Was wäre denn die Konsequenz, wenn im aktuellen System der Beschäftigte die Arbeitsleistung im vereinbarten Umfang nicht erbringt?
Es bleibt schon bei der Dienstleistung, kein Werkvertrag. Bei letzterem könnte der Auftraggeber auch nicht so steuernd eingreifen wie die Führungskraft eines abhängig beschäftigten Dienstleisters.