Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2089766 times)

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6690 am: 16.08.2023 15:16 »
Diese Parteien kann ich als Beamter nur noch abwählen.
Zum Glück gibt es noch 20 Parteien weitere die auf den Grundfesten des Grundgesetztes stehen und sich da noch nicht von abgewandt haben.

Und welche dieser Parteien spielen politisch eine Rolle, so dass man ihnen seine Stimme leihen sollte?

BWBoy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6691 am: 16.08.2023 15:47 »
Wir leben in Deutschland glücklicherweise immer noch in einem Rechtsstaat, mit niedriger Korruptionsquote.

Ähm, niedrige Korruptionsquote??  ??? ::)

Unser Staat ist nicht weniger korrupt wie andere, wir benennen es nur anders. Mir persönlich ist es völlig gleich, ob das Geld an den Abgeordneten selbst, die Parteien oder aber parteinahe Stiftungen fließt, solange der Abgeordnete sich durch den Lobbyismus in seiner Entscheidungsfindung kaufen lässt bleibt es für mich Korruption. Auch der Fraktionenzwang ist mehr als fragwürdig wenn man den Grundgedanken einer Demokratie mit gewählten Volksvertretern bedenkt.

Organisator

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6692 am: 16.08.2023 17:20 »
Wir leben in Deutschland glücklicherweise immer noch in einem Rechtsstaat, mit niedriger Korruptionsquote.

Ähm, niedrige Korruptionsquote??  ??? ::)


Ja, Verwaltungsdienstleistungen werden nach bürokratischen Regeln erbracht, ohne dass der Staatsdiener eine individuelle Barzahlung vom Bürger erwartet um tätig zu werden.

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6693 am: 16.08.2023 18:40 »
Wir leben in Deutschland glücklicherweise immer noch in einem Rechtsstaat, mit niedriger Korruptionsquote.

Ähm, niedrige Korruptionsquote??  ??? ::)

Unser Staat ist nicht weniger korrupt wie andere, wir benennen es nur anders. Mir persönlich ist es völlig gleich, ob das Geld an den Abgeordneten selbst, die Parteien oder aber parteinahe Stiftungen fließt, solange der Abgeordnete sich durch den Lobbyismus in seiner Entscheidungsfindung kaufen lässt bleibt es für mich Korruption. Auch der Fraktionenzwang ist mehr als fragwürdig wenn man den Grundgedanken einer Demokratie mit gewählten Volksvertretern bedenkt.

Soweit müssen sie garnicht gehen,  gerade im Agrarbereich sitzen die Lobbyisten direkt im Bundestag.

Einigen wir uns darauf,  das die Verwaltung eine niedrige Korruptionsquote hat.

MoinMoin

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6694 am: 16.08.2023 20:22 »
Diese Parteien kann ich als Beamter nur noch abwählen.
Zum Glück gibt es noch 20 Parteien weitere die auf den Grundfesten des Grundgesetztes stehen und sich da noch nicht von abgewandt haben.

Und welche dieser Parteien spielen politisch eine Rolle, so dass man ihnen seine Stimme leihen sollte?
Alle.
Und man leiht nicht seine Stimme.
Und die Parteien die durch deine Stimme im Parlament sitzen, spielen nicht nur politisch eine Rolle, sondern können auch noch politisch aktiv agieren.
Und die Parteien, die es trotz deiner Stimme nicht ins Parlament geschafft haben, haben durch deine Stimme mehr monetäre Möglichkeiten beim nächsten mal durch bessere Öffentlichkeitsarbeit ausreichend Stimmen zu bekommen.

MoinMoin

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6695 am: 16.08.2023 20:26 »
Wir leben in Deutschland glücklicherweise immer noch in einem Rechtsstaat, mit niedriger Korruptionsquote.

Ähm, niedrige Korruptionsquote??  ??? ::)

Unser Staat ist nicht weniger korrupt wie andere, wir benennen es nur anders.
Also wenn ich meine eingedeutschen Migrationskollegen so höre, dann ist bei uns in Deutschland doch ein himmelsweiter korruptionsunterschied zu den anderen.
Das bei uns auch gemauschelt und gemogelt und beeinflusst und direkt oder indirekt bestochen wird ist natürlich korrekt.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6696 am: 16.08.2023 20:52 »
Das kommt mir langsam wie das berühmte Sommerlich in den Medien vor. An der Front der amtsangemssenen Alimentation tut sich gar nichts gegenwärtig, das BVerfG bringt nichts neues da beschäftigen sich einige dann mal mit Optionen der politischen Landschaft. Also mal ehrlich, was hat das mit dem Thread zu tun, mal abgesehen davon das ein mögliches Gesetz von den Parteien bzw den Abgeordneten des BT zu verbaschieden wäre. Sollten wir nicht beim Thema bleiben und wenn es eben nichts neues zum Thema gibt, den Thread ruhen lassen. Ich zumindest finde diese Ausführungen zu den verschiedensten Parteien nicht wirklich zielführend und am Thema vorbei hätte der Lehrer früher festgestellt.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6697 am: 16.08.2023 21:18 »
Diese Parteien kann ich als Beamter nur noch abwählen.
Zum Glück gibt es noch 20 Parteien weitere die auf den Grundfesten des Grundgesetztes stehen und sich da noch nicht von abgewandt haben.

Und welche dieser Parteien spielen politisch eine Rolle, so dass man ihnen seine Stimme leihen sollte?
Alle.
Und man leiht nicht seine Stimme.
Und die Parteien die durch deine Stimme im Parlament sitzen, spielen nicht nur politisch eine Rolle, sondern können auch noch politisch aktiv agieren.
Und die Parteien, die es trotz deiner Stimme nicht ins Parlament geschafft haben, haben durch deine Stimme mehr monetäre Möglichkeiten beim nächsten mal durch bessere Öffentlichkeitsarbeit ausreichend Stimmen zu bekommen.

Schuster bleib bei deinen Leisten. Man kann nur hoffen das dein Dr. der Informatik fundierter als deine politische Bildung ist.

Aber der Reihe nach:

Alle.
- Falsch. Keine Partei spielt politisch eine Rolle insofern sie nicht in der Lage ist zu wirken. Ohne Mandat / Fraktion in einem Land- oder dem Bundestag können sie das m. E. nicht. Insofern spielen sie keine Rolle. Aber bitte nenne mir doch bitte die politischen Schwergewichte unter den 20 (ausgenommen die großen im BT, denn die sollen ja lt. Thread abgewählt werden) - das war eigentlich meine Frage. Ansonsten nur stumpfes BlaBla von deiner Seite.

Und man leiht nicht seine Stimme.
- Wieder falsch. Natürlich leihe ich meine Stimme einer Partei für eine begrenzte Zeit. Und danach möglicherweise einer anderen.

Und die Parteien die durch deine Stimme im Parlament sitzen, spielen nicht nur politisch eine Rolle, sondern können auch noch politisch aktiv agieren.
- Welche sind das? Die großen Parteien ausgeschlossen, denn sie sind ja in dieser Diskussion explizit als abzuwählen genannt worden.

Und die Parteien, die es trotz deiner Stimme nicht ins Parlament geschafft haben, haben durch deine Stimme mehr monetäre Möglichkeiten beim nächsten mal durch bessere Öffentlichkeitsarbeit ausreichend Stimmen zu bekommen.
- Aha. Da stimme ich zu. Aber inwieweit hat die Zersplitterung der Parteienfinanzierung dazu geführt, dass diese Kleinstparteien politisches Gewicht bzw. ausreichend Stimmen erlangt hätten? Das sehe ich nicht.

Und jetzt mal Klartext: Ich wähle nicht AfD, kann die Verdrossenheit der Bürger allerdings nachvollziehen. Das legitimiert m. E. nicht die Wahl ganz offen rechtsradikaler Parteien. Dennoch sehe ich keine politische Alternative zu den etablierten Parteien. Jedenfalls keine, die ausreichend Wählerstimmen in den letzten Jahren generiert hätte, um für eine Erneuerung der deutschen Politik zu sorgen. Das ist traurig, aber es ist die Realität.

was_guckst_du

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6698 am: 17.08.2023 07:48 »
Und jetzt mal Klartext: Ich wähle nicht AfD, kann die Verdrossenheit der Bürger allerdings nachvollziehen. Das legitimiert m. E. nicht die Wahl ganz offen rechtsradikaler Parteien. Dennoch sehe ich keine politische Alternative zu den etablierten Parteien. Jedenfalls keine, die ausreichend Wählerstimmen in den letzten Jahren generiert hätte, um für eine Erneuerung der deutschen Politik zu sorgen. Das ist traurig, aber es ist die Realität.

...so sehe ich das auch...

...und ich sehe vor allem keine "Köpfe" bei den Parteien, die das mal ändern könnten...

...insgesamt sehe ich Deutschland zwischenzeitlich auf einem Abstellgleis....wirtschaftlich und politisch und digital..

...das fatale an der Situation ist nun, dass die Rattenfänger von der AFD Profiteure der schlechten Sitution sind... ...und das sie das können, ohne wirkliche Konzepte aufzuzeigen, zeugt von der Dummheit ihrer Wählerschaft (und da ist der sogen. Protestwähler mit eingeschlossen)...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6699 am: 17.08.2023 07:58 »
Ich würde die Wählerschaft nicht geschlossen als dumm bezeichnen, denn dann machte man denselben Fehler wie die Politiker der etablierten Parteien. Die Leute haben einfach keinen Bock mehr auf Politik, die aus welchen Gründen auch immer versuchen den Status Quo zu erhalten und nicht zuzuhören scheint. Am ehesten sehe ich den Veränderungswillen noch bei den Grünen, die aber für einige Wähler aus dem konserativen Lager unwählbar zu sein scheinen. Ob das so ist, mag ich jetzt hier aber auch nicht breittreten.

Um wieder zum Thema zu kommen: wahrscheinlich ist keine Partei eine Alternative für Beamte, denn keine Partei wird sich im Regierungsverantwortung der fiskalischen Realität entziehen können.

was_guckst_du

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6700 am: 17.08.2023 08:28 »
 PÖD...Partei des öffentlichen Dienstes....potentielle Wähler gäbe es genug 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

yamato

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6701 am: 17.08.2023 09:59 »
PÖD...Partei des öffentlichen Dienstes....potentielle Wähler gäbe es genug 8)

Ein Themen Parteien sind nicht sinnvoll und bei anderen Politikfeldern dürfte die Meinungsspreizung der ÖD-Beschäftigen sehr weit sein. Daher wäre es schon schwer rauszuarbeiten mit wem man koalieren sollte.


Soldat1980

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« Antwort #6703 am: 17.08.2023 15:35 »
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/johann-saathoff/fragen-antworten/wurde-der-referentenentwurf-zum-bbvangg-zwischen-veroeffentlichung-nach-den-stellungnahmen-der-verbaende-und

Also ich finde, dass momentan genau der richtige Zeitpunkt für ein Gesetzgebungsverfahren ist. Beim Zustand unserer Regierung würde es mich nicht wundern, dass sich sonst irgendwann in der Zukunft die Nachfolgerregierung um die Besoldung kümmern muss….es konnte leider nicht mehr finalisiert werden. 

xap

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« Antwort #6704 am: 17.08.2023 15:41 »
Ich warte auf den Tag an dem Herr StS gefragt wird, was er eigentlich für jämmerlicher Lappen ist. Vermutlich antwortet er selbst dann, dass gerade der Tarifabschluss für Beamte umgesetzt wird. Die Antwort hat zwar keinen Bezug zur Frage, aber das haben sie ja sonst auch nicht.