Ich habe hier bisher immer nur still mitgelesen und versucht allem zu folgen. Vielen Dank für eure Infos vorab.
Ich sehe mich als Multiplikator auf meiner Dienststelle, weil das Thema - erstaunlicherweise - noch immer recht unbekannt ist.
Gehe ich recht in der Annahme, dass sich ein nunmehr kommender Beschluss nur die Jahre 2009 bis 2015 bezieht?! Und dass dann eine eventuelle Nachzahlung auch nur für diese Jahre in Frage kommt?! D.h., wenn ich erst später (dann aber regelmäßig) Widerspruch gegen die Höhe der Besoldung eingelegt habe, habe ich keine Chance auf eine Nachzahlung? Da muss dann erst erneut für die Folgejahre geklagt werden?
Ergibt es eurer Ansicht nach weiterhin Sinn, regelmäßig Widerspruch einzulegen? Das Land Berlin stellt die Widersprüche ja noch immer ruhend - entgegen manch anderen Bundesländern.
Ich hoffe, dass meine Frage nicht schon einmal gestellt / beantwortet wurden. Falls doch, entschuldige ich mich, aber der Thread ist ja inzwischen wirklich recht lang worden.
Olli