Wie könnte ein Urteil aussehen? Wahrscheinlich bestenfalls ein Vorlagebeschluss an das BVerfG wie in Hessen. Ich kann mir aber vorstellen, dass man sich bezüglich Aussetzung des eigenen Verfahrens darauf berufen kann.
Nene das ist ja gerade der Vorteil, wenn die LAndesverfassungsgerichte im Boot sind. Es wird immer fälschlicherweise oft so dargestellt, dass alleine das BVerfG eine Kompetenz zur Normverwerfung hätte. Dem ist hinsichtlich der Landesgesetze aber nicht so. Der BayVerfGH ist gem. Art. 60 BayVerf ein eigenständiges Verfassungsorgan des Landes Bayern und kann Landesnormen wie das BayBesG, welche mit der Verfassung des Freistaates Bayern unvereinbar sind, im u.a. Verfahren nach Art. 92 BayVerf (Richtervorlage) oder Art. 120 (Landesverfassungsbeschwerde)
selbstständig für (landes-)verfassungswidrig erklären. Ich bin als Küstenkind ja kein Profi, was die Verfassung des Freistaates Bayern angeht, aber so lese ich das zumindest. Und das deckt sich in so weit auch mit den mir vertrauteren Regelungen meines Heimatbundeslandes sowie NRW und Berlin.
Das Ergebnis unterscheidet sich für den individuellen Kläger nicht, ob die Verfassungswidrigkeit vom BVerfG als Verstoß gegen Art. 33 Abs. 5 GG oder vom BayVerfGH gegen Art. 95 Abs. 1 S. 2 BayVerf festgestellt wird. In beiden Fällen muss der Landtag nachbessern.