Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 6538492 times)

NWB

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17460 am: 11.08.2025 14:30 »
Jetzt komm doch hier bitte nicht mit Fakten.

Zerot

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17461 am: 11.08.2025 15:53 »
Juhuuuuu die Lösung ist da ....

Beamte arbeiten einfach was länger 😁.

https://www.spiegel.de/wirtschaft/renten-beamtenbund-chef-kritisiert-vorschlag-ueber-laengere-arbeitszeiten-a-57b4d61d-e3bc-43db-9b38-f081369f5681?sara_ref=re-so-app-sh

Dürfen dann Beamte eher als Beamtinnen in den Ruhestand?

Natürlich nicht! Das wäre ja sexistisch. Genauso wie eine Wehrpflicht für Männer UND Frauen.
Mal die Kirche im Dorf lassen, bitte!

;-)

P.S. Jan Fleischhauer hatte einen interessanten Podcast: In den 47 Mrd Bürgergeld sind noch gar nicht die Energiekosten, die Krankenversicherung und die Unterbringung eingerechnet..

da sind dann die Leistungen des SGB II gemeint mit dem Bürgergeld?! Addieren müsste man ja eigentlich auch die Leistungen nach dem 3. + 4. Kapitel des SGB XII (Grundsicherung für Rentner und voll erwerbsgeminderte).

bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17462 am: 11.08.2025 16:36 »
Am Besten den Podcast mal selber hören. Es fehlt nämlich nochwas.. Und bei dem nochwas fehlen sicherlich auch z. B. die Lohnkosten für die Security-Mitarbeiter..