Autor Thema: [Allg] Tarifrunde TV-L 2023  (Read 334171 times)

LehrerBW

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 354
Antw:[Allg] Tarifrunde 2023
« Antwort #675 am: 04.11.2023 08:53 »
Für die Berliner Beamten spielt die Forderung nach einer mangelnden Übertragung des Tarifergebnisses vor dem Hintergrund der Verlautbarungen des Senats ja weniger eine Rolle, oder irre ich mich da? Der Senat will doch die Beamtenbesoldung innerhalb von 5 Jahren an die des Bundesbeamten anpassen. Da kann man schlecht weniger als den TVÖD-Abschluss übertragen, sondern es muss sogar mehr sein.

Interessante Denkrichtung
Ist denn nicht auch der Vergleich mit den Bundesbeamten relevant für die amtsangemessene Alimentation? Meines Wissens nach darf die nicht mehrals 5% divergieren.
Das wird dann ab Frühjahr selbst bei uns in BW relevant, denn dann beträgt der Abstand in meinem Fall 7,6% falls dieErhöhung nicht bei unserem Tarifabschluss erfolgen sollte.

LehrerinRLP

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 74
Antw:[Allg] Tarifrunde 2023
« Antwort #676 am: 04.11.2023 10:56 »
Das wär ja was. Was wäre dann in RLP? Dann wären in RLP ja alle Beamten unteralimentiert ... !

VaPi

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 161
Antw:[Allg] Tarifrunde 2023
« Antwort #677 am: 04.11.2023 11:56 »
So wie fast überall. Klageweg.

LehrerBW

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 354
Antw:[Allg] Tarifrunde 2023
« Antwort #678 am: 04.11.2023 14:24 »
Das wär ja was. Was wäre dann in RLP? Dann wären in RLP ja alle Beamten unteralimentiert ... !

Natürlich…kannst es dir ja ausrechnen. Stand 1.3.24

RLP A13/3

Grundgehalt 4222.–

Bund A13/1

Grundgehalt 5046.–

Abstand 19,5%!

Selbst in Bayern würde der Abstand 5,6% betragen.

SwenTanortsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,064
Antw:[Allg] Tarifrunde 2023
« Antwort #679 am: 04.11.2023 15:17 »
Vonseiten der TdL sendet man übrigens offensichtlich schon heute das Signal, ggf. auch in der dritten Verhandlungsrunde zu keinem Ergebnis zu kommen. Verschiedene Medien zitieren deren Verhandlungsführer auf eine dpa-Meldung zurückgehend wie folgt:

"Am Montag finde eine Ministerpräsidentenkonferenz statt. Diese müsse die Weichen stellen für viele Fragen der Länderfinanzen. Er sei aber trotz der Schwierigkeiten und Herausforderungen optimistisch, dass es bis Weihnachten zu einer Einigung kommen könne. 'Mein Fazit fällt nicht ganz so negativ aus, wie das des Kollegen Werneke', sagte Dressel."

Vgl. bspw.
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/im-oeffentlichen-dienst-drohen-warnstreiks-19289987.html
https://www.focus.de/finanzen/news/warnstreiks-im-ticker-tarifverhandlungen-des-oeffentlichen-dienstes-fortgesetzt_id_186420889.html
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/tarife-warnstreiks-im-oeffentlichen-dienst-der-laender-angekuendigt-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-231103-99-813245
https://www.zdf.de/nachrichten/wirtschaft/warnstreiks-oeffentlicher-dienst-verdi-100.html

Solche Aussagen werden bekanntlich in (Tarif-)Verhandlungen nicht unbedacht gemacht, sondern senden eine unterschwellige, aber gezielte Botschaft an die Gegenseite. Diese dürfte lauten: "Zeigt nun bis zum 07.12. was ihr könnt. Auf dieser Basis werden wir dann an jenem Tag mit euch in die dritte Verhandlungsrunde gehen. Wenn ihr uns in den zwei Wochen danach zwingt, bis Weihnachten zu einem Abschluss zu kommen, werden wir ihn tätigen - ansonsten dauert's halt länger und wird euch kaum zum Vorteil gereichen."

Damit setzt der Verhandlungsführer der TdL nun offensichtlich auch in der TdL die "Hamburger Linie" durch, die auf maximale Konfrontation ausgelegt ist und deren Interessenlage widerzuspiegeln scheint. Nicht umsonst hat man in Hamburg ab Oktober 2020 unter der Begründung, es gebe keine Anhaltspunkte für die Annahme einer verfassungswidrigen Unteralimentation, angefangen, die Widersprüche des Jahres 2020 negativ zu bescheiden, nachdem das Verwaltungsgericht Ende September 2020 sich von der Verfassungswidrigkeit der hamburgischen Alimentation im Zeitraum von 2011 bis 2019 überzeugt gezeigt und das umfassend sachlich begründet hatte. Ab dem Frühjahr 2021 hat man dann auch Widersprüche, die die Zeit vor 2020 angegriffen haben, negativ beschieden. Insgesamt befindet sich als Folge heute rund jeder sechste hamburigsche Landesbeamte in einem Rechtsstreit mit seinem Dienstherrn (https://www.dbb-hamburg.de/aktuelles/news/verfassungswidrige-bezahlung-der-beamtinnen-und-beamten-in-hamburg/). Diese Linie hinsichtlich einer amtsangemessenen Alimentation spiegelt sich nun hinsichtlich der Tarifverhandlungen, also unmittelbar für die Tarifbeschäftigten, wider.

Letztlich werden sich nun Verdi und der dbb gezwungen sehen, die "Kampfansage" (https://zusammen-geht-mehr.verdi.de/++co++486eec70-7a54-11ee-bf39-001a4a160129) bis zum 07.12. entsprechend zu beantworten. Werden sie nicht hinreichend deutlich werden - werden die Warnstreiks also nicht zeigen, dass man tatsächlich von einer "Kampfansage" ausgeht (von der man offensichtlich ausgehen darf) -, dann dürfte das ihre Verhandlungsposition ab der dritten Runde deutlich verschlechtern, so darf man vermuten.

Höchstwahrscheinlich hofft man bei der TdL, dass die Bevölkerung die Warnstreiks kaum goutieren wird. So jedenfalls lässt sich ihr bisheriges Handeln interpretieren. Verdi und dbb dürften gut beraten sein, die angekündigten Maßnahmen hinreichend zu erklären, um der Stimmungsmache der Gegenseite vorzubeugen.

In Hamburg weiß man auf jeden Fall, wen man vor sich hat, wie man das der dpa mitgeteilt hat, so jedenfalls lässt sich das interpretieren: https://www.mopo.de/hamburg/dressels-wohngeld-vorschlag-eine-unverschaemtheit-verdi-weitet-streiks-massiv-aus/ https://www.stern.de/gesellschaft/regional/hamburg-schleswig-holstein/gewerkschaften--verdi-weitet-warnstreik-im-oeffentlichen-dienst-massiv-aus-33969700.html?utm_campaign=alle&utm_medium=rss-feed&utm_source=standard

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,567
Antw:[Allg] Tarifrunde 2023
« Antwort #680 am: 04.11.2023 16:10 »
Höchstwahrscheinlich hofft man bei der TdL, dass die Bevölkerung die Warnstreiks kaum goutieren wird. So jedenfalls lässt sich ihr bisheriges Handeln interpretieren. Verdi und dbb dürften gut beraten sein, die angekündigten Maßnahmen hinreichend zu erklären, um der Stimmungsmache der Gegenseite vorzubeugen.
Vielleicht mit dem Argument: Wir wollen doch nur so viel verdienen wie die Kollegen in den armen armen Kommunen, sollte bei der Bevölkerung ausreichend klick machen können.

guzmaro

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 66
Antw:[Allg] Tarifrunde 2023
« Antwort #681 am: 04.11.2023 17:06 »
Ich habe kein gutes Gefühl. Ich würde mit Kusshand sofort das Ergebnis der Bundesbeamten annehmen . 200€ plus 5,5%. Wäre bei mir knapp 11,2% . Ich rechne leider echt nur mit 8% ca .

DirtyDeedsDoneDirtCheap

  • Gast
Antw:[Allg] Tarifrunde 2023
« Antwort #682 am: 04.11.2023 19:10 »
Habe das Gefühl, dass Herr Dressel uns alle gehörig an der Nase herumführt.

Reisinger850

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 363
Antw:[Allg] Tarifrunde 2023
« Antwort #683 am: 04.11.2023 23:13 »
Ich habe kein gutes Gefühl. Ich würde mit Kusshand sofort das Ergebnis der Bundesbeamten annehmen . 200€ plus 5,5%. Wäre bei mir knapp 11,2% . Ich rechne leider echt nur mit 8% ca .


Bei mir wären es nur 8%. Daher bin ich total gegen das TV-ÖD Ergebnis mit Sozialismus-Pauschale. Auch das Aufteilen einer IFP wäre abartig.

semper fi

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 86
Antw:[Allg] Tarifrunde 2023
« Antwort #684 am: 05.11.2023 03:44 »
https://www.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++4e9b8502-7a4c-11ee-9f60-001a4a16012a

Also wenn das stimmt, dass man aufs Wohngeld verwiesen wird, dann tut es mir leid aber dann ist endgültig Schluss mit lustig. Das muss für alle dann eindeutig ein Grund sein zu streiken und zwar richtig und ohne Unterlass! Bitte auch die Fahrer der Herrschaften und sämtliche andere Helfer, die sie so haben, bleibt bitte heim, tut nichts mehr für so ein Pack. Tut mir leid aber anders kann ich die nicht mehr bezeichnen, sollte das so stimmen. Die Beamten bitte alle beteiligen nach den jeweiligen Möglichkeiten oder holt euch nen gelben Schein, macht nen Bummelstreik oder sonstwas aber bitte lasst die Länder ruhig mal in den Tiefschlaf fallen und dann schauen wir mal, was dann passiert. Kitas dicht, Schulen dicht, Krankenhäuser auf Sparflamme, einfach alles dicht! Was für ein Skandal, wenn das stimmt und ich kann das irgendwie nicht glauben, dass die das tatsächlich gesagt haben sollen. Oder traue ich den Herrschaften in der TDL doch mehr Intelligenz zu, weil ich einfach nicht wahrhaben will, dass wir tatsächlich von strunzdummen Idioten regiert werden? Wenn das tatsächlich so gesagt wurde, dann kann das nur heißen -auf die Barrikaden Freunde!

Aufpassen solche Kommentare laufen hier grad Gefahr gelöscht zu werden...

Willkommen im Bummel Beamten Forum 😉

Dann soll man es löschen, wäre mir völlig gleich. Ich frage mich nur wirklich, wo ist der Aufschrei? Der öD verweist seine Bediensteten auf die Beantragung von Wohngeld? Tut mir leid aber das ist mit Abstand aber mit sehr großem Abstand das aller Letzte! Ich würde gern die Diäten der in der in den Verhandlungen auftretenden Finanzminister auf 0€ setzen, können ja dann Bürgergeld beantragen. Das ist einfach nur überheblich, es ist beschämend und es ist ein derart extremes Zeichen der Geringschätzung, das ich einfach nur noch im Strahl ko..en möchte! Wer im öD arbeitet, der vertritt den Rechtsstaat, wenn die Bediensteten aber dann Stütze beantragen müssen und sogar darauf verwiesen werden, dann ist es nicht mehr weit bis zum Ende dieses Rechtsstaates, dann sind wir in der dritten Welt angekommen und Korruption wird herrschen. Das ist ein derartig heftiger Schlag in das Gesicht der Menschen, die jeden Tag 24/7 ihren Dienst leisten, dass ich echt nicht mehr kapiere, warum es so verdammt ruhig ist in unserem Land. Jeder Politiker, der solche Äußerungen ablässt, sollte sich mal fragen, wo er stehen würde, wenn es nicht die vielen Menschen gäbe, die im öD ihren Dienst leisten. Die denken doch echt, sie wären die Gutsherren, die uns hier behandeln können wie sie wollen. Das Gegenteil ist der Fall, es sind gewählte Vertreter, die auch jederzeit abgewählt werden können und meiner Meinung nach auch sollten.

SwenTanortsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,064
Antw:[Allg] Tarifrunde 2023
« Antwort #685 am: 05.11.2023 07:07 »
Das Problem ist, dass sich zwar einzelne Politiker und Regierungsparteien abwählen und so durch andere ersetzen lassen. Nur handeln dann bis auf Weiteres die neuen Regierungsparteien mitsamt ggf. neuem Personal i.d.R. genauso, worin sich der konzertierte Charakter des politischen Handelns offenbart, von dem Ulrich Battis spricht. Als Folge dieser konzertierten Struktur gewinnt die Besoldungspolitik des wiederkehrenden Verfassungsbruchs eine enorme Stabilität, da sich keiner der 15 in der TdL verbundenen Arbeitgeber in ihrer Gestalt als Dienstherrn aus dem Konsens herausbewegen kann, ohne sowohl die Politik der anderen 14 als auch die der eigenen Partei in einem anderen Bundesland zu konterkarieren. Entsprechend erweist sich das Handeln für den jeweiligen Politiker sowohl als alternativlos als auch als effektiv: Die verfassungswidrig eingesparten Haushaltsmittel können so für andere politische Belange verwendet werden und sind darüber hinaus i.d.R. genau für diese anderen Belange bereits lange eingeplant. Wer das also ändern wollte, machte sich mindestens in der eigenen Regierung und dabei mit hoher Wahrscheinlichkeit in der eigenen Partei kaum Freunde, da er ja kaum auf Einsparungen nur in den Ressorts der anderen Regierungsparteien plädieren könnte.

Insofern haben die seit 2020 vollzogenen Regierungswechsel gezeigt, dass sich zwar Regierungen, jedoch nicht das Problem abwählen lassen. Die Oppositionspartei mitsamt ihres verantwortlichen Personals, die eben noch Wahlkampf auch mit dem Thema gemacht und also besoldungsrechtliche Verfassungstreue in den Raum gestellt hat, vergisst das i.d.R. ganz schnell, wenn sie sich nach der Wahl in der Regierung wiederfindet.

Auch darin offenbart sich der demokratiegefährdende Charakter des Problems: Wenn es politisch keine Alternative für Betroffene mehr gibt, schaffen sie sich über kurz oder lange ihre eigenen. Entsprechend nehmen so nicht die politischen Parteien schaden - anders als ggf. einzelne Politiker, die nicht (wieder-)gewählt werden, was aber ob der geringen Zahl an Wählern, die das Thema interessiert, eher unwahrscheinlich ist -, sondern der demokratische Rechtsstaat. Wäre es andersherum, kehrte eine Regierung freiwillig und also auf dem Boden des Rechtsstaats zu einer verfassungskonforme Besoldungsrechtsprechung zurück, würde das prinzipiell den demokratischen Rechtsstaat stärken, jedoch aus den im letzten Absatz genannten Folgen den jeweiligen Regierungsparteien mit deutlich höherer Wahrscheinlichkeit schaden. Auch darin zeigt sich die sich selbst stabilisierende Struktur des offensichtlich konzertierten Handelns. Strukturell oder methodisch kann man das als ein typisches Problem des "Extremismus der Mitte" begreifen.

Entsprechend ist es nicht gänzlich unwahrscheinlich, dass sich die Lösung nicht in der Mitte finden lässt, sondern nur außerhalb der Struktur. Deshalb spielt das Bundesverfassungsgericht eine entscheidende Rolle. Denn so wie das auch Berlin hinsichtlich des Reparaturgesetzes der R-Besoldung 2021 gemacht hat, kann man die eigene Entscheidung als politische(r) Entscheidungsträger als Folge eben jener Rechtsprechung vor anderen Akteuren und den Wählern verkaufen, indem man die Verantwortung auf Karlsruhe delegiert. Darüber hinaus ist ein weiterer Akteur, der hinsichtlich des Themas "amtsangemessene Besoldung" in Teilen mehr politische Beinfreiheit besitzt, Hessen, da es kein Mitglieder der TdL ist. Schließlich haben die mitteldeutschen Länder tendenziell eine geringere Quote an Beamten im öffentlichen Dienst, sodass auch sie in Teilen eher zu Alternativen fähig sind, wie insbesondere Thüringen zeigt, das zugleich mit dem tbb über eine fähigen und arbeitswillige gewerkschaftliche Vertretung sowie mit Bodo Ramelow dem einzigen Ministerpräsidenten der Linke verfügt, weshalb die Linke als Regierungspartei dort tendenziell weniger Rücksicht auf andere Bundesländer und ihre Regierungskollegen nehmen muss, da es sie selten gibt und die Linke in Thüringen weiterhin Vorbild für andere Landesverbände ist, jetzt, da man sich als Linke offensichtlich endgültig selbst zerlegt, nur umso mehr.

Es wird sich zeigen, ob und ggf. wie sich die Situation nach der angekündigten Entscheidung des Zweiten Senats ändern wird. Es darf davon ausgegangen werden, dass Karlsruhe die Erweiterung der ursprünglich auf Bremen konzentrierten Entscheidung(en) auch wegen des offensichtlich konzertierten Handelns der Dienstherrn um Niedersachsen und Schleswig-Holstein erweitert hat, nachdem zu Beginn des Jahres deutlich geworden ist, dass die Nordstaaten mit der spezifischen Einführung eines Doppelverdienermodells eine neue Qualität des wissentlichen und willentlichen, also zielgerichteten Verfassungsbruchs initiiert haben.

lotsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 683
Antw:[Allg] Tarifrunde 2023
« Antwort #686 am: 05.11.2023 09:38 »
Das Problem ist, dass sich zwar einzelne Politiker und Regierungsparteien abwählen und so durch andere ersetzen lassen. Nur handeln dann bis auf Weiteres die neuen Regierungsparteien mitsamt ggf. neuem Personal i.d.R. genauso, worin sich der konzertierte Charakter des politischen Handelns offenbart, von dem Ulrich Battis spricht. Als Folge dieser konzertierten Struktur gewinnt die Besoldungspolitik des wiederkehrenden Verfassungsbruchs eine enorme Stabilität, da sich keiner der 15 in der TdL verbundenen Arbeitgeber in ihrer Gestalt als Dienstherrn aus dem Konsens herausbewegen kann, ohne sowohl die Politik der anderen 14 als auch die der eigenen Partei in einem anderen Bundesland zu konterkarieren. Entsprechend erweist sich das Handeln für den jeweiligen Politiker sowohl als alternativlos als auch als effektiv: Die verfassungswidrig eingesparten Haushaltsmittel können so für andere politische Belange verwendet werden und sind darüber hinaus i.d.R. genau für diese anderen Belange bereits lange eingeplant. Wer das also ändern wollte, machte sich mindestens in der eigenen Regierung und dabei mit hoher Wahrscheinlichkeit in der eigenen Partei kaum Freunde, da er ja kaum auf Einsparungen nur in den Ressorts der anderen Regierungsparteien plädieren könnte.

Insofern haben die seit 2020 vollzogenen Regierungswechsel gezeigt, dass sich zwar Regierungen, jedoch nicht das Problem abwählen lassen. Die Oppositionspartei mitsamt ihres verantwortlichen Personals, die eben noch Wahlkampf auch mit dem Thema gemacht und also besoldungsrechtliche Verfassungstreue in den Raum gestellt hat, vergisst das i.d.R. ganz schnell, wenn sie sich nach der Wahl in der Regierung wiederfindet.

Auch darin offenbart sich der demokratiegefährdende Charakter des Problems: Wenn es politisch keine Alternative für Betroffene mehr gibt, schaffen sie sich über kurz oder lange ihre eigenen. Entsprechend nehmen so nicht die politischen Parteien schaden - anders als ggf. einzelne Politiker, die nicht (wieder-)gewählt werden, was aber ob der geringen Zahl an Wählern, die das Thema interessiert, eher unwahrscheinlich ist -, sondern der demokratische Rechtsstaat. Wäre es andersherum, kehrte eine Regierung freiwillig und also auf dem Boden des Rechtsstaats zu einer verfassungskonforme Besoldungsrechtsprechung zurück, würde das prinzipiell den demokratischen Rechtsstaat stärken, jedoch aus den im letzten Absatz genannten Folgen den jeweiligen Regierungsparteien mit deutlich höherer Wahrscheinlichkeit schaden. Auch darin zeigt sich die sich selbst stabilisierende Struktur des offensichtlich konzertierten Handelns. Strukturell oder methodisch kann man das als ein typisches Problem des "Extremismus der Mitte" begreifen.

Entsprechend ist es nicht gänzlich unwahrscheinlich, dass sich die Lösung nicht in der Mitte finden lässt, sondern nur außerhalb der Struktur. Deshalb spielt das Bundesverfassungsgericht eine entscheidende Rolle. Denn so wie das auch Berlin hinsichtlich des Reparaturgesetzes der R-Besoldung 2021 gemacht hat, kann man die eigene Entscheidung als politische(r) Entscheidungsträger als Folge eben jener Rechtsprechung vor anderen Akteuren und den Wählern verkaufen, indem man die Verantwortung auf Karlsruhe delegiert. Darüber hinaus ist ein weiterer Akteur, der hinsichtlich des Themas "amtsangemessene Besoldung" in Teilen mehr politische Beinfreiheit besitzt, Hessen, da es kein Mitglieder der TdL ist. Schließlich haben die mitteldeutschen Länder tendenziell eine geringere Quote an Beamten im öffentlichen Dienst, sodass auch sie in Teilen eher zu Alternativen fähig sind, wie insbesondere Thüringen zeigt, das zugleich mit dem tbb über eine fähigen und arbeitswillige gewerkschaftliche Vertretung sowie mit Bodo Ramelow dem einzigen Ministerpräsidenten der Linke verfügt, weshalb die Linke als Regierungspartei dort tendenziell weniger Rücksicht auf andere Bundesländer und ihre Regierungskollegen nehmen muss, da es sie selten gibt und die Linke in Thüringen weiterhin Vorbild für andere Landesverbände ist, jetzt, da man sich als Linke offensichtlich endgültig selbst zerlegt, nur umso mehr.

Es wird sich zeigen, ob und ggf. wie sich die Situation nach der angekündigten Entscheidung des Zweiten Senats ändern wird. Es darf davon ausgegangen werden, dass Karlsruhe die Erweiterung der ursprünglich auf Bremen konzentrierten Entscheidung(en) auch wegen des offensichtlich konzertierten Handelns der Dienstherrn um Niedersachsen und Schleswig-Holstein erweitert hat, nachdem zu Beginn des Jahres deutlich geworden ist, dass die Nordstaaten mit der spezifischen Einführung eines Doppelverdienermodells eine neue Qualität des wissentlichen und willentlichen, also zielgerichteten Verfassungsbruchs initiiert haben.

Das was du da schilderst, erinnert mich an einen Vortrag über illiberale Demokratie, und solche Systeme kippen leicht ins Undemokratische. Wenn sich die Mehrheit der regierenden Parteien zu konzertierten Aktionen zusammenschließt, um bewusst die Verfassung zu brechen, wie es Battis beschreibt, befinden wir uns in diesem Spektrum. Die Grundrechte sind einzuhalten, auch bei finanziellen Schwierigkeiten, oder wenn die Akzeptanz in der Mehrheit der Bevölkerung nicht gegeben ist.
Aus Wikipedia:
Charakteristisch für eine illiberale Demokratie ist demnach, dass die Regierung zwar durch freie, allgemeine und faire Wahlen demokratisch legitimiert ist, sie aber „Grund-, Menschen-, Freiheits- und Bürgerrechte verletzt“ und den Rechtsstaat nicht respektiert. Dabei ist insbesondere die Kontrolle von Exekutive und Legislative durch die rechtsprechende Gewalt eingeschränkt. Es gibt also keinen effektiven Rechtsschutz gegen Gesetzgebung und Regierungshandeln, die Bindungswirkung konstitutioneller Normen ist gering.

cookiedent

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 17
Antw:[Allg] Tarifrunde 2023
« Antwort #687 am: 05.11.2023 13:54 »
Ich habe kein gutes Gefühl. Ich würde mit Kusshand sofort das Ergebnis der Bundesbeamten annehmen . 200€ plus 5,5%. Wäre bei mir knapp 11,2% . Ich rechne leider echt nur mit 8% ca .
Und ich habe ein noch schlechteres Gefühl.
Ich rechne eher mit 5,5% oder 6% ohne die 200€, sind dann nach Steuer um die 4%, Laufzeit 24 Monate, bei den Beamten zeitversetzt um 3 bis 6 Monate.
Die Gewerkschaft verkauft es dann, wie üblich, als "Mehr war nicht drin" oder großen "Durchbruch".

Studienrat

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 248
Antw:[Allg] Tarifrunde 2023
« Antwort #688 am: 05.11.2023 14:41 »
Die Standardfloskeln kennen wir doch alle.
Hat jemand Infos, ob in Hessen gleichsam eine Erhöhung anstrebt?

Bauernopfer

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 347
Antw:[Allg] Tarifrunde 2023
« Antwort #689 am: 05.11.2023 17:48 »
Die Standardfloskeln kennen wir doch alle.
Hat jemand Infos, ob in Hessen gleichsam eine Erhöhung anstrebt?
Der TvH läuft nach 28 Monaten erst am 31.01.2024 aus.
Für die dortigen Tarifbeschäftigten gab es beim letzten Abschluss insgesamt 4%.
Dazu gab/gibt es für die Beamten zum Jahresbeginn 2023 und 2024 jeweils 3% lineare Erhöhung zusätzlich, "zur  Behebung des Alimentationsdefizits".