https://www.bbb-bayern.de/bbb-info-musterwiderspruch-zur-amtsangemessenen-besoldung/
Der BBB ist doch tatsächlich tätig geworden.
Ist der Widerspruch aus eurer sicht und über den angegebenen weg ausreichend? Oder sollte man eher auf sowas https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/mitgliederinformation-zum-widerspruchsverfahren
zurückgreifen? Einschreiben notwendig?
Danke für eure Antworten
Bemerkenswert finde ich, dass in der Vorlage gegen die Besoldung 2022ff widersprochen werden soll. Keine Ahnung ob das so überhaupt zulässig ist und der Widerspruch allein deshalb abgelehnt werden kann.
Denkbar wäre aber auch, für jedes der Jahre seit 2022 einen separaten Widerspruch einzulegen. Vielleicht ist man dann auf der sicheren Seite.
Den Inhalt des Text kann ich ansonsten nicht bewerten. Er nennt ja konkrete Urteile/Beschlüsse. Eigentlich ist es Aufgabe des Dienstherren zu ermitteln, was die verfassungskonforme Besoldung ist. Er hat da die Ermittlungspflicht. Es muss also nicht genau gesagt werden, was er falsch macht bzw. wie es richtig wäre. Es könnte sogar schädlich sein, nur für einzelne Besoldungsbestandteile (also z.B. ein besonderer Zuschlag) zu widersprechen.
Beim Widerspruch über das Mitarbeiterportal kann man auch eine Anlage dranhängen. Die Zeichenbeschränkung ist also kein echtes Thema. Ich würde trotzdem immer zusätzlich den Postweg als Einschreiben mit Rückschein verwenden.
Das Verhalten des Finanzministeriums finde ich spannend. Ich denke, die sind sich schon sicher, dass hier Verfassungsbruch vorhanden ist und damit Nachzahlungen erfolgen müssen. Deshalb gibt es auch kein Schreiben mit Verzicht auf die zeitnahe Geltendmachung. Vermutlich weil jedem Beamtin und jeder Beamtin dann zumindest für 2025 nachgezahlt werden müsste.
Also, jetzt gilt es, wirklich im Kreis der Kolleginnen und Kollegen und an den Dienststellen Werbung zu machen. Möglichst jeder soll Widerspruch einlegen!