Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4611143 times)

AltStrG

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8160 am: 12.10.2025 22:46 »
Seit wann stellt ihr eigentlich einen Antrag auf amtsangemessene Alimentation? Ich bin seit 2011 dabei  ::)

2009 i.Z.m. mit der Altersdiskriminierung. Da habe ich meine Besoldung schon allgemein gerügt.

Nordlicht97

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8161 am: 13.10.2025 00:04 »
Selbst wenn im Herbst eine Entscheidung fallen sollte, werden sich die DH sicherlich nicht hinsetzen und sagen:

"Jau, alles klar, wir passen das ganze jetzt zeitnah gesetzeskonform an."

Glaube, von dem Gedanken sollten wir uns verabschieden.
Es wird eher wieder getrickst und herausgezögert werden, dass sich die Balken biegen...

justilegal

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Arwen

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8163 am: 13.10.2025 07:45 »
LG passiert auch nichts.

DrBone

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8164 am: 13.10.2025 13:04 »
Ich habe hier bisher immer nur still mitgelesen und versucht allem zu folgen. Vielen Dank für eure Infos vorab.

Ich sehe mich als Multiplikator auf meiner Dienststelle, weil das Thema - erstaunlicherweise - noch immer recht unbekannt ist.

Gehe ich recht in der Annahme, dass sich ein nunmehr kommender Beschluss nur die Jahre 2009 bis 2015 bezieht?! Und dass dann eine eventuelle Nachzahlung auch nur für diese Jahre in Frage kommt?! D.h., wenn ich erst später (dann aber regelmäßig) Widerspruch gegen die Höhe der Besoldung eingelegt habe, habe ich keine Chance auf eine Nachzahlung? Da muss dann erst erneut für die Folgejahre geklagt werden?

Ergibt es eurer Ansicht nach weiterhin Sinn, regelmäßig Widerspruch einzulegen? Das Land Berlin stellt die Widersprüche ja noch immer ruhend - entgegen manch anderen Bundesländern.

Ich hoffe, dass meine Frage nicht schon einmal gestellt / beantwortet wurden. Falls doch, entschuldige ich mich, aber der Thread ist ja inzwischen wirklich recht lang worden.

Olli

HansGeorg

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8165 am: 13.10.2025 13:07 »
Ich habe hier bisher immer nur still mitgelesen und versucht allem zu folgen. Vielen Dank für eure Infos vorab.

Ich sehe mich als Multiplikator auf meiner Dienststelle, weil das Thema - erstaunlicherweise - noch immer recht unbekannt ist.

Gehe ich recht in der Annahme, dass sich ein nunmehr kommender Beschluss nur die Jahre 2009 bis 2015 bezieht?! Und dass dann eine eventuelle Nachzahlung auch nur für diese Jahre in Frage kommt?! D.h., wenn ich erst später (dann aber regelmäßig) Widerspruch gegen die Höhe der Besoldung eingelegt habe, habe ich keine Chance auf eine Nachzahlung? Da muss dann erst erneut für die Folgejahre geklagt werden?

Ergibt es eurer Ansicht nach weiterhin Sinn, regelmäßig Widerspruch einzulegen? Das Land Berlin stellt die Widersprüche ja noch immer ruhend - entgegen mach anderen Bundesländern.

Ich hoffe, dass meine Frage nicht schon einmal gestellt / beantwortet wurden. Falls doch, entschuldige ich mich, aber der Thread ist ja inzwischen wirklich recht lang worden.

Olli
Grundsätzlich wird ein Beschluss, sich zwar auf konkrete Klagen und damit auch auf Jahre beziehen. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass in diesem Beschluss so grundsätzliche Regelungen zur Berechnung der Besoldung getroffen werden, dass diese dann natürlich auch nach den Jahren Anwendung finden müssen und somit sowohl die Jahre nach 2015 als auch die Zukunft betreffen werden. Somit werden die Jahre in denen du dann Ansprüche geltend gemacht hast davon auch betroffen sein.

DeGr

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8166 am: 13.10.2025 13:17 »
Sofern die darauffolgenden Jahre nicht auch unmittelbar vom Dienstherrn korrigiert werden, wird es das BVerfG in den nächsten Verfahren aös Untätigkeit werten und unmittelbar eine Entscheidung mit Vollstreckungsanordnung erlassen.