Leider ist es genau umgedreht, Lasse:
Euer Gesetzgeber hat das Vier-Säulen-Modell (einstimmig oder bei einigen Enthaltungen, das habe ich nicht mehr in Erinnerung) verabschiedet, um den Beamten über ein kaschiertes "Sonderopfer" mehrere Milliarden € an ihnen verfassungsrechtlich zustehenden Besoldungsansprüche vorzuenthalten. Irgendwelchen ggf. gemachten Zusagen würde ich von daher nicht vertrauen. Vielmehr kann nur allen Beamten angeraten sein, am Ende des Jahres Widerspruch gegen die im Kalenderjahr 2023 gewährte Alimentation einzulegen. Denn einem Dienstherrn, der so handelt wie auch der eure, kann hinsichtlich der gewährten Besoldung rein gar nichts geglaubt werden. Er dürfte spätestens im letzten betreffenden Gesetzgebungsverfahren jedes in ihm gesetzte Vertrauen verwirkt haben. An einer schnellen Entscheidung sollte er kein Interesse haben, da man davon ausgehen darf, dass es sein vorrangiges Ziel ist, nicht bewiderspruchte Besoldung mittel- und langfristig zulasten seiner Beamten einzusparen.