Autor Thema: neue Tarifrunde  (Read 847177 times)

KlammeKassen

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #2550 am: 18.09.2024 10:33 »
Vielleicht sollten wir -um das TB vs. Beamte zu beenden- für die Tarifrunde folgendes neben einer Entgelterhöhung wünschen:

Arbeitgeberseitige Nachzahlung von Rentenbeiträgen bei Höhergruppierung bis drei Jahre vor Rentenbeginn. Dadurch würde sich die Rentenbemessung (Lebensarbeitsleistung) der Pensionbemessung (Relation zu den letzten 3 Jahren im Amt) angleichen.

Üppige Zuschläge für Ehe und Kinder in der Tarifbeschäftigung.

... dann herrscht wieder Harmonie und Eintracht im öD. Versprochen! ;) ;D 8)

oder einfach mal den Einzelnen verdeutlichen, dass es zwei völlig unterschiedliche, historisch bedingte Bezahlsysteme sind, deren Nebeneinander überholt ist und nur durch fehlende politische Anpassungen überhaupt noch besteht.

Warum geierst du denn hier im TVöD-Kommunen Forum rum?
Euer Dienstherr besoldet euch doch nach Gesetz und die Tarifrunden sollten für euch doch völlig egal sein  :)

KlammeKassen

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #2551 am: 18.09.2024 10:38 »

Gibt es Belege dafür, die nicht auf historischen Daten basieren? In der Vergangenheit war die Zusatzversorgung der Tarifbeschäftigten besser als heute. Allein, dass man Punkte im Verhältnis zum Gehalt erwirbt und sich die Pension auf die Besoldungsgruppe der letzten beiden Jahre bezieht, macht Deine Aussage arithmetisch nahezu unmöglich. Hinzu kommt, dass eine "vergleichbare Erwerbsbiographie" in der Regel in eine niedrigere Entgeltgruppe führt.

Hierzu habe ich hier im Forum Vergleichsberechnungen durchgeführt. Ich bin dabei von stark vereinfachten Durchschnittswerten ausgegangen. Ausschläge in die eine oder andere Richtung sind möglich und wären im Einzelfall zu betrachten.
Hast du mal einen Link? Würde mich schon interessieren.

Ich halte das auch für völlig unrealistisch.
Da man nicht im jungen Alter in einer hohen Entgeltgruppe startet (und falls doch als frischer Uni-Absolvent EG15), dann fehlt die Berufserfahrung für höhere Stufen. Und bei der Rente und VBL Rente (BAV) zählt halt jedes Jahr und je jünger, desto besser wegen des Altersfaktors.

Gerne können wir ja auch hier so verfahren. Das Gehalt der letzten Jahre vor Rente für die Berechnung heranziehen und das mit der Anzahl der Berufsjahre verfielfältigen; schon wäre eine gewisse Annäherung an die Pension zumindest gegeben.
Dann müsste nur noch die inflationsunsichere 1 % Regelung danach weg.

In den letzten Berufsjahren liegt der Altersfaktor schon unter 1,0, d.h. das bringt selbst bei hohem Gehalt dann kaum etwas für die BAV

KlammeKassen

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #2552 am: 18.09.2024 10:40 »
Also ich sehe als Haushälter in einer obersten Bundesbehörde folgende Spielräume, der Haushalt 2025 ist praktisch ja durch, zu mindestens die Personalkosten sind fix.
Und für 2025 ist beim Bund ein Spielraum von bis 5% eingeplant. 2026 ist eher ein Problem, weil der Haushalt erst nach einer vorläufigen Haushaltswirtschaft Mitte 2026 in Kraft tritt.
Ich kann mir 2 Möglichkeiten daher vorstellen:

1. Man macht diesmal auch wegen der angespannten politischen Lage eine Laufzeit von 12 Monaten mit einer Erhöhung von 4% zum 01.04.2025, damit könnten die Kommunen auch leben.

2. Man verhandelt wieder 24 Monate, aber diesmal mit einer Erhöhung z.B. ab dem 01.05.2025 mit 4,5% und ab dem 01.03.2026 mit 2,9%.

Alle diese Zahlen wären finanziell verkraftbar. Eine Schlichtungsrunde wird es diesmal nicht geben, da man dann zu nah am Bundestagswahlkampf dran ist, dass möchte keiner!

Sind das wirklich realistische Informationen von dir?
Dann muss nur die VKA mal mitziehen.

Bei den letzten Verhandlungen waren auch die Kommunen eher das Problem als der Bund...

KlammeKassen

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #2553 am: 18.09.2024 10:41 »
Da die Tarifabschlüsse ohnehin nahezu immer fast gleich übernommen werden (zumindest Bund), ist auch der "Nachteil" des Beamtendaseins, das fehlende Streikrecht, nahezu obsolet

Wenn das Beamtensein so toll ist rate ich dir einfach, dich verbeamten zu lassen. Das geht nach Eignung, Leistung und Befähigung.

Es ist eine bewusste Lebensentscheidung. Sobald man diese aber einmal getroffen hat, wäre es gut für die psychische Gesundheit, nicht ständig darüber nachzudenken bzw. zu lamentieren.

Ganz so einfach ist es nicht, denn bei mir im Osten wurde per se kaum verbeamtet. Außer den klassischen Berufen (Polizei etc.) gibt es das gar nicht im ÖD. Aber letztlich erspare ich mir die gegenseitige Aufrechnung ohnehin, da ich es nicht ändern kann. Bei mir JC bekommt der SB der BA selbst jetzt noch etwa 7.000 EUR mehr im Jahr, da kann ich als Städter auch nur noch müde lächeln. Insbesondere da die Abstände bis vor 2-3 Jahren im 5-stelligen Bereich lagen (wir haben uns wenigstens die 9c erklagen können) und wir dennoch 1 h / Woche mehr arbeiten durften.

Meinen BA-Kollegen das vorzuenthalten wäre unredlich, egal wie demotivierend es auch sein mag.

Zudem auch bestimmte Vorerkrankungen oder so (obwohl diese nicht einmal zu Fehltagen führen müssen oder Minderleistung) schon eine Verbeamtung verwehren können.
Das ist noch ein weiterer Punkt.

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« Antwort #2554 am: 18.09.2024 10:44 »
Ich kann mich da auch nur Nelson anschließen - ich bin kein Verwaltungsfachangestellter, sondern durch einen Uni-Abschluss dort gelandet.

und auch da weißt du genau ob eine Verbeamtung möglich ist und hast eine Entscheidung pro/contra getroffen.

Bzgl. lamentieren..... ich weiß halt nicht, warum ihr euch immer so schlecht rechnet. Sagt doch einfach, dass ihr im Vergleich schon gut wegkommt.
Ich spreche weder von "wir" noch von schlecht rechnen. Ich widerspreche nur, dass es den Tarifbeschäftigten vermeintlich so schlecht gehen soll. Und falls man doch das Gefühl nicht los wird kann man sich entweder verbeamten lassen oder einfach mal zu seiner Lebensentscheidung stehen.

--> Du hast dich entschieden, keine Beamtenkarriere zu starten sondern bist über "einen Uni-Abschluss dort gelandet". Na dann freu dich doch über deine Entscheidung oder ändere etwas, falls dich was stört.

VBL Rente dürfte in den wenigsten Fällen über 1000 Euro liegen.
(...)
Beispiel
60.000 Euro brutto
Alter = 40 Jahre
Altersfaktor 1,5
= 60 k / 12 = 5 x 1,5 = 7,5 Versorgungspunkte  => entspricht 30 Euro für das eine Jahr

und das bei 45 Jahren = 1.350 € Betriebsrente. Damit hast du gerade deine Behauptung widerlegt. Ansonsten gibts bei vbl.de auch einen passenden Rechner

Organisator

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #2555 am: 18.09.2024 10:46 »
Warum geierst du denn hier im TVöD-Kommunen Forum rum?
Euer Dienstherr besoldet euch doch nach Gesetz und die Tarifrunden sollten für euch doch völlig egal sein  :)

Ich habe nie behauptet, einen Dienstherren zu haben.

Ansonsten geiere ich auch nicht rum, sondern widerlege nur offensichtlich falsche Behauptungen die lediglich der Spaltung der Beschäftigtengruppen im öD dienen.

Organisator

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #2556 am: 18.09.2024 10:48 »
Da die Tarifabschlüsse ohnehin nahezu immer fast gleich übernommen werden (zumindest Bund), ist auch der "Nachteil" des Beamtendaseins, das fehlende Streikrecht, nahezu obsolet

Wenn das Beamtensein so toll ist rate ich dir einfach, dich verbeamten zu lassen. Das geht nach Eignung, Leistung und Befähigung.

Es ist eine bewusste Lebensentscheidung. Sobald man diese aber einmal getroffen hat, wäre es gut für die psychische Gesundheit, nicht ständig darüber nachzudenken bzw. zu lamentieren.

Ganz so einfach ist es nicht, denn bei mir im Osten wurde per se kaum verbeamtet. Außer den klassischen Berufen (Polizei etc.) gibt es das gar nicht im ÖD. Aber letztlich erspare ich mir die gegenseitige Aufrechnung ohnehin, da ich es nicht ändern kann. Bei mir JC bekommt der SB der BA selbst jetzt noch etwa 7.000 EUR mehr im Jahr, da kann ich als Städter auch nur noch müde lächeln. Insbesondere da die Abstände bis vor 2-3 Jahren im 5-stelligen Bereich lagen (wir haben uns wenigstens die 9c erklagen können) und wir dennoch 1 h / Woche mehr arbeiten durften.

Meinen BA-Kollegen das vorzuenthalten wäre unredlich, egal wie demotivierend es auch sein mag.

Zudem auch bestimmte Vorerkrankungen oder so (obwohl diese nicht einmal zu Fehltagen führen müssen oder Minderleistung) schon eine Verbeamtung verwehren können.
Das ist noch ein weiterer Punkt.
Nochmal zur Erinnerung: Im Grundgesetz steht "Eignung, Leistung und Befähigung". Hier wäre der Bewerber wohl nicht zum Beamten geeignet.

Organisator

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« Antwort #2557 am: 18.09.2024 10:50 »
Ich halte das auch für völlig unrealistisch.

Dann empfehle ich dir, mal eine Vergleichsberechnung anzustellen statt nur Meinungen zu verkünden.

NelsonMuntz

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« Antwort #2558 am: 18.09.2024 11:18 »

--> Du hast dich entschieden, keine Beamtenkarriere zu starten sondern bist über "einen Uni-Abschluss dort gelandet". Na dann freu dich doch über deine Entscheidung oder ändere etwas, falls dich was stört.

Auch wenn das nicht direkt an mich ging, eine kleine Ankdote am Rande:

Ich hab hier einen verbeamteten Referenten im Haus, der wirklich zu denen gehört, die man im Rahmen der Bestenauslese im Beamtenstatus sehen möchte. Mittlerweile in der A15 möchte er sich seit 3 Jahren beruflich entwickeln und hat bereits 2mal kurz vor einer entsprechenden Versetzung vom Dienstherrn gesagt bekommen: Nö, doch nicht - weil kein qualifizierter Nachfolger verfügbar. Also bleibt er schön (frustriert) auf seinem Plätzchen sitzen und kann dagegen nicht viel tun.

Auch das gehört zu den Konsequenzen einer "Lebensentscheidung" ;)

Herbert Meyer

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« Antwort #2559 am: 18.09.2024 12:18 »
Auf einer A15 Stelle gefangen zu sein gehört zu den herzzerreißendsten Schicksalen, von denen ich je gehört habe. Ich werde ihn in meinem Abendgebet einschließen.

NelsonMuntz

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« Antwort #2560 am: 18.09.2024 12:29 »
Auf einer A15 Stelle gefangen zu sein gehört zu den herzzerreißendsten Schicksalen, von denen ich je gehört habe. Ich werde ihn in meinem Abendgebet einschließen.

 ;D ;D ;D - Ich werde ihm Dein aufrichtiges Mitgefühl ausrichten, wenn ich ihn wieder mal sehe ;)

Der Punkt ist: Er bleibt da sitzen, solange sein Dienstherr ihn da sitzen lassen möchte. Kündigung ist halt nicht mehr drin.

Organisator

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« Antwort #2561 am: 18.09.2024 12:46 »
Auf einer A15 Stelle gefangen zu sein gehört zu den herzzerreißendsten Schicksalen, von denen ich je gehört habe. Ich werde ihn in meinem Abendgebet einschließen.

 ;D ;D ;D - Ich werde ihm Dein aufrichtiges Mitgefühl ausrichten, wenn ich ihn wieder mal sehe ;)

Der Punkt ist: Er bleibt da sitzen, solange sein Dienstherr ihn da sitzen lassen möchte. Kündigung ist halt nicht mehr drin.

Ist eigentlich egal, ob auf ner A5 oder A15. Gefangen ist gefangen, in höheren Besoldungsgruppen ists eher wahrscheinlich. Und eine Kündigung ist zwar möglich, aber nur unter erheblichen Konsequenzen.

Danke für das Beispiel; es verdeutlich mal wieder die unterschiedlichen Systeme mit jeweils Vor- und Nachteilen.

Allerdings sollte es der Dienstherr in deinem Beispiel auch nicht zu weit treiben, nach drei Jahren Wechselwille wäre auch mal im Rahmen der Fürsorgepflicht die Zeit gekommen, einen potentiellen Nachfolger dort hin zu entwickeln.

JahrhundertwerkTVÖD

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« Antwort #2562 am: 18.09.2024 12:58 »
Der Kaffee schmeckt bei A15, besonders gut und das Leckerli der "automatischen" Übertragung der Tarifverhandlungen in Kombination mit weiteren Familien/Kinderzuschlagserhöhungen  macht es etwas leichter.

Hugo Stieglitz

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« Antwort #2563 am: 18.09.2024 13:02 »
VBL Rente dürfte in den wenigsten Fällen über 1000 Euro liegen.
(...)
Beispiel
60.000 Euro brutto
Alter = 40 Jahre
Altersfaktor 1,5
= 60 k / 12 = 5 x 1,5 = 7,5 Versorgungspunkte  => entspricht 30 Euro für das eine Jahr

und das bei 45 Jahren = 1.350 € Betriebsrente. Damit hast du gerade deine Behauptung widerlegt. Ansonsten gibts bei vbl.de auch einen passenden Rechner
Das die Betriebsrente auskömmlich ist, wenn man mit 85 in Rente geht ist glaube ich unstrittig. :)
Fraglicher ist, ob ein Jahreseinkommen von 60k über 45 Jahre hinweg eine "vergleichbare Erwerbsbiographie" zu einem Beamten darstellt.

Organisator

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« Antwort #2564 am: 18.09.2024 13:23 »
VBL Rente dürfte in den wenigsten Fällen über 1000 Euro liegen.
(...)
Beispiel
60.000 Euro brutto
Alter = 40 Jahre
Altersfaktor 1,5
= 60 k / 12 = 5 x 1,5 = 7,5 Versorgungspunkte  => entspricht 30 Euro für das eine Jahr

und das bei 45 Jahren = 1.350 € Betriebsrente. Damit hast du gerade deine Behauptung widerlegt. Ansonsten gibts bei vbl.de auch einen passenden Rechner
Das die Betriebsrente auskömmlich ist, wenn man mit 85 in Rente geht ist glaube ich unstrittig. :)
Fraglicher ist, ob ein Jahreseinkommen von 60k über 45 Jahre hinweg eine "vergleichbare Erwerbsbiographie" zu einem Beamten darstellt.

Ich finde 45 Jahre nicht ungewöhnlich. Mit 18 ne Ausbildung anfangen oder mit 22 nach dem Studium beginnen - da sind 45 Jahre nach aktueller Regelaltersgrenze locker drin.

Das Jahreseinkommen startet sicherlich nicht bei 60 k, der Altersfaktor ist aber in frühen Jahren deutlich höher, so dass 30 Euro Rentenanwartschaft pro Jahr realistisch sein dürften.