Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung

Begonnen von armerknecht, 08.10.2019 07:42

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Organisator

Zitat von: Spid am 04.08.2020 13:46
Dann kann man sich einen anderen AG nehmen, der sich auf 35 Stunden einläßt.

Wunschvorstellung für Tarifverhandlungen wäre eine Besserstellung zur aktuellen Lage. Das Suchen eines anderen AG ist schon jetzt möglich.

Spid

Das Vereinbaren von TZ auch.

GenerationY

Zitat von: Spid am 04.08.2020 14:16
Das Vereinbaren von TZ auch.

Das funktioniert in der Praxis aber nicht. Versuch als Mensch unter 50 ohne Kinder mal eine Stellenreduzierung durch zu bekommen. Und wenn du es dir gegen den Widerstand aller erstreitest bist du für immer die faule Sau, der Drückeberger, der seine Kollegen im Stich lässt, weil die ja für dich mitarbeiten müssen. Es muss ja der Schein aufrecht erhalten werden dass ja soooo viel zu tun ist. Gleiches Spielchen bei Führungspositionen - auch hier sind Stellenreduzierungen leider nicht die gelebte Realität.

Es führt kein Weg an einer Verringerung der Arbeitszeit und der Abkehr dieser bescheuerten Anwesenheitskultur vorbei!

;)

Organisator

Zitat von: Organisator am 04.08.2020 13:49
Rechtsanspruch auf Teilzeit von min. 35 Stunden / pro Woche.

vs

Zitat von: Spid am 04.08.2020 14:16
Das Vereinbaren von TZ auch.

Erkennst Du den Unterschied ;)

Spid

Zitat von: GenerationY am 04.08.2020 14:23
Zitat von: Spid am 04.08.2020 14:16
Das Vereinbaren von TZ auch.

Das funktioniert in der Praxis aber nicht. Versuch als Mensch unter 50 ohne Kinder mal eine Stellenreduzierung durch zu bekommen. Und wenn du es dir gegen den Widerstand aller erstreitest bist du für immer die faule Sau, der Drückeberger, der seine Kollegen im Stich lässt, weil die ja für dich mitarbeiten müssen. Es muss ja der Schein aufrecht erhalten werden dass ja soooo viel zu tun ist. Gleiches Spielchen bei Führungspositionen - auch hier sind Stellenreduzierungen leider nicht die gelebte Realität.

Es führt kein Weg an einer Verringerung der Arbeitszeit und der Abkehr dieser bescheuerten Anwesenheitskultur vorbei!

;)

Siehst Du, da sind wir wieder bei unnützen Gefühlchen, die in professionellen Arbeitsverhältnissen keinen Platz haben.

Spid

Zitat von: Organisator am 04.08.2020 14:27
Zitat von: Organisator am 04.08.2020 13:49
Rechtsanspruch auf Teilzeit von min. 35 Stunden / pro Woche.

vs

Zitat von: Spid am 04.08.2020 14:16
Das Vereinbaren von TZ auch.

Erkennst Du den Unterschied ;)

Durchaus. Du verwiesest jedoch auf die bereits vorhandene Möglichkeit, den AG zu wechseln. Gleiches gilt nunmal auch für die Vereinbarung von TZ. Soll das dann beiderseitig gelten?

BAT

Zitat von: Organisator am 04.08.2020 13:49

Daher fände ich es aus Sicht der Arbeitnehmer am besten:
Wohlstand = mehr Geld
plus
Rechtsanspruch auf Teilzeit von min. 35 Stunden / pro Woche.

So kann es sich jeder aussuchen, ob er mehr Geld oder Freizeit möchte.

Von den "guten Tarifverträgen" hat es mich schon immer verwundert, wieso der TVÖD in diesem Punkt immer ausschert. Mag es vielleicht an mangelnder Auslastung der AN hier liegen?  ;)

Na ja und Teilzeit ist ja in Deutschland bzw. Haufe mit weniger als Vollzeit definiert. Viele Studie Umfragen sehen dieses Merkmal erst bei 30 Stunden und weniger erfüllt ;)


Organisator

Zitat von: Spid am 04.08.2020 14:30
Durchaus. Du verwiesest jedoch auf die bereits vorhandene Möglichkeit, den AG zu wechseln. Gleiches gilt nunmal auch für die Vereinbarung von TZ. Soll das dann beiderseitig gelten?

Nee, wir sind ja bei Wunschvorstellung. Und meine wäre, ein Anspruch der Arbeitnehmer auf Arbeitszeitverkürzung auf max. 35 Stunden. Diese Reduzierung um vier Stunden wäre aus meiner Sicht für die Arbeitgeber eine zumutbare (organisatorische) Belastung.

Spid


Organisator

Zitat von: Spid am 04.08.2020 14:48
Und für den AN nicht?

korrekt. Der AN müsste ja mit Gehaltseinbußen leben. Daher nur ein einseitiges Recht auf Arbeitszeitverkürzung.

Spid

Das kann er ja durch organisatorische Maßnahmen ausgleichen, einmal weniger essen gehen oder so. Und wenn man dann noch das stark asymmetrische Verhältnis zwischen AG und AN zuungunsten des Ersteren bedenkt... schließlich kann der AN sich - wie wir ja übereinstimmend festgestellt haben - stets und ohne Begründung einen neuen AG suchen, der bereit ist, mit ihm die Vereinbarung zu schließen, während dem AG dies verwehrt ist.

Organisator

Stimmt schon. Daher ja auch Wünsche. Wünsche beinhalten regelmäßig eine einseitige Besserstellung ;)

Spid

Durchaus. Ich habe lediglich Deine Argumentation hinterfragt.

Organisator

Ich wäre auch eher ein Fan von einer Revolution statt Evolution des Arbeitszeitmodells, da Arbeitszeit / Anwesenheit nichts über Arbeitsleitung aussagt. Führen durch Ziele wäre da zeitgemäßer. Dies wären dann aber zu viele Wünsche für einen Tarifvertrag im öD.

Spid

Das verlagert das unternehmerische Risiko stark in den Bereich des AN.