Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k

Begonnen von Admin, 03.03.2019 18:00

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PhoenixDea

Zitat von: carlos1977 am 06.03.2019 12:23
und was ist mit der Zeit, die man schon in der E9k in der Stufe 2 zu lange verbracht hat??? Bei mir 3 Jahre in der Stufe 2 zu viel und jetzt schon wieder 3,5 Jahre zu viel in der E9k Stufe 3....
Wurden damals die ganzen Jahre bei der Überleitung beim TVöD zusammen gerechnet oder nur von der letzten stufe in der man sich befand?  :o
Da bin ich mal auf den Redaktionsschluss gespannt....

das fragen sich vermutlich derzeit viele .... uns bleibt wohl nur abzuwarten.

Padre

#151
Zitat von: Spid am 05.03.2019 11:58
Zitat von: Padre am 05.03.2019 09:40
Zitat von: Spid am 04.03.2019 15:21
Von 3560,20€ auf 3667,36€ sind es doch gut 100€ mehr.

Das kann man so sehen, es ist nur die Frage ob die Zulagen bleiben?! Und ich ahne böses... bisher hat meine Gewerkschaft einfach alles schlimmer gemacht. Obwohl es offiziell heißt, bomben Ergebnis. Es zeigt sich dann bei genauer betrachtung das es nicht so ist und auf die Jahre kommuliert sogar richtig viel Geld vorenthalten wird. Aufstiege werden mit Verlängerungen belegt, es gibt eine klein klein und kleine E9. So das es auf den ersten blick nicht sofort ersichitlich und logisch ist.

Jetzt gibt es ein 9a und 9b und auch hier würden einige wieder Jahre auf die nächste Stufe warten. Nur bei neu Einstellungen wird was getan. Aber nach hinten raus... braucht man fast 15 Jahre bis man in die letzte Stufe gelangt. Attraktivität sieht anders aus. Da sind wir uns alle einig.

Abgesehen davon das man mit diesem Geld in einer Großstadt wie München, Stuttgart, Frankfurt, Hamburg nicht gerade zu den gut verdiener gehört.

Mittlerweile ist auch kein Lohnabstandsgebot je nach Qualifikation vorhanden. Es kann nicht sein, das ein Techniker (staatli. geprüfter Techniker) in der E9k mit verlängertem Aufstieg und ein Mechaniker mit CNC Tätigkeit auch in der E9 mit normalen Aufstieg gelangt.

Wie sollte man es anders sehen? Die Tarifvertragsparteien haben sich auf eine entpsrechende Erhöhung der Tabellenentgelte verständigt, nicht auf Zugewinne für Einzelne - und grundsätzlich halte ich eine Abschmelzung von Besitzständen aus dem BAT, die bislang zu einer Besserstellung gegenüber anderen Tarifbeschäftigten geführt haben, für durchaus legitim.

Sorry und genau hier liegt das Problem, anstatt solche Zulagen für alle haben zu wollen, möchte man es den anderen absprechen. Dafür habe ich kein Verständnis. Das ist ein Bestandteil des Lohnes und dafür habe ich damals im Jahr 2002 den Vertag unterschrieben. Für viele ist diese Zulage ein Zwischenschritt von 9a zu 9b!


Spid

Arbeitsverträge mit dynamischer Verweisung auf Tarifverträge sind nun mal vom Willen der Tarifvertragsparteien - die problemlos auch negative Gehaltsrunden beschließen könnten. Besitzstände sind unnötige Artefakte im Tarifsystem, die alles nur unnötig komplizieren - weil man sie ständig mit regeln muß. Es ist systemisch nur logisch, diese bei Verbesserungen abzuschmelzen.

Eurus

Mal eine andere Frage. Bisher konnte man im allgemeinen Verwaltungsdienst nicht in die E9 mit verlängerter Stufenlaufzeit eingruppiert werden, da dort nur die übergeleiteten BAT 5c Leute waren. Wie ist es jetzt mit der E9a? Ich bin mit meinem Arbeitgeber seit meiner Umsetzung vor ein paar Wochen im Gespräch von E6 in E8 höhergruppiert zu werden. E9k war nicht möglich, siehe oben, E9 aufgrund fehlendem HS-Studium laut Arbeitgeber nicht gewollt. Meine Kollegen mit selber Tätigkeit (mit Studium) sind alle in E9 oder als Beamte in A9-A12). Ist die E9a überhaupt sinnvoll, auch im Hinblick auf die geringere Jahressonderzahlung? Vielleicht bin ich mit der vom AG vorgesehenen E8 besser dran (käme von E6 Stufe 6 in E8 Stufe 4 plus Mindestbetrag). Vielen Dank und liebe Grüße

PhoenixDea

Zitat von: Eurus am 06.03.2019 14:39
Mal eine andere Frage. Bisher konnte man im allgemeinen Verwaltungsdienst nicht in die E9 mit verlängerter Stufenlaufzeit eingruppiert werden, da dort nur die übergeleiteten BAT 5c Leute waren. Wie ist es jetzt mit der E9a? Ich bin mit meinem Arbeitgeber seit meiner Umsetzung vor ein paar Wochen im Gespräch von E6 in E8 höhergruppiert zu werden. E9k war nicht möglich, siehe oben, E9 aufgrund fehlendem HS-Studium laut Arbeitgeber nicht gewollt. Meine Kollegen mit selber Tätigkeit (mit Studium) sind alle in E9 oder als Beamte in A9-A12). Ist die E9a überhaupt sinnvoll, auch im Hinblick auf die geringere Jahressonderzahlung? Vielleicht bin ich mit der vom AG vorgesehenen E8 besser dran (käme von E6 Stufe 6 in E8 Stufe 4 plus Mindestbetrag). Vielen Dank und liebe Grüße

Darf ich fragen, wie das gemeint ist?
Was heißt, "nur die vom BAT übergeleiteten Leute konnten in die E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten"?

Micha1974

Hallo zusammen,

zu dem Tarifabschluss habe ich noch eine Frage.

In einer Mail von Verdi war Folgendes gefordert worden:

        "Folgende Verbesserungen für die Justizbeschäftigten sollten vereinbart werden:
        Anhebung der Eingruppierung der Justizhelfer/innen von EG 3 nach EG 4
        Einführung der EG 9 (groß) für Leiter/innen von Serviceeinheiten"

Kommen die Serviceteamleiter denn nun in die 9b oder was hat es ergeben?

Vielen Dank vorab.

Viele Grüße der
Micha

Padre

Zitat von: Spid am 06.03.2019 14:30
Arbeitsverträge mit dynamischer Verweisung auf Tarifverträge sind nun mal vom Willen der Tarifvertragsparteien - die problemlos auch negative Gehaltsrunden beschließen könnten. Besitzstände sind unnötige Artefakte im Tarifsystem, die alles nur unnötig komplizieren - weil man sie ständig mit regeln muß. Es ist systemisch nur logisch, diese bei Verbesserungen abzuschmelzen.

Mann könnte aber um diese Komplizierten Regelungen abzuschaffen, die Personen auf die EG9b lupfen. Immerhin sind die BZ Zulagen in den meisten fällen (alt eine verkappte 9k+) und neu eine (verkappte) 9a+. Wobei in Zeiten Computer diese Zulagen einfach Dynamisch mitwachsen. Im Grunde sehe ich da kein Problem.

Spid

Man könnte auch alle einheitlich mit E4 Stufe 3 entgelten. Das würde ohne komplizierte Regelungen auskommen.

Besitzstände sind Störfaktoren. Sie sind entstanden, weil man TB zu bestimmten Zeitpunkten nicht schlchterstellen wollte - obwohl das möglich und wünschenswert gewesen wäre. Sie verkomplizieren jede Folgeregelung. Ich rate dazu, mal in einen der TVÜ zu schauen, um zu erkennen, wie viele Sonderregelungen nur im Hinblick auf Besitzstandszulagen erforderlich waren und vor allem noch immer sind.

Padre

Zitat von: Spid am 06.03.2019 15:05
Man könnte auch alle einheitlich mit E4 Stufe 3 entgelten. Das würde ohne komplizierte Regelungen auskommen.

Besitzstände sind Störfaktoren. Sie sind entstanden, weil man TB zu bestimmten Zeitpunkten nicht schlchterstellen wollte - obwohl das möglich und wünschenswert gewesen wäre. Sie verkomplizieren jede Folgeregelung. Ich rate dazu, mal in einen der TVÜ zu schauen, um zu erkennen, wie viele Sonderregelungen nur im Hinblick auf Besitzstandszulagen erforderlich waren und vor allem noch immer sind.

Es geht gerade um die E9a, E9a mit Besitzstandszulage und E9b. Klar sind das Störfaktoren, ich bin mir aber sicher, dass der AG angst hatte das tausende beschäftige, klagen. Denn die BAT auf TvÖD Umwandlung, war für die TB murks und für die AG ideal.

Deshalb wurde das belassen. Anders kann ich mir das nicht erklären. Und wenn man es ganz überspitzt sieht, könnte man alle in EG 1 Stufe 1 rückgruppieren.


Spid

Die Tarifvertragsparteien dürfen grundsätzlich auch höchst nachteilige Regelungen für einzelne, Gruppe von, viele oder alle Tarifbeschäftigten vereinbaren. Da braucht man keine Furcht vor Klagen zu haben

kapemann

Hallo,
hat vielleicht jemand schon Infos wie die E9 klein klein (CNC Merkmal) übergeleitet werden soll?

Meteor

Ich finde den Gehaltszuwachs der neuen E9a Stufe 3 gegenüber der Stufe 2 sehr niedlich...  ;D

Lars73

@Padre
Es ist nicht die Angst vor Klagen sondern das Wissen der Arbeitgeber, dass es besonders demotivierend ist Menschen etwas wegzunehmen was sie schon haben. Daneben werden Gewerkschaften auch nur in Ausnahmesituationen so was akzeptieren.

Eurus

Darf ich fragen, wie das gemeint ist?
Was heißt, "nur die vom BAT übergeleiteten Leute konnten in die E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten"?
[/quote]


laut meiner Personalerin konnte im allgemeinen Verwaltungsdienst niemand in die E9 mit verlängerter Stufenlaufzeit eingruppiert werden, da dort nur Leute drin sind, die aus dem BAT 5c in den TVL übergeleitet wurden. Ich weiß das es Tätigkeiten gibt - z.B. Erzieher mit schwierigen Aufgaben - die in anderen Einsatzgebieten dort regulär eingruppiert werden, aber in der Verwaltung wäre das nicht möglich. Genauso wie die E7 nicht in der Verwaltung genutzt bzw. übersprungen wird. Bitte korrigiert mich wenn das in anderen Landesverwaltungen anders gehandhabt wird.

PhoenixDea

Muss dafür die Stelle übergeleitet worden sein oder ging es dabei um die Stelle i. V. m. der Person, die übergeleitet wurde?