Autor Thema: [Allg] Tarifrunde TV-L 2023  (Read 334371 times)

Studienrat

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Antw:[Allg] Tarifrunde 2023
« Antwort #885 am: 27.11.2023 17:14 »
Der Willkür sind wir alle ausgeliefert.
Wir haben keine Lobby und die Medien zerfleischen uns.
Für den linientreuen Tagesschaukonsumenten stehen wir unter dem Versicherungsvertreter.

Grandia

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Antw:[Allg] Tarifrunde 2023
« Antwort #886 am: 27.11.2023 17:23 »
So ein Quatsch. Sicherlich sind Beamte Bestandteile von schlechten Witzen, aber jeder Normalo freut sich, dass Gesetz, Ordnung auf den Straßen und Kinderaufsichten in der Schule erfolgen.
Beamte können sich manchmal einfach mehr leisten, treten das dann breit und sind in der Regel äußerst empfindlich,  wenn jemand genau das bemerkt und verhöhnt.

Grandia

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Antw:[Allg] Tarifrunde 2023
« Antwort #887 am: 27.11.2023 17:25 »
Würde ja schon helfen, wenn die Hälfte der Beiträge hier nicht während der Arbeitszeit geschrieben wird. Das ist im TV-L forum aber deutlich schlimmer und das si d wahrscheinlich nicht alles Beamte, hahaha.

SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Tarifrunde 2023
« Antwort #888 am: 27.11.2023 17:28 »
Lehrer sollten nicht nur in HH eine eigene Besoldungsgruppe erhalten, um sie von dem „normalen“ Beamten loszukoppeln. Damit wäre die Politik flexibler hinsichtlich der Schaffung von Anreizen und umgekehrt bei den Beamten von Nicht-Anreizen.

Du meinst, denke ich, vielmehr eine eigene Besoldungsordnung, so wie es bspw. eine eigene Besoldungsordnung R für Richter und Staatsanwälte gibt. Eine solche "Besoldungsordnung L" ("L" für Lehrkärfte) wäre allerdings verfassungsrechtlich kaum möglich, da es eines sachlichen Grunds bedürfte, der es rechtfertigen sollte, dass beamtete Lehrkräfte anders zu betrachten wären als die übrigen Beamten. Da aber das Bundesverfassungsgericht in seiner Streikverbotsentscheidung vom 12. Juni 2018 - 2 BvR 1738/12; https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/06/rs20180612_2bvr173812.html - hinlänglich entschieden hat, dass es kein zweigeteiltes Berufsbeamtentum in Deutschland geben kann, das man in eines, das hoheitliche Aufgaben im engeren Sinne, und eines, das hoheitliche Aufgaben im weiteren Sinne vollzöge, aufspalten könnte, sondern nur das eine Berufsbeamtentum (vgl. insbesondere ebd. Rn. 179 ff., die wie die gesamte Entscheidung sich insbesondere mit beamteten Lehrkräften beschäftigen), könnte eine diese Einheit nach Beschäftigungsgruppen aufspaltende Besoldungsordnung nur dann begründet werden, wenn dazu grundlegende Unterschiede in der Art und Weise der Beschäftigung und Tätigkeit gegeben wären. Das dürfte sich aber hinsichtlich von Lehrkräften sachlich nicht rechtfertigen lassen - insbesondere nicht mit der Begründung, als Folge einer solchen Regelung vorrangig Personalkosten einsparen zu wollen.

Und sofern sich eine eigene Besoldungsordnung für Lehrkräfte dennoch sachlich rechtfertigen ließe, verbliebe diese analog zur Besoldungsordnung R ebenso dem Abstandsgebot zwischen vergleichbaren Besoldungsgruppen unterworfen. Ergo müsste eine solche eigene Besoldungsordnung mit einer Neubetrachtung der Ämterwertigkeit bspw. des Studienrats oder Oberstudienrats einhergehen, die aber ebenfalls sachlich das Amt und nicht ein mögliches Einsparpotenzial in den Mittelpunkt rücken müsste. Auch eine solche grundlegend andere Ämterneubewertung dürfte aber als Folge der tradierten Ämterbewertung kaum so ohne Weiteres möglich sein, da sich weder die Qualifikationsanforderungen an die Ausbildung (der Bologna-Prozess vollzieht sich mittlerweile mehr als 20 Jahre und könnte deshalb nun kaum mehr herangezogen werden, um einen Vergleich mit universitären Regelungen aus der Zeit davor anstellen zu wollen) noch die jeweiligen Leistungsanforderungen an das jeweilige Amt bspw. des Studienrats oder Oberstudienrat in der sozialen Wirklichkeit der Bundesrepublik im Verlauf der letzten Jahrzehnte grundlegend geändert hätten  - und sofern man eine solche Änderung feststellen wollte, dürfte auch hier - analog zu anderen Ämtern des höheren Diensts - eher eine Komplexitäts- und Anforderungszunahme vorzufinden sein, die aber ebenfalls einer Ämterneubewertung mit dem Ergebnis des Abschmelzens des jeweiligen Alimentationsniveaus offensichtlich substanziell eher im Wege stehen müsste.

Ergo: Eine solche Regelung wäre sachlich kaum möglich oder führte, wenn sie es doch wäre, kaum zu einer anderen Ämterbewertung, sodass sich ein Einsparpotenzial nicht rechtfertigen ließe - nicht zuletzt, wenn man feststellt, dass wir in der Bundesrepublik ein gehöriges Fachkräfteproblem an den öffentlichen Schulen haben, das eher nicht darauf hindeutet, dass es mittels Abschmelzens des Alimentationsniveaus hinlänglich behoben werden könnte.

Studienrat

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Antw:[Allg] Tarifrunde 2023
« Antwort #889 am: 27.11.2023 17:58 »
So ein Quatsch. Sicherlich sind Beamte Bestandteile von schlechten Witzen, aber jeder Normalo freut sich, dass Gesetz, Ordnung auf den Straßen und Kinderaufsichten in der Schule erfolgen.
Beamte können sich manchmal einfach mehr leisten, treten das dann breit und sind in der Regel äußerst empfindlich,  wenn jemand genau das bemerkt und verhöhnt.

Kommt dieses Statement aus dem Ostfriesischem Raum oder warst du lange nicht mehr unter Leuten?

Studienrat

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Antw:[Allg] Tarifrunde 2023
« Antwort #890 am: 27.11.2023 18:24 »
Lehrer sollten nicht nur in HH eine eigene Besoldungsgruppe erhalten, um sie von dem „normalen“ Beamten loszukoppeln. Damit wäre die Politik flexibler hinsichtlich der Schaffung von Anreizen und umgekehrt bei den Beamten von Nicht-Anreizen.

Du meinst, denke ich, vielmehr eine eigene Besoldungsordnung, so wie es bspw. eine eigene Besoldungsordnung R für Richter und Staatsanwälte gibt. Eine solche "Besoldungsordnung L" ("L" für Lehrkärfte) wäre allerdings verfassungsrechtlich kaum möglich, da es eines sachlichen Grunds bedürfte, der es rechtfertigen sollte, dass beamtete Lehrkräfte anders zu betrachten wären als die übrigen Beamten. Da aber das Bundesverfassungsgericht in seiner Streikverbotsentscheidung vom 12. Juni 2018 - 2 BvR 1738/12; https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/06/rs20180612_2bvr173812.html - hinlänglich entschieden hat, dass es kein zweigeteiltes Berufsbeamtentum in Deutschland geben kann, das man in eines, das hoheitliche Aufgaben im engeren Sinne, und eines, das hoheitliche Aufgaben im weiteren Sinne vollzöge, aufspalten könnte, sondern nur das eine Berufsbeamtentum (vgl. insbesondere ebd. Rn. 179 ff., die wie die gesamte Entscheidung sich insbesondere mit beamteten Lehrkräften beschäftigen), könnte eine diese Einheit nach Beschäftigungsgruppen aufspaltende Besoldungsordnung nur dann begründet werden, wenn dazu grundlegende Unterschiede in der Art und Weise der Beschäftigung und Tätigkeit gegeben wären. Das dürfte sich aber hinsichtlich von Lehrkräften sachlich nicht rechtfertigen lassen - insbesondere nicht mit der Begründung, als Folge einer solchen Regelung vorrangig Personalkosten einsparen zu wollen.

Und sofern sich eine eigene Besoldungsordnung für Lehrkräfte dennoch sachlich rechtfertigen ließe, verbliebe diese analog zur Besoldungsordnung R ebenso dem Abstandsgebot zwischen vergleichbaren Besoldungsgruppen unterworfen. Ergo müsste eine solche eigene Besoldungsordnung mit einer Neubetrachtung der Ämterwertigkeit bspw. des Studienrats oder Oberstudienrats einhergehen, die aber ebenfalls sachlich das Amt und nicht ein mögliches Einsparpotenzial in den Mittelpunkt rücken müsste. Auch eine solche grundlegend andere Ämterneubewertung dürfte aber als Folge der tradierten Ämterbewertung kaum so ohne Weiteres möglich sein, da sich weder die Qualifikationsanforderungen an die Ausbildung (der Bologna-Prozess vollzieht sich mittlerweile mehr als 20 Jahre und könnte deshalb nun kaum mehr herangezogen werden, um einen Vergleich mit universitären Regelungen aus der Zeit davor anstellen zu wollen) noch die jeweiligen Leistungsanforderungen an das jeweilige Amt bspw. des Studienrats oder Oberstudienrat in der sozialen Wirklichkeit der Bundesrepublik im Verlauf der letzten Jahrzehnte grundlegend geändert hätten  - und sofern man eine solche Änderung feststellen wollte, dürfte auch hier - analog zu anderen Ämtern des höheren Diensts - eher eine Komplexitäts- und Anforderungszunahme vorzufinden sein, die aber ebenfalls einer Ämterneubewertung mit dem Ergebnis des Abschmelzens des jeweiligen Alimentationsniveaus offensichtlich substanziell eher im Wege stehen müsste.

Ergo: Eine solche Regelung wäre sachlich kaum möglich oder führte, wenn sie es doch wäre, kaum zu einer anderen Ämterbewertung, sodass sich ein Einsparpotenzial nicht rechtfertigen ließe - nicht zuletzt, wenn man feststellt, dass wir in der Bundesrepublik ein gehöriges Fachkräfteproblem an den öffentlichen Schulen haben, das eher nicht darauf hindeutet, dass es mittels Abschmelzens des Alimentationsniveaus hinlänglich behoben werden könnte.

Chapeau für deine Expertise!

SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Tarifrunde 2023
« Antwort #891 am: 27.11.2023 18:37 »
Gern geschehen!

Bauernopfer

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Antw:[Allg] Tarifrunde 2023
« Antwort #892 am: 27.11.2023 19:14 »
So ein Quatsch. Sicherlich sind Beamte Bestandteile von schlechten Witzen, aber jeder Normalo freut sich, dass Gesetz, Ordnung auf den Straßen und Kinderaufsichten in der Schule erfolgen.
Beamte können sich manchmal einfach mehr leisten, treten das dann breit und sind in der Regel äußerst empfindlich,  wenn jemand genau das bemerkt und verhöhnt.

Kommt dieses Statement aus dem Ostfriesischem Raum oder warst du lange nicht mehr unter Leuten?

Bin ziemlich häufig unter Leuten. Vielleicht umgebe ich mich einfach mit den falschen.
@Grandia. Ich gehe mal davon aus, dass hinter deinen Bemerkungen eine große Portion Ironie steckt. Ernst kann das nicht gemeint sein. Frag mal die Nichtbeamten, mit denen du dich umgibst, was ihnen beim Stichwort "Beamter" einfällt. Sicherlich nicht " Gesetz , Ordnung auf Straßen etc. sondern das, was ihnen Printmedien und TV vorgeben: Alte Holzschränke, Aktenordner, Schreibtischlampe und nicht zu vergessen Kaffeetasse und Stempel mit Stempelkissen. Traurig, aber das ist die Realität.

Grandia

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Antw:[Allg] Tarifrunde 2023
« Antwort #893 am: 27.11.2023 20:35 »
Ich habs extra gelöscht, weil so eine Debatte viel mit Wahrnehmung, Selbstbild und vor allem Selbstbewusstsein zu tun hat aber: Kaffeetasse ist das häufigste Argument GEGEN uns.
Du hast Recht. Da ist ne Menge Ironie drin, aber genauso viel Wahrheit.
Ich kenne echt viele Berufsbeamte seit Stunde 0 und vielen gemein ist diese Unantastbarkeit, die wohl mit dem Beamtenstatus einhergeht. Gleichzeitig aber keine Spur Humor gegenüber genau diesem Verhalten, dieser Gangart, dem riesigen Bestimmtheitsmaß eigener Aussagen und manchmal wirklich niedriger Arbeitsmotivation am laufenden Band.

Meine Nachbarn machen sich ständig über mich lustig, wenn ich im Garten arbeite, denn das sind die einzigen Momente, in denen ich arbeite…
Die Nachbarn mit älteren Kindern wissen seit Corona: Ohne Schule ist das Leben zuhause viel härter…
Meine beste Freundin beschwert sich über meinen geringen Steuersatz und meine Schwiegermutter schimpft über jeden Beamten, weil Politiker ebenfalls welche sind.
Aber alle, mit denen ich während eines Fußballspiels im Zug von Bremen nach Hamburg gefahren bin, haben Angst vor einigen Fußballfans und folgen den Anweisungen der Polizisten nur zu gern.
Vor unserer Schule halten in letzter Zeit wohl Leute, die Kinder ansprechen. Die Polizei ist da sehr willkommen, auch von Seiten der Eltern.
Es ist gemischt.
Das Problem, dass ich sehe, ist vielleicht nur meine Sichtweise aber ich finde die Wahrnehmung, dass alle  Menschen rein negativ denken, sehr… gefiltert.


Studienrat

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Antw:[Allg] Tarifrunde 2023
« Antwort #894 am: 27.11.2023 21:06 »
In unserem freien Land kann jeder sein Futterneid öffentlich kundtun, was auch in deinen beschriebenen Fällen offensichtlich wird.

Grandia

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Antw:[Allg] Tarifrunde 2023
« Antwort #895 am: 27.11.2023 21:35 »
Futterneid? Du hast mich abgehängt.
Ich finde doch nur das s/w-Denken unsinnig. Es gibt auch Anerkennung, die ist nur nicht so gehyped.
« Last Edit: 27.11.2023 21:43 von Grandia »

was_guckst_du

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Antw:[Allg] Tarifrunde 2023
« Antwort #896 am: 28.11.2023 08:16 »
Chapeau für deine Expertise!

...ist übrigens ein Kollege von dir... 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Studienrat

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« Antwort #897 am: 28.11.2023 08:29 »
Habe ich doch gleich gewusst;)

was_guckst_du

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« Antwort #898 am: 28.11.2023 09:46 »
SwenTanortsch ist ein Anagramm 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

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Antw:[Allg] Tarifrunde 2023
« Antwort #899 am: 28.11.2023 16:46 »
Ich glaube, der Lehrermangel wird in hohem Maße zu einem „brauchbaren“ Tarifergebnis beitragen.
Wie seht ihr das?