Autor Thema: Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst  (Read 557204 times)

Maximus

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1155 am: 30.03.2025 11:37 »
So verstanden sieht sich der Zweite Senat offensichtlich zunehmend in Erklärungsnot, wie die Entscheidung vom Dezember 2023 gezeigt hat, und dürfte es augenscheinlich für ihn nun nicht zuletzt darum gehen - das würde allerdings vonseiten des Bundesverfassungsgericht so niemand öffentlich formulieren (jedenfalls keiner der aktiven BvR) -, nun den Spieß umzudrehen, also die Besoldungsgesetzgeber in Erklärungsnot zu bringen. Da aber "Erklärungsnot" - anders als die Pflicht zur sachgerechten Begründung - keine Rechtskategorie ist, ist das kein ganz einfaches Unterfangen. Um es auf den Punkt zu bringen: Der Senat kann letztlich nur mit den Mitteln des Rechts darauf hinarbeiten, dass die Besoldungsgesetzgeber dieses wieder respektieren; jene Besoldungsgesetzgeber zeigen aber offensichtlich konzertiert, dass sie daran kein Interesse haben. Das wird der Hauptgrund dafür sein, dass wir seit 2022 keine weitere der seitdem angekündigten Entscheidungen vorfinden: Denn die Aufgabe ist schwierig und muss im Rahmen der Verhältnismäßigkeit vom Senat vollzogen werden. Andere Erklärungsversuche sind - insbesondere wenn sie spezifisch sind und ähnlich wie das besoldungsrechtliche Reden großer Teile der Politik ebenfalls an Ressentiments anknüpfen, also den handelsüblichen Populismus bedienen - zwar attraktiv, haben aber in der Regel weitgehend bis ausschließlich keinen sachlichen Grund.

Die in diesem Beitrag angerissenen Schwierigkeiten für die Rechtsprechung kann man allerdings nur je klarer ermessen, je tiefgehender man sich in der sachlichen Materie auskennt. Das wird hier nicht jeder unterschreiben (wollen). Aber genauso ist es, sage ich als jemand, der sich ganz vernünftig (das hoffe ich zumindest) im Thema auskennt und deshalb im Rahmen seiner eigenen kleinen Welt zumeist Vernunft walten lassen will.

Hallo Sven, vielen Dank für deine Ausführungen. Im Sommer 2024 hattest du noch die Hoffnung, dass es bis 03/2025 eine Entscheidung aus Karlsruhe geben wird. Das erste Quartal ist nun vorbei.

Was sagt dir deine Glaskugel jetzt? Können wir noch mit einer Entscheidung im zweiten oder dritten Quartel rechnen?

Im Übrigen bewundere ich deine "Nachsicht" mit dem BVerfG. Die kann man wirklich nur haben, wenn man sich in der Materie wirklich tief auskennt. Ich tue das leider nicht.

Ich kann nur sagen, seit der Entscheidung Ende 23 ist wieder mehr als ein Jahr vergangen. Für mich ist das alles nur noch zum ...

SwenTanortsch

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1156 am: 30.03.2025 12:21 »
Im Sommer 2024 hatte ich vom zweiten oder dritten Quartal 2025 gesprochen, Maximus, nicht vom März 2025. Ich halte das weiterhin für möglich und auch weitgehend für nicht unwahrscheinlich, wobei in Rechnung gestellt werden muss, dass nach meinem Kenntnisstand weiterthin Stellungnahmen in den angekündigten Verfahren beim Bundesverfassungsgericht eingehen, die dort ggf. zu betrachten sind, was bekanntlich Zeit kostet. Eventuell auch mehr Zeit, als Dir und mir und vielen anderen lieb ist.

Ich weiß (oder kann mir vorstellen), dass das, was ich regelmäßig hier als meine Sicht auf die Dinge darlege, wie Nachsicht mit dem Zweiten Senat wirkt. Das ist es aber nicht. Ich versetze mich mit meinem Wissen in die Lage der Berichterstatter oder deren Wissenschaftlichen Mitarbeiter bzw. des Zweiten Senats und denke für mich darüber nach, wie ich an deren Stelle handeln würde. Einen kleinen Ausschnitt dieses Prozesses betrachte ich hier im Forum.

Wie ich ja wiederkehrend hier hervorhebe, spielt Zeit in auf Äonen gebauten Verfassungsorganen wie dem Bundesverfassungsgericht eine völlig andere Rolle als für uns endliche Wesen. Wenn man sich wiederkehrend mit der Besoldungsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seit den 1950er Jahre beschäftigt, liegt es auf der Hand, dass es in Anbetracht des missachtenden und offensichtlich konzertierten Handelns der Besoldungsgesetzgebers auf jedes Wort der angekündigten Entscheidungen ankommt, und zwar insbesondere, da nun Entscheidungen in "Pilotverfahren" anstehen. Diese Entscheidungen müssen also so präzise und dabei so offen formuliert sein, dass auch die Richter am Bundesverfasungsgericht in ihrer Besoldungsrechtsprechung des Jahres 2065 nicht in Widerspruch zu dem geraten können, was heute in den anstehenden Entscheidungsbegründungen formuliert werden wird - und da die acht Richter des Zweiten Senats sich weiterhin verfassungsrechtlich gezwungen sehen, den weiten Entscheidungsspielraum, über den der Besoldungsgesetzgeber auch im Jahre 2065 verfügen muss, nicht über die Maßen einschränken zu dürfen, da die Parlamentarier des Jahres 2065 keinerlei Verantwortung für das missachtende Verhalten der besoldungsrechtlich handelnden Parlamentarier der Jahre 2021 bis 2025 haben, ist das eine durchaus komplexe Angelegenheit, mit der man sich in Karlsruhe seit geraumer Zeit beschäftigt - wie das generell in der Verfassungsrechtsprechung der Fall ist.

Ich bin froh, dass ich hier und anderen Stellen das sagen und schreiben darf und kann, was ich schreiben und sagen kann und darf - dafür übernehme ich die volle Verantwortung, weshalb ich nur umso froher bin, dass meine Verantwortung nicht weiter reicht. Ich habe gehörigen Respekt vor der Aufgabe, die sich dem Bundesverfassungsgericht stellt und deren Problemstruktur weitgehend nicht in seiner Verantwortung liegt, was dazu führt, dass ich respektiere, dass das Zeit kostet. Dass der Mensch, der ich bin, ebenfalls lieber vorgestern als gestern eine Entscheidung gehabt hätte, steht da auf einem anderen Blatt. Rollo hat das aber vorhin schön formuliert: Wir sind hier nicht bei Wünsch Dir was. Ein Verfassungsorgan ist ein Verfassungsorgan und tickt folglich ganz anders als jeder der acht Richter in seinem oder Du und ich in unserem Privatleben. Das muss man in Rechnung stellen, wenn man mit ihm in Kontakt tritt oder sich anschaut, was es tut.

Ergo: Ich habe keine Glaskugel, ich sammle nur Argumente und deute Indizien. Mir sind dabei vor kurzer Zeit Indizien bekannt geworden, die mich einige Zeit gekostet haben, um mit ihnen bekannt zu werden (sie haben sich mir nicht vorgestellt und also an der Haustür geklingelt) - und wie das mit Menschen und Indizien immer der Fall ist, man braucht eine gehörige Zeit, um sie echt kennenzulernen und sich dann zu wundern, was sie tun und was man selbst tut und was das so alles mit einem und mit ihnen macht. Ich weiß, dass das bei einem Verfassungsorgan zum Glück ganz anders ist, befürchte aber (oder weniger negativ formuliert: vermute wohl), dass das bei jedem einzelnen BvR auch kaum anders sein wird. Meine Glaskugel ist also meine Birne, und wie gut die funktioniert, kann ich nicht beruteilen. In heimlichen oder unheimlichen Moment vermute ich, dass auch mein Kopf nur ein zwitscherndes Vogelnest ist.
« Last Edit: 30.03.2025 12:31 von SwenTanortsch »

Maximus

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1157 am: 30.03.2025 13:48 »
Es ist immer wieder ein Vergnügen deine Texte zu lesen!

Ob Glaskugel oder zwitscherndes Vogelnest...ich finde deine Einschätzungen/Prognosen immer wieder erhellend.



SwenTanortsch

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1158 am: 30.03.2025 14:00 »
Danke für Deine Worte, Maximus, über die ich mich freue!

Ozymandias

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1159 am: 30.03.2025 16:27 »
Nach den Pilotverfahren fehlen aber immer noch die zur Versorgung und ggf. zum Partnereinkommen.

xap

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« Antwort #1160 am: 30.03.2025 16:52 »
Ich schätze Swens Beiträge inhaltlich ja seit Jahren sehr, meide sie aber wegen ihres jeweiligen Umfangs. Nun hatte ich mir nach langer Zeit gedacht mittels KI eine Zusammenfassung seiner Beiträge erzeugen zu lassen und nunja, seht selbst, hier ist das Ergebnis mit ChatGPT zu seinem letzten Beitrag (Spoiler: die KI ist eigentlich nicht in der Lage den Beitrag sinnvoll zusammenzufassen, schade):

Zitat
Im Sommer 2024 wurde über mögliche Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts im Zusammenhang mit Besoldungsrechtsprechung gesprochen, die im zweiten oder dritten Quartal 2025 erwartet werden. Der Autor betont, dass die Zeit für das Gericht eine andere Bedeutung hat als für Einzelpersonen und dass die anstehenden Entscheidungen präzise formuliert werden müssen, um zukünftige Widersprüche zu vermeiden. Er äußert Respekt vor der Komplexität der Aufgabe des Gerichts und erkennt an, dass die Entscheidungsfindung Zeit benötigt. Der Autor sammelt Argumente und Indizien, hat jedoch keine klare Vorhersage über die zukünftigen Entwicklungen.

SwenTanortsch

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« Antwort #1161 am: 30.03.2025 17:33 »
Ich schätze Swens Beiträge inhaltlich ja seit Jahren sehr, meide sie aber wegen ihres jeweiligen Umfangs. Nun hatte ich mir nach langer Zeit gedacht mittels KI eine Zusammenfassung seiner Beiträge erzeugen zu lassen und nunja, seht selbst, hier ist das Ergebnis mit ChatGPT zu seinem letzten Beitrag (Spoiler: die KI ist eigentlich nicht in der Lage den Beitrag sinnvoll zusammenzufassen, schade):

Zitat
Im Sommer 2024 wurde über mögliche Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts im Zusammenhang mit Besoldungsrechtsprechung gesprochen, die im zweiten oder dritten Quartal 2025 erwartet werden. Der Autor betont, dass die Zeit für das Gericht eine andere Bedeutung hat als für Einzelpersonen und dass die anstehenden Entscheidungen präzise formuliert werden müssen, um zukünftige Widersprüche zu vermeiden. Er äußert Respekt vor der Komplexität der Aufgabe des Gerichts und erkennt an, dass die Entscheidungsfindung Zeit benötigt. Der Autor sammelt Argumente und Indizien, hat jedoch keine klare Vorhersage über die zukünftigen Entwicklungen.

Das ist ein schönes Beispiel, xap (diesen Beitrag halte ich kurz ... also für meine Verhältnisse  ;)). Die KI berechnet ja weitgehend nur die höchste Wahrscheinlichkeit für das nächste Wort anhand der gewaltigen Datenmenge, die ihr zur Verfügung steht. In unserem Thema geht es ja insbesondere um die Frage von statthaften Rechtsbehelfen, also einen sachgerechten Widerspruch. Die KI konnte nun aber höchstwahrscheinlich nicht durchdringen, dass der Begriff des "Widerspruchs" in meinem Beitrag in einem ganz anderen Kontext verwendet wurde, oder - das wird nicht ganz deutlich - sie erkannte nicht, dass der Begriff des Widerspruchs in unserem Thema eine eigene Bedeutung hat, weshalb es hier in der Zusammenfassung einer hinlänglich klaren Ausführung bedürfte. Ich schreibe:

"Diese [aktuellen bundesverfassungsgerichtlichen Pilot-] Entscheidungen müssen also so präzise und dabei so offen formuliert sein, dass auch die Richter am Bundesverfassungsgericht in ihrer Besoldungsrechtsprechung des Jahres 2065 nicht in Widerspruch zu dem geraten können, was heute in den anstehenden Entscheidungsbegründungen formuliert werden wird".

Die KI fasst inhaltlich wenig klar zusammen (Hervorhebungen durch mich):

"Der Autor betont, dass die Zeit für das Gericht eine andere Bedeutung hat als für Einzelpersonen und dass die anstehenden Entscheidungen präzise formuliert werden müssen, um zukünftige Widersprüche zu vermeiden."

Darüber hinaus dürften Formulierungen wie einige der nachfolgenden für die KI böhmische Dörfer bleiben, weshalb hierzu wohlweislich gar nichts gesagt wird:

"Dass der Mensch, der ich bin, ebenfalls lieber vorgestern als gestern eine Entscheidung gehabt hätte, steht da auf einem anderen Blatt. Rollo hat das aber vorhin schön formuliert: Wir sind hier nicht bei Wünsch Dir was. Ein Verfassungsorgan ist ein Verfassungsorgan und tickt folglich ganz anders als jeder der acht Richter in seinem oder Du und ich in unserem Privatleben. Das muss man in Rechnung stellen, wenn man mit ihm in Kontakt tritt oder sich anschaut, was es tut."

Ergo: Ich würde hier wiederkehrend gerne kürzer schreiben. Das würde mich aber viel mehr Zeit kosten, als ich im Forum bereit bin, sie zu investieren, weil sie mir an anderer Stelle fehlen würde. Leider neigt mein durch was auch immer gestrickter Geist zu einer gehörigen Umständlichkeit, was wie alle Oktaeder zwei Seiten hat.

Foxtrott

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1162 am: 30.03.2025 17:57 »
Musste an Goethe denken: „Ich schreibe dir einen langen Brief, weil ich für einen kurzen keine Zeit habe.“

Wasserkopp

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1163 am: 31.03.2025 05:33 »
@balbund oder andere: Gibt es schon Flurfunk bezüglich der Übertragung auf die Beamten? Ggf. auch welche Aspekte eher übertragen werden und welche nicht?

Rollo83

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« Antwort #1164 am: 31.03.2025 08:22 »
@balbund oder andere: Gibt es schon Flurfunk bezüglich der Übertragung auf die Beamten? Ggf. auch welche Aspekte eher übertragen werden und welche nicht?

Der Vorschlag wurde doch noch nicht mal beidseitig für die Tarifangestellten übernommen.

BWBoy

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« Antwort #1165 am: 31.03.2025 08:48 »

Neueste Umfragen haben doch gezeigt, dass der GenZ Freizeit wichtiger ist als das Gehalt. Wobei hier auch gesagt wird dass das Gehalt direkt nach der Freizeit kommt. ( Klar, am liebsten volle Bezahlung bei halber Arbeit)

Ich denke es hängt davon ab, wo man ist und wie die Möglichkeiten auf der Dienststelle sind. Ich habe inzwischen 3 Tage HO und würde daher sagen, dass mir mein Gehalt deutlich wichtiger ist als Arbeitszeit ;)

Also ich weiß ja nicht, ich habe auch Homeoffice und für mich macht das in der Arbeitsbelastung keinen Unterschied, was ja auch so sein sollte, lediglich den Arbeitsweg spart man sich. die 41 Stundenwoche muss man ja trotzdem vollbringen.

Zudem wäre ich, wenn jetzt der Arbeitsweg nicht gerade über ne Stunde ist, vorsichtig mit so Aussagen aus denen Vorgesetzte ihre Ansicht, Homeoffice wäre wie Urlaub, ziehen können vorsichtig. Denn solche Vorgesetzte gibt es bereits genug, und wohl auch ein paar Kollegen die das so handhaben. Wenn solche Aussagen nämlich dazu führen, dass Pro Telearbeit eingestellte Vorgesetzte und Dienststellen ihre Einstellung überdenken, ist das ein Schlag ins Gesicht für alle Kollegen die auf ihre Telearbeit angewiesen sind und diese gewissenhaft ausführen. Ich zum Beispiel bin in der Telearbeit deutlich produktiver als im Büro, da ich hochsensibel bin und Lärm und Nebengeräusche meine Konzentration stark beeinflussen. Vermutlich meinst du es ganz anders, aber wenn etwas beim Lesen fehlinterpretiert werden kann, dann wird es auch immer von einigen fehlinterpretiert, daher bitte Vorsicht. 

BWBoy

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« Antwort #1166 am: 31.03.2025 09:23 »

Der ÖD ist m. E. zu festgefahren was bspw. die Möglichkeit des Aufstiegs in die nächsthöhere Laufbahngruppe  angeht. In Ihrem Beispiel müsste man doch sicherlich sagen können, dass Kollegen/innen nach 28 Dienstjahren oft so viel Erfahrungen und Fachwissen haben dürften, um dieses in einer höheren Laufbahngruppe effizient zur Anwendung zu bringen. Erschwert wird dieses im Hinblick auf ein gerechtes Beurteilungsverfahren und dienstlich gewollte Beförderungsumsetzung. Motivierende Entwicklungsmöglichkeiten bleiben zu sehr aus. Hier bleibt der ÖD zu sehr - teils bewusst gesteuert - unter den Möglichkeiten. Man muss sich den Weg doch nach oben auch erarbeiten (erdienen  ;) ) können. Der Blick ist mir zu sehr auf das theoretische Fachwissen ausgelegt. Somit verschenkt der Staat sehr viel an Potential bzw. Personalressource, weil Türen für den Diener/in verschlossen bleiben. Leistung muss sich auch diesbezüglich mehr lohnen!

Der Dienstherr legt einem bei uns doch schon innerhalb der eigenen Laufbahn steine in den Weg. Das "Personalentwicklungskonzept" auf den technischen Bereich anzuwenden ist schon extrem bescheuert und vernichtet jegliches Knowhow was man sich aneignet. Also entweder Karriere oder fachlich versiert, aber niemals beides. Dazu dann noch der Flaschenhals, viele im nachgeordneten Bereich können in gD und mD nur davon träumen ihr Endamt zu erreichen. Die Aufstiegsmöglichkeiten in die nächsthöhere Laufbahn sind da eher zweitrangig. Dafür sprießen aber scheinbar im Bereich des Deckels (hD) teilweise Dienstposten nach Wunsch aus dem Boden. Wie das dann funktionieren soll, wenn viele von denen hauptsächlich deligieren aber es kaum erfahrene gDs zum bearbeiten gibt dank PEK ist mir schleierhaft. Ich muss dazu anmerken, dass meine Sicht sich auf den nachgeordneten Bereich bezieht. In den Oberbehörden und im Ministerium mag weniger runter deligiert und mehr selbst bearbeitet werden.

BWBoy

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« Antwort #1167 am: 31.03.2025 10:55 »

Man darf gespannt sein wie sich der Dienstherr hier positioniert. Die Bundesbeamten dürfen ja seit 2006 durch die einseitige „vorübergehende“ Arbeitszeiterhöhung mehr arbeiten, was wir natürlich auch alle machen :) . Bei den Angestellten wurde es hingegen nicht so angewendet, die können nun zukünftig auf 42h erhöhen und bekommen mehr Geld, na das ist doch was feines und man hat dem doofen Beamten mal wieder gezeigt was man von ihm hält.

Einzig richtige Lösung wäre zum 01.04. die vorübergehende Erhöhung zurückzunehmen und wer möchte darf gegen Bezahlung auf bis zu 42h erhöhen. Kommt dies nicht, ja dann weiter mit vollem Kräfteeinsatz den Dienst leisten :) !

Vielleicht bekommen die Bundesbeamten aber auch eine Nachzahlung seit 2006? Habt ihr euch das mal ausgerechnet, wie viel ihr quasi für lau mehr arbeitet?

Ja habe ich, entspricht 2,5 Wochen Urlaub im Jahr, wenn man die Zeit stattdessen als Überstunden abbummeln würde.

SGLBund

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« Antwort #1168 am: 31.03.2025 10:58 »
@balbund oder andere: Gibt es schon Flurfunk bezüglich der Übertragung auf die Beamten? Ggf. auch welche Aspekte eher übertragen werden und welche nicht?

Der Vorschlag wurde doch noch nicht mal beidseitig für die Tarifangestellten übernommen.

Leider, bin gespannt ob der JSZ-Anteil irgendwie in Prozente umgemünzt wird. Eine Reduzierung der Arbeitszeit auf 40 Stunden wäre wünschenswert, wird aber wahrscheinlich nicht umgesetzt werden.  >:(

Petr Rigortzki

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« Antwort #1169 am: 31.03.2025 12:29 »
PS Geschrieben am 7.11.24 um ein paar Monate " verschossen"

Glaskugel 7.11.24 16:35, 1 Tag nach US Wahl und 1 Tag nach Ende BRG Scholz:

Traifvertrag ab 01.01.25 - 31.12.26 (zur Überraschung aller in der 2.VR Abschluss, da gleichzeitig Neuwahlen laufen)
ab 01.01.25 300€ / 3,5% mehr,
ab 01.01.26 3% mehr, keine Abzüge, Neuanstellungen erhalten Bonus, Arbeitsgruppe zwischen AG + Verdi erarbeitet bis 07/2025 neues Arbeitszeitmodel mit x Tagen weniger Arbeitzeit und "lebenslangem Zeitwertkonto".

Weder Frau BM Faeser, noch Frau OB Welge nehmen prsönlich an den Verhandlunge teil, sondern senden ihre Vertreter