Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung

Begonnen von armerknecht, 08.10.2019 07:42

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Spid

Wer hätte behauptet, daran sei etwas verkehrt?

WasDennNun

Zitat von: Spid am 27.12.2019 18:27
Zitat von: MH am 27.12.2019 18:03
Wasdennun.. inde ich gut. Allerdings welcher AG zahlt freiwillig mehr Gehalt, wenn es nicht tariflich bestimmt ist? Uns haben sie sogar eine freiwillige Funktionsstufe vor ein paar Jahren wieder gestrichen.

Ein AG, der gute Beschäftigte gewinnen/halten möchte. Die Öffnungsklausel ist aber notwendig, da sonst viele Gemeinden und Zuwendungsempfänger nicht mehr zahlen dürfen.
Schön auf dem Punkt gebracht.
Leider würde ich es abmildern:
Ein AG der mittelprächtige Beschäftigte gewinnen/halten möchte.

Hauptsache keine Gießkanne und oder für alle Regionen.
Wenn der öD mit der pW mithalten will, dann muss er individuell handlungsfähiger werden.
Die Entscheidungsträger müssen natürlich erstmal lernen damit umzugehen, denn wenn von Personaler immer wieder hört: xy geht nicht, oder (was ne Lüge ist) dürfen wir nicht (z.B. §16.5 im TV-L anwenden), dann ist das noch ein weiter Weg.

schnitzelesser

Zitat von: WasDennNun am 24.12.2019 07:34
Wie meinen?
Du willst also zweierlei Kündigungsfristen eine die für den AN gilt und eine die nur für den AG gilt?! oder willst du einen grundsätzliche Reduktion der Kündigungsfristen auf 6 Wochen für AG und AN?
Im Gesetz sind bereits deutlich unterschiedliche Kündigungsfristen für AN und AG zugunsten des AN verankert. Es gibt, wenn man sich die Gesetzesbegründung zu Gemüte führt, absolut keinen Grund, davon tarifvertraglich zum Nachteil des AN abzuweichen.

armerknecht

Gibt es von Seiten der Gewerkschaften schon erste Signal in welche Richtung die  Forderungen gehen?
Eher in Richtung einer 5 oder deutlich höher vor dem Komma?,bei Laufzeit 12 Monate

was_guckst_du

...das wird man erst in einigen Monaten beantworten können...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Brownyy

Wir dürfen vermutlich eher mit einer Arbeitszeitreduzierung rechnen. die Erhöhung der Entgelte steht nicht an oberster Stelle.

Max

Ich wünsche mir eine einfachere Tabelle die nicht mehr auf Absitzen ausgelegt ist. 1 Jahr Verweildauer in jeder Stufe wäre mehr als genug. Es geht dabei ja nicht um Zugewinn an Erfahrung und Leistungsfähigkeit,  sondern um Vorenthaltung des vollen Lohn (= Endstufe).
Oder 3 Stufen automatisch nach Verweildauer und die folgenden 3 Stufen nur bei überdurchschnittlicher Leistung und anlassbezogen ohne jeglichen Automatismus.
Das sich z.B. E4 und E8 oder E9 und E14 oder E10 und E15 überschneiden ist für mich nicht nachvollziehbar. Maximal sollte sich die Endstufe einer EG mit der 1. Stufe der direkt nachfolgenden EG überschneiden.

Es sollte auch daran gearbeitet werden wieder eine ordentliche Spreitzung zwischen den EGs herzustellen. E15 ist schlicht viel zu niedrig.

WasDennNun

Zitat von: Max am 30.12.2019 00:37
Ich wünsche mir eine einfachere Tabelle die nicht mehr auf Absitzen ausgelegt ist. 1 Jahr Verweildauer in jeder Stufe wäre mehr als genug. Es geht dabei ja nicht um Zugewinn an Erfahrung und Leistungsfähigkeit,  sondern um Vorenthaltung des vollen Lohn (= Endstufe).
Oder 3 Stufen automatisch nach Verweildauer und die folgenden 3 Stufen nur bei überdurchschnittlicher Leistung und anlassbezogen ohne jeglichen Automatismus.
Eigentlich ist es kein Automatismus ab Stufe 3 im tariflichen Sinne, es wird halt nur nicht genutzt vom AG.
ZitatDie Beschäftigten erreichen die jeweils nächste Stufe – von Stufe 3 an in Abhängigkeit von ihrer Leistung gemäß § 17 Abs. 2 – nach folgenden Zeiten einer ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe bei ihrem Arbeitgeber (Stufenlaufzeit):
schöner wäre so etwas:
Der AG legt die Stufe fest in welcher Stufe der der AN bei der Einstellung eingestuft wird. Der AG kann Änderungen an der Einstufung nur in eine höhere Stufe durchführen. die Gründe für eine Erhöhung sind dem Personalrat mitzuteilen.
oder zusätzlich so etwas:
Für die Beratung von Änderungen bei der Einstufung von Beschäftigten ist eine betriebliche Kommission zuständig. Die Mitglieder der betrieblichen Kommission werden je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Betriebs-/Personalrat benannt; sie müssen dem Betrieb/der Dienststelle angehören. Der Arbeitgeber entscheidet auf Vorschlag der Kommission darüber, ob und in welchem Umfang die Einstufung geändert abgeholfen werden
soll.

Und glaubst du wirklich das die Gewerkschaften (und die lowperformer) so etwas wollen? Die wollen doch eine Gleichmacherei und pseudo "Gerechtigkeit".

BAT

Man kann ja elendig lange über die Entgeltgruppen und die Stufenlaufzeiten diskutieren. Solange aber diese formalen Sprünge oft nicht durch entsprechende Gehaltszuwächse (bzw. teils zu große Zuwächse) unterfüttert sind, halte ich das schlicht für die falsche Baustelle.

Also erstmal ein halbwegs lineare bzw. nachvollziehbare Tabellenwerte festlegen und erst dann über den Reiseverkehr innerhalb derselben nachdenken.

WasDennNun

Zitat von: BAT am 30.12.2019 10:33
Man kann ja elendig lange über die Entgeltgruppen und die Stufenlaufzeiten diskutieren. Solange aber diese formalen Sprünge oft nicht durch entsprechende Gehaltszuwächse (bzw. teils zu große Zuwächse) unterfüttert sind, halte ich das schlicht für die falsche Baustelle.
Sprünge von 4%-12% sind dir nicht genug als "ausserplanmäßige" Lohnerhöhung?
Zitat
Also erstmal ein halbwegs lineare bzw. nachvollziehbare Tabellenwerte festlegen und erst dann über den Reiseverkehr innerhalb derselben nachdenken.
Nun, halbwegs linear sind die Stufenanstiege idR doch jetzt schon (bis auf dem knick von 5 auf 6, und die dellen bei 9a/9b, ud der Burst von 1 auf 2 in den kleiner 9er) da würde sich doch nicht so viel wahnsinnig ändern, wenn man das linear zwischen stufe 1 und Stufe 6 legen würde (außer, dass insgesamt weniger bezahlt werden würde) und das dann mit gleichlangen Zeitintervallen ? (also noch wenige Zahlen)

Was sicher vernünftig wäre: Nach einem Jahr in der 1 Geld der Stufe 3 und dann nach irgendwie gewürfelten X Jahren "Endstufe" 4.
Danach individuelle Auszahlung von Zulagen bis zur Diff des Entgeltes der jetzigen 6.
Entscheidungskriterien halbtransparente Willkür des AGs (also so wie in der pW  ???).


Chrille1507

"Werneke kündigte an: «Da setzen wir auf die Durchsetzung deutlicher Einkommenssteigerungen.»"

Da bin ich aber sehr gespannt.

Was könnte denn der Inhalt eines "Tarifvertrag Digitalisierung" sein?

DerMagellan

Zitat von: Chrille1507 am 30.12.2019 12:54

Was könnte denn der Inhalt eines "Tarifvertrag Digitalisierung" sein?


Wurde seitens der VKA schon deutlich abgelehnt.

Brownyy

Zitat von: Chrille1507 am 30.12.2019 12:54

Was könnte denn der Inhalt eines "Tarifvertrag Digitalisierung" sein?

Das Recht auf Homeoffice? Der feuchte Traum eines jeden Angestellten?

BAT

Sprünge von 4 bis 12 % reichen natürlich nicht. Da ich in Stufe 6 bin, habe ich natürlich da meinen konzentrierten Blick drauf, und wenn ich hier die höheren Beträge sehe, halte ich das für etwas arg schräg (wegen AII kommen für mich viele E-Gruppen in Frage). Das Plus bei HG in

9a: 651 €
9b: 290 €
9c: 186 €
10: 196 €
11: 497 €

ist schon keinesfalls als linear zu sehen. Bei mir kündigt sich gerade ein kleiner Streit mit dem AG an, warum ich mich nicht auf E10 bewerbe. Mein Einwand: lohnt sich nicht. AG: wir haben aber in den AII investiert. Ich: dann zahlt Zulage oder Sonderurlaub.

Mal schauen, wo die Reise hingeht (bei mir sind die Unterschiedsbeträge wegen Teilzeit noch 12 Prozent weniger)