Autor Thema: [BW] 4-Säulen-Programm  (Read 157474 times)

axum705

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #570 am: 22.08.2023 07:41 »
Wer's nicht glaubt: https://www.gruene-bw.de/staerkung-der-grundschulen/
Begründung: Attraktivitätssteigerung. Dieses Kriterium ist mir bei Stellenbewertungen noch nicht untergekommen...

Ich würde den Grundschullehrern das natürlich gönnen. Wenn ich dann aber vergleiche, dass bei uns ein Amtsleiter mit Personal- und Budgetverantwortung im Millionenbereich auf der gleichen Stufe steht oder mit A14 netto nur unwesentlich mehr verdient (aufgrund Wegfall Strukturzulage z. B. nur 180 € in Stufe 5), passt das aus meiner Sicht nicht mehr ins System. Lösungen wären z. B. eine ruhegehaltsfähige Führungszulage, eine separate Führungslaufbahn mit eigener Besoldungssystematik oder eine Ergänzung zum bestehenden System analog der Kommunalbesoldungsordnung BW.

Alternativ: Die Landesregierung macht von der Verordnungsermächtigung in § 75 LBesG BW Gebrauch (Sonderzuschläge zur Sicherung der Funktions- und Wettbewerbsfähigkeit). Dann wären in A14 schon mal bis zu 1.250 € mehr im Monat möglich.

Reisinger850

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #571 am: 22.08.2023 08:55 »
Wir haben in jedem Land bald A13. Ich wurde jahrelang als Realschullehrer in NRW illegal besoldet, da Master. In HH gibt es sogar A13 Z für alle, Laufbahngruppe hD! In NRW zB bleibt es mit A13
Im gD. Frechheit.

Meiner Meinung nach ist die Leistung und Verantwortung (teils ohne Direktor und Sekretärin alles nebenbei machen) höher als in allen anderen A13er Tätigkeiten einzuschätzen

zammthing

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #572 am: 22.08.2023 09:03 »
Meine Frau ist Grundschullehrerin und es würde mich natürlich freuen, wenn sie in A13 besoldet wird. Angemessen wäre es allemal, wenn man bedenkt, was sie leistet.

Die Grundsätzliche Attraktivität aller Beamter, egal in welchem Arbeitsfeld, ist dadurch aber noch lange nicht gesteigert. Was haben die Ämter oder Polizisten davon, wenn Grundschullehrer besser besoldet werden?
Das bringt erstmal fast gar nix. Man muss das System grundsetzlich attraktiver machen und nicht nur an einer Schraube drehen, an derer man eh keine Chance mehr hat es nicht zu tun, weil andere Bundesländer hier bereits Nägel mit Köpfen gemacht haben. In HH bspw. sollen Grundschullehrer wie Gymnasiallehrer besoldet werden. Das wäre ja A14 bei uns in BW. Ich kann jetzt aber nicht sagen, ob Gymnasiallehrer in HH A14 sind oder A13.

Zusammengefasst: Es muss sich wesentlich mehr ändern, um die Attraktivität zu steiern als die Anhebung der Grundschule.

was_guckst_du

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Antw:[BW] 4-Säulen-Programm
« Antwort #573 am: 22.08.2023 09:16 »
..bezogen auf die Grundschulen bedeutet die Logik der Politik:

Streichung der Klassen 1 und 2, damit weniger Klassen bei gleicher Anzahl Lehrkräfte =Attraktivitätssteigerung 8) ;) ;D
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Versuch

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« Antwort #574 am: 22.08.2023 13:06 »
Meine Frau ist Grundschullehrerin und es würde mich natürlich freuen, wenn sie in A13 besoldet wird. Angemessen wäre es allemal, wenn man bedenkt, was sie leistet.

Die Grundsätzliche Attraktivität aller Beamter, egal in welchem Arbeitsfeld, ist dadurch aber noch lange nicht gesteigert. Was haben die Ämter oder Polizisten davon, wenn Grundschullehrer besser besoldet werden?
Das bringt erstmal fast gar nix. Man muss das System grundsetzlich attraktiver machen und nicht nur an einer Schraube drehen, an derer man eh keine Chance mehr hat es nicht zu tun, weil andere Bundesländer hier bereits Nägel mit Köpfen gemacht haben. In HH bspw. sollen Grundschullehrer wie Gymnasiallehrer besoldet werden. Das wäre ja A14 bei uns in BW. Ich kann jetzt aber nicht sagen, ob Gymnasiallehrer in HH A14 sind oder A13.

Zusammengefasst: Es muss sich wesentlich mehr ändern, um die Attraktivität zu steiern als die Anhebung der Grundschule.
Gymnasiallehrer fangen mit a13 an.

Grundschullehrer sind extrem wichtig, warum sollte aber jemand zukünftig das sehr viel schwierigere Fachstudium absolvieren, wenn man mit deutlich geringeren Aufwand das gleiche verdienen kann?

Reisinger850

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« Antwort #575 am: 22.08.2023 13:09 »
Ist in BW das Studium nicht gleichlang? In den meisten Bundesländern ist es gleichwertig. In NRW ist das Studium zu 90% identisch mit
kleinen Unterschieden beim fachlichen und pädagogischen Anteil.

Ozymandias

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« Antwort #576 am: 22.08.2023 16:24 »
Wie gesagt gab es ja früher den Begriff große Fakulta und eine differenzierte Lehrberechtigung.
Heute tendiert man bei Problemen immer gerne zum Einheitsbrei (Bezahlung und Bologna). Grundschullehrer haben glaube ich ein paar Stunden mehr Lehrauftrag als Gymnasiallehrer.

Ob man aber Grundschülern Mathe oder Schreiben beibringt oder in der Oberstufe alle paar Monate 200 Seiten Geschreibsel korrigieren muss ist schon ein Unterschied. Nur rund davon 20% sind Oberstudienrat - mit Zusatzaufgaben.

Die alte Regelung war vernünftiger. Bzw. ist es noch.

Reisinger850

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« Antwort #577 am: 22.08.2023 21:59 »
Ja der Unterschied ist ja hier, dass ersteres die deutlich anspruchsvollere Aufgabe ist, insbesondere bei der krassen Heterogenität in Grundschulen. Für Korrekturen haben SekII - Lehrer 4 Schulwochen weniger Deputat. Dazu gibt es an allen Schulen Arbeitsspitzen

Versuch

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« Antwort #578 am: 22.08.2023 22:22 »
Ist in BW das Studium nicht gleichlang? In den meisten Bundesländern ist es gleichwertig. In NRW ist das Studium zu 90% identisch mit
kleinen Unterschieden beim fachlichen und pädagogischen Anteil.

Z.b mathe für Grundschule oder Gymnasium soll kein Unterschied sein?

O.k....

Reisinger850

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« Antwort #579 am: 22.08.2023 22:47 »
Also ich kann sagen, dass je älter die Kinder werden, der Unterricht leichter wird bzw die Nerven mehr geschont werden. Hier jetzt von einer höherwertigen Tätigkeit auszugehen ist absurd, was der Gesetzgeber ja zum Glück ähnlich sieht.

Versuch

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« Antwort #580 am: 23.08.2023 06:48 »
Also ich kann sagen, dass je älter die Kinder werden, der Unterricht leichter wird bzw die Nerven mehr geschont werden. Hier jetzt von einer höherwertigen Tätigkeit auszugehen ist absurd, was der Gesetzgeber ja zum Glück ähnlich sieht.
Das kann sein, muss aber nicht.
Kann man nicht pauschalisieren, zmb. Grundschule auf dem Land gegen bvj in der Großstadt.

Es ging aber um die Ausbildung.
Wer sollte Mathe auf Gymnasium studieren?
Das ist deutlich anspruchsvoller als auf Grundschule oder Sekundarstufe 1.

Reisinger850

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« Antwort #581 am: 23.08.2023 07:25 »
Wäre ja gut, wenn man sieht, dass Sek2 Schulformen noch immer keinen Mangel haben. Wenn wir von Lehrermangel reden, meint man ausschliesslich Grundschule und Sek1. Also nur zu: studiert mehr auf Sek 1 und Grundschule

SwenTanortsch

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« Antwort #582 am: 23.08.2023 07:52 »
Wie bei jeder subjektiven Empfindung bleibt es (verfassungs-)rechtlich so, dass sie kaum zu objektivieren ist. Deshalb hat sich ein positives Rechts entwickelt, dem weiterhin seine positivistischen Wurzeln anzumerken sind, auch wenn sie in Deutschland zum Glück nicht mehr "staatstragend" sind: Ob man Matheunterricht in der 1a oder 11b als anstengender empfindet, bleibt eine subjektive Empfindung und dürfte zugleich auch von der recht zufällig zustandekommenden Zusammensetzung der jeweiligen 1a oder 11b mit abhängen, kann sich also jederzeit ändern. Die eigene Empfindung kann insofern nicht Maßstab der Rechtsbildung sein; sie kann bestenfalls in der rechtlichen Beurteilung eines Falles Berücksichtigung finden, was allerdings im Besoldungsrecht weitgehend keine Rolle spielt, da das individuelle und also grundrechtsgleiche oder grundrechtsähnliche Recht auf eine amtsangemessene Alimentation gesetzlich geregelt ist und keine Sache individueller Aushandlung sein kann (ein zentrales Unterscheidungskriterium zur freien Wirtschaft).

Und da dem so ist, die individuelle Aushandlung eigener Interessen dem Beamten hinsichtlich seiner Besoldung weitgehend nicht möglich ist, bedarf es eindeutiger Regelungen, die über subjektive Empfindungen hinausgehen, um vor dem Gleichheitsgrundsatz und Willkürverbot Bestand haben zu können. Von daher basiert die Bestenauslese auf formalen Kategorien und ist also ebenfalls anders zu verstehen als ein Auswahlverfahren in der freien Wirtschaft, wo jeder Arbeitgeber weitgehend selbst bestimmen kann, wen er aufgrund welcher Präferenzen selbst einstellt.

Die formalen Kategorien können nun also weitgehend nicht das Subjekt in seiner Persönlichkeit in den Blick nehmen (sie - die Persönlichkeit - kann nur im Rahmen der Möglichkeiten in den Blick genommen werden), sondern muss ein entsprechend formales Qualifikationsniveau definiert werden, das erreicht werden muss, um der formalen Bestenauslese entsprechen zu können. Hier spielen nun weniger die sachlichen Inhalte der Qualifikation eine Rolle, da diese in Anbetracht des weiten Felds, wie gleichwertige Ämter in unterschiedlichen Sachgebieten zu bewerten sind, weitgehend nicht hinreichend vergleichbar gemacht werden können, sondern es geht insbesondere um die Ausbildungsdauer und das Niveau des Abschlusses. Beides war vor dem Bolognaprozess im Lehramtsbereich unterschiedlich geregelt, sodass sich eine unterschiedliche Besoldung von Lehrkräften - also die Eingruppierung in unterschiedliche Besoldungsgruppen - sachlich rechtfertigen ließ. Mit der Einführung des Bachelor- und Masterstudiums hat sich diese Unterscheidungsmöglichkeit aber verflüchtigt. Denn am Ende muss eine berufsständische Lehrkraft in Deutschland, die verbeamtet wird, über einen Masterabschluss verfügen, der formal auf derselben Studienlänge basiert und formal dasselbe Niveau des Abschlusses dokumentiert.

Von daher entfällt der sachliche Grund, wieso Lehrkräfte in unterschiedliche Besoldungsgruppen eingruppiert werden könnten, worauf die Politik in den verschiedenen Rechtskreisen nach und nach reagiert (hat), um es zumeist als einen politischen Prozesse der Anerkennung von Lehrkräften und ihrer Leistung darzustellen. Tatsächlich geht es darum aber allenfalls mittelbar. Unmittelbar dürfte es darum gehen, dass jede Landesregierung und jeder Landtag weiß, dass in Anbetracht dessen, was ich hier knapp zusammengefasst habe, jede nicht gymnasiale und verbeamtete Lehrkraft am Ende gerichtlich Recht erhalten wird, wenn sie die Gleichbehandlung mit einer gymnasialen und ebenfalls verbeamteten Lehrkraft hinsichtlich der Besoldung entsprechend einfordert. Von daher macht es sich als Dienstherr besser, selbst für Änderungen zu sorgen und nicht erst gerichtlich dazu gezwungen zu werden, da man diese eigene Entscheidung politisch für sich nutzen kann, was den Folgen des gerichtlichen Zwangs eher nicht zu eigen ist.

Versuch

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« Antwort #583 am: 23.08.2023 08:39 »
Wäre ja gut, wenn man sieht, dass Sek2 Schulformen noch immer keinen Mangel haben. Wenn wir von Lehrermangel reden, meint man ausschliesslich Grundschule und Sek1. Also nur zu: studiert mehr auf Sek 1 und Grundschule
Das stimmt aber nicht.

Es gibt Mangelfächer in sek2, z.b. mint

Reisinger850

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« Antwort #584 am: 23.08.2023 09:06 »
Insgesamt aber über 100% Versorgung. Bis zu 80 Bewerbungen auf Stellen. Sek 1 läuft seit 5 Jahren bei uns leer.


@swen

Dennoch ist es bemerkenswert, wieviele ein Problem haben von den Sek2 Leuten damit,
Dass andere Lehrer endlich gleichziehen. In NRW waren Lehrer die einzigen Beamten, die mit Master kein A13 bekamen. Höchst fragwürdig, aber hier kehrte letztendlich Vernunft ein bei allen. Man kann nur hoffe , dass es bei der
Amtsangemessen Alimentation ähnlich läuft.