 Wochenstunden 356,00 €
* Bis 50 Wochenstunden 393,00 €
* Der Beitrag wird für die Zeit vom 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr
vollendet, bis zum Schuleintritt um 100 € im Monat durch den staatlichen Elternbeitragszuschuss reduziert.
Der oben genannte Beitrag berücksichtigt den staatlichen Elternbeitragszuschuss bereits. Die Reduzierung
entfällt, wenn der Schulbesuch trotz Schulpflicht verweigert wird.
2. Kosten für Mittagessen (Stand 01.09.2025):
Die Kosten für das Mittagessen in unserer Einrichtung werden durch den Catering-Service berechnet und
belaufen sich derzeit monatlich auf 93,00 € pro Kind.
Bei diesem Essensbeitrag handelt es sich um eine Mischkalkulation über das gesamte Jahr, weshalb er auch
in denjenigen Monaten, in welchen die Kindertagesstätte tage- oder wochenweise geschlossen hat (insb.
auch während der Sommerferien), in vollem Umfang erhoben werden muss.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

PolareuD

Zitat von: 2strong in Heute um 15:28Und zu den Wohnkosten: Möchte da wirklich niemandme zu nahe treten. Aber es kann nicht richtig sein, permanent Innenstadtmieten von Köln, Hamburg, Berlin, München und Frankfurt am Main zugrundezulegen. Das ist ebensowenig repräsentativ wie Klein Ömmelbach. Dann muss man eben mal ne Stunde rauspendeln, mit A 3, oder auch 1,5 Stunden, und sich um ne BImA-Wohnung bemühen. Im Gegensatz zu A 13 bekommt man die schließlich auch.

Bei mir in der Dienststelle wurde vor einigen Wochen eine mietpreisreduzierte Wohnung angeboten. Die BImA reduziert den Mietpreis für 15 Jahre um 6€/qm. Anstelle von 22€/qm werden in dem Zeitraum 16€/qm fällig und das ist die Kaltmiete. Noch fragen!
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

DeltaR95

Hier geht es doch nicht um "gefühlte Gerechtigkeit", sondern Recht und Gesetz  ::)

Wenn der Dienstherr keine Beamten mehr will oder deren Status für Neueinstellungen anpassen will, soll er "einfach" das Grundgesetz ändern. Wenn alle Parteien gleichermaßen das Berufsbeamtentum für nicht finanzierbar halten, sollte diese Änderung des Grundgesetzes ja schnell durchgehen, oder?

Bis dahin gilt, was im Grundgesetz sowie den Entscheidungen des BVerfG steht. So simpel ist das.

Der Dienstherr will lebenslange Planungssicherheit für seinen Personalkörper einschließlich Streikverbot und Festlegung der Wochenarbeitszeit nach seinem eigenen Ermessen? Dazu noch Aufopferung des Beamten zu 100 % und Verzicht in manchen Einsatzbereichen auf die körperliche und seelische Unversehrheit? Bitteschön, dann ist die vom BVerfG vorgebene Berechnung nach 4K-MÄE der "Preis".

Ich bin wirklich auf die Zeit gespannt, wenn der Dienstherr versucht, Leute mit dem Angestelltenverhältnis zu ködern. Dies wird bestimmt viel billiger, wenn man keine Qualitätsabstriche bei den Bewerbern in Kauf nehmen will. Insbesondere bei den jungen Generationen, die bei ihrem Arbeitgeber und dessen Verhalten deutlich weniger Abstriche in Kauf nehmen, als die alten Hasen das getan haben - und aus meiner Sicht haben die jungen Generationen damit auch recht. Oder wir privatisieren einfach schön weiter, weil das bisher so erfolgreich war  ::)

BVerfGBeliever

#5182
Zitat von: DeltaR95 in Heute um 14:23Nein, kann man nicht, weil dann die höheren Besoldungsgruppen nicht mehr amtsangemessen besoldet werden ;)
Völlig richtig. Aber wie gesagt, laut des aktuellen Entwurfs aus Brandenburg soll die "Wertigkeit" des A16-Amts rund 190% höher sein als die des A5-Amts. Laut des aktuellen Entwurfs aus Nordrhein-Westfalen soll der entsprechende "Abstand" zwischen A5 und A16 hingegen nur rund 147% betragen.

Daher bleibe ich bei meiner Prophezeiung: Spätestens wenn "unten" deutlich angehoben werden muss (weil z.B. Frau Leisner-Egensperger und viele andere Recht behalten und das BVerfG die Einbeziehung eines Partnereinkommens im Rahmen der Vorabprüfung entweder komplett untersagt oder zumindest drastisch begrenzt), dann dürften die Themen "Ämterwertigkeit" und "Abstandsgebot" nochmals sehr viel stärker in den Fokus geraten, als sie es ohnehin schon sind..

Illunis

Zitat von: 2strong in Heute um 15:28Dann muss man eben mal ne Stunde rauspendeln, mit A 3, oder auch 1,5 Stunden
Kann man meinen, dann ist es halt wegen dem Bruch der Residenzpflicht wieder verfassungswidrig ::)

2strong

@ PolareuD
In den öffentlichen Kitas der Gemeinde Unterhaching sehe ich deutlich niedrigere Sätze. Wenn die Frau zu Hause bleibt, braucht es zudem weder eine U3-Betreuung noch 50-Betreuungsstunden die Woche und auch kein Mittagessen. So wie Du es großrechnen kannst, kann ich es kleinrechnen.

Ebenso die 16€ BImA-Kaltmiete: Dann wird es (mit A 3!) eben nicht der Neubau in Zentrumsnähe, sondern der Bestand jenseits von Freising oder Landsberg.

Was für einen Lebensstandard sollen sonst bitte ein Hauptsekretär, ein Hauptkommissar oder ein Regierungsdirektor genießen?!

DeltaR95

Zitat von: 2strong in Heute um 16:05@ PolareuD
In den öffentlichen Kitas der Gemeinde Unterhaching sehe ich deutlich niedrigere Sätze. Wenn die Frau zu Hause bleibt, braucht es zudem weder eine U3-Betreuung noch 50-Betreuungsstunden die Woche und auch kein Mittagessen. So wie Du es großrechnen kannst, kann ich es kleinrechnen.

Hm... dann wäre die Familie ja von Armut bedroht, weil die Ehefrau kein Erwerbseinkommen hat. Damit müsste dann ja wieder die Beamtenbesoldung 4K-MÄE sein, oder?  ::)

PolareuD

#5186
@ 2strong

Diese Gerechtigkeitsdiskussionen sind hier so etwas von ermüdend. Wer lange genug hier mitliest, der weiss, dass es nur eine Ämterwertigkeit geben kann. Zuschläge dürfen daher nur ergänzend hinzutreten, mithin die ,,Spitze des Eisberges" abdecken.

Das Kita-Gebühren auf Antrag, bei zu geringen Einkommen, reduziert werden können, ist übrigens eine Sozialtransferleistung, auf die der Besoldungsgesetzgeber nicht verweisen darf.

P.S.: Die Mietwohnung war nicht mal ansatzweise in Zentrumsnähe, sondern im Münchener Speckgürtel, rund 45 km vom Zentrum entfernt. 😉
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

NordWest

Zitat von: PolareuD in Heute um 16:14Diese Gerechtigkeitsdiskussionen sind hier so etwas von ermüdend.

100% agree.
Erfreulicherweise hat Maidowski zum Amtsende ja noch den Schwenk erfolgreich vollzogen, von dem Gedanken der Bedarfsberechnung abzukehren und stattdessen pauschal 80% des MÄE für die 4KF anzusetzen. Einen Weg zurück in Detaildiskussionen zu Mieten, Heizkosten, Kita-Gebühren und Sozialrabatten wird es damit nicht mehr geben. Wer Spaß daran hat, kann sie natürlich betreiben, aber Relevanz in Bezug auf die Besoldung werden sie - ZUM GLÜCK - nicht mehr haben.

2strong

Zitat von: Illunis in Heute um 15:56Kann man meinen, dann ist es halt wegen dem Bruch der Residenzpflicht wieder verfassungswidrig ::)
Wieso sollte dem Beamten unzumutbar sein, was jedem Arbeitslosen abverlangt werden kann? Und der Mannschafter wohnt zum Berufsstart ohnehin in der Kaserne. Ich sehe da in aller Regel gar kein Problem.

2strong

Zitat von: DeltaR95 in Heute um 16:10Hm... dann wäre die Familie ja von Armut bedroht, weil die Ehefrau kein Erwerbseinkommen hat. Damit müsste dann ja wieder die Beamtenbesoldung 4K-MÄE sein, oder?  ::)
Diese Schlussfolgerung kann ich nicht nachvollziehen. Das Gegenteil ist der Fall.