Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung

Begonnen von armerknecht, 08.10.2019 07:42

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Kryne

Zitat von: Spid am 26.11.2019 14:38
Der AG benötigt aber betriebliche Gründe, um das Teilzeitbegehren aus betrieblichen Gründen abzulehnen. Das läßt sich ja gerichtlich überprüfen. Ich hielte eine pauschale Ablehnung ohne Einzelfallprüfung für einen abmahnwürdigen Pflichtverstoß.

Die meisten AGs werden sich schon ausreichend Gründe aus der Nase ziehen können die auch vor Gericht standhalten.

Bei Verwaltungsangestellten mag es vielleicht einfacher sein auf Teilzeit zu gehen, weil der AG hier reagieren kann in dem er umorganisiert oder ähnliches, aber es gibt halt auch Bereiche da hat man quasi keine Chance.

Bei uns gibt es zwei Architekten und zwei Bauingenieure, alle Vollzeit. Unmöglich für einen hier auf Teilzeit zu gehen, weil es keine Chance gibt das hier abzufangen durch eine Umorganisation oder ähnliches. So zumindest in der Theorie. 

Spid

Ich bezweifle, daß die meisten AG dies können.

BAT

Zitat von: Spid am 27.11.2019 10:00
Ich bezweifle, daß die meisten AG dies können.

Nun ja, es reicht doch, das auf dem Arbeitsmarkt nachweislich keine Arbeitskräfte zu bekommen sind. Das mag vor 10 Jahren anders ausgesehen haben und in 10 Jahren wieder, hilfsweise sieht es in bestimmten Regionen anders aus, aber derzeit ist eigentlich nichts zu bekommen. Es wird ja teils schon für Ausbildungsberufe mit einer Kreuzfahrt als Bonus geworben.

Lars73

Wenn man Probleme hat Arbeitskräfte zu gewinnen wird man nicht gewinnen wenn man Instrumente wie Arbeitszeitreduktion verhindert. (Da verliert man dann ggf. noch weitere Personen.)

Es ist schon ein ziemlicher Zufall, dass die Arbeit genau jeweils Vollzeitkräfte erfordert...


Kryne

#364
Zitat von: Spid am 27.11.2019 10:00
Ich bezweifle, daß die meisten AG dies können.

Selbst wenn sie es nicht können, so ist für mich der theoretische Rechtsweg mit ungewissem Ausgang keine Argumentationsgrundlage zu sagen, dass doch sowieso "jeder ganz einfach" Teilzeit machen kann und daher eine Wahlmöglichkeit ob Geld oder Stundenreduktion nicht Ziel der Verhandlung sein sollte.

Zitat von: Lars73 am 27.11.2019 10:50
Wenn man Probleme hat Arbeitskräfte zu gewinnen wird man nicht gewinnen wenn man Instrumente wie Arbeitszeitreduktion verhindert. (Da verliert man dann ggf. noch weitere Personen.)

Es ist schon ein ziemlicher Zufall, dass die Arbeit genau jeweils Vollzeitkräfte erfordert...

Vielen AGs ist es auch einfach scheiß egal ob sie Arbeitskräfte finden oder nicht.

Bei uns ist eine Bautechniker Stelle seit zwei Jahren unbesetzt. Wird regelmäßig ausgeschrieben ohne das eine einzige Bewerbung kommen würde. Meinst du da kümmert sich irgendwer mal drum warum und weshalb das so ist ?

Es wird auch ein Klimamanager gesucht. Auf 2 Jahre befristet ohne Absicht diesen danach zu entfristen (wird nur zwei Jahre gefördert die Stelle). Der Fördergeber hat den Aufgabenkatalog bekommen und eine Einstellung mit E11 Stufe 3 empfohlen und würde das auch fördern.

Was haben unsere politischen Gremien beschlossen ? Der Klimamanager darf nur in E10 Stufe 2 eingestellt werden. Selbst wenn es Anspruch auf Stufe 3 geben würde, dann müsste er sich das einklagen, es gibt nur Stufe 2.

Wer bewirbt sich denn auf sowas in der heutigen Zeit ? ;)

Braucht man sich nicht wundern wenn keiner kommt.

Arbeitskräfte finden ist nicht schwer, man muss diesen nur entsprechend etwas bieten. Die Politik versteckt sich hier halt gerne hinter dem Tarifrecht und tut so als würden sie ja gerne mehr bezahlen (mehr tun), aber könnten ja angeblich nicht.

Philipp

Zitat von: Kat am 27.11.2019 06:52

DAs ist aber nicht der Sinn von Gleitzeit. Es fängt ja schon damit an, die die meisten von Montag-Donnerstag Mehrarbeit leisten, um dann Freitag mittags gehen zu können. Ein Gleitzeitkonto ist dazu da, mal früher und mal später Feierabend zu machen und nicht, um sich das auszahlen zu lassen.

Die Gleitzeit soll ja auch ihren ursprünglichen Zweck behalten. Dazu müsste man einfach einen Durchschnitt der Wochenarbeitszeit nehmen.
Es ist ja auch nicht erlaubt, mehr als 48 Wochenstunden zu arbeiten, was auch über einen bestimmten Zeitraum ausgeglichen sein muss.

Man könnte formulieren, dass ein Gleitzeitkonto die vereinbarte Wochenarbeitszeit nicht überschreiten darf. Alles was darüber fällt ist automatisch angeordnete Überstunde oder muss abgebaut werden.

Hieße für einen Vollzeitbeschäftigten mit 39 Wochenstunden, dass er maximal 39 Wochenstunden "anhäufen" darf.

Spid

Zitat von: Kryne am 27.11.2019 10:51
Zitat von: Spid am 27.11.2019 10:00
Ich bezweifle, daß die meisten AG dies können.

Selbst wenn sie es nicht können, so ist für mich der theoretische Rechtsweg mit ungewissem Ausgang keine Argumentationsgrundlage zu sagen, dass doch sowieso "jeder ganz einfach" Teilzeit machen kann und daher eine Wahlmöglichkeit ob Geld oder Stundenreduktion nicht Ziel der Verhandlung sein sollte.

Das ist keine theoretische Möglichkeit, es ist eine praktische, die von tausenden AN jährlich in Anspruch genommen wird.

WasDennNun

Zitat von: Philipp am 27.11.2019 11:18
Man könnte formulieren, dass ein Gleitzeitkonto die vereinbarte Wochenarbeitszeit nicht überschreiten darf. Alles was darüber fällt ist automatisch angeordnete Überstunde oder muss abgebaut werden.
Oder umgekehrt,alles darüber wird nicht als Arbeitszeit anerkannt, wenn sie nicht angeordnet wird.
Ist doch wie mit den nicht genommenen Pausen. Wer 7h im Büro arbeitet bekommt ja auch automatisch nur 6,5 angerechnet.

WasDennNun

Zitat von: Lars73 am 27.11.2019 10:50
Wenn man Probleme hat Arbeitskräfte zu gewinnen wird man nicht gewinnen wenn man Instrumente wie Arbeitszeitreduktion verhindert. (Da verliert man dann ggf. noch weitere Personen.)

Es ist schon ein ziemlicher Zufall, dass die Arbeit genau jeweils Vollzeitkräfte erfordert...
Anwesende Vollzeitkräfte wolltest du sagen  ???

Kryne

Zitat von: Spid am 27.11.2019 11:41
Zitat von: Kryne am 27.11.2019 10:51
Zitat von: Spid am 27.11.2019 10:00
Ich bezweifle, daß die meisten AG dies können.

Selbst wenn sie es nicht können, so ist für mich der theoretische Rechtsweg mit ungewissem Ausgang keine Argumentationsgrundlage zu sagen, dass doch sowieso "jeder ganz einfach" Teilzeit machen kann und daher eine Wahlmöglichkeit ob Geld oder Stundenreduktion nicht Ziel der Verhandlung sein sollte.

Das ist keine theoretische Möglichkeit, es ist eine praktische, die von tausenden AN jährlich in Anspruch genommen wird.

Ist für mich trotzdem keine Argumentationsgrundlage für die Thematik.

armerknecht

#370
wie soll man denn die ganze Freizeit finanzieren können,
gut kann man eher zur Tafel oder Pfandflaschen sammeln

Zitat:"Vom monatlichen Netto-Einkommen sollte der größte Posten auf Wohnen und Heizen (32,6 %) entfallen. Auf Platz 2 liegen die laufenden Kosten für das Auto (14,6 %), auf Platz 3 und 4 folgen Ausgaben für Lebensmittel (14,3 %) und Freizeit/Kultur (11,4 %). Unter sonstige Ausgaben (27,1 %) fallen Kleidung und Gesundheit, aber auch Reisen und kleinere Ausgaben wie Telefonkosten. Quelle: Bundesamt für Statistik / https://www.bild.de/geld/sparen/kosten/was-kostet-mein-leben-sparen-haushalt-27048916.bild.html "

BAT

Ich denke viele "Reiche" ab 9b, etc. können von 33 Prozent Unterkunftskosten träumen. Denn das Abbezahlen von Wohneigentum bedeutet meist wesentlich höhere Anteile sowie starke Sparsamkeit an anderer Stelle.

Zu den Hindernissen beim Erwerb des Wohneigentums bitte ich die Wahlbeteiligung bei der angesprochenen Klientel zu erhöhen.

armerknecht

also 11,4 % vom Netto sollte man in Freizeit/Kultur investieren, kann man ja mal probieren

BAT

Zitat von: armerknecht am 27.11.2019 19:35
also 11,4 % vom Netto sollte man in Freizeit/Kultur investieren, kann man ja mal probieren

Zu viel. Erst die Altersvorsorge.

armerknecht

man hat ja keine Garantie das man alt wird. Und wenn man in der Freizeit z.b. jetzt Erfolge hat , z.b. erster Platz beim Minigolf das hat man dann auf der haben Seite.