Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2088327 times)

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11310 am: 20.03.2024 08:55 »

2. Man muss auch nicht in München arbeiten, wenn da oder im Umland die Mieten so hoch sind


Versuchen wir es mal mit Polemik:  ;)

"Das darauf nicht gekommen bin. Ich stelle damit höchstfeierlich den Antrag an den Dienstherrn alle Bundesbehörden in Bayern zu schließen. Es ist dem Steuerzahler nicht zumutbar, dass die Bundesbediensteten in Bayern amtsangemessen alimentiert werden. Es sind zuerst folgende Bundesbehörden im Raum München aufzulösen und zu verlegen: Bundesamt für Strahlenschutz, Deutscher Wetterdiesnt, BND, Bundeswehr (BwDLZ, KarrC Bw, alle Ressortforschungseinrichtungen, SanAk Bw) und um sie nicht auszuschließen die Bundespolzei und der Zoll. Es sind daher vermutlich mehrere tausend Bundesbedienstete in entsprechende Hinterwäldlerregionen der Bundesrepublik zu versetzen, damit eine amtsangemessene Alimentation wieder gewährleistet werden kann."

Kann man auch ganz nüchtern sehen - die Rahmenbedingungen sind bekannt. Wenn man gerne in München arbeiten möchte, muss man mit hohen Wohnkosten rechnen. Wenn die dort ansässigen Bundesbehörden keine passenden Mitarbeiter finden, werden sie sich schon was einfallen lassen müssen.

Man kann es auch nüchtern sehen und auf die 115% Regel verweisen, die auch in München gilt.

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11311 am: 20.03.2024 08:57 »
@einigung2023 Ich halte es sozialpolitisch für einen Fehler, ja. Es fehlen Plätze, die verfügbaren sollten für die arbeitenden Elternteile reserviert sein. Diese beklagen sich ja bereits. Für Kontakt untereinander gibt es Spielplätze, privat organisierte Kindergruppen etc. Es heißt nicht umsonst Care-Arbeit. Jemand, der Kinder hat, diese wegschickt und nicht arbeiten geht? Tut mir Leid, habe ich keine Empathie.

Sagst du das den Beziehern von Bürgergeld auch? Behaltet Eure Kinder zu Hause und verstopft nicht unser Betreuungssystem mit euren Kindern? Insbesondere auch denen mit Migrationshintergrund? Wo dann oft nur im Kindergarten die Möglichkeit besteht die deutsche Sprache zu erlernen...

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11312 am: 20.03.2024 08:58 »
Welcher Beamte A11 wäre denn in Stufe 1?
Wo ist in deiner Berechnung das Kindergeld?

Warum muss man in München leben, wenn da die Mieten so hoch sind?

1. Die A11 gehört ebenfalls zum Eingangsamt des gtVd. Und damit ist die Erfahrungsstufe 1 als realistisch zu betrachten.
2. Auch im Umkreis vom 50km von München sind die Mietpreis so exorbitant hoch.


1. aber dann nur für begrenzte Zeit
2. Man muss auch nicht in München arbeiten, wenn da oder im Umland die Mieten so hoch sind

Was ist mit dem Kindergeld in deiner Berechnung?

Das heißt Du schlägst vor, dass diese Beamten Ihr Geld nicht dafür ausgeben dürfen, wofür Sie es ausgeben wollen und sich eine Dienststelle außerhalb München suchen sollen?

Puhhhh ich finde das wenn Du das so meinst, starken Tobak.

Außerdem finde ich, dass es in diesem Punkt nicht darum geht was der Beamte macht oder nicht macht, sondern ob der durch die Verfassung garantierte Abstand gewahrt ist oder nicht.

Ich schlage vor, dass sich jeder selber entscheiden kann, wo er leben möchte. Wenns mal mehr oder mal weniger kostet ist es nicht in erster Linie am Steuerzahler, das auszugleichen.

Bei Beamten eben doch, dafür diene ich dem Steuerzahler....

Malkav

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11313 am: 20.03.2024 08:59 »
Kann man auch ganz nüchtern sehen - die Rahmenbedingungen sind bekannt. Wenn man gerne in München arbeiten möchte, muss man mit hohen Wohnkosten rechnen. Wenn die dort ansässigen Bundesbehörden keine passenden Mitarbeiter finden, werden sie sich schon was einfallen lassen müssen.

Ähm, wenn ich Bundesbeamter bin, werde ich vom Dienstherrn einfach nach München versetzt und gut ist. Da muss sich niemand finden der "gerne in München arbeiten möchte", sondern es muss sich nur einer zum Beamten der Bundesrepublik ernennen lassen. Der Großraum München ist meines wissens nach kein exterritoriales, sodass jeder Bundesbeamte theoretisch damit rechnen muss, dorthin versetzt zu werden.

Bei Bundesbehörden, welche ausschließlich in München sitzen mag dies noch recht unrealistisch sein, aus andere Behörden dorthin versetzt zu werden, aber bei BundesPol und Zoll ist das ein ganz kurzes Schreiben vom Bundespolizeipräsidium oder Generalzolldirektion und man sitzt nicht mehr in Passau, sondern in München.

Organisator

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11314 am: 20.03.2024 09:05 »
Kann man auch ganz nüchtern sehen - die Rahmenbedingungen sind bekannt. Wenn man gerne in München arbeiten möchte, muss man mit hohen Wohnkosten rechnen. Wenn die dort ansässigen Bundesbehörden keine passenden Mitarbeiter finden, werden sie sich schon was einfallen lassen müssen.

Ähm, wenn ich Bundesbeamter bin, werde ich vom Dienstherrn einfach nach München versetzt und gut ist. Da muss sich niemand finden der "gerne in München arbeiten möchte", sondern es muss sich nur einer zum Beamten der Bundesrepublik ernennen lassen. Der Großraum München ist meines wissens nach kein exterritoriales, sodass jeder Bundesbeamte theoretisch damit rechnen muss, dorthin versetzt zu werden.

Bei Bundesbehörden, welche ausschließlich in München sitzen mag dies noch recht unrealistisch sein, aus andere Behörden dorthin versetzt zu werden, aber bei BundesPol und Zoll ist das ein ganz kurzes Schreiben vom Bundespolizeipräsidium oder Generalzolldirektion und man sitzt nicht mehr in Passau, sondern in München.

und auch das gehört zu den Rahmenbedingungen des Berufsbeamtentums. Die Wahrscheinlichkeit für solche angeordnete Wohnortwechsel muss dann jeder für sich selbst abwägen.

Organisator

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11315 am: 20.03.2024 09:07 »

2. Man muss auch nicht in München arbeiten, wenn da oder im Umland die Mieten so hoch sind


Versuchen wir es mal mit Polemik:  ;)

"Das darauf nicht gekommen bin. Ich stelle damit höchstfeierlich den Antrag an den Dienstherrn alle Bundesbehörden in Bayern zu schließen. Es ist dem Steuerzahler nicht zumutbar, dass die Bundesbediensteten in Bayern amtsangemessen alimentiert werden. Es sind zuerst folgende Bundesbehörden im Raum München aufzulösen und zu verlegen: Bundesamt für Strahlenschutz, Deutscher Wetterdiesnt, BND, Bundeswehr (BwDLZ, KarrC Bw, alle Ressortforschungseinrichtungen, SanAk Bw) und um sie nicht auszuschließen die Bundespolzei und der Zoll. Es sind daher vermutlich mehrere tausend Bundesbedienstete in entsprechende Hinterwäldlerregionen der Bundesrepublik zu versetzen, damit eine amtsangemessene Alimentation wieder gewährleistet werden kann."

Kann man auch ganz nüchtern sehen - die Rahmenbedingungen sind bekannt. Wenn man gerne in München arbeiten möchte, muss man mit hohen Wohnkosten rechnen. Wenn die dort ansässigen Bundesbehörden keine passenden Mitarbeiter finden, werden sie sich schon was einfallen lassen müssen.

Man kann es auch nüchtern sehen und auf die 115% Regel verweisen, die auch in München gilt.

Durchaus sinnvoll. Allerdings sollte dann auch jedem bewusst sein, dass er dann wohl in/bei München etwas kleiner wohnen würde, als in günstigen Wohngegenden. Also auch hier eine individuelle Entscheidung, ob ich auf 30qm pro Person wohnen möchte oder auf 20.

Einigung2023

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11316 am: 20.03.2024 09:07 »
@einigung2023 Ich halte es sozialpolitisch für einen Fehler, ja. Es fehlen Plätze, die verfügbaren sollten für die arbeitenden Elternteile reserviert sein. Diese beklagen sich ja bereits. Für Kontakt untereinander gibt es Spielplätze, privat organisierte Kindergruppen etc. Es heißt nicht umsonst Care-Arbeit. Jemand, der Kinder hat, diese wegschickt und nicht arbeiten geht? Tut mir Leid, habe ich keine Empathie.

Sagst du das den Beziehern von Bürgergeld auch? Behaltet Eure Kinder zu Hause und verstopft nicht unser Betreuungssystem mit euren Kindern? Insbesondere auch denen mit Migrationshintergrund? Wo dann oft nur im Kindergarten die Möglichkeit besteht die deutsche Sprache zu erlernen...

Hab ich mir gedacht, du hast es geschrieben 👍

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11317 am: 20.03.2024 09:07 »
Wir sollten die Diskussion hier beenden und nur berichten, wenn es etwas Neues gibt. Sonst sind wir bald bei 1000 Seiten.

Vielleicht können die BMI-Insider berichten oder "Vermutungen" anstellen, wie das BMI nun vorgehen wird. Wird jetzt tatsächlich alles auf Eis gelegt (bis zum Ende der Legislaturperiode) oder soll ein neuer Entwurf erarbeitet werden.

Wenn alles auf Eis gelegt wird, müsste es doch von den politischen Verantwortlichen (zumindest StS) eine entsprechende Meldung geben.


MDWiesbaden

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« Antwort #11318 am: 20.03.2024 09:14 »
Wir sollten die Diskussion hier beenden und nur berichten, wenn es etwas Neues gibt. Sonst sind wir bald bei 1000 Seiten.

Vielleicht können die BMI-Insider berichten oder "Vermutungen" anstellen, wie das BMI nun vorgehen wird. Wird jetzt tatsächlich alles auf Eis gelegt (bis zum Ende der Legislaturperiode) oder soll ein neuer Entwurf erarbeitet werden.

Wenn alles auf Eis gelegt wird, müsste es doch von den politischen Verantwortlichen (zumindest StS) eine entsprechende Meldung geben.

Zustimmung

Moabit

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« Antwort #11319 am: 20.03.2024 09:17 »
@blablublu - ja. Weil dies über Integrationsprogramme geregelt werden sollte. Aber wir vermischen hier jetzt verschiedenste Sonderkonstellationen, die nichts mit der amtsangemessenen Alimentation zu tun haben.

xyz123

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« Antwort #11320 am: 20.03.2024 09:31 »

Wenn alles auf Eis gelegt wird, müsste es doch von den politischen Verantwortlichen (zumindest StS) eine entsprechende Meldung geben.

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/johann-saathoff/fragen-antworten/warum-haben-sie-hier-noch-vor-wenigen-tagen-erzaehlt-dass-an-der-amtsangemessenen-alimentation-beim-bund

Mal sehen, was er zum Thema Rücktritt sagt ...

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11321 am: 20.03.2024 09:44 »

.... Allerdings sollte dann auch jedem bewusst sein, dass er dann wohl in/bei München etwas kleiner wohnen würde, als in günstigen Wohngegenden. Also auch hier eine individuelle Entscheidung, ob ich auf 30qm pro Person wohnen möchte oder auf 20.


Etwas kleiner ist ziemlich untertrieben. Auf äquivalente Mietkosten kommt man nur, wenn die Wohnfläche mindestens halbiert wird.

lotsch

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« Antwort #11322 am: 20.03.2024 10:14 »
Heute Mittag stellt Lindner den Tragfähigkeitsbericht vor. Erste Meldungen sagen, dass die Tragfähigkeit des Staatshaushalts für die Zukunft unterirdisch sein wird. Man kann junge Leute nur eindringlich warnen beruflich beim Staat anzufangen, da zuerst immer bei den Personalkosten gespart wird. Und bei den Beamten wird man zuerst und weiterhin den Hebel ansetzen, erstens führt fiskalisch kein anderer Weg dran vorbei, und zweitens besteht in der Bevölkerung und teilweise selbst bei den Beamten, wie die o.a. Diskussion zeigt, das Narrativ, dass Beamte außerordentlich gut situiert sind.

Knecht

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« Antwort #11323 am: 20.03.2024 10:19 »
... selbst bei den Beamten, wie die o.a. Diskussion zeigt, das Narrativ, dass Beamte außerordentlich gut situiert sind.

Das ist das, was auch mich tatsächlich immer wieder ungläubig erschaudern lässt...

Bastel

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« Antwort #11324 am: 20.03.2024 10:30 »
... selbst bei den Beamten, wie die o.a. Diskussion zeigt, das Narrativ, dass Beamte außerordentlich gut situiert sind.

Das ist das, was auch mich tatsächlich immer wieder ungläubig erschaudern lässt...

Boomer Generation, ggf. schön geerbt, ab A13 oder mit zig Kindern lässt es sich gut leben. Zum Vergleich zieht man den Mindestlöhner von Mc Doof heran.