Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4695565 times)

AltStrG

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8160 am: 12.10.2025 22:46 »
Seit wann stellt ihr eigentlich einen Antrag auf amtsangemessene Alimentation? Ich bin seit 2011 dabei  ::)

2009 i.Z.m. mit der Altersdiskriminierung. Da habe ich meine Besoldung schon allgemein gerügt.

Nordlicht97

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8161 am: 13.10.2025 00:04 »
Selbst wenn im Herbst eine Entscheidung fallen sollte, werden sich die DH sicherlich nicht hinsetzen und sagen:

"Jau, alles klar, wir passen das ganze jetzt zeitnah gesetzeskonform an."

Glaube, von dem Gedanken sollten wir uns verabschieden.
Es wird eher wieder getrickst und herausgezögert werden, dass sich die Balken biegen...

justilegal

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Arwen

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8163 am: 13.10.2025 07:45 »
LG passiert auch nichts.

DrBone

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8164 am: 13.10.2025 13:04 »
Ich habe hier bisher immer nur still mitgelesen und versucht allem zu folgen. Vielen Dank für eure Infos vorab.

Ich sehe mich als Multiplikator auf meiner Dienststelle, weil das Thema - erstaunlicherweise - noch immer recht unbekannt ist.

Gehe ich recht in der Annahme, dass sich ein nunmehr kommender Beschluss nur die Jahre 2009 bis 2015 bezieht?! Und dass dann eine eventuelle Nachzahlung auch nur für diese Jahre in Frage kommt?! D.h., wenn ich erst später (dann aber regelmäßig) Widerspruch gegen die Höhe der Besoldung eingelegt habe, habe ich keine Chance auf eine Nachzahlung? Da muss dann erst erneut für die Folgejahre geklagt werden?

Ergibt es eurer Ansicht nach weiterhin Sinn, regelmäßig Widerspruch einzulegen? Das Land Berlin stellt die Widersprüche ja noch immer ruhend - entgegen manch anderen Bundesländern.

Ich hoffe, dass meine Frage nicht schon einmal gestellt / beantwortet wurden. Falls doch, entschuldige ich mich, aber der Thread ist ja inzwischen wirklich recht lang worden.

Olli

HansGeorg

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8165 am: 13.10.2025 13:07 »
Ich habe hier bisher immer nur still mitgelesen und versucht allem zu folgen. Vielen Dank für eure Infos vorab.

Ich sehe mich als Multiplikator auf meiner Dienststelle, weil das Thema - erstaunlicherweise - noch immer recht unbekannt ist.

Gehe ich recht in der Annahme, dass sich ein nunmehr kommender Beschluss nur die Jahre 2009 bis 2015 bezieht?! Und dass dann eine eventuelle Nachzahlung auch nur für diese Jahre in Frage kommt?! D.h., wenn ich erst später (dann aber regelmäßig) Widerspruch gegen die Höhe der Besoldung eingelegt habe, habe ich keine Chance auf eine Nachzahlung? Da muss dann erst erneut für die Folgejahre geklagt werden?

Ergibt es eurer Ansicht nach weiterhin Sinn, regelmäßig Widerspruch einzulegen? Das Land Berlin stellt die Widersprüche ja noch immer ruhend - entgegen mach anderen Bundesländern.

Ich hoffe, dass meine Frage nicht schon einmal gestellt / beantwortet wurden. Falls doch, entschuldige ich mich, aber der Thread ist ja inzwischen wirklich recht lang worden.

Olli
Grundsätzlich wird ein Beschluss, sich zwar auf konkrete Klagen und damit auch auf Jahre beziehen. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass in diesem Beschluss so grundsätzliche Regelungen zur Berechnung der Besoldung getroffen werden, dass diese dann natürlich auch nach den Jahren Anwendung finden müssen und somit sowohl die Jahre nach 2015 als auch die Zukunft betreffen werden. Somit werden die Jahre in denen du dann Ansprüche geltend gemacht hast davon auch betroffen sein.

DeGr

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8166 am: 13.10.2025 13:17 »
Sofern die darauffolgenden Jahre nicht auch unmittelbar vom Dienstherrn korrigiert werden, wird es das BVerfG in den nächsten Verfahren aös Untätigkeit werten und unmittelbar eine Entscheidung mit Vollstreckungsanordnung erlassen.

Paterlexx

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8167 am: 14.10.2025 20:02 »
2049 nach der nächsten Verhandlung.

Reisinger850

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8168 am: 16.10.2025 03:35 »
2049 nach der nächsten Verhandlung.

Also ich hab ja selbst in NRW aus erster Hand gesehen,
Wie Kollegen mit Brut 10tausende Euro nachgezahlt bekamen. Jetzt gehe ich fest davon aus, selber bald dran zu sein. Es ist ja nicht so, dass man auf die Urteile nicht reagierte. Man hat sie bisher nur gezielt untergraben,
Konnte sich aber gegen gewissen Nachzahlungen nicht wehren. Ich glaube, dass nach 2020 schon einiges an Geld geflossen ist, nur nicht für alle.

Arwen

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8169 am: 16.10.2025 08:32 »
Hallo Swen,
ist es dir vielleicht noch einmal möglich, deinen Kontakt zum Autoren der ( sehr) umfangreichen Ausarbeitung zur thüringischen Alimentation zu beleben und ggfls. nach einer möglichen Veröffentlichung zu fragen?
Und vielleicht noch eine kurze Einschätzung zu den Äußerungen von Dr. Maidowski, der einen Beschluss für SH noch dieses Jahr für möglich hält , was ich nicht glaube. Hälts du es im Rahmen der jetzt zügigen Entscheidungsfolge für möglich, dass im 1. Halbjahr 2026 sowohl SH alsauch NDS veröffentlicht werden.
Vielen Dank

SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8170 am: 17.10.2025 09:59 »
Hallo Swen,
ist es dir vielleicht noch einmal möglich, deinen Kontakt zum Autoren der ( sehr) umfangreichen Ausarbeitung zur thüringischen Alimentation zu beleben und ggfls. nach einer möglichen Veröffentlichung zu fragen?
Und vielleicht noch eine kurze Einschätzung zu den Äußerungen von Dr. Maidowski, der einen Beschluss für SH noch dieses Jahr für möglich hält , was ich nicht glaube. Hälts du es im Rahmen der jetzt zügigen Entscheidungsfolge für möglich, dass im 1. Halbjahr 2026 sowohl SH alsauch NDS veröffentlicht werden.
Vielen Dank

Hey Arwen,
es ist davon auszugehen, dass der Autor der Ausarbeitung zur Thüringer Alimentation weiterhin an der Studie sitzt, da sie zwischenzeitlich grundlegend über Thüringen hinausgreifen soll. Das Manuskript umfasst mittlerweile über 350 Seiten und soll nun in nächster Zeit seine abschließende Überarbeitungen finden, was aber ob des Umfangs ebenfalls noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Was mal mit einem Umfang von 30, 40 Seiten geplant war, hat sich alsbald auf besagte 150 Seiten ausgeweitet, um bis Anfang Oktober den heutigen Umfang einzunehmen. Sehr viel umfangreicher sollte jetzt das Manuskript nicht mehr werden.

Die Entscheidung über die Berliner Pilotverfahren sind mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zwischenzeitlich ergangen und werden derzeit weiterhin ausgefertigt. Wie ich das im Parallelforum begründet habe, halte ich eine Veröffentlichung im November für wahrscheinlich, ggf. kann sie auch noch im Oktober erfolgen, sollte allerdings spätestens im Dezember veröffentlicht sein. Alles andere wäre im höchsten Maße erstaunlich.

Mit welchem Tempo und für welche Rechtskreise es danach weitergeht, wird sich zeigen müssen. Ich halte es für recht wahrscheinlich, dass - nachdem insbesondere die angekündigten saarländischen und wohl auch bremischen Entscheidungen gefällt und veröffentlicht sein sollten - sich der Senat im Anschluss Schleswig-Holstein zuwenden sollte und ggf., da hier Vorlagen des Bundesverwaltungsgerichts vorliegen, auch Niedersachsen mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht ganz hinten auf der Entscheidungsliste des Bundesverfassungsgerichts stehen sollte. Aber ob dem so kommen wird und wann das der Fall sein sollte, kann heute tatsächlich niemand wirklich sagen.

Da ja das Bundesverfassungsgericht angekündigt hat, dass nach der Entscheidung über die Berliner Pilotverfahren die Entscheidungshäufigkeit sichtlich erhöht werden solle, sollten wir davon ausgehen, dass das nun auch geschehen wird. Auch dem Senat dürfte spätestens durch den Anfang des Monats erschienenen Beitrag in der ZBR vor Augen stehen, dass zunehmend länger werdende Verfahrensdauern zu ggf. entscheidungserheblichen Problemen führen können, was es sachlich offensichtlich ebenfalls angeraten sein lassen dürfte, nun zu einer größeren zeitlichen Entscheidungsdichte voranzuschreiten.

Nun gut, mit der Veröffentlichung der Berliner Pilotentscheidung und ihrer Begründungen werden wir mit einiger Wahrscheinlichkeit klarer sehen können, wie sich längere zukünftige Entwicklungslinien darstellen können oder ggf. auch werden.

Arwen

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8171 am: 17.10.2025 11:44 »
Danke dir für die ausführliche Antwort.
Und arbeite nicht immer soviel, obgleich ich ja diesmal daran schuld war.

HansGeorg

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8172 am: 17.10.2025 11:46 »
@swen  Für wie wahrscheinlich denkst du es denn, dass die Urteile (z.B. Schleswig-Holstein) bei den anstehenden Beschlüssen bereits "mitgedacht" wurden? Also eine Veröffentlichung "nur" eine Erweiterung der großen ganzen ist .

SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8173 am: 17.10.2025 22:48 »
@swen  Für wie wahrscheinlich denkst du es denn, dass die Urteile (z.B. Schleswig-Holstein) bei den anstehenden Beschlüssen bereits "mitgedacht" wurden? Also eine Veröffentlichung "nur" eine Erweiterung der großen ganzen ist .

Ich verstehe nicht, was Du meinst, HansGeorg.  Formuliere DEine Frage noch einmal um, damit sie mir klarer wird.

HansGeorg

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8174 am: 18.10.2025 10:04 »
@swen  Für wie wahrscheinlich denkst du es denn, dass die Urteile (z.B. Schleswig-Holstein) bei den anstehenden Beschlüssen bereits "mitgedacht" wurden? Also eine Veröffentlichung "nur" eine Erweiterung der großen ganzen ist .

Ich verstehe nicht, was Du meinst, HansGeorg.  Formuliere DEine Frage noch einmal um, damit sie mir klarer wird.

Ist es wahrscheinlich, dass die Richter bei den anstehenden Urteilen auch bereits die noch ausstehenden im Kopf hatten und somit absichtlich mit den ausgewählten Verfahren Vorarbeit für die anderen ausstehenden Verfahren machen wollten. Denn wenn einmal klar ausformuliert ist, was genau amtsangemessene Alimentation ist, dann hilft dies ja schon schon bereits zu einem Großteil in den anderen Verfahren. So könnte es ab dann schneller gehen, weil dort nur noch die Feinheiten wie z.B. Bezug zwischen Weihnachtsgeld und Alimentation geklärt werden, aber halt nichts grundsätzliches mehr, was bereits vorher veröffentlicht wurde. Oder aber denkst du, dass sich die Richter blind einfach ein Urteil nach dem anderen nehmen ohne im bilde zu sein was da noch auf dem Stapel liegt?