Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 6539848 times)

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17445 am: 08.08.2025 20:37 »
Abgesehen davon, das @AlxN  völlig recht hat (meiner Meinung nach, besonders ich als techn. Beamter a.D.), habe ich immer mehr das Gefühl, das das Gericht zögert, dem Bund bei der momentanen schlechten finanziellen Lage noch weitere Belastungen aufzubrummen.

Könnte ja sein?

Das glaube und hoffe ich nicht. Auch den Richterinnen und Richtern des BVerfG dürfte nicht entgangen sein, dass die mangelhafte Besoldung in den verschiedenen Rechtskreisen ja bereits seit 2017 besteht. Das heißt, dass die Besoldungsgesetzgeber auch in wirtschaftlich besseren Zeiten nicht darüber nachgedacht haben, die Besoldung der Beamten amtsangemessen und verfassungskonform auszugestalten. Damals mit der Begründung nun mit den geringen Zinsen die Haushalte zu konsolidieren. Auf dem Ticket wurden Tariferhöhungen gedrückt und die Rückführung der Wochenarbeitszeit trotz guter Konjunktur abgesagt.
Jetzt wo die Konjunktur schwächelt, auch weil man relativ gut durch die Pandemie gekommen ist und dort und auch für die Ukraine viel öffentliches Geld ausgegeben wird, wird dann wieder argumentiert, die Beamten müssten den Gürtel enger schnallen. Gleichzeitig schiebt man die Konjunktur durch Subvention der Wirtschaft an. Es ist also keine Frage des Geldes allein, sondern auch der Prioritätensetzung. Für uns Beamte stellt sich dann die Frage, die sich hoffentlich auch Karlsruhe stellt, in welcher Konstellation die Beamten überhaupt freiwillig seitens des Dienstherren angemessen alimentiert werden.

Freiwillig passiert da gar nichts. Die Argumente werden nur an die Situation angepasst werden, so dass die Beamten immer ihren Beitrag leisten müssen…

Vollkommen richtig. Ist Gled da, muss konsolidiert werden, sind die "Kassen leer", sind die Kassen leer. Obwohl die nie leer sind, es ist immer was da, aber wird für andere Dinge verwendet. Die Sozialsysteme müssen ja auch gestützt werden. Warum die wohl auf dem Zahnfleisch gehen? Hmm.....

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17446 am: 09.08.2025 11:27 »
Leider sehe ich das mittlerweile genau so. Die Damen und Herren wollen wiedergewählt werden und müssen ja in jeder Wahlperiode ihrer Klientel, gleich welcher Coleur, entsprechende Wahlgeschenke machen, die zu Lasten der verfügbaren HHM gehen. Und da liegt es doch nahe das zur Not auf dem Rücken derer auszutragen und mitzufinanzieren, die sich infolge ihres Dienstverhältnisses nicht wirklich bis gar nicht wehren können. Von Treueverhältnis trau ich mich fast schon gar nicht mehr zu schreiben. Und dann  kommt noch unterstützend hinzu das das einzige Mittel das wir haben, infolge der ewig langen Verfahren, de facto fast nicht vorhanden Rechtschutzes selbst auf dem gerichtlichen Weg uns fast nicht wehren können. Ist doch praktisch könnte man mit entsprechenden Sarkasmus sagen. Mir kommt das mittlerweile wie im Mittelalter vor, wo der König seinen Hofbediensteten die "Brotkrummen" hinschmiss und diese gar dankbar sein durften am Hofe Dienst leisten zu dürfen. Sarkasmus aus.
Das in meinen Augen eigentlich perfide daran ist, die Materie ist so komplex das selbst Juristen bis in Richterkreise diese nur schwer durchdringen und es wird von uns Beamten gleich welcher BesGrp erwartet zu wissen, dass wir verfassungswidrig alimentiert werden und demzufolge haushaltnah jedes Jahr unseren Anspruch geltend machen müssen. Ich kann mich doch nur gegen etwas vermeintlich verfassungswidriges wehren bzw einen Anspruch geltend machen, wenn ich davon weiss. Infolge der hohen Komplexität dürfte dieser Umstand bei der überwiegenden Masse der Beamten eben nicht der Fall sein. Und trotzdem wird diese Voraussetzung quasi vom selben BVerfG unterstützt. Wenn ich diesen Gedanken einmal weiterspiele müsste man fast gegen jedwedes unseren Berufsstand betreffende Gesetz/Regelung Widerspruch einlegen weil dieses könnte ja ggf nicht verfassungsgemäss sein oder gegen irgendein anderes Recht verstoßen.  Das ist jetzt mal ganz überspitzt.
Es ist schon sehr ermüdend jetzt wo man sich der Tatsache einer nicht verfassungsgemässen Alimentation bewusst ist, Monat für Monat auf eine weiterer Entscheidung des BVerfG zu warten die dem Trauerspiel ein Ende bereitet.

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17447 am: 11.08.2025 09:15 »
Ist doch praktisch könnte man mit entsprechenden Sarkasmus sagen. Mir kommt das mittlerweile wie im Mittelalter vor, wo der König seinen Hofbediensteten die "Brotkrummen" hinschmiss und diese gar dankbar sein durften am Hofe Dienst leisten zu dürfen. Sarkasmus aus.

Wozu Sarkasmus? Ist doch inzwischen eine treffende Beschreibung der Realität.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17448 am: 11.08.2025 09:26 »
Ist doch praktisch könnte man mit entsprechenden Sarkasmus sagen. Mir kommt das mittlerweile wie im Mittelalter vor, wo der König seinen Hofbediensteten die "Brotkrummen" hinschmiss und diese gar dankbar sein durften am Hofe Dienst leisten zu dürfen. Sarkasmus aus.

Wozu Sarkasmus? Ist doch inzwischen eine treffende Beschreibung der Realität.

Erschreckend aber auch wahr.

AlxN

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17449 am: 11.08.2025 10:01 »
https://presse-augsburg.de/beamtenbund-draengt-auf-anhebung-der-beamtenbesoldung/1051805/

Zitat
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) müsse sich zeitnah zur Übertragung der Tarifergebnisse der Arbeitnehmer auf die Bundesbeamten äußern, sagte Geyer. Und er müsse die Besoldung an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts anpassen. „Karlsruhe hat schon 2020 entschieden, dass die Besoldung nicht mehr verfassungskonform ist.“

Die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums seien im Grundgesetz geschützt. Dazu gehöre auch die Altersversorgung. Der Staat erwarte von den Beamten besondere Loyalität und verwehre ihnen das Streikrecht. „Dafür ist er umgekehrt zu besonderer Fürsorge verpflichtet“, sagte der DBB-Vorsitzende. Das gelte umso mehr, da der Gesetzgeber ständig neue Aufgaben erfinde, ohne Personal dafür bereitzustellen.

Geyer kritisiert außerdem einen Vorstoß von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD): „Wenn Bärbel Bas meint, ohne triftigen Grund das Berufsbeamtentum infrage zu stellen, muss sie mit meinem Widerstand rechnen.“ Frau Bas blende aus, dass mit Überführung der Beamten in die Rentenversicherung kein Problem unseres Sozialsystems gelöst wäre. „Stattdessen kämen auf den Staat jährliche Mehrkosten von 27 Milliarden Euro zu, die nicht zu stemmen sind“, so Geyer.

Was für ein ambitionsloser Kommentar. Ein handzahmer Tiger - oder eher eine Hauskatze, die einen gelegentlich kratzt. Herr Geyer schießt sich ins eigene Knie.

Wer hat das hier nochmal ausgerechnet? Soweit ich weiß waren es nicht nur 27 Mrd. Euro, sollte eine aA nach den Vorgaben des BVerfG umgesetzt werden. Und abseits davon: warum sollte eine Summe von 27 Mrd. Euro für eine angemessene Bezahlung der Bediensteten nicht zu stemmen sein, aber freiwillige Wahlgeschenke in weit höherer Summe sind kein Problem?

GeBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17450 am: 11.08.2025 10:46 »
https://presse-augsburg.de/beamtenbund-draengt-auf-anhebung-der-beamtenbesoldung/1051805/

Zitat
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) müsse sich zeitnah zur Übertragung der Tarifergebnisse der Arbeitnehmer auf die Bundesbeamten äußern, sagte Geyer. Und er müsse die Besoldung an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts anpassen. „Karlsruhe hat schon 2020 entschieden, dass die Besoldung nicht mehr verfassungskonform ist.“

Die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums seien im Grundgesetz geschützt. Dazu gehöre auch die Altersversorgung. Der Staat erwarte von den Beamten besondere Loyalität und verwehre ihnen das Streikrecht. „Dafür ist er umgekehrt zu besonderer Fürsorge verpflichtet“, sagte der DBB-Vorsitzende. Das gelte umso mehr, da der Gesetzgeber ständig neue Aufgaben erfinde, ohne Personal dafür bereitzustellen.

Geyer kritisiert außerdem einen Vorstoß von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD): „Wenn Bärbel Bas meint, ohne triftigen Grund das Berufsbeamtentum infrage zu stellen, muss sie mit meinem Widerstand rechnen.“ Frau Bas blende aus, dass mit Überführung der Beamten in die Rentenversicherung kein Problem unseres Sozialsystems gelöst wäre. „Stattdessen kämen auf den Staat jährliche Mehrkosten von 27 Milliarden Euro zu, die nicht zu stemmen sind“, so Geyer.

Was für ein ambitionsloser Kommentar. Ein handzahmer Tiger - oder eher eine Hauskatze, die einen gelegentlich kratzt. Herr Geyer schießt sich ins eigene Knie.

Wer hat das hier nochmal ausgerechnet? Soweit ich weiß waren es nicht nur 27 Mrd. Euro, sollte eine aA nach den Vorgaben des BVerfG umgesetzt werden. Und abseits davon: warum sollte eine Summe von 27 Mrd. Euro für eine angemessene Bezahlung der Bediensteten nicht zu stemmen sein, aber freiwillige Wahlgeschenke in weit höherer Summe sind kein Problem?

Die 27 Milliarden jährlich beziehen sich auf die Kosten, die durch eine Einzahlung aller Beamten in die Rentenkasse für den Dienstherren entstünden. Damit das Besoldungsniveau trotz Sozialabgaben gleich bleibt, müsste der Dienstherr ja das brutto anheben und zusätzlich den AG-Anteil an der Rentenversicherung zahlen.

Eine verfassungskonforme aA würde etwa 10 Milliarden pro Jahr kosten.

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17451 am: 11.08.2025 11:11 »
Genauso ist es: Der dbb-Vorsitzende hebt mit seiner Zahlennennung nicht auf mögliche Mehrkosten für eine amtsangemessene Alimentation ab, sondern stellt in Aussicht, dass eine Überführung der Beamten in das Rentenversicherungssystem zu Mehrkosten von allein jährlich 27 Mrd. € führen würde, und zwar ohne dass damit die auch dann weiterbestehenden Probleme der amtsangemessenen Alimentation gelöst wären. Er erinnert die Koalition folglich daran, dass sie und nicht die Beamten am Ende die Kosten für eine - mit dem Alimentationsprinzip darüber hinaus auch kaum zu vereinbarende - Überführung der Beamtenschaft in das allgemeine Rentensystem zu tragen haben hätten, da egal, wie eine solche Überführung in das Institut der Rente aussehen sollte, dass amtsangemessene Maß der Alimentation durch jene Überführung nicht verringert werden könnte.

Tatsächlich muss man davon ausgehen, dass die zukünftige Nettoalimentation erheblich über die heute antsamgemessene Alimentation hinausreichen sollte, wollte man die von Bas angedachte Überführung vollziehen, da ja das Rentenniveau deutlich geringer ist, sodass eine heute noch einmal deutlich höhere Alimentation notwendig wäre, um das heute notwendige Pensionsniveau auch zukünftig als Beamtenrentenniveau gewährleisten zu können.

AlxN

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« Antwort #17452 am: 11.08.2025 11:45 »
Wahrscheinlich habe ich mich falsch ausgedrückt. Meine Aussage war eher in die Richtung gemeint, dass ich es hinsichtlich des Betrags und der damit gezogenen Grenze fragwürdig finde. Wenn er hier schon jährliche Mehrkosten i.H.v. 27 Mrd. Euro als nicht zu stemmen deklariert, dann verstehe ich das so, dass er sich hier selbst unwillkürlich für zukünftige Forderungen eine Grenze gezogen hat. Eine aA dürfte irgendwann bei Überschreiten dieser Grenze dann logischerweise wohl auch nicht zu stemmen sein (aus gegnerischer Sicht).

So gesehen fand ich die Aussage unvorteilhaft, denn nun kann auch jeder Gegner damit argumentieren, dass etwas für den Staat nicht zu stemmen sei, wenn es diese Grenze irgendwann überschreitet.

Sei's drum. Ich frage mich, warum in der Thematik auch kaum relevant scheint, dass es sich um eine Pflichtaufgabe des Staats handelt und bevor hier gespart wird, erst mal an anderer Stelle (freiwillige Aufgaben) gespart werden muss (!). In der Theorie scheint die Sache glasklar zu sein.

Eigentlich müssten doch die TOP-Beamten sich weigern, billige Lösungen zur aA jedweden politischen Parteien zu präsentieren und auf rechtmäßige Amtsausübung auf Basis klarer Sache (Verfassungsvorgaben zur aA) beharren. Da kann man doch nicht auf sparsame und wirtschaftliche Amtsausübung abstellen, wenn etwas verfassungsrechtlich geboten und klar Pflichtaufgabe ist. Obwohl das der Zielrichtung des BVerfG entspricht, mache ich mir keine Illusionen, dass das jemals so stattfinden würde. Das müsste schon eine außerordentliche Persönlichkeit sein.

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17453 am: 11.08.2025 11:56 »
Juhuuuuu die Lösung ist da ....

Beamte arbeiten einfach was länger 😁.

https://www.spiegel.de/wirtschaft/renten-beamtenbund-chef-kritisiert-vorschlag-ueber-laengere-arbeitszeiten-a-57b4d61d-e3bc-43db-9b38-f081369f5681?sara_ref=re-so-app-sh

Dürfen dann Beamte eher als Beamtinnen in den Ruhestand?
« Last Edit: 11.08.2025 12:10 von Rheini »

tigertom

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« Antwort #17454 am: 11.08.2025 12:17 »
Juhuuuuu die Lösung ist da ....

Beamte arbeiten einfach was länger 😁.

https://www.spiegel.de/wirtschaft/renten-beamtenbund-chef-kritisiert-vorschlag-ueber-laengere-arbeitszeiten-a-57b4d61d-e3bc-43db-9b38-f081369f5681?sara_ref=re-so-app-sh

Dürfen dann Beamte eher als Beamtinnen in den Ruhestand?

Natürlich nicht! Das wäre ja sexistisch. Genauso wie eine Wehrpflicht für Männer UND Frauen.
Mal die Kirche im Dorf lassen, bitte!

;-)

P.S. Jan Fleischhauer hatte einen interessanten Podcast: In den 47 Mrd Bürgergeld sind noch gar nicht die Energiekosten, die Krankenversicherung und die Unterbringung eingerechnet..

Nautiker1970

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« Antwort #17455 am: 11.08.2025 12:21 »
Juhuuuuu die Lösung ist da ....

Beamte arbeiten einfach was länger 😁.

https://www.spiegel.de/wirtschaft/renten-beamtenbund-chef-kritisiert-vorschlag-ueber-laengere-arbeitszeiten-a-57b4d61d-e3bc-43db-9b38-f081369f5681?sara_ref=re-so-app-sh

Dürfen dann Beamte eher als Beamtinnen in den Ruhestand?

"Das Pestel-Institut versteht sich als Forschungsinstitut und Dienstleister für Kommunen, Unternehmen und Verbände. Es erstellt Studien unter anderem zu den Themen Wohnungsmarkt, Klimaschutz und Regionalwirtschaft."

Bin gerade mal auf der Homepage von diesem namenhaften "Thinktank" gewesen. Macht wahrlich einen genauso professionellen Eindruck, wie dessen kolportierte Erkenntnis zum Thema Pensionen...

Bastel

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« Antwort #17456 am: 11.08.2025 13:03 »
Juhuuuuu die Lösung ist da ....

Beamte arbeiten einfach was länger 😁.

https://www.spiegel.de/wirtschaft/renten-beamtenbund-chef-kritisiert-vorschlag-ueber-laengere-arbeitszeiten-a-57b4d61d-e3bc-43db-9b38-f081369f5681?sara_ref=re-so-app-sh

Dürfen dann Beamte eher als Beamtinnen in den Ruhestand?

Natürlich nicht! Das wäre ja sexistisch. Genauso wie eine Wehrpflicht für Männer UND Frauen.
Mal die Kirche im Dorf lassen, bitte!

;-)

P.S. Jan Fleischhauer hatte einen interessanten Podcast: In den 47 Mrd Bürgergeld sind noch gar nicht die Energiekosten, die Krankenversicherung und die Unterbringung eingerechnet..

Allem in allem dürfte man wohl bei ca. 80-90 Mrd liegen...

tigertom

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« Antwort #17457 am: 11.08.2025 13:18 »
Juhuuuuu die Lösung ist da ....

Beamte arbeiten einfach was länger 😁.

https://www.spiegel.de/wirtschaft/renten-beamtenbund-chef-kritisiert-vorschlag-ueber-laengere-arbeitszeiten-a-57b4d61d-e3bc-43db-9b38-f081369f5681?sara_ref=re-so-app-sh

Dürfen dann Beamte eher als Beamtinnen in den Ruhestand?

Natürlich nicht! Das wäre ja sexistisch. Genauso wie eine Wehrpflicht für Männer UND Frauen.
Mal die Kirche im Dorf lassen, bitte!

;-)

P.S. Jan Fleischhauer hatte einen interessanten Podcast: In den 47 Mrd Bürgergeld sind noch gar nicht die Energiekosten, die Krankenversicherung und die Unterbringung eingerechnet..

Allem in allem dürfte man wohl bei ca. 80-90 Mrd liegen...

Vor dem Hintergrund der medizinischen Vollversorung und vor allem den Wohnkosten, gerade für mehrmehrköpfige Familien (speziell in teuren Ballungsgebieten) zweifel' ich stark an, dass das reicht.

Ich vermute dreistellig. Dagegen sind 10Mrd ein mittlerer Witz.
Wie gesagt - ich erwarte nichts mehr. Ich freue mich für jeden, der A12 oder mehr hat. Der klassische mD, dem ich angehöre, ist im Jahre 2025 abgehängt.
« Last Edit: 11.08.2025 13:24 von tigertom »

Verwaltungsgedöns

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17458 am: 11.08.2025 13:28 »
Juhuuuuu die Lösung ist da ....

Beamte arbeiten einfach was länger 😁.

https://www.spiegel.de/wirtschaft/renten-beamtenbund-chef-kritisiert-vorschlag-ueber-laengere-arbeitszeiten-a-57b4d61d-e3bc-43db-9b38-f081369f5681?sara_ref=re-so-app-sh

Dürfen dann Beamte eher als Beamtinnen in den Ruhestand?

"Das Pestel-Institut versteht sich als Forschungsinstitut und Dienstleister für Kommunen, Unternehmen und Verbände. Es erstellt Studien unter anderem zu den Themen Wohnungsmarkt, Klimaschutz und Regionalwirtschaft."

Bin gerade mal auf der Homepage von diesem namenhaften "Thinktank" gewesen. Macht wahrlich einen genauso professionellen Eindruck, wie dessen kolportierte Erkenntnis zum Thema Pensionen...

Das sind richtige Profis. Dann müssen aber auch alle Menschen in Deutschland zum Amtsarzt und sich gesundheitlich auf Vorerkrankungen untersuchen lassen. Ein Beamter ist bereits ab Einstellung gesünder als der Durchschnitt, da eine Vorauswahl getroffen wird. Dann kommt noch die Gesunderhaltungspflicht und die Wohlverhaltenspflicht außerhalb des Dienstes hinzu. Ggf auch noch Dienstsport. Und zur Strafe darf man dann länger arbeiten, wenn man älter wird, als der Durchschnitt, der hingegen Faktoren wie harten Drogenkonsum, Alkoholsucht, Extremsport, gefährliche Vorerkrankungen etc hat.
« Last Edit: 11.08.2025 13:43 von Verwaltungsgedöns »

Finanzer

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« Antwort #17459 am: 11.08.2025 14:27 »
Und durch die höhere Studenzahl pro Woche im Vergleich zum Durchschnitt der Arbeitnehmer haben wir Beamte eh schon mehr Jahre gearbeitet.