Ablehnung Widerspruch amtsangemessen Alimentation - Klagen, aber wie?

Begonnen von derSchorsch, 25.03.2024 15:42

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algo86

Zitat von: squatty in 18.10.2026 19:18Bei mir kam ein Schreiben des VG Würzburg, dass meine Klage gegen 2020-2024 nicht um 2025 erweitert werden müsse, da sie laut Klageschrift auch auf "die Zukunft" gerichtet sei.

Ich werde von Dr. Sojka vertreten und soll jedes Jahr erneut Klage erheben. Auch VG Würzburg

Mitarbeiter45

Zitat von: Tota in Gestern um 11:51Sollte es nicht eigentlich einfach ruhend gestellt werden? War das nicht das Ziel?

Habe ich in der Klage so angeregt...

Tota

Zitat von: Mitarbeiter45 in Gestern um 12:16Habe ich in der Klage so angeregt...

Und jetzt wird nichts daraus?!

Das ist ja Worst Case?!

Ozymandias

Gibt keinen Anspruch auf Ruhendstellung. Hier könnte man anregen das Verfahren wegen Masseverfahren ohne Begründung ruhen zu lassen.
Gibt aber auch keinen Anspruch auf Weglassen der Begründung.

Gibt auch keine Mindestanforderung an eine Begründung.
Im Prinzip reicht ein Satz, man sieht das fiktive Partnereinkommen als verfassungswidrig an und sieht das Leistungsgebot und Abstandsgebot verletzt.

Danach bleibt die Klage ohnehin liegen und zwar jahrelang.
Falls eine eifrige Kammer unbedingt verhandeln will, kann man immer noch einen Anwalt beauftragen oder Begründung nachliefern.

Tota

Zitat von: Ozymandias in Gestern um 17:28Gibt keinen Anspruch auf Ruhendstellung. Hier könnte man anregen das Verfahren wegen Masseverfahren ohne Begründung ruhen zu lassen.
Gibt aber auch keinen Anspruch auf Weglassen der Begründung.

Gibt auch keine Mindestanforderung an eine Begründung.
Im Prinzip reicht ein Satz, man sieht das fiktive Partnereinkommen als verfassungswidrig an und sieht das Leistungsgebot und Abstandsgebot verletzt.

Danach bleibt die Klage ohnehin liegen und zwar jahrelang.
Falls eine eifrige Kammer unbedingt verhandeln will, kann man immer noch einen Anwalt beauftragen oder Begründung nachliefern.

Das heißt, ich muss dann beim Verwaltungsgericht Regensburg bei mir selbst mit dem gleichen Vorgehen rechnen. Wird dann das mit der Ruhendstellung voraussichtlich funktionieren? Das ist eigentlich das, was man ja erwirken möchte. Nicht, dass die anfangen alles mündlich sofort zu verhandeln. Dann ist die Beschreibung des BBB ja für die Katz.

frostexxx

Zitat von: Mitarbeiter45 in Gestern um 10:39Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Verwaltungsgericht Regensburg hat auf meine Klage geantwortet:
der Auffangstreitwert wurde auf 5000 Euro festgesetzt,  die Gerichtskosten betragen 511,50 Euro.
Ich habe, sofern zwischenzeitlich nicht das Ruhen des Verfahrens angeordnet wird, drei Monate Zeit eine Klagebegründung abzugeben.
Meine Frage: Was schreibe ich da? Es geht ja auch ohne Anwalt.
Danke!

Das mit dem Streitwert ist absoluter Standard.

Ich gehe davon aus, dass du das Ruhen des Verfahren beantragt und die Zustimmung der Gegenseite erbeten hast. Damit ist erstmal alles Wesentliche getan, der Beklagte hat nun die Klage ebenfalls zugestellt bekommen und wurde um Stellungnahme gebeten. Dann entscheidet das Gericht darüber, ob das Ruhen angeordnet wird. Es ist also alles in Ordnung, du kannst im Moment nur abwarten und ggf. in ein paar Wochen nachfragen.

Spannend ist aber, dass du drei Monate für die Klagebegründung hast, ich habe nur zwei Monate Frist bekommen....

Ozymandias

Kann jede Kammer machen wie sie will.
Niemand fängt da sofort an zu verhandeln ob mit oder ohne Begründung. Das bleibt alles Jahre liegen.

Pumpkin76


Mitarbeiter45

Habe diese Musterklage verwendet...

⚖️ Musterkläger zur verfassungsmäßigen Besoldung in Bayern - Danke BDK, dass ihr mich von Anfang an unterstützt habt. ⚖️

Whatsapp-Channel zur Musterklage in Bayern
📲 https://whatsapp.com/channel/0029VbCpLa38kyyDzdNVYk1x


derSchorsch

Zitat von: frostexxx in Gestern um 20:26Spannend ist aber, dass du drei Monate für die Klagebegründung hast, ich habe nur zwei Monate Frist bekommen....

Es sollte auch immer möglich sein, eine Verlängerung zu beantragen. Mit einer vorgeschalteten Akteneinsicht beim Beklagten.

Pumpkin76

Nachdem Grisupoli offenbar Musterkläger ist oder werden soll, könnte er ja ein paar Stichpunkte liefern, womit in seiner Klage die Alimentation angegriffen wird. Das dann als Begründung liefern mit dem Schlusssatz, dass mit mit Einverständnis des Beklagten ein Ruhen anstrebt. Falls das Gericht wirklich auch weiterhin gerne "bedient" werden will, kriegen wir hier im Forum sicherlich eine ordentliche Begründung zusammen.

Davon jedenfalls keinesfalls abschrecken lassen. Ich frage mich, ob das Gericht sich hier wirklich dagegen stellt oder ob es einfach nur ein Missverständnis ist. Im ersteren Fall wäre die Motivation durchaus spannend (wenn auch nicht von außen ergründbar), entweder ist man genervt von den vielen Klagen und man will abschrecken - oder es juckt dem Berichterstatter in den Fingern und er will selbst ein Verfahren vorantreiben. Vielleicht ja ein wütender Familienvater  :D

highperformer

Zitat von: Pumpkin76 in Heute um 07:36könnte er ja ein paar Stichpunkte liefern, womit in seiner Klage die Alimentation angegriffen wird.

Ist ja grundsätzlich alles bekannt, irgendwo war glaube ich auch die (oder eine) vollständige Klage verlinkt. Letztlich ist es ja das Problem mit dem Abstand zur Grundsicherung bzw. Medianeinkommen und insbesondere auch das mit dem Partnereinkommen. Daraus lassen sich schon kurze Sätze basteln. Letztlich kann man auch diesen langen Text vom Widerspruchsbescheid lesen und schauen, wo man hier persönlich nicht übereinstimmt.

Alleine die Tatsache, dass dort ungefähr gesagt wird, dass man einen vierstelligen Betrag über der Mindestbesoldung liegen würde, aber letztlich ein fünfstelliges Partnereinkommen zugrunde legt, ist offensichtlich. Und zumindest gefühlt passt das Abstandsgebot hier auch nicht ...
Solange mein Dienstherr so tut, als würde er mich angemessen besolden, tue ich so, als würde ich arbeiten.

Pumpkin76

Zitat von: highperformer in Heute um 07:55Ist ja grundsätzlich alles bekannt, irgendwo war glaube ich auch die (oder eine) vollständige Klage verlinkt. Letztlich ist es ja das Problem mit dem Abstand zur Grundsicherung bzw. Medianeinkommen und insbesondere auch das mit dem Partnereinkommen. Daraus lassen sich schon kurze Sätze basteln. Letztlich kann man auch diesen langen Text vom Widerspruchsbescheid lesen und schauen, wo man hier persönlich nicht übereinstimmt.

Alleine die Tatsache, dass dort ungefähr gesagt wird, dass man einen vierstelligen Betrag über der Mindestbesoldung liegen würde, aber letztlich ein fünfstelliges Partnereinkommen zugrunde legt, ist offensichtlich. Und zumindest gefühlt passt das Abstandsgebot hier auch nicht ...

Das mit der Klageschrift wäre interessant, war die hier verlinkt?

highperformer

Zitat von: Pumpkin76 in Heute um 08:08Das mit der Klageschrift wäre interessant, war die hier verlinkt?

Das war vllt. blöd formuliert von mir bzw. meiner Erinnerung. Die exakte Klage vermutlich nicht, da natürlich da persönliche Daten drin stehen würden, aber zumindest anonymisierte Musterklagen gibt's ja von allen Verbänden, teilweise gab's auch Beispielrechnungen. Sorry, habe gerade keinen passenden Link.
Solange mein Dienstherr so tut, als würde er mich angemessen besolden, tue ich so, als würde ich arbeiten.

Überwacher

Aus den Stellungnahmen vom bayrischen Richterverein lässt sich bestimmt viel für eine Begründung rauskopieren. Da sind auch Berechnungen usw. Enthalten.

Siehe da.

https://www.bayrv.de/positionen/stellungnahmen/stellungnahme/2772