Autor Thema: Entwurf zum Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz - BBVAngG  (Read 227340 times)

BuBea

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@Swen, habe ich gesehen und versuche ich umzusetzen.
Danke für Eure Rückmeldungen und Dir Swen für Deinen unermüdlichen Einsatz!

Durgi

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Sofern der Dienstherr jenen anderen Beamten, die ebenfalls auf Basis des Rundschreibens keinen Widerspruch geführt haben und die auf Basis des rückwirkend geltenden Gesetzes keine Nachzahlung erhalten, keine Informationen als Verwaltungsakt zukommen lässt (bspw. indem erneut nur ein internes Rundschreiben an nachgeordnete Dienststellen erfolgt, wie vorzugehen ist, aus dem als solchen keine unmittelbare Rechtswirkung nach außen resultiert), sehe ich keine Möglichkeit, wie sie sich gerichtlich dagegen zu Wehr setzen könnten. Denn die formelle Voraussetzung für eine Feststellungsklage - die negative Bescheidung eines Widerspruchs - liegt ihnen dann nicht vor. Ein solches Vorgehen vonseiten der neuen Bundesregierung innerhalb der nächsten Legislaturperiode halte ich für wahrscheinlich, da es - davon gehe ich aus - Ziel des ursprünglichen Rundschreibens war, also eine möglichst geringe Zahl an Widersprüchen zu generieren.

@Swen:
Ich frage mich, wenn ich für 2021 und 2022 (mein Fall) noch keinen Widerspruch eingelegt hatte, ob ich nicht nach Inkrafttreten eines rückwirkenden Gesetzes (ich erhalte wsl. keine Nachzahlung nach bisherigem Entwurf) einen Antrag auf Nachzahlungen stellen kann, der dann negativ beschieden werden wird und gegen den ich dann weiter vorgehen kann.
Gibt es dazu eine juristische Meinung?

Da du nicht fristgerecht fuer jedes Jahr Einspruch eingelegt hast, ist diese Nummer durch. Man kann und wird darauf hoffen muessen, dass am Rundschreiben festgehalten wird und ohne Einrede der Verjaehrung fuer alle Berechtigten 01/2021ff kompensiert wird.
Mich trifft es auch, ich hatte all die Jahre 2017ff fuenf Kinder bei mir im Haus :) Ich gehe von 2017 bis 12/2020 auch leer aus nach derzeitiger Lesart.

Ich habe im allgemeinen Forum versucht, für alle jene Beamte, die seit 2021 auf den Vertrauensschutz gesetzt haben, nun eine Art jurstische Krücke zu bauen, ohne dass ich mir sicher bin, ob sie tragfähig ist (s. dort die Beiträge der letzten Tage).

Danke Swen, gesehen und gleich ein dickes Lob. Ob des Inhaltes kann ich nicht wirklich beitragen, da ich in diesen Dingen wenig bewandert bin. Jedoch danke ich dir fuer deinen Einsatz!

Der DBwV Landesgruppe WEST hat fuer seine Mitglieder ein aehnlich gelagertes, nahezu inhaltsgleiches Formular erstellt - jedoch ohne Begruendungsteil.

Mal sehen. Ich denke, dass sie die 2021+ fuer jeden nicht mehr zuruecknemen koennen. Das waere ein zu krasser Schritt. An der Hoehe koennen sie ob des HH vielleicht noch was drehen, aber diese Zusicherung von damals mit dem Rundschreiben, ist schon sehr schwer wegzurationalisieren.

SwenTanortsch

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Gern geschehen, ihr beiden: Ich könnte mir vorstellen, dass das zukünftig politisch (und damit ggf. irgendwann auch juristisch) noch recht interessant werden dürfte - und zwar das nur umso mehr, sofern wir am Ende in der nächsten Bundesregierung wiederum einen Innenminister der CSU und einen Finanzminister der SPD unter der Kanzlerschaft der CDU erhalten werden würden. Denn dann hätten wir zwar keine Personenidentität mehr; allerdings würden die jeweiligen Nachfolger derer, die maßgeblich an dem Rundschreiben und seinem Umfeld beteiligt waren, nun wiederum aus denselben Parteien kommen.

Das hätte juristisch keine Bedeutung; es würde allerdings politisch für die jeweiligen Akteuren deutlich schwieriger werden, nun auszuführen, dass die ursprüngliche Zusicherung aus dem Jahr 2021 nur mit spezifischen juristischen Winkelzügen verbunden gewesen sein sollte, als wenn andere Parteienkonstellationen die jeweiligen Ämter besetzen würden.

Durgi

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Gern geschehen, ihr beiden: Ich könnte mir vorstellen, dass das zukünftig politisch (und damit ggf. irgendwann auch juristisch) noch recht interessant werden dürfte - und zwar das nur umso mehr, sofern wir am Ende in der nächsten Bundesregierung wiederum einen Innenminister der CSU und einen Finanzminister der SPD unter der Kanzlerschaft der CDU erhalten werden würden. Denn dann hätten wir zwar keine Personenidentität mehr; allerdings würden die jeweiligen Nachfolger derer, die maßgeblich an dem Rundschreiben und seinem Umfeld beteiligt waren, nun wiederum aus denselben Parteien kommen.

Das hätte juristisch keine Bedeutung; es würde allerdings politisch für die jeweiligen Akteuren deutlich schwieriger werden, nun auszuführen, dass die ursprüngliche Zusicherung aus dem Jahr 2021 nur mit spezifischen juristischen Winkelzügen verbunden gewesen sein sollte, als wenn andere Parteienkonstellationen die jeweiligen Ämter besetzen würden.

Ja und wir lernten ja bereits, es geht nicht darum, dass es recht ist, sondern wann es politisch opportun erscheint. Wem dient es. Da ich auch fest an eine GroKo unter CDU glaube, werden die handelnden Sts - insbesondere aus dem FinMin - erpicht darauf sein, jedwede grosse 'Empoerungswelle' zu vermeiden. 2025 wird wohl ein Jahr des nuechternen Erwachens. Entweder wird das Buergergeld in seiner jetzigen Form auf Druck der blauen Opposition in seiner Form keinen weiteren Bestand haben (Sachleistung), oder die Beamtengehaelter werden drastisch erhoeht.
Die Aufschluesselung der knapp 150 Mrd im Sozialbereich sind erschreckend - ich kann viele Abgehaengte verstehen, die den laengst verwehten Fahnen der Blauen nachlaufen.

Bluey

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Ich habe heute von „meiner“ Wahlkreisabgeordneten (CDU) die Aussage erhalten, dass man als Fraktion gegen den derzeitigen Entwurf stimmen würde.
Dass der Entwurf in dieser Legislaturperiode noch zur Abstimmung gestellt wird, glaubt sie jedoch nicht.

Kindsvater4x

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Das Gesetz hat es im Bundesrat auf die Tagesordnung geschafft.

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/1050/to-node.html

Top 17, mal schauen was daraus wird.

Nur zur Info.


baddy1978

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SwenTanortsch

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Der Regelfall ist eher umgekehrt: In der Regel verabschiedet erst der Bundestag ein Gesetz zur Anpassung der Besoldung (oder wie hier eine Veränderungen am BBesG vornehmende gesetzliche Regelung) und der Bundesrat erhebt daraufhin (gleichfalls in der Regel) keine Einwendungen.

Dass nun dieser eher ungewöhnliche Weg gegangen wird, dass der Bundesrat faktisch vorsorglich keine Einwendungen gegen einen Gesetzentwurf erhebt, der also noch nicht verabschiedet ist, dürfte dafür sprechen, dass es zumindest in Teilen der Politik noch ein Interesse geben sollte, dass Gesetz zu verabschieden. Ob sich dieses offensichtliche Interesse am Ende noch umsetzen lässt, wird sich zeigen. Im Anbetracht des regelmäßigen Gesetzgebungswegs wäre die Aufgabe zumindest zeitlich sportiv, denke ich.

Hanswurst

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Der Regelfall ist eher umgekehrt: In der Regel verabschiedet erst der Bundestag ein Gesetz zur Anpassung der Besoldung (oder wie hier eine Veränderungen am BBesG vornehmende gesetzliche Regelung) und der Bundesrat erhebt daraufhin (gleichfalls in der Regel) keine Einwendungen.

Dass nun dieser eher ungewöhnliche Weg gegangen wird, dass der Bundesrat faktisch vorsorglich keine Einwendungen gegen einen Gesetzentwurf erhebt, der also noch nicht verabschiedet ist, dürfte dafür sprechen, dass es zumindest in Teilen der Politik noch ein Interesse geben sollte, dass Gesetz zu verabschieden. Ob sich dieses offensichtliche Interesse am Ende noch umsetzen lässt, wird sich zeigen. Im Anbetracht des regelmäßigen Gesetzgebungswegs wäre die Aufgabe zumindest zeitlich sportiv, denke ich.

Hallo Swen, dein Beitrag hat zwar mittlerweile einen Bart, da ich ihn aber gerade erst lese, möchte ich nochmal kurz darauf eingehen.
Nachdem das BBVAngG im Bundestag gelesen und verabschiedet wurde, muss es doch sowieso nochmal zurück in den Bundesrat. Die vorherige Beratung im Bundesrat ist doch lediglich nur ein Weg, ein Gesetz in das Gesetzgebungsverfahren zu überführen, sprich es im Bundestag lesen und beraten zu lassen (also es wird aus einer BR-Drucksache eine BT-Drucksache).
Was ich damit sagen möchte: es ist kein ungewöhnlicher Weg ein Gesetz wie oben beschrieben einzubringen, sondern ebenfalls der Regelfall.

Admin

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Wir haben nun eine Prognose-Tabelle mit dem geplanten Alimentativen Ergänzungszuschlag unter Berücksichtigung der Abschmelzungsbeträge erstellt:
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund?id=beamte-bund-pr-2024gv

Bitte um kritische Prüfung!

Hugo

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Danke für den Rechner. Aber sollte der Abschmelzbetrag ab drei Kindern nicht wegfallen? Auch die Polizeizulage fehlt. Kann man aber bei sonstigen Zulagen auch manuell eintragen.

Soldat1980

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Wir haben nun eine Prognose-Tabelle mit dem geplanten Alimentativen Ergänzungszuschlag unter Berücksichtigung der Abschmelzungsbeträge erstellt:
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund?id=beamte-bund-pr-2024gv

Bitte um kritische Prüfung!

Vielen Dank für den Rechner. Der Abschmelzbetrag wird nach meiem Verständnis nur bei Kind 1 und 2 angewendet. Ab Kind 3 nicht mehr. Siehe Beispielrechnungen im Entwurf. Daher dürfte der Rechner noch fehlerhaft sein.

Julianx1

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Hallo,

ich denke auch das bei den Abschmelzbeträgen noch ein Fehler drin ist. Wobei ich es so gelesen habe, dass er garnicht mehr zur Geltung kommt wenn der Zuschlag bei Kind 1 und 2 = 0 ist. Zudem sind die Zulagen unvollständig. Oberste Bundesbehörde und VWL fehlt.

Admin

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Geändert im Beispiel-Rechner:
* Zulagen 2024 sind nun enthalten
* Keine Abschmelzung mehr ab dem 3. Kind

Wasserkopp

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Also für mich stimmt es noch nicht

3 Kinder, Mietstufe 2;

Da wird der AEZ mit 65 EUR beziffert. Es wird also noch abgeschmolzen.