z.B. einfach verabreden, dass man ne Stunde weniger arbeitet, schon hat man mehr Stundenlohn.
Ich kenne es halt so, wie du schriebst. Entgeltgruppe / Tätigkeit und Stufe verhandeln; ansonsten gilt der TVöD. In deinem Fall würde aber die im TVöD definierte regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit nicht gelten, sondern eine individuelle Absprache.
Mir ist kein Fall bekannt, wo die Geltung des TVöD oder Teile davon verabredet würden. Selbst die AT-ler sind bis auf die Höhe des Entgelts ansonsten innerhalb der TVöD-Regelungen.
Von daher stellt sich mir die Frage, wie realistisch für den normalen Mitarbeiter eine Verhandlung ist, die über die Regelungen des TVöD hinausgeht bzw. bestimmte Teile außer Kraft setzt.
Welcher öffentliche Arbeitgeber würde denn "E xx ist in Ordnung, dann aber bitte Stufe 6, 35 Wochenstunden und jährliche Entgelterhöhungen von 4 %" vereinbaren?