Autor Thema: [BW] 4-Säulen-Programm  (Read 157460 times)

Bastel

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #555 am: 25.07.2023 09:52 »
Guten Morgen zusammen,

Ich bin neu hier und wollte nachfragen ob es schon zeitlich absehbar ist, wann über die Rechtmäßigkeit des 4 Säulen Models entschieden wird. Also die entsprechende Anhebung des kompletten gehobenen Dienstes

Bezug: https://lbv.landbw.de/-/umgang-mit-widersprüchen-gegen-die-regelungen-des-bvanp-Äg-2022


Vielen Dank für eure Hilfe.

In 10-15 Jahren vielleicht. Mit Glück...

SwenTanortsch

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #556 am: 25.07.2023 10:58 »
Guten Morgen zusammen,

Ich bin neu hier und wollte nachfragen ob es schon zeitlich absehbar ist, wann über die Rechtmäßigkeit des 4 Säulen Models entschieden wird. Also die entsprechende Anhebung des kompletten gehobenen Dienstes

Bezug: https://lbv.landbw.de/-/umgang-mit-widersprüchen-gegen-die-regelungen-des-bvanp-Äg-2022


Vielen Dank für eure Hilfe.

Eine realistische zeitliche Einschätzung über die Dauer aller weiterer Verfahren - nicht nur der in Baden-Württemberg - wird mit einiger Wahrscheinlichkeit mit der angekündigten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts absehbarer werden. Eine tatsächlich belastbare zeitliche Angabe kann Dir heute aber niemand geben. Zehn bis 15 Jahre wird eine rechtskräftige Entscheidung allerdings nicht dauern; jedoch darfst Du mit mehreren Jahren rechnen.

Je schneller gegen das aktuelle Besoldungsgesetz vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Baden-Württemberg geklagt werden wird, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass die rechtkräftige Entscheidung früher als später erfolgen wird. Je nachdem, wie schnell dann die Entscheidung der Baden-Württembergischen Verwaltungsgerichtsbarkeit erfolgen wird, wird mit einer rechtskräftigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu rechnen sein.

Sofern das Bundesverfassungsgericht seine sogenannte Besoldungsdogmatik mit der anstehenden Entscheidung weitgehend abschließt - wofür einiges spricht -, werden die seit 2016 dort anhängigen Verfahren nach und nach rechtskräftig entschieden werden, wobei Baden-Württemberg hier ggf. noch einmal eine besondere Rolle spielen wird, weil das Bundesland bereits in der Entscheidung vom 16. Oktober 2018 - 2 BvL 2/17 - (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/10/ls20181016_2bvl000217.html) vom Bundesverfassungsgericht betrachtet worden ist, nachdem das VG Karlsruhe am 15. Dezember 2016 in dem Verfahren 6 K 4048/14 einen Aussetzungs- und Vorlagebeschluss gefasst hat. Die ihm zugrunde liegende Klage hat dabei zwar nicht die Höhe der Grundgehaltssätze angezweifelt, auch hat das Land im Anschluss die für nichtig erklärte Regelung korrigiert - dennoch ist es auf Grundlage der 2020 ergangenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts weiterhin nicht zur Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation zurückgekehrt, was ggf. für die spätere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Rolle spielen kann.

Lasse19

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #557 am: 25.07.2023 14:03 »
Danke für die Antwort auch wenn ich nur einen Teil dieses komplexen Themenbereichs verstehe.

Ich dachte es gab die Zusage vom Land, dass das Gehalt ab Dezember 2022 nachbezahlt wird, sollte die Klage vor Gericht durchgehen.

Ist es da nicht im Interesse der Regierung möglichst schnell eine Entscheidung zu erhalten damit sich nicht große Summen an Rückzahlungen ansammeln?

SwenTanortsch

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #558 am: 25.07.2023 15:06 »
Leider ist es genau umgedreht, Lasse:

Euer Gesetzgeber hat das Vier-Säulen-Modell (einstimmig oder bei einigen Enthaltungen, das habe ich nicht mehr in Erinnerung) verabschiedet, um den Beamten über ein kaschiertes "Sonderopfer" mehrere Milliarden € an ihnen verfassungsrechtlich zustehenden Besoldungsansprüche vorzuenthalten. Irgendwelchen ggf. gemachten Zusagen würde ich von daher nicht vertrauen. Vielmehr kann nur allen Beamten angeraten sein, am Ende des Jahres Widerspruch gegen die im Kalenderjahr 2023 gewährte Alimentation einzulegen. Denn einem Dienstherrn, der so handelt wie auch der eure, kann hinsichtlich der gewährten Besoldung rein gar nichts geglaubt werden. Er dürfte spätestens im letzten betreffenden Gesetzgebungsverfahren jedes in ihm gesetzte Vertrauen verwirkt haben. An einer schnellen Entscheidung sollte er kein Interesse haben, da man davon ausgehen darf, dass es sein vorrangiges Ziel ist, nicht bewiderspruchte Besoldung mittel- und langfristig zulasten seiner Beamten einzusparen.

Ozymandias

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #559 am: 25.07.2023 15:36 »
Zwar hat der Finanzminister eine großzügige Zusage gegeben. Wie lange diese gilt und co. steht in den Sternen. Irgendwann kommt ein neues Besoldungsgesetz und dann muss es aus meiner Sicht eine neue Zusage geben...

Jedes Jahr Widerspruch einlegen und auch jedes Mal die Folgejahre einbeziehen. Bei 3 Kindern oder mehr, den Widerspruch gegen den Familienzuschlag extra erwähnen. So ist man ganz leicht auf der sicheren Seite.

Lasse19

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #560 am: 25.07.2023 16:54 »
Vielen Dank und was gehört inhaltlich in diesen Widerspruch hinein? Und das schicke ich dann unterschrieben an das LBV oder wie ist da der genaue Jahresablauf?

Entschuldigt meine Unwissenheit aber ich bin in diesem Thema leider nicht wirklich bewandert.

Danke für alle hilfreichen Antworten.

Grüße

SwenTanortsch

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #561 am: 25.07.2023 17:15 »
Du hast noch bis Ende des Jahres Zeit, Lasse. Entweder werden bis dahin die Landes-Gewerkschaften Musterwidersprüche online stellen oder es werden hier im Forum entsprechende Muster zur Verfügung gestellt.

Lasse19

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #562 am: 25.07.2023 17:20 »
Alles klar - danke für die schnelle Antwort und die Hilfe hier im Forum.

Ozymandias

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #563 am: 26.07.2023 14:56 »
Das Land hat die Zusage ja bereits ab 2020 geleistet und versprochen allen auch ohne Widerspruch nachzuzahlen - ob es so kommen wird und wie lange die Zusage gilt ist fraglich. Spätenstens mit der neuen Tarifrunde müsste m.E eine neue Zusage gemacht werden.

Jedenfalls sind 2020, 2021, 2022 und bald 2023 rum, legt man Anfang 2024 Widerspruch ein hat man schon 5 Jahre zusammen. Die Musterklagen vom DRB BW sind dabei noch gar nicht eingereicht. Vor 2030 oder mit BverfG Rechtszug eher 2035 wird man also ggf. gar nicht wissen wie viel man 2020 verdient hat.  ::)

Also schon mal das Lieblingskind/Enkel im Testament vormerken, welches als Vermächtnis die Besoldungsnachzahlungen bekommen wird.  8)

Ozymandias

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #564 am: 13.08.2023 12:12 »
Formulierungsvorschlag für einen Widerspruch gegen ablehnende Bescheide für den Zeitraum vor dem 01.01.2020

https://blv-bw.de/wp-content/uploads/2023/07/2023_07_26_BLV_Formulierungsvorschlag-Widerspruch_Amtsangemessene-Alimentation.pdf

Ozymandias

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« Antwort #565 am: 19.08.2023 15:59 »
Gerade mal kurz nachgerechnet:

Seite 113 Fehlbetrag 2022 in BW:
https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/beteiligungsportal/Dokumente/220623_Gesetz_%C3%BCber_die_Anpassung_von_Dienst-_und_Versorgungsbez%C3%BCgen_und_zur_%C3%84nderung_dienstrechtlicher_Vorschriften.pdf

Seite 61 Thüringen Fehlbeträge, Regelsätze ab 2023 ausgewiesen:
https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/90474/thueringer_gesetz_zur_gewaehrleistung_einer_verfassungsgemaessen_alimentation_im_jahr_2023_sowie_zur_aenderung_besoldungs_und_versorgungsrechtlicher_v.pdf

Wenn man nur die Änderung des Bürgergelds betrachtet (Die Thüringen für 2023 ausweist), existiert seit dem 01.01.2023 erneut ein Fehlbetrag von 168,44 Euro monatlich in BW. Mit gestiegenen Wohnkosten, höherer PKV, etc. könnte der Fehlbetrag erneut wieder bei 300 Euro monatlich liegen.

Bislang tut sich hier nichts. Der Verfassungsbruch wird weiterhin hingenommen.

BW zahlt zu wenig

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« Antwort #566 am: 21.08.2023 11:29 »
Gerade mal kurz nachgerechnet:

Seite 113 Fehlbetrag 2022 in BW:
https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/beteiligungsportal/Dokumente/220623_Gesetz_%C3%BCber_die_Anpassung_von_Dienst-_und_Versorgungsbez%C3%BCgen_und_zur_%C3%84nderung_dienstrechtlicher_Vorschriften.pdf

Seite 61 Thüringen Fehlbeträge, Regelsätze ab 2023 ausgewiesen:
https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/90474/thueringer_gesetz_zur_gewaehrleistung_einer_verfassungsgemaessen_alimentation_im_jahr_2023_sowie_zur_aenderung_besoldungs_und_versorgungsrechtlicher_v.pdf

Wenn man nur die Änderung des Bürgergelds betrachtet (Die Thüringen für 2023 ausweist), existiert seit dem 01.01.2023 erneut ein Fehlbetrag von 168,44 Euro monatlich in BW. Mit gestiegenen Wohnkosten, höherer PKV, etc. könnte der Fehlbetrag erneut wieder bei 300 Euro monatlich liegen.

Bislang tut sich hier nichts. Der Verfassungsbruch wird weiterhin hingenommen.

Mein Benutzername bleibt also bis auf weiteres gerechtfertigt.

Ozymandias

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« Antwort #567 am: 21.08.2023 11:50 »
Kleine Korrektur: Durch die 2,8% Erhöhung am 01.12.2022 ist der Fehlbetrag rund 80 Euro niedriger.

Mindestabstandsgebot seit dem 1.1.2023 allein wegen dem Bürgergeld also um rund 90 Euro im Monat verletzt, züzüglich etwaiger anderer Parameter die sich verändert haben könnten. 


axum705

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #568 am: 21.08.2023 12:28 »
Am Wochenende habe ich einen mir persönlich bekannten Landtagsabgeordneten getroffen. Ich spreche ihn schon seit einigen Wochen immer wieder auf das Besoldungsthema an. Er meinte nun, dass derzeit wohl an einem Paket zur Attraktivitätssteigerung des Öffentlichen Dienstes gearbeitet wird. Man wolle aber erst die Tarifverhandlungen abwarten, um den finanziellen Spielraum abschätzen zu können. Auf meine Nachfrage, ob mit Attraktivitätssteigerung nicht nur die von der Grünen-Basis in Spiel gebrachte Anhebung der Grundschullehrkräfte von A12 auf A13 gemeint sei, erhielt ich nur ein leichtes Grinsen als Antwort. Mir schwant daher nichts Gutes. Zudem herrscht auch in Sachen Lebensarbeitszeitkonto auch Funkstille.

Mir persönlich fehlt die Hoffnung, dass nun etwas anderes passieren sollte, als die unterste Stufe A8 zu streichen. So lange es so einfach ist, aus Sicht der Regierung den Vorgaben des BVerfG nachzukommen, wird sich nichts Entscheidendes tun.

Ozymandias

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #569 am: 21.08.2023 17:16 »
Zitat
Anhebung der Grundschullehrkräfte von A12 auf A13

Wozu dann noch die große Fakulta, wenn bald alle Lehrer gleich bezahlt werden, bis auf ein paar A14 und Rektoren.