Kann ich mit leben, ohne es böse zu meinen.
Ok, das ist also die Feststellung, dass du kein Interesse an einer Argumentation hast. Du stellst eine These auf, von der dir gesagt -- und gezeigt -- wird, dass sie doch sehr steil ist. Du bleibst bei dieser, aber bringst kein Argument.
Das klingt mir dann doch mehr nach Glauben und Kirche als nach sachorientierter Diskussion.
Dann vermute ich aber, dass du ein böses Erwachen haben wirst, wenn der Dienstherr sich lieber für die (für ihn und die Gemeinschaft aller Steuerzahler) günstigere Variante entscheidet; zumal sie vom BVerfG sogar als explizit möglich genannt wird...
Aber gut, belassen wir es dabei.
Das ist eine Unterstellung, die nicht stimmt.
Ich habe in meinen vorherigen Beiträgen geschrieben, was mich zu meiner Meinung gebracht hat. Diese kannst Du nachlesen und zustimmen oder ablehnen.
Wenn Du diese ablehnst, dann ist das dein Recht. Allerdings ist meine Meinung ja keine Verhandlungsmasse. Insoweit kann ich Dir nicht entgegenkommen.
P.S. Ich bin nicht der Meinung das mein DH meiner Argumentation folgt. Natürlich wird er die günstige Lösung suchen. Ob diese dann verfassungsgemäß ist oder nicht, wird die Zukunft zeigen.
Aber nur auf das Verhalten des DH abzustellen und unterschwellig zu behaupten das diese die richtige ist, hätte nicht zu der Klatsche am 19.11. geführt.
Ergo ich kann mich täuschen, aber wie in der Vergangenheit bewiesen, auch der DH.