Können wir uns bitte von diesen Ein-Wort-Antworten verabschieden? Tut mir wirklich leid, dass ich hier nicht 24/7 abhänge und auf dem Laufenden bleiben kann. Also, was genau meinst du mit Bezugsgröße?
Natürlich können wir uns davon verabschieden aber dann sollte man halt auch mehr im Zusammenhang aller Antworten lesen und nicht nur seinen "Thread".
Die Bezugsgröße ist die Bezugsgröße ist die Bezugsgröße. Diese ist Median-Äquivalenzeinkommen mal 2,3 und davon Minimum 80 %. Die 2,3 sind Mann Frau Kind >14 Kind<14. Das ist die BEZUGSGRÖßE, also ganz links ganz oben in der Tabelle, von der alles ausgeht. Gilt also auch für den Single Beamten in A3 1
In der Konsequenz bräuchte es dann aber überhaupt keine Zuschläge mehr (jedenfalls für 1-4 Personen) Wie kommt dann aber (wenn auch in gewissen Grenzen, Rn 92) eine Erhöhung ebendieser zur Einhaltung der Mindestbesoldung überhaupt in Betracht? Das ergibt doch wenig Sinn!?
In der rigiden Arbeitsstruktur eines Beamtendaseins kann ich deinen Gedankengang selbst gut nachvollziehen. Aber bleiben wir trotz unserer Schienen flexibel im Denken.
Die Bezugsgröße ist nur eine Zahl.RN 92
"Allerdings hat der Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum bezogen auf die Art
und Weise,
wie er bei der Festsetzung der Bezüge
dem Gebot der Mindestbesoldung Rech-
nung trägt. Neben der
Anhebung der Grundgehaltssätze und
Veränderungen im Beihilfe-
recht kommt insbesondere – wenn auch
in gewissen Grenzen, die durch die Rechtspre-
chung des Bundesverfassungsgerichts noch nicht abschließend konkretisiert worden sind –
auch eine
Anhebung des Familienzuschlags in Betracht." ...
Es steht dem BesGesGeber also in (jetzt aktuell weiter eingeschränktem) Rahmen weiterhin relativ (hier drei in Reihenfolge! vorgegebene) Wege frei das zu gestalten. Nur weil die ZAHL auf bestimmten Dingen basiert, muss das nicht 1:1 übertragen werden in seiner Bedeutung.