Autor Thema: neue Tarifrunde  (Read 848078 times)

NelsonMuntz

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #2730 am: 21.09.2024 09:38 »
188€ dürfte das Geld sein, das die Bürgergeldler bekommen, um einen Monat sich Nahrungsmittel  zum Essen zu kaufen.

Korrekt. Wie ich bereits sagte: Das Leben ist teurer geworden und von 188€ lässt sich ganz sicher nur sehr schwer eine gesunde, ausgewogene, regionale Ernährung in guter Qualität realisieren.

Aber: die 188€ sind hier die Differenz von zwei Altersbezügen, die beide deutlich über 2k netto liegen. Ich denke, in der Relation hat das Einfluss auf das im Alter genutzte Auto oder die Dimension der Geschenke für die Enkel.... aber für weitere "Gleichmacherei" sehe ich hier keinen Grund.

Wie hier in epischer Breite ventiliert wurde: Die VBL hat einen den Gap zur Pension weitestgehend schließenden Charakter, wenn man sie "ideal" befüllt. Macht man aber Karriere, oder steigt erst sehr spät ein (wie ich), dann verschlechtert sich das Ergebnis in Relation zum Idealwert - und das auch schnell erheblich. Daran würde sich aber auch nichts ändern, wenn man genannte Differenz von 188€ egalisiert.

Fun Fact am Rande: Beim Streifzug durch die morgendliche Medien bin ich auf einen Artikel gestoßen, in dem perspektivisch eine Lebenserwartung von 100 Jahren in Aussicht gestellt wurde. Wie das wohl auf Rente, Pension, oder KV-Finanzierung wirken würde?

Heut scheint die Sonne, wird ein schöner Spätsommertag. Genießt den einfach (der kostet nämlich überhaupt kein Geld ;)).

In weniger als 3 Wochen ist die "Verkündigung" der Forderungen. Seien wir gespannt.

MoinMoin

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« Antwort #2731 am: 21.09.2024 11:58 »
In realistischen Szenarien schließt die VBL in ihrer derzeitigen Gestaltung die Lücke zwischen gesetzlicher Rente und Beamten-Pension nicht; sie reduziert sie wahrnehmbar, aber eben auch nicht mehr. Eine Halbierung der Lücke scheint eine halbwegs sinnvolle Pi-mal-Daumen-Schätzung zu sein.
Also folgendes Szenario
EG8vka startet jetzt in die Arbeitswelt. Stufe 1 42150€ Jahresgehalt Stufe 6 51327€.
Durchschnittliches Jahresgehalt bei dieser EG (ohne Lohnerhöhungen) wäre 50156€.
Wenn wir also annehmen, dass wir eine Inflation von 2% haben, Lohnerhöhungen ebenfalls, sprich Rentenpunkte ändern sich nicht und der Rentenwert steigt entsprechend.
Arbeitsbeginn mit 22 Jahren also 45 Jahre Maloche (was eher zu wenig ist).
Dann sind es 50156/43142 * 45 = 52,316 Rentenpunkt
Aktueller Rentenwert 39,32€ * 52,316 *1,02^45 = 5014€ Rente in 45 Jahren
Letzter Lohn 3996 *1,02^45  = 9742€
VBL  die mir dann ausgezahlt würde:
1628€ 
https://www.vbl.de/de/betriebsrentenrechner#/
Ihre Betriebsrente der VBLklassik
Geburtsdatum
    01.01.2002
Rentenbeginn
    01.01.2069
Alter beim Rentenbeginn
    67 Jahre
Versorgungspunkte berücksichtigt bis
    31.12.2023
Durchschnittliches monatliches zusatzversorgungspflichtiges Entgelt
    4179,67 Euro
Dynamisierung
    2.0 Prozent
Startjahr der Dynamisierung
    2024
Betriebsrente ohne Abschlag
    1627,92 Euro


GesamtBruttoRente (5015+1628   = 6643)
ist dann  68,2% vom letztem Brutto Lohn 9742€

Zur Nettoberechnung, Rückrechnen (also geteilt durch 1,02^45) auf heute:
2057 Rente + 668 VBL bei letztem Lohn 3996€
Nettolohn=2508€
In https://www.n-heydorn.de/rentenbesteuerung.html eingegeben mit VBL , Renteneintritt 2040 (damit Rente voll besteuert wird)
Nettorente= 2248 €  (bei Eintragung Versorgungsfreiheit nein und 22%Ertragsanteil komme ich auf 2226€ keine Ahnung was da korrekt ist)

Bruttorente(n)
2725,00 €
Einkommensteuern
119,83 €
Solidaritätszuschlag
0,00 €
Kirchensteuer
0,00 €
KV-Beitrag Alters- u. Witwenrente
167,65 €
KV-Beitrag sonstige Renten
80,07 €
Pflegeversicherung
109,00 €
Nettorente
2248,45 €



Fazit:
GesamtBruttoRente = 68,2% vom letztem Brutto Lohn, da hat der Pensionär mit 71,75% mehr
Und NETTO?
Also Rente ist 2226€/2508€ = 88,8% des letztem Nettos!
und ohne VBL 1674€/2508€ = 66,7% des letztem Nettos!


Der A6er ist ja bei 71,4 % vom letztem Netto, also dazwischen.

Kann das Sein?? Wo ist da der systematische Fehler?

Klar die Annahme, dass sich alles im Gleichklang bewegt ist natürlich illusorisch.
Viele Jahre haben wir mehr Lohnsteigerung als Inflations gehabt und dann wieder umgekehrt.
Auch haben wir mal mehr Lohnsteigerung als der Rentenwert gestiegen ist und mal weniger.

Herbert Meyer

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« Antwort #2732 am: 21.09.2024 12:01 »
Zitat

Fun Fact am Rande: Beim Streifzug durch die morgendliche Medien bin ich auf einen Artikel gestoßen, in dem perspektivisch eine Lebenserwartung von 100 Jahren in Aussicht gestellt wurde. Wie das wohl auf Rente, Pension, oder KV-Finanzierung wirken würde?


Gesellschaftlich mit Sicherheit interessante Fragen, für die finanzielle Lebensgestaltung ist die durchschnittliche Lebenserwartung aber irrelevant. Relevant ist das durchschnittliche Alter einer eintretenden Pflegebedürftigkeit. Sehen wir gerade wieder in der Familie: Familienmitglied nun für knapp 4.000 Euro monatliche Kosten im Pflegeheim. Muss von uns dank Pension + Pflegestufe nur mit ein paar 100 Euro bezuschusst werden. Ohne Pension hätten die Kinder das Häuschen verschachern müssen. Die 2. Dame im Zimmer kam erst vor wenigen Jahren per Familiennachzug nach Deutschland. Da werden die Kosten vom Sozialamt + Pflegestufe übernommen. Identischer Leistungsumfang. Die Kunst liegt also darin, das Vermögen so perfekt zu kalkulieren, dass es zwischen Rente und Pflegebedürftigkeit wieder vollständig abgeschmolzen ist. Den Rest haut man dann in den guten Jahren auf den Kopf.

UNameIT

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« Antwort #2733 am: 21.09.2024 12:11 »
Zitat

Fun Fact am Rande: Beim Streifzug durch die morgendliche Medien bin ich auf einen Artikel gestoßen, in dem perspektivisch eine Lebenserwartung von 100 Jahren in Aussicht gestellt wurde. Wie das wohl auf Rente, Pension, oder KV-Finanzierung wirken würde?


Gesellschaftlich mit Sicherheit interessante Fragen, für die finanzielle Lebensgestaltung ist die durchschnittliche Lebenserwartung aber irrelevant. Relevant ist das durchschnittliche Alter einer eintretenden Pflegebedürftigkeit. Sehen wir gerade wieder in der Familie: Familienmitglied nun für knapp 4.000 Euro monatliche Kosten im Pflegeheim. Muss von uns dank Pension + Pflegestufe nur mit ein paar 100 Euro bezuschusst werden. Ohne Pension hätten die Kinder das Häuschen verschachern müssen. Die 2. Dame im Zimmer kam erst vor wenigen Jahren per Familiennachzug nach Deutschland. Da werden die Kosten vom Sozialamt + Pflegestufe übernommen. Identischer Leistungsumfang. Die Kunst liegt also darin, das Vermögen so perfekt zu kalkulieren, dass es zwischen Rente und Pflegebedürftigkeit wieder vollständig abgeschmolzen ist. Den Rest haut man dann in den guten Jahren auf den Kopf.

Oder ung. 10 Jahre vor voraussichtlichem Plegeeintritt an die Kinder verschenken mit Lebenslangem Wohnrecht der Eltern.....

Herbert Meyer

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« Antwort #2734 am: 21.09.2024 13:01 »
Zitat

Fun Fact am Rande: Beim Streifzug durch die morgendliche Medien bin ich auf einen Artikel gestoßen, in dem perspektivisch eine Lebenserwartung von 100 Jahren in Aussicht gestellt wurde. Wie das wohl auf Rente, Pension, oder KV-Finanzierung wirken würde?


Gesellschaftlich mit Sicherheit interessante Fragen, für die finanzielle Lebensgestaltung ist die durchschnittliche Lebenserwartung aber irrelevant. Relevant ist das durchschnittliche Alter einer eintretenden Pflegebedürftigkeit. Sehen wir gerade wieder in der Familie: Familienmitglied nun für knapp 4.000 Euro monatliche Kosten im Pflegeheim. Muss von uns dank Pension + Pflegestufe nur mit ein paar 100 Euro bezuschusst werden. Ohne Pension hätten die Kinder das Häuschen verschachern müssen. Die 2. Dame im Zimmer kam erst vor wenigen Jahren per Familiennachzug nach Deutschland. Da werden die Kosten vom Sozialamt + Pflegestufe übernommen. Identischer Leistungsumfang. Die Kunst liegt also darin, das Vermögen so perfekt zu kalkulieren, dass es zwischen Rente und Pflegebedürftigkeit wieder vollständig abgeschmolzen ist. Den Rest haut man dann in den guten Jahren auf den Kopf.

Oder ung. 10 Jahre vor voraussichtlichem Plegeeintritt an die Kinder verschenken mit Lebenslangem Wohnrecht der Eltern.....

Ja, aber dieser rationalen Entscheidung stehen leider häufig emotionale Herausforderungen entgegen. Aber wie gesagt: In diesem Falle sind alle Beteiligten äußerst glücklich über die Pensionshöhe.

MoinMoin

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« Antwort #2735 am: 21.09.2024 15:07 »
Dass die so von mir "investierten" Gelder in einem ETF besser aufgehoben wären, steht ja außer Frage ;)
Hab mal gerade überschlagen, wenn du 45 Jahre das von dir investierte Geld (als der AN Anteil) in ETFs investierst und dann das Geld, was die VBL 20 Jahre auszahlen (also wie oben geschrieben bei einem eg8er die 1628€ bei 2% Lohnanstieg) aus dem ETF als Fixbetrag entnimmst, dann brauchst du 65 Jahrelang ein jährlich Rendite von fast 6% dann ist der Pott nach 20 Jahren Rente leer.

Der AG Anteil ist da nicht drin, ebenso Witwen, Erwerbsunfähigkeit etc. nicht.

KlammeKassen

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« Antwort #2736 am: 21.09.2024 16:36 »
Hast du mal einen Link? Würde mich schon interessieren.
Ich halte das auch für völlig unrealistisch.
Nun etwas für unrealistisch zu halten oder zu glauben das etwas nicht stimmt und sich einfach mal selbst an die Datenlage orientieren sind halt zwei unterschiedliche Herangehensweisen.

Hier im Forum wurde schon mehrfach dargelegt, dass ein TBler durchaus eine höhere netto Versorgung erhalten kann, wenn er lebenslang öD ist.

Nimm einfach das Gehalt von einem EGx rechne dir die Rentenpunkte aus und die VBL und schau einfach, was da ein vergleichbarer Ay am Ende hat.

Du wirst staunen. Beispiel durchgängig E6 (TVL)  45 Jahre dabei (Ausbildung unberücksichtigt) ergibt Durchschnitts Jahreseinkommen von 42320 also 44,14 Rentenpunkte also 1735€ Rente ((42320/43142)*45 * 39,32 ) plus 925€ VBL (vbl.de/betriebsrentenrecher#  3526, GebJahr 2002 eintritt 2023 67 Jahre Rente 0,0% Dynamisierung) also 2666€ also 79% seines letzten Monatsbruttos
Netto: 2163 € letztes Gehalt und Netto Rente 2096€
Nehme ich da einen A6er NI
letztes Netto 2498 (minus PKV 300 macht Netto 2240€, wg. steuer) also vergleichbare Liga
Pension: 2943,94 * 71,75% = 2112,27 Netto:1869€ abzüglich PKV ~1600 NettoPension

Also keine Ahnung wo ich mich da verrechnet habe, aber da scheint der eg6er eine bessere Versorgung als der A6er zu haben.

Beide halt nur mit einer normalen Ausbildung, der eine nur e6 der andere halt von a3 bis a6 sich hochgedient.
Das Spiel kann man natürlich jetzt auch mit nem mD machen (also von a6 auf a9) vs. egx

Ich finde es bei euch (das macht Organisator auch) toll, dass ihr bei den Beamten immer die Steuern und die PKV abzieht und bei den Angestellten so tut, als ob diese nicht die GKV, die PV und die Steuern zahlen müssten......
diese sind dort genauso zu zahlen.

Und noch einmal:
Du vergleichst die Pension von jetzt mit der Betriebsrente von jemandem der heute startet (setzt das Gehalt von heute dafür an). Das funktioniert nicht. Du kannst nur die Pension von jetzt mit jemandem vergleichen, der jetzt in Rente geht. Und der bekommt eine Witz VBL Rente. Siehe beispielsweise das mickrige Gehalt in 2005, das gibt kaum Punkte. Wenn du mit den Punkten von heute rechnest (also jemanden, der heute anfängt zu arbeiten), dann musst du das auch mit der Pension in 45 Jahren vergleichen.

Bei der Rente ist deine Berechnung auch nicht korrekt, weil sich das Gehalt im öD nicht immer genau im Schnitt der durchschnittlichen Entgeltentwicklung bewegt.

Ich frage mich wirklich, wie ihr auf die Idee kommt, euch einen Angestellten anzusehen, der heute mit der VBL beginnt (heute Verdienst höher als vor 40 Jahren = gibt mehr Punkte ja), aber wer heute in Rente geht, hat nur die MInipunkte von damals. Wer heute in Rente geht, kann mit der Pension von heute verglichen werden. Wer in 40 Jahren in Rente geht und dadurch immer mehr verdient als seine "Vorgänger", bekommt natürlich mehr VBL Rente als jemand, der heute in Rente geht und die gleiche Erwerbsbiografie hat. Jedoch bekommt auch der Beamte, mit dem verglichen wird, in 40 Jahren auch eine höhere Pension als jetzt.......

KlammeKassen

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« Antwort #2737 am: 21.09.2024 16:41 »
siehe meine Ergänzungen im Vorpost - die VBL hat wohl nicht den Anspruch, inflationssicher zu sein. Dafür weiß man sehr genau, wie hoch der Zahlbetrag sein wird.

Es sind zwei unterschiedliche Systeme mit jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Ja, und der Nachteil des Systems der VBL ist, dass man eben nicht so rechnen kann, wie es z.B. Moinmoin gerade drei Beiträge darüber getan hat; also die Ansprüche aus der Zukunft mit der Kaufkraft von jetzt ansetzen, um einen Vergleich mit dem Pensionsniveau der Beamten zu erhalten…

Endlich einer, der es versteht.

Richtig toller Vergleich, die Pension von heute mit der Rente in 40 Jahren zu vergleichen...... und dann sagen "so schlecht ist die Rente doch gar nicht."  :-X ::)

KlammeKassen

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« Antwort #2738 am: 21.09.2024 16:48 »
Bzw @ Cyrix

Der VBl-Rechner schmeisst einem exemplarisch einen Rentenwert mit z.B. 2 % Steigerung raus. Wie wäre denn nach deinem Verständinis die Berechnung um - sagen wir nach 45 Jahren - die Rentenhöhe in heutiger Kaufkraft zu ermitteln?

Mein Beispiel war E8/4 = 1.100 € ohne Steigerung und 1.600 € mit 2% Steigerung

@ Nelson: das jährlich mit Excel nachzubauen übersteigt dann doch meine Motivation bzw. Excel-Fähigkeiten ;)

Erstmal wäre es wichtig, diese Hochrechnung, die du durchführst, auch mit der Pension in 45 Jahren zu vergleichen!!!
Alternativ die VBL Rente für 45 Jahre zurückrechnen! (Ist bloß schwierig, weil es die erst seit 2002 oder 2005 gibt) mit dem System.
Da die Gehälter steigen und die Formel und die Altersfaktoren der VBL gleich bleiben, wirkt ein späterter Eintritt auf die nominale Rente immer positiv. Da das Gehalt mit nichts ins Verhältnis gezogen wird wie bei der GRV.

Aber du rechnest ab heute mit dem Rechner für 45 Jahre hoch.
Dann musst du das bei dem Beamtensold auch tun: also das Beamtensold hochrechnen mit 2 % wie du es bei dem Gehalt auch tust. Und dann 71,75% von dem hochgerechneten Sold in 45 Jahren nehmen

KlammeKassen

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« Antwort #2739 am: 21.09.2024 16:52 »
sind die unterschiedlichen Betriebsrenten im öD nach Bundesland, eigentlich in ihrer Leistung alle gleich?

Ich habe in Sachsen-Anhalt zum Beispiel nicht die VBL, sondern die ZVK der KVSA.

Kann man die irgendwo vergleichen?


bzw. gibt es Unterschiede bei der Zuzahlung der AG?

Es gab hier irgendwo vor kurzem einen Vergleich, bei dem sich herausstellte, dass die Leistung nachher dieselbe ist. Lediglich die "Einzahlung" ist unterschiedlich. Bei der VBL ist man selbst mit 1,81 % dran, bei einigen anderen Zusatzversorgungskassen muss der Versicherte gar nichts selbst einzahlen. Der Unterschied zeigt sich also nur auf dem Gehaltszettel während des Erwerbslebens, bei der Rente später nicht.

KlammeKassen

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« Antwort #2740 am: 21.09.2024 16:53 »
https://www.krankenkassen-direkt.de/news/Hohe-Mehrbelastung-fuer-Beitragszahler-Bemessungsgrenzen-und-Zusatzbeitragssatz-sollen-2025-deutlich-steigen-1459914.html

Durch die starke Erhöhung der BBG und der ZB können es von Dezember 2024 auf Januar 2025 direkt 50 EUR weniger netto auf der Abrechnung sein.

Mal schauen, welche Beitragssätze zum Jahreswechsel noch angehoben werden...

Ja Lindners Entlastung über die Steuern (Anpassung Tarifeckwerte + Erhöhung Grundfreibetrag) wird quasi direkt an die Krankenkassen weitergeleitet. Freue mich schon, wenn die GRV dann auch bald ordentlich anzieht....

MoinMoin

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« Antwort #2741 am: 21.09.2024 17:01 »
Ich finde es bei euch (das macht Organisator auch) toll, dass ihr bei den Beamten immer die Steuern und die PKV abzieht und bei den Angestellten so tut, als ob diese nicht die GKV, die PV und die Steuern zahlen müssten......
diese sind dort genauso zu zahlen.
Also beim Nettovergleich habe ich doch genau das getan, es ist die Zahl, die am Ende auf dem Konto stehen bleibt, also verstehe ich deine Kritik nicht.
Zitat
Und noch einmal:
Du vergleichst die Pension von jetzt mit der Betriebsrente von jemandem der heute startet (setzt das Gehalt von heute dafür an). Das funktioniert nicht. Du kannst nur die Pension von jetzt mit jemandem vergleichen, der jetzt in Rente geht. Und der bekommt eine Witz VBL Rente. Siehe beispielsweise das mickrige Gehalt in 2005, das gibt kaum Punkte. Wenn du mit den Punkten von heute rechnest (also jemanden, der heute anfängt zu arbeiten), dann musst du das auch mit der Pension in 45 Jahren vergleichen.
Ich erkenne, dass du null Komma null gelesen, geschweigen denn verstanden hast, wie ich die Rechnung aufgebaut habe.

Zitat
Bei der Rente ist deine Berechnung auch nicht korrekt, weil sich das Gehalt im öD nicht immer genau im Schnitt der durchschnittlichen Entgeltentwicklung bewegt.
Sehr schöner Einwand, auf den ich hingewiesen habe.
Kleiner Hinweis, durch den Abfall der durchschnittlichen Entgeltentwicklung haben sich die Rentenpunkte im öD erhöht, ohne das es eine Erhöhung der Einkommen gab und umgekehrt haben wir das auch.
Was ich aber mit dieser stark idealisierten Rechnung schauen wollte, wie verhält es sich mit der VBL, wenn wir nicht besser oder schlechter gestellt werden als der Rest der Bevölkerung, also unsere Lohnentwicklung im Gleichklang mit der durchschnittlichen Entgeltentwicklung läuft.
Und wenn die Lohnentwicklung im Gleichklang mit der Inflation läuft.mit



Zitat
Ich frage mich wirklich, wie ihr auf die Idee kommt, euch einen Angestellten anzusehen, der heute mit der VBL beginnt (heute Verdienst höher als vor 40 Jahren = gibt mehr Punkte ja), aber wer heute in Rente geht, hat nur die MInipunkte von damals.
Und ich verstehe sehr gut, warum du das nicht verstehst.
Das ganze ist eine idealisierte Modellrechnung zur Betrachtung der Arbeitsweise und Auswirkungen vom VBL.

Deine Argumente sind skurril.

Ja, man kann natürlich einen Vollzeit beamten mit einem Teilzeit Rentner vergleichen und einen Akademikerbeamten mit einem Hilfsarbeiterrentner.
Das führt genau zu dem BILD Zeitungsergebnis, dass die Pensionen gigantisch und die Renten mikrig sind.

Nicht mein Anspruch an Vergleichen.

Zitat
Wer heute in Rente geht, kann mit der Pension von heute verglichen werden.
Gerne, rechne das bitte aus, was ein heutiger EG8 Rentner in seinem Leben für eine Renten und VBL erwirtschaftet hätte, wenn er durchgängig als solcher durch das öD Leben wurschtelte, da fehlen mir leider wg. BAT und VBL Änderungen die Zahlen.

Ich habe halt für den Rentner ausgerechnet, was der Rentner in der Zukunft bekommen würde an Rente und VBL, es zurück in die Gegenwart gerechnet, da ich hier die Steuer etc ausrechnen kann und gleiches mit dem Beamten gemacht.
Was daran ist falsch? Es zeigt den Vergleich der beiden Systeme, wie sie derzeitig konzipiert sind.
Es zeigt keine lebenden Menschen mit ihren krummen Biografien, das war nie der Anspruch.
« Last Edit: 21.09.2024 17:12 von MoinMoin »

MoinMoin

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« Antwort #2742 am: 21.09.2024 17:08 »
siehe meine Ergänzungen im Vorpost - die VBL hat wohl nicht den Anspruch, inflationssicher zu sein. Dafür weiß man sehr genau, wie hoch der Zahlbetrag sein wird.

Es sind zwei unterschiedliche Systeme mit jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Ja, und der Nachteil des Systems der VBL ist, dass man eben nicht so rechnen kann, wie es z.B. Moinmoin gerade drei Beiträge darüber getan hat; also die Ansprüche aus der Zukunft mit der Kaufkraft von jetzt ansetzen, um einen Vergleich mit dem Pensionsniveau der Beamten zu erhalten…

Endlich einer, der es versteht.

Richtig toller Vergleich, die Pension von heute mit der Rente in 40 Jahren zu vergleichen...... und dann sagen "so schlecht ist die Rente doch gar nicht."  :-X ::)
Also bitte verständig lesen!!!
Wenn ich das gemacht hätte, dann wäre das Ergebnis (oben nachzulesen):

Zitat
GesamtBruttoRente (5015+1628   = 6643)
ist dann  68,2% vom letztem Brutto Lohn 9742€
Pensionär  2.184 €

Steht da aber nicht.

Liest du eigentlich bevor du schreibst?

schnitzelesser

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« Antwort #2743 am: 21.09.2024 17:10 »
Also folgendes Szenario

[...]

Kann das Sein?? Wo ist da der systematische Fehler?


Moin, MoinMoin,

beachte, dass die VBL teilweise bereits aus dem versteuerten Lohn gezahlt wird (mindestens der AN-Anteil) und die daraus resultierende Rente nur teilweise (Ertragsanteil) zu versteuern ist.

Ich habe das Ganze statisch betrachtet, indem ich nur die aktuellen Gehaltstabellen (inkl. Stufensteigerungen) und Rentenwerte (Durchschnittsgehalt zur Errechnung der Rentenpunkte und Rentenpunktwert des Jahres 2024) und die aktuellen Steuer- und Sozialversicherungsverhältnisse angesetzt und das Nettoeinkommen der Endstufe und Nettorente und Netto-VBL gegenübergestellt habe. Das ist erstmal ein erster Anhaltspunkt, um die Rentenlücke zu ermitteln. Im zweiten Schritt kann man dann diverse Punkte dynamieren, aber der auf diversenen Annahmen beruhende Wert in 45 Jahren erscheint mir zu abstrakt, um damit etwas anfangen zu können.

NelsonMuntz

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« Antwort #2744 am: 21.09.2024 17:11 »
Dass die so von mir "investierten" Gelder in einem ETF besser aufgehoben wären, steht ja außer Frage ;)
Hab mal gerade überschlagen, wenn du 45 Jahre das von dir investierte Geld (als der AN Anteil) in ETFs investierst und dann das Geld, was die VBL 20 Jahre auszahlen (also wie oben geschrieben bei einem eg8er die 1628€ bei 2% Lohnanstieg) aus dem ETF als Fixbetrag entnimmst, dann brauchst du 65 Jahrelang ein jährlich Rendite von fast 6% dann ist der Pott nach 20 Jahren Rente leer.

Der AG Anteil ist da nicht drin, ebenso Witwen, Erwerbsunfähigkeit etc. nicht.

Ich habe den Vergleich schon mit konstantem AG-Brutto und AN-Netto gezogen. Der AG-Anteil der VBL wäre dann dem Brutto zugeschlagen und vesteuert worden. Da kommt es jetzt auf den individiuellen Steuersatz an, aber da kommen 4,x% zustande.

Und selbst wenn der AG-Anteil vollständig entfällt, müssen wir bedenken, dass dieser ja bei der Berechnung der SV-Beiträge einbezogen wurde. Das sind dann (wirklich grob über den Daumen und unterhalb der BBG) 20% von 5% = 1% ... also würden wir hier nicht über 1,81% reden, sondern über grob 2,8%.

Jetzt scheint aber immer noch die Sonne! Deshalb geh ich an den Grill und lass die VBL heut VBL sein  ;) ;D 8)