Ich sehe ja ein, dass finanzielle Ausgleichszahlungen für Angestellte mit Kindern (z. B. die Forderung eines Kinderzuschlages im Rahmen der TVÖD Vergütung) nicht weitreichend genug sind. Denkbar sind aus meiner Sicht auch immaterielle Anreize für Eltern mit Kleinkindern, z. B. Recht auf Mobiles Arbeiten / Homeoffice, Recht auf Rückkehr an seinen Arbeitsplatz nach der Elternzeit (bislang gilt zwar das Recht auf Weiterbeschäftigung, aber nicht zwingend an seinem Arbeitsplatz, den die Frau vor der Mutterschutzfrist hatte), Einrichtung von Betriebskitas, bezahlte Freistellungen für Kinderarztbesuche während der Arbeitzeit, z. B. auch bei U - Untersuchungen der Kinder.
Im monetären Bereich fordere ich auf jeden Fall eine Korrektur bei der Kinderpflegezahlung auf eine echte Lohnfahrzahlung (wie im Krankheitsfall). Die Krankenkassen zahlen die Kinderpflege nur anteilig vom Lohn und es gibt Bemessungsobergrenzen. Bei jeder Kinderpflege büßen Eltern um die 10 bis 20 Prozent vom netto ein. Denkbar wäre, dass im Tarifvertrag geregelt wird, dass die Arbeitgeber im öffentlichen Dienst die Differnenz zwischen der Kinderpflegezahlung der Krankenkasse und dem vollen Lohn zahlen (manche Arbeitgeber machen das beim Krankengeld, in dem sie einen Zuschuss zum Krankengeld zahlen, bei der Kinderpflege ist es mir nicht bekannt).