Wahrscheinlich habe ich mich falsch ausgedrückt. Meine Aussage war eher in die Richtung gemeint, dass ich es hinsichtlich des Betrags und der damit gezogenen Grenze fragwürdig finde. Wenn er hier schon jährliche Mehrkosten i.H.v. 27 Mrd. Euro als nicht zu stemmen deklariert, dann verstehe ich das so, dass er sich hier selbst unwillkürlich für zukünftige Forderungen eine Grenze gezogen hat. Eine aA dürfte irgendwann bei Überschreiten dieser Grenze dann logischerweise wohl auch nicht zu stemmen sein (aus gegnerischer Sicht).
So gesehen fand ich die Aussage unvorteilhaft, denn nun kann auch jeder Gegner damit argumentieren, dass etwas für den Staat nicht zu stemmen sei, wenn es diese Grenze irgendwann überschreitet.
Sei's drum. Ich frage mich, warum in der Thematik auch kaum relevant scheint, dass es sich um eine Pflichtaufgabe des Staats handelt und bevor hier gespart wird, erst mal an anderer Stelle (freiwillige Aufgaben) gespart werden muss (!). In der Theorie scheint die Sache glasklar zu sein.
Eigentlich müssten doch die TOP-Beamten sich weigern, billige Lösungen zur aA jedweden politischen Parteien zu präsentieren und auf rechtmäßige Amtsausübung auf Basis klarer Sache (Verfassungsvorgaben zur aA) beharren. Da kann man doch nicht auf sparsame und wirtschaftliche Amtsausübung abstellen, wenn etwas verfassungsrechtlich geboten und klar Pflichtaufgabe ist. Obwohl das der Zielrichtung des BVerfG entspricht, mache ich mir keine Illusionen, dass das jemals so stattfinden würde. Das müsste schon eine außerordentliche Persönlichkeit sein.