Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Kreidefresser

Zitat von: lotsch in Gestern um 19:58Da freue ich mich schon jetzt auf das Urteil. Bisher gibt es kein Urteil des BVerfG zum gesetzlichen Verzinsungsverbot in der Beamtenbesoldung. Das BVerwG sagt zwar, das gesetzliche Verzinsungsverbot der Beamtenbesoldung ist verfassungsgemäß, aber nach Europarecht ist das einfach nicht haltbar. Wenn das BVerfG keine Watschn vom EGMR und EuGH bekommen will, wird es Zeit die bisherigen Regelungen in den Besoldungsgesetzen zu kippen. In diesem Punkt hat das BVerfG, im Gegensatz zum Beamtenstreikrecht, keine Chance gegen die europäischen Gerichte. Das Eigentumsrecht wiegt einfach zu schwer und es gibt hierzu schon einige Urteile auf europäischer Ebene.
Ich könnte mir vorstellen, dass es eine Regelung geben wird, die vorsieht, dass es für den ersten Monat keine Verzinsung gibt, was aus Verwaltungsvereinfachungsgründen durchaus sinnvoll ist, und ab dem zweiten Monat Verzugszinsen fällig werden. Das hilft nebenbei auch die Besoldungsgesetzgeber auf den richtigen Weg zurück zu bekommen, denn durch so eine Regelung wird es für den Besoldungsgesetzgeber wesentlich unattarktiver verfassungswidrige Besoldungsgesetze zu erlassen.

Kannst Du mir sagen, wo das Verzinsungsverbot gegen EU-Recht verstoßen soll? Die Besoldung ist ein rein national begründeter Anspruch, der keinen direkten Bezug zum EU Recht hat. Auch beim EGMR sehe ich keinen direkten Anknüpfungspunkt. Wenn dann müßte man hier ziemlich wackelige Analogien ziehen oder einen ganz anderen Weg gehen.

emdy

Es geht um die Rechte von Arbeitnehmern in der EU. Nach meiner Kenntnis darf durch Verzögerung der Arbeitgeberseite kein Schaden beim Arbeitnehmer entstehen. Und Beamte bzw. das besondere Dienst- und Treueverhältnis sind in diesem Kontext nach EGMR auch nicht anders zu bewerten.

Die Details können andere sicher noch nachliefern.

MOGA

https://www.sport1.de/news/olympia/2026/09/muenchens-milliardenplanung-bund-gibt-olympia-garantie?utm_source=sharing_platform&utm_medium=social&utm_campaign=sharing_app


Da sind unsere Milliarden... Dieser Gottlose Mistkäfer... ich hoffe Gott wird es richten...
Römer 12,19–21: ,,Rächet euch selber nicht ..." und dann: ,,Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem."
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

Themaster42699

Der September ist fast rum, wird es einen neuen Entwurf bis Mitte der Woche geben?

netzguru

Zitat von: Themaster42699 in Gestern um 23:28Der September ist fast rum, wird es einen neuen Entwurf bis Mitte der Woche geben?

Es fehlt das Jahr so in 2029 oder eher 3030

DrStrange

Ist es denn schlau, wenn ein Beamter, der freie Heilfürsorge bezieht, Klage erhebt und diese als Vorlage in Karlsruhe landet?
Die Kosten für die PKV/GKV fehlen da ja!?

Soldat1980

Zitat von: DrStrange in Heute um 08:05Ist es denn schlau, wenn ein Beamter, der freie Heilfürsorge bezieht, Klage erhebt und diese als Vorlage in Karlsruhe landet?
Die Kosten für die PKV/GKV fehlen da ja!?

Bei 13 Klägern ist die Gefahr aktuell wohl noch überschaubar, dass das Verfahren schon bald in Karlsruhe landet. Und die fehlenden PKV/PV-Kosten machen den Fall ohnehin nur rechnerisch günstiger. Entscheidend ist, ob die 80-%-Schwelle dadurch überhaupt erreicht wird. Liegt die Nettoalimentation selbst bei 0 € Kranken- und Pflegeversicherungskosten noch darunter, bleibt die Mindestbesoldung unterschritten. Freie Heilfürsorge macht einen Kläger daher nicht automatisch ungeeignet für ein Vorlageverfahren.

Skywalker2000

Zitat von: Themaster42699 in Gestern um 23:28Der September ist fast rum, wird es einen neuen Entwurf bis Mitte der Woche geben?


Wenn die SPD als Verzweiflungsakt nun die Regierung platzen lässt, wird es nichts mehr...

Bas und Co meinen, dass sie damit Stimmen gewinnen, eher Gegenteil wird das sein, aber die wissen alles ja besser.

Einfach ein Trauerspiel diese Regierung. Schaffen es nicht, eigenen Leuten das Geld zu überweisen, was ihnen nur zusteht...

Aber Bürgergeld auszahlen ist wichtiger...

ReferentIn

Zitat von: Skywalker2000 in Heute um 08:54Einfach ein Trauerspiel diese Regierung. Schaffen es nicht, eigenen Leuten das Geld zu überweisen, was ihnen nur zusteht...

Aber Bürgergeld auszahlen ist wichtiger...

So sieht es aus. Und man verliert so langsam das Vertrauen in den Rechtsstaat, viele haben das Vertrauen bereits verloren.

Bravo CDU/SPD für 25 Jahre Bullshit.

DeltaR95

Selbst wenn, Deutschland steht dann nicht "ohne Regierung" da. Dafür gibt es den Art. 69 GG. Die alte Regierung führt den "Laden" dann kommissarisch weiter, bis die neue gewählt wurde und die Geschäfte übernimmt.

Auf gut deutsch wäre auch das eine reine Ausrede der Politik - und wenn sich die Parteien bewusst wären, dass man hier höchstrichterliche Rechtsprechung des BVerfG umsetzt, hätte man wieder einen kleinen Schritt in Richtung Demokratie und Rechtsstaat gemacht. Nichts vom derzeitigen kindlichen Gebaren in der Koalition hat irgendeinen Einfluss auf die Gesetzgebung zur Beamtenbesoldung - zumindest nicht, wenn man sich wie ein Rechtsstaat verhalten will.

lotsch

Zitat von: Kreidefresser in Gestern um 21:16Kannst Du mir sagen, wo das Verzinsungsverbot gegen EU-Recht verstoßen soll? Die Besoldung ist ein rein national begründeter Anspruch, der keinen direkten Bezug zum EU Recht hat. Auch beim EGMR sehe ich keinen direkten Anknüpfungspunkt. Wenn dann müßte man hier ziemlich wackelige Analogien ziehen oder einen ganz anderen Weg gehen.

In Kurzform aus dem Gedächtnis: Die Besoldung oder Alimentation ist ein grundrechtsgleiches Recht, und somit dem Eigentumsrecht gleichzusetzen. Dieses Recht wird dir rechtswidrig vorenthalten. Dazu gehört auch die Nutzung wie beim Eigentum, die dir über die Jahre vorentahlten wurde. Im Zusatzprotokoll zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten der EU steht im Artikel 1 – Schutz des Eigentums -     Jede natürliche oder juristische Person hat das Recht auf Achtung ihres Eigentums. Niemandem darf sein Eigentum entzogen werden, es sei denn, dass das öffentliche Interesse es verlangt, und nur unter den durch Gesetz und durch die allgemeinen Grundsätze des Völkerrechts vorgesehenen Bedingungen. Im Verfahren Meidanis ./. Gre hat der EGMR schon beanstandet, dass Griechenland zu niedrige, nicht angemessene Zinsen für Lohnnachzahlungen gewährt hat. Deshalb ist anzunehmen, dass auch Deutschland beanstandet wird, das für seine Besoldungsnachzahlungen gar keine Zinsen zahlen will.

Murmels Frauchen

Zitat von: emdy in Gestern um 16:05Absolut richtig. Wer klagen will kann das tun!

Dann hätte ich hierzu mal eine Frage in eigener Sache.
Wenn ich nun eine Klage angehen möchte, welche Kosten entstehen dabei für mich (grob geschätzt)?
Ich bin da leider nicht bewandert.
Danke für Infos.

PolareuD

Zitat von: Murmels Frauchen in Heute um 11:06Dann hätte ich hierzu mal eine Frage in eigener Sache.
Wenn ich nun eine Klage angehen möchte, welche Kosten entstehen dabei für mich (grob geschätzt)?
Ich bin da leider nicht bewandert.
Danke für Infos.

Das hängst ab vom Streitwert der vom Verwaltungsgericht festgelegt wird. Anhand dessen werden die Gerichtkosten als auch die Anwaltskosten ermittelt. In der Vergangenheit wurde meistens ein Gesamtstreitwert von 5.000€ (unabhängig von der Anzahl der Widerspruchsjahre) festgelegt. Daraus ergeben sich ca. 500€ Gerichtskosten. Sofern man einen Anwalt beauftragt hat kann dieser ca. 1.5000€ abrechnen. Das gleiche gilt in etwa für einen Anwalt der Beklagten, wenn seitens der Beklagten überhaupt eine Kanzlei beauftragt wird (normalerweise nicht). In letzter Zeit mehren sich die Fälle, wo als Streitwert 5.000€ pro Widerspruchsjahr festgelegt werden. Bei 4 Jahren sind das entsprechend 20.000€ als Streitwert. Die Gerichtskosten und Anwaltskosten fallen dementsprechend höher aus. Ein Rechner ist hier zu finden:


https://www.juris.de/jportal/nav/services/prozesskostenrechner/index.jsp?etcc_med=SEA&etcc_par=Google&etcc_cmp=BOFBrandNonBrandLongtailsGSN&etcc_grp=152104169403&etcc_bky=juris%20prozesskostenrechner&etcc_mty=e&etcc_plc=&etcc_ctv=670046588089&etcc_bde=c&etcc_var=EAIaIQobChMIu5f9wreOlwMVKKBoCR3LPgEfEAAYASAAEgJW2vD_BwE&gad_source=1&gad_campaignid=1661386046&gbraid=0AAAAADQD1WdU2R5ndsRxBp-QzXc_JTHZL&gclid=EAIaIQobChMIu5f9wreOlwMVKKBoCR3LPgEfEAAYASAAEgJW2vD_BwE


Auch Kanzleien tendieren momentan dazu einen Streitwert von 10.000€ zu beantragen, da sie ansonsten nicht kostendeckend arbeiten können. Wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, würde ich dazu tendieren einen Anwalt zu beauftragen, natürlich nur, wenn eine Kostendeckungszusage der RSV vorliegt.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

InternetistNeuland

Zitat von: lotsch in Heute um 10:34In Kurzform aus dem Gedächtnis: Die Besoldung oder Alimentation ist ein grundrechtsgleiches Recht, und somit dem Eigentumsrecht gleichzusetzen. Dieses Recht wird dir rechtswidrig vorenthalten. Dazu gehört auch die Nutzung wie beim Eigentum, die dir über die Jahre vorentahlten wurde. Im Zusatzprotokoll zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten der EU steht im Artikel 1 – Schutz des Eigentums -    Jede natürliche oder juristische Person hat das Recht auf Achtung ihres Eigentums. Niemandem darf sein Eigentum entzogen werden, es sei denn, dass das öffentliche Interesse es verlangt, und nur unter den durch Gesetz und durch die allgemeinen Grundsätze des Völkerrechts vorgesehenen Bedingungen. Im Verfahren Meidanis ./. Gre hat der EGMR schon beanstandet, dass Griechenland zu niedrige, nicht angemessene Zinsen für Lohnnachzahlungen gewährt hat. Deshalb ist anzunehmen, dass auch Deutschland beanstandet wird, das für seine Besoldungsnachzahlungen gar keine Zinsen zahlen will.

Kann man das Zinsproblem eigentlich durch einreichen einer Klage lösen? Dann gibt es zwar keine Verzugszinsen aber immerhin Prozesszinsen?

Sunflare

Zitat von: DeltaR95 in Heute um 09:42Selbst wenn, Deutschland steht dann nicht "ohne Regierung" da. Dafür gibt es den Art. 69 GG. Die alte Regierung führt den "Laden" dann kommissarisch weiter, bis die neue gewählt wurde und die Geschäfte übernimmt.

Auf gut deutsch wäre auch das eine reine Ausrede der Politik - und wenn sich die Parteien bewusst wären, dass man hier höchstrichterliche Rechtsprechung des BVerfG umsetzt, hätte man wieder einen kleinen Schritt in Richtung Demokratie und Rechtsstaat gemacht. Nichts vom derzeitigen kindlichen Gebaren in der Koalition hat irgendeinen Einfluss auf die Gesetzgebung zur Beamtenbesoldung - zumindest nicht, wenn man sich wie ein Rechtsstaat verhalten will.

Ja genau, man hat ja ebenso mit dem alten Bundestag, nachdem der neue gewählt wurde, ein beträchtliches "Sondervermögen" "angehäuft"  ;D

Genausogut könnten die nach dem Platzen der Regierung das Ding noch durchziehen. Machen sie aber nicht, geht ja nur um die verhasste Beamtenschaft!