"Und schon hast du die Diskussion eröffnet: Was soll sich jemand in EG X Stufe Y leisten können; was ist Luxus, auf die er/sie auch verzichten können muss?
Willst du das wirklich mit deinem AG ausdiskutieren (müssen)?"
Ja was denn sonst, wenn der AG bei unteren EGs auf die Möglichkeit des Wohngeldantrags verweist. Das Niveau hat der AG gesetzt. Die höheren Lebenshaltungskosten in einigen Städten und Regionen werden im TVL halt nicht adressiert.
Müssen sie ja auch nicht, da es Privatsache ist, welche Lebenshaltungskosten du hast — oder auch nicht. Ich will jedenfalls nicht von meinem Arbeitgeber für meinen Lebensstil kritisiert werden, weil er gern Geld einsparen möchte. Ich will einfach so entlohnt werden, wie es meiner Tätigkeit und Leistung entspricht.
BTW: Wir sind hier im Thread zur Stadtstaaten-Zulage. Wie ich schon anmerkte, und das würdest du wissen, wenn du meine Beiträge verständig lesen würdest, geht es hier um das spezielle Problem, dass die Stadtstaaten gleichzeitig Land und Kommune darstellen, also bestimmte Aufgaben, die in den umliegenden Ländern durch die Kommunen wahrgenommen und nach TVöD entlohnt werden, übernehmen und (jedenfalls in Hamburg und Berlin) nach TV-L bezahlen. Hier gibt es eine direkte Konkurrenz-Situation zum TVöD; und hier wäre zu prüfen, ob die Bezahlung ausreicht, um genügend Fachpersonal in den entsprechenden Tätigkeiten zu halten, sodass der wirtschaftliche Schaden durch Nichtbesetzung der Stellen nicht zu groß wird. (Im Optimum wird dieser einerseits und andererseits die Mehrkosten durch eine Lohnerhöhung austariert.)
Worum es hier aber explizit *nicht* geht, ist die generelle Konkurrenz-Situation, die der TV-L überall — an einigen Orten mehr, an anderen Orten weniger — mit der freien Wirtschaft hat. Dies ist ein Problem, was nicht auf die Stadt-Staaten beschränkt ist; du redest ja selbst von „Städten und Regionen“. In BaWü, im Umkreis prosperierender Städte, wo es auch viele sehr gut bezahlende Großunternehmen gibt, dürfte die Konkurrenz um Arbeitskräfte deutlich größer sein. Dementsprechend dürfte hier auch der Schaden, der durch Nichtbesetzung entsteht, zu einer höheren Bezahlung führen — wenn man sich die Preise einfach frei bilden lässt.
Es ergäbe sich dadurch ein unterschiedliches Preis- und damit auch Lohn-Niveau je nach Ort. Aber das ist, ganz offensichtlich, kein Problem, was genau auf die Stadtstaaten zuträfe, aber sonst nicht. Es ist also keine Frage, die in diesem Kontext hier zu klären wäre, sondern entweder in einer Auflösung des TV-L, oder aber in der Vergabe von Ortszuschlägen o.Ä. münden würde. (MoinMoin würde erwidern, dass es auch jetzt schon im TV-L die Möglichkeit gibt, zur Gewinnung oder zum Halten von relevantem Personal entsprechend Zuschläge zu zahlen.)
"In der "freien Wirtschaft" wird entlohnt gemäß der Wertschöpfung, die eine entsprechende Person erbringt. Alles andere wäre unwirtschaftlich. Hier kann der AN gern mit Inflation und sonstirgendwas kommen -- wenn er nicht auch entsprechend mehr für das Unternehmen beiträgt, dann wird es keine Gehaltserhöhung geben"
Unwirtschaftlich was? Der ÖD schafft die Basis der Wertschöpfungskette. Strassen, Brücken, Schulen, Kinderbetreuung, etc. pp. , das alles fällt natürlich ex machina vom Himmel, nebst Papiergeld fürs Budget, ist ja keine wirtschaftliche Planung vorgesehen. Das ausführende Personal soll auch lieber dankbar und ruhig sein, schließlich haben die auch nichts mit Wertschöpfung zu tun und sind von Inflationsfolgen gänzlich unberührt.
Mir ist völlig schleierhaft, was du mitteilen willst. Natürlich ist auch der öD Teil der Wertschöpfung; so wie auch administratives Personal in jedem Wirtschaftsunternehmen. Was genau willst du mit deinem Beitrag zum Ausdruck bringen?
Manche der hier angeführten Argumente erinnern mich sehr an die Kommentare bestimmter Mietmäuler in den Kommentarspalten von Springerprodukten.
Ich weiß nicht einmal, was „Mietmäuler“ sein sollen; aber gut, belassen wir es dabei…
Ich bleibe dabei: Was ich mit meinem Geld mache, hat meinen Arbeitgeber nichts anzugehen. Also sind gestiegene Preise für die Produkte und Dienstleistungen, die ich mir leisten will, mein persönliches Problem. Ich kann aber durchaus sagen, dass ich meine Arbeitskraft auch einem anderen Arbeitgeber andienen kann — wenn dieser neue Arbeitgeber mir mehr bereit ist zu zahlen, weil er meine Fähigkeiten und Leistungen entsprechend wertschätzt, weil ich ihm zu entsprechend mehr Gewinn führen kann, dann muss sich mein bisheriger Arbeitgeber überlegen, ob er meine Stelle adäquat durch eine Person ersetzen kann, der er höchstens so viel zahlen muss wie mir, oder ob er mich halten will und dafür dann tiefer in die Tasche greift. Das sind ganz normale Gehaltsverhandlungen.