Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion

Begonnen von Admin, 06.06.2020 20:50

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Meteor

Zitat von: Max in 19.09.2020 13:41
Zitat von: Meteor in 18.09.2020 23:58
Zitat von: Spid in 18.09.2020 23:05
Und hier habe ich die DQR-Tabelle auf Toilettenpapier drucken lassen - damit jeder weiß, was er damit tun kann.

Auch wenn viele studierte Leute sich dadurch gestört fühlen und bedroht fühlen, halte ich die tarifliche Implementierung für sinnvoll.
Und wie würde das aussehen?
Wenn man davon ausgeht,  dass nach Tätigkeit anstatt Abschluss bezahlt wird,  ist die ganze Sache doch hinfällig.
Und wenn man in der Stellenausschreibung ein abgeschlossenes Hochschulstudium fordert hätte der Techniker oder Fachwirt ja trotz DQR Gleichstellung kein Hochschulstudium abgeschlossen.

Zuerst einmal muss man auch die einzelnen Tätigkeiten voneinander abtrennen. Für die Sparte Ingenieurswesen gibt es beispielsweise keinen gleichwertigen Ersatz über einen anderen Bildungsweg, der zur Ausübung der entsprechenden Tätigkeiten befähigt.

Aber wie sieht eine Stellenausschreibung für eine E10 Sachbearbeiterstelle aus, die hauptsächlich aus operativem Untertischekrabbeln und Level 1 Support besteht und nahezu keinen einzigen Studienschwerpunkt anfordert. Dort wird dann dick jede Art von Informatik und Computer Science als Voraussetzung angegeben, obwohl der DQR hier die Möglichkeit eröffnen könnte, auch Berufsausgebildete Praktiker mit Fortbildung einzustellen.

Spid

Der TVÖD regelt aber weder Stellenbesetzung noch -ausschreibung noch Einstellung. Er regelt lediglich die Eingruppierung.

Meteor

Zitat von: Spid in 19.09.2020 14:40
Der TVÖD regelt aber weder Stellenbesetzung noch -ausschreibung noch Einstellung. Er regelt lediglich die Eingruppierung.

Also für Tarifbeschäftigte ist es eindeutig im Tarifvertrag verankert, dass im gehobenen Dienst ein Bachelor-Abschluss gefordert wird. Parallel müsste hier, wie auch schon im Sachstand "Bildungsvoraussetzungen für die Einstellung von Beschäftigten in den öffentlichen Dienst" des Bundes der Passus "oder gleichwertig" ergänzt werden.

Spid

Nein, Deine Ausführungen sind in vielerlei Hinsicht mangelhaft. Weder gäbe es bei TB einen gehobenen Dienst noch gäbe es die behauptete Regelung noch regelte der TVÖD überhaupt Einstellungen oder Einstellungsvoraussetzungen.

Dienstbeflissen

Zitat von: Meteor in 19.09.2020 15:11
Zitat von: Spid in 19.09.2020 14:40
Der TVÖD regelt aber weder Stellenbesetzung noch -ausschreibung noch Einstellung. Er regelt lediglich die Eingruppierung.

Also für Tarifbeschäftigte ist es eindeutig im Tarifvertrag verankert, dass im gehobenen Dienst ein Bachelor-Abschluss gefordert wird. Parallel müsste hier, wie auch schon im Sachstand "Bildungsvoraussetzungen für die Einstellung von Beschäftigten in den öffentlichen Dienst" des Bundes der Passus "oder gleichwertig" ergänzt werden.

Nee

WasDennNun

Zitat von: Meteor in 19.09.2020 15:11
Zitat von: Spid in 19.09.2020 14:40
Der TVÖD regelt aber weder Stellenbesetzung noch -ausschreibung noch Einstellung. Er regelt lediglich die Eingruppierung.

Also für Tarifbeschäftigte ist es eindeutig im Tarifvertrag verankert, dass im gehobenen Dienst ein Bachelor-Abschluss gefordert wird. Parallel müsste hier, wie auch schon im Sachstand "Bildungsvoraussetzungen für die Einstellung von Beschäftigten in den öffentlichen Dienst" des Bundes der Passus "oder gleichwertig" ergänzt werden.
Also in der mir bekannten EGO kann jemand ohne Schulabschluss auf einer EG15 Stellen eingestellt werden und er bekommt dann sogar nicht nur das Entgelt der EG4, sonder mindestens EG14.

Ich gebe aber zu, dass das recht selten vorkommt.

Spid

Inwiefern bestünde ein Zusammenhang zwischen EGO und Einstellung?

WasDennNun

Zitat von: Spid in 19.09.2020 15:22
Inwiefern bestünde ein Zusammenhang zwischen EGO und Einstellung?
;)

AndreasG

Letztlich kann man so viel drüber diskutieren wie man will.

Fakt ist, der DQR spielt bei der Gehaltsfindung in der fW keinerlei Rolle sondern das Gehalt richtet sich nach Angebot und Nachfrage. Sprich Marktmechanismen.

Kein Arbeitgeber wird ein höheres Gehalt zahlen nur weil im DQR ein Wert festgelegt ist sondern er wird mindestens so viel zahlen wie nötig ist um den Arbeitnehmer zu bekommen bzw zu halten.

Es gibt keinen Grund warum der ÖD hiervon abweichen soll.

signs4

1. https://con.arbeitsagentur.de/prod/entgeltatlas/ irgendwie hat mich das nun unglücklich gemacht :(

2. Bei meiner letzten Arbeitsstelle auch im ÖD gab es einen der "nur" ausgebildeter Bürokaufmann war und E13 bekommen hat und sogar Abteilungsleiter war. Im Endeffekt regelt das Entgelt der Arbeitgeber egal was irgendwo steht.

Spid


Meteor

Zitat von: AndreasG in 19.09.2020 16:21
Letztlich kann man so viel drüber diskutieren wie man will.

Fakt ist, der DQR spielt bei der Gehaltsfindung in der fW keinerlei Rolle sondern das Gehalt richtet sich nach Angebot und Nachfrage. Sprich Marktmechanismen.

Kein Arbeitgeber wird ein höheres Gehalt zahlen nur weil im DQR ein Wert festgelegt ist sondern er wird mindestens so viel zahlen wie nötig ist um den Arbeitnehmer zu bekommen bzw zu halten.

Es gibt keinen Grund warum der ÖD hiervon abweichen soll.

Keine Ahnung wer die Synapse zwischen Gehalt und DQR geschlossen hat. Die im DQR erstrebte Gleichwertigkeit zielt nicht auf einen gleichwertigen Marktwert ab, sondern um die Anerkennung der Leistungsfähigkeit, dass eine Alternativqualifizierte Person zu bestimmten Aufgaben ebenfalls befähigt ist. Anerkennung =/= höheres Gehalt. Somit können Aufgaben, die vorher einer studierten Person zugedacht waren, einer kostengünstigeren gleichwertig qualifizierten Person übertragen werden.

Spid

Etwas ist das wert, was ein anderer dafür zu zahlen bereit ist. Alles andere ist ohne wert. Gleichwertigkeit drückt sich entweder materiell aus oder gar nicht.

Meteor

Zitat von: Spid in 19.09.2020 19:58
Etwas ist das wert, was ein anderer dafür zu zahlen bereit ist. Alles andere ist ohne wert. Gleichwertigkeit drückt sich entweder materiell aus oder gar nicht.

Und für andere fühlt sich regelmäßiges Lob deutlich wertvoller an, als 50 Euro mehr Brutto im Monat.

Spid

Gefühlchen sind unbeachtlich. Laß Dich doch mi Balkonklatschen bezahlen. Wo ist denn nun die tarifliche Norm zum gehobenen Dienst? Oder zu Einstellungsvoraussetzungen?