[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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LehrerinRLP

Zitat von: Bastel in 23.01.2025 14:13
Wer glaubt, die grünen Teufel würden großzügige Freibeträge einführen, glaubt auch noch an den Weihnachtsmann.

Man denke nur an Sparer-Pauschbetrag, welcher das erste mal seit ca. 15 Jahren erhöht wurde.
Oder der Freibetrag für das Erbe... Gibt dem Staat den kleinen Finger, er nimmt sich deinen ganzen Arm.

Du bist der Staat, du Witzbold. Ich hoffe, du arbeitest nicht beim Finanzamt. Und jetzt sollte es doch bitte mal gut sein mit Meinungsäußerungen, die mit der Thematik dieses Threads NICHTS zu tun haben!

lotsch

Zitat von: PushPull in 23.01.2025 12:49
Zitat von: DrStrange in 23.01.2025 09:21
Gleiches zu jedem Terrorakt draußen: selbst der verrückte AfD-Fan war eindeutig Islamist. Und, und, und ...


Das finde jetzt sogar ich an einem solchen Tag, kurz nach einem erneuten Massaker eines psychisch kranken Migranten, für geschmacklos und niveaulos, aber man kann so etwas natürlich nicht unkommentiert stehen lassen. Du bist anscheinend, ebenso wie Frau Faeser und die Grünen der Meinung, es ist halt so, daran muss man sich gewöhnen, es sterben ja viel mehr Menschen bei Verkehrsunfällen, und wir haben alles getan, was wir tun konnten.

Da bin ich anderer Meinung. Wir sind mit so vielen Migranten, die oft traumatische Erlebnisse erlitten haben, und völlig anders sozialisiert sind, völlig überfordert und haben die Kontrolle verloren. Ein befreundeter gebürtiger Iraker, sagte mir, er verstehe Deutschland nicht, dass wir soviel Gschwerl reinlassen. Lauter Leute, die schon in ihren  Herkunftsländern auf der Straße gelebt haben, Kleinkriminelle aus keinen guten Familien. Der Vorsitzende der deutschen Polizeigewerkschaft sagte, die Ampelregierung habe aktiv eine Zentralisierung der Asylverwaltung von der Einreise bis ggf. zur Abschiebung verhindert, obwohl sie das oft gefordert haben. Einen Tag nach dem neuerlichen Massaker, schieben sich die Behörden wieder gegenseitig die Schuld zu, die Kommunen auf die Länder und die Länder auf den Bund, und es ändert sich nichts.

,,Es geschieht ein schreckliches Verbrechen – 1. Akt", wütete Strauß im November 1986 in einer Rede. ,,2. Akt: Bestürzung, Empörung. 3. Akt: Ruf nach harten Maßnahmen. 4. Akt: Warnung vor der Überreaktion. 5. Akt: Gar nichts. 6. Akt: Übergang zur Tagesordnung."

Ich habe gerade im TV gesehen, dass Merz im Rahmen seiner Richtlinienkompetenz als zukünftiger Kanzler das Dublinabkommen an den deutschen Grenzen durchsetzen will und Migranten zurückgeschickt werden sollen. Das werden SPD und Grüne nicht mittragen, es gibt keine Regierungskoalition, Merz wird sich zurückziehen und die "Brandmauer" wird fallen, und Schuld daran seid ihr.

DrStrange

Kannst du bitte die Zitierebene bearbeiten? Das sieht ja aus, als hätte ich das geschrieben.

lotsch


Ozymandias

BW
18.03.2025 mdl. Verhandlung Besoldungsklagen vor dem VG (Karlsruhe)

Es kommt also bald ein Urteil aus Karlsruhe, nur vom falschen Gericht.  ;D

Vielleicht hat jemand Zeit... sollte öffentlich sein.
Wenn ich Zeit habe, könnte ich mir das Spektakel vielleicht antun.

Versuch

Zitat von: Ozymandias in 23.01.2025 16:21
BW
18.03.2025 mdl. Verhandlung Besoldungsklagen vor dem VG (Karlsruhe)

Es kommt also bald ein Urteil aus Karlsruhe, nur vom falschen Gericht.  ;D

Vielleicht hat jemand Zeit... sollte öffentlich sein.
Wenn ich Zeit habe, könnte ich mir das Spektakel vielleicht antun.

Un welche geht es da?

Ozymandias

Sind zwei Musterklagen des DRB BW.
Eine Dritte Musterklage is glaube ich beim VG Sigmaringen anhängig.

Versuch

Zitat von: Ozymandias in 23.01.2025 17:51
Sind zwei Musterklagen des DRB BW.
Eine Dritte Musterklage is glaube ich beim VG Sigmaringen anhängig.

Bzgl. 4 Säulen Modell?
Sollte eigentlich eindeutig sein, ich vermute jedoch es wird zum nächsten Gericht nach Karlsruhe weitergegeben

Ozymandias

Zitat von: Versuch in 23.01.2025 17:55
Zitat von: Ozymandias in 23.01.2025 17:51
Sind zwei Musterklagen des DRB BW.
Eine Dritte Musterklage is glaube ich beim VG Sigmaringen anhängig.

Bzgl. 4 Säulen Modell?
Sollte eigentlich eindeutig sein, ich vermute jedoch es wird zum nächsten Gericht nach Karlsruhe weitergegeben

Ja, Klagezeitraum war meiner Erinnerung nach ab 2022.
Vermutlich alle 3 Klagen R1 mit verschiedener Anzahl an Kindern.

A6 ist das neue A10

Falls es noch nicht gepostet wurde; BW geht dazu über negativ zu bescheiden. Denen geht so die Düse. Schadensbegrenzung läuft.

,,BVAnp-ÄG 2024/2025, d.h. ab dem Jahr 2024, nicht mehr wie in den letzten Jahren ruhend gestellt werden sollen. Dies bedeutet, dass eingelegte Widersprüche ablehnend verbeschieden werden und Beamtinnen und Beamte dann in die Klage gezwungen werden sollen, um mögliche Ansprüche zu sichern."

Versuch

Zitat von: A6 ist das neue A10 in 23.01.2025 19:15
Falls es noch nicht gepostet wurde; BW geht dazu über negativ zu bescheiden. Denen geht so die Düse. Schadensbegrenzung läuft.

,,BVAnp-ÄG 2024/2025, d.h. ab dem Jahr 2024, nicht mehr wie in den letzten Jahren ruhend gestellt werden sollen. Dies bedeutet, dass eingelegte Widersprüche ablehnend verbeschieden werden und Beamtinnen und Beamte dann in die Klage gezwungen werden sollen, um mögliche Ansprüche zu sichern."
Dann wird halt geklagt...

Ozymandias

Hmm, wird dann nur 2024 abgelehnt oder alles? Theoretisch sollte man dann nur ab 2024 klagen und auf die alten Jahre einfach weiterhin warten.

Was hat sich 2024 geändert, außer dass die Besoldung mit dem Partnereinkommen noch schlechter gemacht wurde?

AlxN

Sehr abstrus finde ich den Familienergänzungszuschlag. Und wie das Formular in der Realität aussieht.

Es wird eine Verpflichtungserklärung der Beamten ,,eingeholt". Sieht so aus (Formular findet man auf der Seite des LBV).



Verpflichtungserklärung

Ich versichere, dass die Höhe des Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommens des Ehegatten i.S.d. § 41a LBesGBW
im Kalenderjahr 2025 voraussichtlich weniger als 6.000 Euro beträgt.

Ich verpflichte mich, wesentliche Änderungen unverzüglich anzuzeigen.

Ich verpflichte mich, die tatsächliche Höhe des Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommens nach Ablauf des Kalender-
jahres gegenüber dem LBV endgültig und vollständig nachzuweisen. Mir ist bewusst, dass der Familienergänzungs-
zuschlag vollständig zurückzuzahlen ist, wenn dieser Mitwirkungspflicht schuldhaft nicht nachgekommen wird oder
das Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen die o. g. Grenze übersteigt.




Man darf dann Häkchen setzen, ich frage mich hierbei jedoch inwieweit das überhaupt rechtlich geht. Es steht nirgends, dass man verpflichtet ist, diese Häkchen zu setzen aber implizit wirkt es so auf mich. Fühlt sich wie Nötigung an..

Interessant finde ich auch, wie das Ganze dann weitergehen soll, wenn da was nicht angekreuzt wird. Aus meiner Sicht muss sich der Dienstherr um das alles kümmern, kann ja nicht sein dass man nun auch selber tätig werden soll damit der Dienstherr verfassungsgemäß handelt - faktisch kann er ja nicht fordern dass mein Ehegatte sein Einkommen preisgibt). Im Gesetzgebungsverfahren wurde ja auch darauf abgestellt dass nur Minderheiten diesen Antrag überhaupt stellen werden und kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht (,,Bürokratiemonster").

Obwohl ich als derzeit Anwärter soweit ich weiß nicht vom Alimentationsprinzip profitiere  betrifft es mich als alleinerziehender Familienvater mit zwei Kindern in der Realität doch und deshalb habe ich diesen Antrag einfach mal gestellt. Auch wenn ich weiß, dass dieser wahrscheinlich abgelehnt wird (im Gesetz sind nur Besoldungsgruppen bis A10 Stufe 1 vorgesehen und keine AW10 also Anwärter im gD). Und ich habe mal absichtlich auch nicht alle Häkchen gesetzt.

LehrerBW

Zitat von: A6 ist das neue A10 in 23.01.2025 19:15
Falls es noch nicht gepostet wurde; BW geht dazu über negativ zu bescheiden. Denen geht so die Düse. Schadensbegrenzung läuft.

,,BVAnp-ÄG 2024/2025, d.h. ab dem Jahr 2024, nicht mehr wie in den letzten Jahren ruhend gestellt werden sollen. Dies bedeutet, dass eingelegte Widersprüche ablehnend verbeschieden werden und Beamtinnen und Beamte dann in die Klage gezwungen werden sollen, um mögliche Ansprüche zu sichern."

Quelle?
Hieß es nicht bisher, dass sogar ein Widerspruch nicht notwendig ist?

clarion

Ich betrachte es in der Tat als ein rechtliches Problem,  dass der Ehepartner genötigt ist, auf Verlangen dem Dienstherr des anderen Ehepartners das Einkommen offen zu legen.