Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k

Begonnen von Admin, 03.03.2019 18:00

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Spid

Nein. Und die Antwort wird sich nicht ändern, bloß weil Du die Frage in unterschiedlichen Threads postest.

Ungerecht

Guten Abend in die Runde,

wir sind einige Mitarbeiter der gerade etwas an unserer Personalabteilung zweifeln.

Vielleicht könnt Ihr uns hier ein paar passende Tipps geben.

Unser Arbeitgeber hat uns per 01.01.2018 in die EG 9/Stufe 2 gesteckt. Dies wurde auf unseren Lohnabrechnungen mit E09 auch so ausgewiesen. Rückwirkend zum 01.01.2019 haben wir unser Gehälter mit der E09B ausgewiesen erhalten. Soweit alles gut.

Nunmehr steht zum 01.01.2020 die Stufenerhöhung auf die Stufe 3 an. Bereits vor Unterschrift ist aufgefallen, dass wir für die E9a/Stufe 3 unterschreiben sollten. Wir haben moniert, dass wir nicht in der "kleinen" 9 eingruppiert wurden, sondern, wie in der Gehaltsabrechnung abgebildet, in der E9b. Eine Erklärung konnte bzw. wollte uns hierzu nicht mitgeteilt werden, so dass wir die Unterschrift bis zur Klärung verweigerten.

Bei der seinerzeitigen Vertragsunterzeichnung wurde an keiner Stelle auf die E9k hingewiesen. Wir haben eben ein Gespräch mit einer der Geschäftsführer geführt und in Personalrunden etc. wurde noch NIE von der "kleinen" 9 gesprochen. Auf einmal sind wir dieser Gruppe zugeordnet worden, ohne entsprechenden Nachweis bzw. Erklärung hierzu. Muss hier eine Änderungskündigung ausgesprochen werden?

Nun meine Frage: Wie verhält es sich denn tatsächlich, wenn in der Lohnabrechnung die E09B steht und sogar auch genauso seit 01.01.2019 abgerechnet wurde (eine Kollege mit höherer Erfahrungsstufe hat auch das Gehalt der E09B und würde ebenfalls unter E09a fallen; bei Stufe 2 ist es ja noch gleich hoch; erst ab der 3 wird es interessant).

Vielen Dank fürs Nachdenken und Antworten!

Spid

Was für eine Unterschrift?

Ungerecht

Die Unterschrift unter der Änderungsmitteilung, die wir immer gesondert bei der nächsten Stufe erhalten.

Spid

Unnötiger Firlefanz.

Will der AG seine Rechtsmeinung zur Eingruppierung korrigieren, trifft ihn bei einer korrigierenden Rückgruppierung die Darlegungslast, warum seine bisherige Mitteilung über die Eingruppierung unzutreffend gewesen sein sollte. Ihr müsst also lediglich klagen, um eine Begründung zu erhalten.

Davon ab war es nicht erforderlich, daß der AG mitteilt, daß es sich um eine E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten handelte. Er ist nur zur Angabe der Entgeltgruppe verpflichtet.

Mahlzeit

Zur Info: In Niedersachsen wird alles richtig und korrekt nachgezahlt, bzw übergeleitet. Gehaltsmitteilung kam heute.

Ich wünsche allen hier besinnliche Weihnachtsfeiertage 🎅

TVLfan

Hallo zusammen,

wir haben jetzt Bescheid bekommen, dass zum Jahresende die endgültige Überleitung erfolgt. Ich bin derzeit in E9 Stufe 5. Ich übe allerdings eine Tätigkeit als Gruppenleiter aus. Meiner Meinung nach kann ich ab dem 01.01.20 die Eingruppierung in die 9 b verlangen. Mein Arbeitgeber hat aber schon sämtliche Gruppenleiter informiert, dass die Tätigkeit als Gruppenleiter nicht ausreicht, um in die 9 b zu kommen. Er argumentiert, dass nach § 1 TV-l alle Tätigkeiten zusammengerechnet werden und dass dies dann am Ende nicht reicht. Wir sind bei uns im Hause alle davon ausgegangen, dass es reicht wenn man Gruppenleiter ist und dies nur ein zusätzliches Merkmal ist. Für etwas Hilfe wäre ich euch dankbar.

Viele Grüße
Thomas


TVLfan


Micha1974

Nabend.

Ist bei uns auch so. Der Arbeitgeber weigert sich.....Verweist nur auf § 12 TVL und dass man nicht mehr als die Hälfte seines Pensums als Gruppenleiter verbringt. Haben schon mehrere Gespräche geführt. Würde mich auch interessieren, ob es schon Durchführungshinweise gibt...

Spid, dein Service hier ist genial. Von morgens bis abends.....unglaublich. Vielen Dank!!!

Grüße wünscht der
Micha

Spid

Du wiederholst Dich:
Zitat von: WasDennNun in 16.11.2019 16:25
Zitat von: citysun01 in 16.11.2019 15:00
Aber warum greift hier der neue Garantiebetrag nicht?
Weil man max soviel bekommt wie bei einer stufengleichen HG.

WasDennNun

Zitat von: Spid in 24.12.2019 07:34
Du wiederholst Dich:
Zitat von: WasDennNun in 16.11.2019 16:25
Zitat von: citysun01 in 16.11.2019 15:00
Aber warum greift hier der neue Garantiebetrag nicht?
Weil man max soviel bekommt wie bei einer stufengleichen HG.
Stimmt: habs gelöscht.

Marodeur

Hallo in die Runde.

Die Überleitung in 9a klappt ja echt super. Laut Personaler sollte ich aufgrund meiner Zeit in E9/3 in E9a/5 kommen und so steht es auch bei ihm im Programm (Hat mir extra Screenshot gezeigt). Auf der neuen Bezügemitteilung steht aber Stufe 4. Da freut man sich doch gleich noch mehr darüber das die Nachzahlung bestimmt auch noch länger dauert. Und da soll man nicht zynisch werden...  ;)

Ich vermute mal es gibt keinen Hinweis wann Bayern mal über die Nachzahlung nachdenkt oder will man den Betrag extra hoch halten damit es ja maximale Abzüge gibt? Wobei, dann hätte man es noch auf die Jahressonderzahlung klatschen müssen... Oder wir bekommen sie 12/2020. ;)

WasDennNun

Schon mal daran gedacht eine entsprechende Klage einzureichen?

Marodeur

Ich warte mal noch ab was im Januarzettel steht. Hab an sich die Sch***** voll vom Klagen gegen den Freistaat. 1x in zweiter Instanz verlieren reicht mir auch wenns schon einige Jahre her ist.  ;)