Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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ExponentialFud

Zitat von: DeltaR95 in Gestern um 16:17https://www.lto.de/karriere/jura-studium/stories/detail/note-staatsexamen-jura-einstellungsvoraussetzung-richter-staatsanwaelte-uebersicht-aller-bundeslaender

Ich manchen Bundesländern geht es scheinbar mit noch weniger "Anforderung"  ;D

Woran liegt das jetzt? Dienst nicht attraktiv genug oder Bewerber immer schlechter?


Für niedersächsische Besoldung entscheidet sich keiner mehr der ein Vollbefriedigend hat. Anstatt angemessen zu besolden senken wir nun die Ansprüche. Das ist dann das Ende.

Südwestler

Zitat von: BVerfGBeliever in Gestern um 20:28Per "Handarbeit":  ;)
- Die A16-Endstufenbesoldung lag im Jahr 1996 bei 121.220,29 DM, also 61.978,95 EUR.
- Die B11-Besoldung lag im Jahr 1996 bei 237.790,75 DM, also 121.580,48 EUR.
- Hätte es die dreiprozentige Erhöhung im Jahr 2025 zu Jahresbeginn gegeben, dann hätte die A16-Besoldung bei 107.741,76 EUR und die B11-Besoldung bei 198.802,68 EUR gelegen.
- Da es die Erhöhung jedoch erst im April 2025 gab, müssen die beiden Werte jeweils mit dem Faktor (1 + 9/12*3%) / (1 + 12/12*3%), also 1,0225/1,03, multipliziert werden (Stichwort "Spitzausrechnung"), um zu den korrekten Jahresbesoldungen zu kommen: 106.957,23 EUR in A16 sowie 197.355,09 EUR in B11.

Damit lassen sich die 2025er Besoldungsindex-Werte ermitteln:
- A16: 100 * 106.957,23 EUR / 61.978,95 EUR = 172,57 (der BMI-Entwurf kommt auf einen ähnlichen Wert von 172,14).
- B11: 100 * 197.355,09 EUR / 121.580,48 EUR = 162,32.

Der Nominallohnindex lag 2025 wie erwähnt laut BMI bei 181,60, also lag die 95%-Schwelle bei 172,52. Mit anderen Worten:
- Die 2025er A16-Besoldung müsste mit meinem Wert (172,57) gar nicht und mit dem BMI-Wert (172,14) minimal um rund 0,2% angehoben werden, um die Schwelle zu erreichen.
- Die 2025er B11-Besoldung müsste mit meinem Wert (162,32) hingegen rückwirkend um rund 6,3% angehoben werden, um die Maximal-Fünf-Prozent-Rückstand-Vorgabe auf den Nominallohnindex (181,60) zu erfüllen.
Super, vielen Dank, das klingt alles sehr nachvollziehbar. Heißt, wenn ich es hochrechne bekäme der b11 Bund ca 18100€ in 2026, derb11 BR 20700€. Kann man das vermitteln? Ich weiß nicht.... Hinzu kommt, dass die allermeisten B11 Bund nach der Besoldungsordnung von 2024 besoldet werden, da kein Gesetz vorliegt. Heißt, der B 10 Bund kriegt zur zeit ca 500€ brutto mehr als der B11 Bund. Da rumort es schon beinahe noch mehr als bei den A besoldeten

MrFen

Zitat von: Südwestler in Gestern um 22:34Super, vielen Dank, das klingt alles sehr nachvollziehbar. Heißt, wenn ich es hochrechne bekäme der b11 Bund ca 18100€ in 2026, derb11 BR 20700€. Kann man das vermitteln? Ich weiß nicht.... Hinzu kommt, dass die allermeisten B11 Bund nach der Besoldungsordnung von 2024 besoldet werden, da kein Gesetz vorliegt. Heißt, der B 10 Bund kriegt zur zeit ca 500€ brutto mehr als der B11 Bund. Da rumort es schon beinahe noch mehr als bei den A besoldeten

Allerdings tut es finanziell in der B-Etage wohl nicht so sehr weh wie in der A-Besoldung. Nicht falsch verstehen! Über Amtsangemessenheit und Binnenabstände brauchen wir nicht streiten! Aber in der B-Besoldung wird der prozentuale Anteil Jener mit Geldsorgen wohl deutlich geringer ausfallen als im einfachen, mittleren und gehobenen Dienst.

GeBeamter

Zitat von: MrFen in Gestern um 22:48Allerdings tut es finanziell in der B-Etage wohl nicht so sehr weh wie in der A-Besoldung. Nicht falsch verstehen! Über Amtsangemessenheit und Binnenabstände brauchen wir nicht streiten! Aber in der B-Besoldung wird der prozentuale Anteil Jener mit Geldsorgen wohl deutlich geringer ausfallen als im einfachen, mittleren und gehobenen Dienst.

Geldsorgen sind bei der aA aber nicht der Maßstab. Es geht um die Amtsangenessenheit - und durch Inflation und Co dürfte auch in B nicht mehr der gleiche Lebensstandard zu führen sein, den man mit der gleichen Besoldung noch vor 10-15 Jahren hatte.

MrFen

Zitat von: GeBeamter in Gestern um 23:14Geldsorgen sind bei der aA aber nicht der Maßstab. Es geht um die Amtsangenessenheit - und durch Inflation und Co dürfte auch in B nicht mehr der gleiche Lebensstandard zu führen sein, den man mit der gleichen Besoldung noch vor 10-15 Jahren hatte.

Dass wir über Amtsangemessenheit, welche fehlt, nicht streiten müssen, habe ich ja geschrieben.
Aber wann rumort es wohl mehr? Wenn jemand als Staatsdiener sich die Wohnung nicht mehr leisten kann oder wenn man finanziell einigermaßen sorglos ist und "nur" weiß, dass ein anderer mit weniger Verantwortung/Fachlichkeit/o.ä. fast genauso viel verdient und der Binnenabstand nicht stimmt? Das eine bedroht das existentielle Darsein und das andere ist dagegen ein Wohlstandsproblem. Beides darf dem Gesetz nach nicht da sein, aber die schärfere Auswirkung dürfte doch in der unteren und mittleren A-Besoldung liegen.

Südwestler

Zitat von: MrFen in Gestern um 23:27Dass wir über Amtsangemessenheit, welche fehlt, nicht streiten müssen, habe ich ja geschrieben.
Aber wann rumort es wohl mehr? Wenn jemand als Staatsdiener sich die Wohnung nicht mehr leisten kann oder wenn man finanziell einigermaßen sorglos ist und "nur" weiß, dass ein anderer mit weniger Verantwortung/Fachlichkeit/o.ä. fast genauso viel verdient und der Binnenabstand nicht stimmt? Das eine bedroht das existentielle Darsein und das andere ist dagegen ein Wohlstandsproblem. Beides darf dem Gesetz nach nicht da sein, aber die schärfere Auswirkung dürfte doch in der unteren und mittleren A-Besoldung liegen.
Es ging mir rein um die hierarchische Auswirkung der jetzigen völlig abstrusen Situation.
Dass der B10 zur Zeit mehr hat als der überwiegende Teil der B11 ist in etwa so als ob der Leutnant mehr herausbekommt als der Oberleutnant und zwar knappe 5% und rein das Grundgehalt selbe Stufe ohne Kind und Kegel. Da wär was los hier!! Daher das gemeinte Rumoren....

MOGA

Zitat von: MrFen in Gestern um 23:27Dass wir über Amtsangemessenheit, welche fehlt, nicht streiten müssen, habe ich ja geschrieben.
Aber wann rumort es wohl mehr? Wenn jemand als Staatsdiener sich die Wohnung nicht mehr leisten kann oder wenn man finanziell einigermaßen sorglos ist und "nur" weiß, dass ein anderer mit weniger Verantwortung/Fachlichkeit/o.ä. fast genauso viel verdient und der Binnenabstand nicht stimmt? Das eine bedroht das existentielle Darsein und das andere ist dagegen ein Wohlstandsproblem. Beides darf dem Gesetz nach nicht da sein, aber die schärfere Auswirkung dürfte doch in der unteren und mittleren A-Besoldung liegen.

Täusch dich da mal nicht, ich hatte einst, und ich werde es nie vergessen einem A14 eine Auszahlung einer Leistung sachlich rochtig gezeichnet, ich werd es nie vergessen, 10568,53$, die Zahlstelle hat 10568,35$ überwiesen... Der A14 rief natürlich zuerst bei mir an, wieso er nicht das bekäme was ihm zustünde, Frechheit, war komplett ausser sich... ich wusste garnicht was los war ehe icj den Fehler mit der Dame bei der Zahlstelle entdeckte...


Aber, natürlich hast du auch recht, beides darf nicht sein, und dennoch scheint es der höheren A-Besoldung insbesondere, mehr weh zu tun... man war da was los, der ist völlig durchgedreht...
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

Hanswurst

Zitat von: Südwestler in Heute um 04:06Es ging mir rein um die hierarchische Auswirkung der jetzigen völlig abstrusen Situation.
Dass der B10 zur Zeit mehr hat als der überwiegende Teil der B11 ist in etwa so als ob der Leutnant mehr herausbekommt als der Oberleutnant und zwar knappe 5% und rein das Grundgehalt selbe Stufe ohne Kind und Kegel. Da wär was los hier!! Daher das gemeinte Rumoren....

Ja die knapp 50 Beamte in der B11 Besoldung werden bestimmt bald das ganze Land in Brand setzen, wenn man diesem unfassbaren und unhaltbaren Zustand nicht bald mit Entschlossenheit entgegentritt. Selbst wenn die zukünftig das Doppelte verdienen wird das in der Gesamtrechnung wohl die geringsten Auswirkungen haben. In der Außenwirkung reisst man Dobby dafür den Kopf ab.

unkreativhoch10

Zitat von: Libor in Gestern um 12:28Nach der guten Note allein stellen weder Großkanzleien noch die Justiz ein. Es ist aber für beide ein relevanter und hinsichtlich der Qualität eines Juristen auch häufig ein ziemlich guter Indikator.

Es gibt mehrere Faktoren, warum die Bewerberlage derzeit so ist wie sie ist. Der springende Punkt ist aber: Die Bewerberlage ist aus Sicht der Justiz derzeit außergewöhnlich gut. Beispielhaft: In den OLG-Bezirken Köln und Düsseldorf kommt man derzeit im Regelfall ohne zweistelliges Zweites Examen nicht in den Richterdienst. Und in anderen attraktiven Großstädten (also gerade dort, wo man lokal in direkter Konkurrenz zu den Großkanzleien ist) sieht es nicht viel anders aus.

Du hast hier die vom BVerfG betonte "qualitätssichernde Funktion" der amtsangemessenen Alimenation zitiert. Seit Jahren hört man den Defätismus, dass diese Funktion nicht mehr erfüllt werden könne, wenn Großkanzleien ein Vielfaches der R1-Besoldung bezahlen. Das ist aber zunächst mal nur eine Hypothese. Und es ist wie angedeutet durchaus ziemlich fraglich, ob es ausreichende Evidendenz für die Richtigkeit dieser Hypothese gibt.

Zitat von: Libor in Gestern um 13:23Dass es in NRW derzeit viele qualitativ gute Bewerber für den Richterdienst gibt, weil NRW die Familienzuschläge 2022 deutlich angehoben hat, ist allerdings auch erst mal nur eine Hypothese. Es kann durchaus sein, dass es hier eine "Korrelation" gibt. Die entscheidene Frage ist aber, ob hier auch eine Kausalität besteht.

Ich weiß auch ehrlich gesagt nicht, ob man sich jetzt auf diesen Argumenationspfad begeben möchte. Denn das hieße ja, dass NRW bereits seit 2022 eine so attraktive Alimenation zahlt, dass man damit hochqualifizierte Bewerber in den Justizdienst locken kann. Das würde FM Optendrenk sicherlich gerne lesen... Auch hier kann man aber sicherlich ein Fragezeichen hinsichtlich der Evidenz für eine solche Kausalität setzen.

In der Tat war das in der mündlichen Verhandlung in dieser Woche ein Argument:
Es wurde vorgetragen, dass durch die hohe Zahl an weiblichen Bewerbern die qualitätssichernde Funktion gefährdet ist. Nicht etwa, weil Frauen schlechter sind -die Abschlüsse sprechen eher für sie-, sondern weil sie oft aufgrund von Vereinbarkeit der Familie mit dem Beruf attraktiver ist und die Möglichkeit und das Recht auf Teilzeit, Elternzeit besteht etc., was dann zwangsläufig zu Rotationen in den Ämtern und somit zu weniger Beständigkeit und längerer Verfahrensdauern führt. In der familiären Phase des Lebens gehe dann die Besoldung der Frau für Reinigungskraft und Nanny drauf, während der Mann mit Prädikat in der Kanzlei das eigentliche Geld verdient, was wohl nicht selten zu beobachten sei.

lotsch

Demnächst bekommen wir eine mutmaßlich vorsätzliche Verfassungsbrecherin als Bundespräsidentin. Von dieser Seite her ist schon einmal nicht zu erwarten, dass sie irgendwann einmal ein Besoldungsgesetz als verfassungswidrig zurückweist.

Knecht

Zitat von: lotsch in Heute um 09:45Demnächst bekommen wir eine mutmaßlich vorsätzliche Verfassungsbrecherin als Bundespräsidentin. Von dieser Seite her ist schon einmal nicht zu erwarten, dass sie irgendwann einmal ein Besoldungsgesetz als verfassungswidrig zurückweist.

Da wird es mal wieder Zeit für:

#unsereDemokratie

lotsch

Die Länderfinanzminister wollen Druck auf das BVerfG ausüben. Dürfen die das? Oder ist das schon eine Drohung: Wenn ihr so weiter macht, können wir keine Beamten mehr einstellen und dadurch wird der öD und die Demokratie gefährdet. Werden auch die Beamtengewerkschaften dadurch beeinflusst, Stichwort, sinkende Mitgliederzahlen? Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass die führenden Politiker auch gegenüber unseren führenden Gewerkschaftern solche Drohungen anwenden, und dass das durchaus Wirkung hinterlässt.

"Die öffentlichen Haushalte stießen an ihre Grenzen, sagte SPD-Finanzsenator Andreas Dressel. "Wir fragen uns bei den Länderfinanzministern schon: Können wir zukünftig so viel verbeamten, wie wir das jetzt tun? Und insofern muss Karlsruhe sich fragen lassen, ob es auch unerwünschte Nebenwirkungen der eigenen Rechtsprechung gibt", so Dressel."

Meine Meinung: Dann macht doch euren Scheiß alleine. Stellt Fremdfirmen ein, und Migranten in die Bundeswehr. Es ist bloß blöd, wenn ich an der Front bin, und dauernd umschauen muss, ob noch jemand da ist.
Außerdem seid ihr es (liebe Finanzminister), die unsere Demokratie und Rechtsordnung durch wiederholten und konzertierten Verfassungsbruch gefährdet. Macht einfach eure Hausaufgaben, nehmt euch den Haushaltsplan vor, und kürzt dort, wo es sinnvoll, rechtmäßig und verfassungsgemäß ist, z.B. bei der Wasserstoffförderung, Genderlehrstühlen, Migration und Radwegen in Peru. Schon die Wortwahl, "wir fragen uns bei den Länderfinanzministern schon:", zeigt den konzertierten Verfassungsbruch, und jetzt folgt die konzertierte Beeinflussung des BVerfG. Und das ist m.E. eine sehr bedenkliche Beeinflussung, denn die Richter des BVerfG werden je zur Hälfte vom Bundestag und Bundesrat gewählt.

Südwestler

Na super, die AFD bots sind auch schon wach , toll, auch klasse, wie sie sich hier immer inhaltlich einbringen

Knecht

Zitat von: Südwestler in Heute um 10:14Na super, die AFD bots sind auch schon wach , toll, auch klasse, wie sie sich hier immer inhaltlich einbringen

Derartiger Schwachsinn scheint sehr beliebt und erfolgreich in der Bevölkerung zu sein - weiter so!

DeltaR95

Zitat von: lotsch in Heute um 10:13"Die öffentlichen Haushalte stießen an ihre Grenzen, sagte SPD-Finanzsenator Andreas Dressel. "Wir fragen uns bei den Länderfinanzministern schon: Können wir zukünftig so viel verbeamten, wie wir das jetzt tun? Und insofern muss Karlsruhe sich fragen lassen, ob es auch unerwünschte Nebenwirkungen der eigenen Rechtsprechung gibt", so Dressel."

Übliche "Täter-Opfer-Umkehr" halt  ::)  Erstmal von der eigenen Verantwortung ablenken und einen anderen ins "Fadenkreuz der öffentlichen Meinung" rücken.

Aber schön, dass sich Herr Dressel scheinbar langsam bewusst wird, für die Lösung welcher Fragen er eigentlich seine B11 (?) bekommt  ;D Wenn er jetzt noch den kleinen Sprung schafft und den "disruptiven Gedankengang" geht, der ihn zur "neuen" Erkenntnis führt, dass man durch Investition in Digitalisierung Personal einsparen kann... ach ne! Digitalisierung kostet auch ganz böse viel Geld, also dann lieber weiter verbeamten und verfassungswidrig besolden - gehen sie weiter, es gibt hier nichts zu sehn! *sarc*