Wenn Ihr Besetzungsprobleme habt, könnt Ihr doch mehr als den Mindestlohn zahlen - dazu braucht es keinen Tarifvertrag.
Wenn der Fachbereich die Besetzungsprobleme hat, die Uni-Leitung aber die Bezahlung vorgibt, kann man so leider nicht vorgehen.
Die genannten Hilfskräfte haben nicht nur weniger Anspruch auf Eingruppierung nach EGO und Bezahlung nach Tabelle als der Hausmeister, sondern überhaupt keinen - denn sie sind nicht vom Geltungsbereich des Tarifvertrags erfaßt.
Und genau das ist der Kritik-Punkt. Außer dem expliziten Ausschluss aus dem Geltungsbereich des TV-Ls gibt es keinen sachlichen Grund, Personen, die in Wissenschaft und oder Lehre tätig sind, von diesem Tarif-Vertrag auszuschließen. (Natürlich ist mir klar, dass gerade dieser Ausschluss dem Land/ den Ländern viel Geld spart. Aber das ist kein sachlicher Grund.)
Und das ist weder künstlich noch sachfremd. Es braucht für Hilfskräfte keinen Tarifvertrag, man hat ja den Mindestlohn als Untergrenze - und somit in den meisten Fällen eine marktgerechte Vergütung.
Natürlich ist es künstlich. Genauso wie der Ausschluss aller Sachberater mit Anfangsbuchstaben O ein künstlicher wäre. Da hilft auch der Verweis auf den Mindestlohn nicht... (Und seit wann wäre die marktgerechte Vergütung etwas, was eine Rolle bei der Gestaltung des TV-Ls spielen würde? Diskutieren wir hier nicht gerade immer darum, dass dem nicht so ist? ;-) )