Laie, keine Gewähr natürlich aber soweit ich es verstehe:
Weiss hier von euch jemand eine sichere AW dazu, bitte?
Musterbedingungen 2009 für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung
(MB/KK 2009) §§ 1-20 Stand: Juni 2024
§ 4
Umfang der Leistungspflicht
(1) Art und Höhe der Versicherungsleistungen ergeben sich aus dem Tarif mit Tarifbedingungen.
(2) Der versicherten Person steht die Wahl unter den niedergelassenen approbierten Ärzten und
Zahnärzten frei. Soweit die Tarifbedingungen nichts anderes bestimmen, dürfen Heilpraktiker im
Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes in Anspruch genommen werden.
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Wenn ich Wahlleistungen (= Chefarzt / 2 BettZi .... ) abwähle, betrifft dies aber nicht den Absatz 2 hier, oder?
Richtig, Chefarzt und Zweibettzimmer sind davon nicht erfasst. Das Schlagwort ist hier "niedergelassene", also solche die eine Praxis führen. In den Grundtarifen wird das in der Regel weiter erweitert um ambulante Behandlungen durch (angestellte) approbierte Ärzt*innen in "Medizinischen Versorgungszentren" (MVZ) und "Krankenhausambulanzen".
ich sprach heute mit meiner PKV und fragte auch danach.
Es ist grob wohl schon so, dass du eine persönliche Startprämie berechnet bekommst, mit deinen individuellen Risiken und StartAltersbedingungen etc.
Die dann mit den Jahren folgenden Steigerungen sind für "alle gleich", prozentual gesehen, jedenfalls grds...mehr konnte, wollte man mir nicht sagen. Keinesfalls sei es aber so, dass von einzelnen produzierte Kosten dann beim einzelnen zu höheren Beitrag führten. Bekomme ich also Krebs und brauch 100 000 € dann zahlt dies natürlich das Kollektiv.
Sicherlich - denk ich mir - wird aber ein Zufluss von jungen gesunden insgesamt die Beitragserhöhung auch irgendwie abfedern müssen....es werden Einnahmen mit Ausgaben verglichen/prognostiziert und entsprechend die Prämie(n) angepasst. ABER ich blicke auch nicht klar durch.
Grundsätzlich greift bei den Privaten Krankenversicherungen das Äquivalenzprinzip, vereinfacht ausgedrückt sind die Beiträge "individuell" (mit dem etwaigen Risikozuschlag und dem Alter beim Einstieg) so ausgelegt, dass die kalkulierten Kosten aus bisheriger üblicher Erfahrung durch die Beiträge abgedeckt werden. Ergeben jedoch etwa durch Kostensteigerungen oder Lebenserwartungen, dass die Kalkulation nicht mehr mit der Realität übereinander stimmt, darf man nach überschreiten der Schwelle die Beiträge entsprechend der neuen Kalkulation mit den jetzt einbezogenen Werten anpassen.
hi, ich wollte euch nochmals zu eurer Bewertung zu den Wahlleistungen fragen.
Bei meinem Debeka-BisexTarif könnte ich 85 EUR (für mich alleine, 55, heutige Prämie 331 EUR, aber 1.1.25: 426 EUR) sparen, wenn ich statt P20 dann den P20 W, also Entfall Wahlleistungen wähle.
1
Chefarzt und 2 Bettzimmer also.
Was denkt ihr dazu ? Richtig, man kann die 85 EUR 10 Jahre lang ansparen und hat im Fall der Fälle das Geld für 2 Bett und Chefarzt, wenn man den sich wirklich im Notfall leisten will, so denk ich gerade für mich...und würde wohl die Wahlleistungen abwählen.
2
BeimBehilfilfeträger UND auch der PKV steht in den Tarifunterlagen immer "Privatärztliche Behandlung (zB Chefarzt)"
WIESO steht da "zB" ? Was sonst soll denn mit dem Wegfall des 2 Bett und Chefarzt noch sonst gemeint sein? (Wegfall Tagegeld ok = Ersatzleistungen bei Verzicht auf Wahlleistungen) - aber wieso "zB"...ist doch irreführend, oder?
3
Bei der Beihilfe zahle ich das Gegenstück zu den PKV Wahlleistungen in BaWü mit 22 EUR "Wahlleistungen", in BW § 6a der BVO. 22 x 12 x Anzahl Jahre == ? Rechenexempel, wie man persönlich die Leistungen braucht oder als "Luxus" will.
Wenn ich bei der PKV die Leistungen abwähle, ist logisch, die bei den anderen 50 % der Beihilfe als 22 EUR auch abzuwälen, oder spricht was dagegen?
Was denkt ihr und wie handhabt ihr es?
Eure pro und cons wären mir hilfreich.
Danke
frankundfrei
1. Meiner persönlichen Ansicht ist der Chefarzt ist kein unbedingtes "muss", bei schwierigeren Fällen bzw. im Rahmen des üblichen Krankenhausalltages ist der Chefarzt auch mit eingebunden und zwar über die allgemeinen Krankenhausleistungen. Es bietet nur den "Luxus", dass der Chef gleich mit einem spricht (sofern er Zeit dafür hat), verändert aber jetzt nicht die Behandlung an sich so sehr.
2. Allerdings geht es dabei nicht um den "Chefarzt" alleine an sich selbst, sondern die Rede ist dann meistens von "privatärztlichen Leistungen", das kann also auch ein Spezialist sein, der ein höheren Honorar für die unmittelbare Behandlung fordert. Ob man den aber nicht ohnehin schon auf den "regulären Weg" auch bekommen hätte, kann ich nicht pauschal so beantworten.
Der Punkt ist halt, damit kann man auf eine*n Ärzt*in zeigen und sagen "DIE/DEN" will ich, selbst wenn es nur der Lieblings-Arzt in Weiterbildung ist - diese dürfen dann "privatärztlich" abrechnen, es geht also nicht mal um den Chefarzt an sich. Daher ist dieser auch nur "ein Beispiel".
3. Ich persönlich würde es im vergleichbaren Sachverhalt weiterhin beibehalten, wenn man auf die 22 Euro verzichten kann. In NRW kostet ein Zweibettzimmer laut
Statista für 2022 durchschnittlich 70,99 €. Jetzt kommt es natürlich darauf an, "wie oft" man im Krankenhaus ist. Die durchschnittliche Verweildauer wäre wohl 2023 so um rund 7 Tage.
Nehmen wir fiktiv an, dass jährlich 1 Krankenhausaufenthalte zu 7 Tage erforderlich werden, sind das schonmal 496,93 € für das Zweibettzimmer, das man alleine stemmen müsste. Hier macht es tatsächlich keinen Unterschied mit den 22 Euro / Monat an die Beihilfe, da man ja bei 22 € / Monat dann 264 € / Jahr zahlt und bei 50% die hälfte erstattet bekommt. Somit wären es hier beispielhaft 248,46 € die man selbst noch dazu zahlen müsste. Da hätte man hier "wirtschaftlich gesehen" 15,53 € Verlust gemacht.
Dieses Rechnen-Spiel ändert sich jedoch rasch zugunsten der Absicherung für Wahlleistungen schon alleine wenn die Beihilfe etwa im Ruhestand auf 70% steigt und/oder man öfters im Jahr in Krankenhaus muss.
Würde man es also weiterhin beibehalten, müsste man je nachdem nur 50% oder 30% der Restkosten selbst aus der laufenden Besoldung und/oder ggf. einem Krankenhaustagegeld zahlen, wenn man das in Anspruch nehmen würde.
Die aufgestellte Rechnung mit insgesamt 25.680 € an "Ersparnis" die man in "Dividenden" anlegt funktioniert meines Erachtens nach eher wohl nur, wenn man auch diese Summe "jetzt sofort" anlegen könnte.