Das Problem ist Rosinenpickerei. Unterschiedliche Konstellationen ergeben immer Vorteile für die eine oder die andere Seite.
Die Ausgangsbehauptung, dass ein Beamter A11 in der höchsten Stufe Einkommensvorteile gegenüber eines Angestellten E11 in der höchsten Stufe hat, wurde mittlerweile widerlegt.
Für alles andere gilt wie immer: Aufpassen bei Lebensentscheidungen und der Berufswahl.
Selbst dann würde aber vom Beschäftigten mehr verlangt, weil man die E11 nicht so einfach bekommt wie die A11. Wenn man das berichtigen würde, wäre schon viel gewonnen, weil es dann zumindest mehr Szenarien gäbe, in denen man sich als Beschäftigter nicht schlechter stellt.
In meinem beruflichen Umfeld (Bundesbehörde) erhält man die E11 einfacher, als ein Beamter die A11, nämlich durch die Übertragung der entsprechenden Tätigkeiten.
Der Beamte müsste zunächst die Ämter A9 und A10 durchlaufen mit entsprechenden Wartezeiten und für Beförderungen notwendige überdurchschnittliche Beurteilungen.
Bei Neueinsteigern erhält der Angestellte sofort die E11, wohingegen der Beamte zunächst Probe- und Wartezeiten von mehreren Jahren durchlaufen muss. Die Tätigkeiten und Anforderungen wären jedoch dieselben.
Meine Frau ist Beamtin in NRW, während ich im öffentlichen Dienst angestellt bin. Sie bekleidet den A7, Stufe 3, und ich bin in der EG 12, Stufe 3. Aufgrund unserer Ehe, zwei Kinder und unter Berücksichtigung des Mietspiegels verdient sie derzeit netto etwa 100€ mehr als ich mit meinem abgeschlossenen Studium – 3100€ im Vergleich zu meinen 3000€ netto, und das bei nur 2 Stunden mehr Arbeit pro Woche^^. Natürlich muss sie noch die Kosten für ihre private Krankenversicherung (PKV) abziehen, etwa 240€. Unsere Kinder sind in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Die Vorteile der PKV (bezüglich Termine) stören mich persönlich nicht, auch wenn ich meine Meinung zu Zahnersatzleistungen revidieren könnte
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Vielmehr stoße ich auf Aspekte wie den Lohnersatz bei Kinderkrankentagen, bei dem Beamte 100% Lohn erhalten, im Gegensatz zu Angestellten, die etwa 90% aus der GKV erhalten. Ein weiteres entscheidendes Thema sind Krankentage im Verhältnis von Arbeitstag zu Kalendertag. Als Angestellter muss ich, wenn ich ab Donnerstag krank bin und das Wochenende über krank bleibe, am Freitag ein ärztliches Attest für das Wochenende besorgen (abhängig von der Krankheit, falls ich am Freitag noch nicht wieder gesund bin). Als Beamter hingegen benötige ich am Montag kein Attest, während ein Angestellter dies vorlegen muss, da zwischen Arbeits- und Kalendertagen unterschieden wird. Mit welcher Begründung?
Solche Feinheiten sollten meiner Meinung nach angeglichen werden, wenn es um das Kritisieren von Beamten geht. Am Ende des Tages verrichten beide Gruppen die gleiche Arbeit, es sei denn, es handelt sich um spezielle Aufgaben wie Beurkundungen (Grenzniederschriften beispielsweise). Auch im Bürgerservice arbeiten nicht nur Beamte, sondern auch Angestellte, und beide Gruppen stellen Ausweisdokumente aus.
Persönlich wünsche ich mir daher eine Vereinheitlichung der genannten Punkte, eine Lohnerhöhung von 5% über 12 Monate, die Möglichkeit von 3-4 mobilen Arbeitstagen sowie einen Kinderzuschlag für Angestellte. 35 Urlaubstage wären ebenfalls wünschenswert. Die Stundenzahl müsste meiner Meinung nach nicht reduziert werden, insbesondere dann nicht, wenn 3-4 mobile Arbeitstage bereitgestellt würden