Da Hessen gestern hinsichtlich seines Polizeigesetzes deutlich zurückgepfiffen worden ist (vgl. die Entscheidung 1 BvR 1547/19 u.a.), ist offensichtlich in jenem Rechtskreis davon auszugehen, dass es bis vorgestern grundgesetzlich gestattet war, in die grundgesetzlich geschützten Persönlichkeitsrechte insbesondere unbescholtener Bürgerinnen und Bürger verfassungswidrig einzugreifen, da ja in der Logik von Verfassungsbrechern die Verfassung solange nicht gilt, wie das von Karlsruhe nicht explizit festgestellt wird. Entsprechend gibt es für Abgeordnete wie den genannten Parlamentarischen Geschäftsführer keine Verfassung, an die er sich gebunden sieht, sondern er sieht sich in eine vordemokratische Tradition gestellt, in der es keine Gewaltenteilung gibt. Zwischen der Sicht auf unser demokratischen Gemeinwesen, wie sie Reichsbürger pflegen, und der Sicht dieses Parlamentarischen Geschäftsführer ist entsprechend kein Unterschied mehr gegeben. Beide erkennen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland prinzipiell nicht an. Insofern wähnt er sich ggf. als Parlamentarischer Geschäftsführer der Deutschen Reichspartei, die in seiner Sicht auf die Dinge ggf. vielleicht doch noch nicht verboten ist?
Es wird jetzt interessant werden, ob die hessische Landesregierung Zwangsmittel gegen die Gerichte anwenden wird, die die verfassungswidrig erstellten Daten in den laufenden Verfahren nicht hinzuziehen dürfen, um sie so zu zwingen, sie doch hinzuzuziehen, da ja das Sammeln jener Daten bis gestern in Hessen gestattet gewesen sein muss. Wird man nun solange in Hessen von der Schusswaffe gegen jene Richter Gebrauch machen wollen, die die entsprechend gesammelten Daten in Prozessen nicht zulassen werden, wie das Verwenden von Schusswaffen gegen Richter in Hessen nicht vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig betrachtet werden wird? Und welche Zwangsmittel will man gegen Staatsanwälte in Hessen anwenden, die die entsprechend gesammelten Daten nicht verwenden werden?
Es ist wirklich ein "Angriff aufs Hirn", wenn die SPD in Hessen Verfassungswidrigkeit als Verfassungswidrigkeit bezeichnet, da hat der Parlamentarische Geschäftsführer von Bündnis 90/DIE GRÜNEN völlig Recht. Hat er die Aussage eigentlich in seiner Funktion als fachpolitischer Sprecher für Innen- und Rechtspolitik getätigt?