Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k

Begonnen von Admin, 03.03.2019 18:00

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Oskar

Da haben die hohen Herren und Damen 6 Wochen Zeit für etwas was man in 5 Minuten hätte klären können.
Da es ja eine einfache Lösung gibt die man nur vom TVöD übernehmen müsste.


Man kann natürlich auch das Rad neu erfinden ::) ::) ::)

Spid

Die Redaktionsverhandlungen sind nicht einmal terminiert - man weiß ja noch gar nicht, ob alle Beteiligten dem bisherigen Verhandlungsergebnis zustimmen. Mithin erschließt sich mir nicht, wie Du auf 6 Wochen kommst.

Oskar

Zitat von: Spid in 28.03.2019 08:53
Die Redaktionsverhandlungen sind nicht einmal terminiert - man weiß ja noch gar nicht, ob alle Beteiligten dem bisherigen Verhandlungsergebnis zustimmen. Mithin erschließt sich mir nicht, wie Du auf 6 Wochen kommst.

Da die Erklärungsfrist am 15.04. abläuft und das sind 6 Wochen nach der Einigung der Tarifparteien.
Diesen Termin kannst du der Hauptseite oben rechts entnehmen und ich habe ihn auch parallel von unseren Personalern erfahren.

MaryPoppins

Zitat von: Oskar in 28.03.2019 08:20
Dem entnehme ich, dass danach alles feststehen sollte.
Wird wohl ein Ostergeschenk ::)oder auch nicht...

Sicherlich kein Ostergeschenk - kann mir nicht vorstellen, dass das beim LBV so schnell läuft

Wastelandwarrior

NACH der Erklärungsfrist, beginnen ggf. die Redaktionsverhandlungen! Ich gehe eher von Juni oder Juli-Zahlungen aus für die, bei denen sich wirklich inhaltlich was tut. Bis dahin werden -möglicherweise früher- nur die linearen Erhöhungen umgesetzt werden (unter Vorbehalt).

Spid

Zitat von: Oskar in 28.03.2019 09:24
Zitat von: Spid in 28.03.2019 08:53
Die Redaktionsverhandlungen sind nicht einmal terminiert - man weiß ja noch gar nicht, ob alle Beteiligten dem bisherigen Verhandlungsergebnis zustimmen. Mithin erschließt sich mir nicht, wie Du auf 6 Wochen kommst.

Da die Erklärungsfrist am 15.04. abläuft und das sind 6 Wochen nach der Einigung der Tarifparteien.
Diesen Termin kannst du der Hauptseite oben rechts entnehmen und ich habe ihn auch parallel von unseren Personalern erfahren.

Du hast offenkundig nicht verstanden, welche Bedeutung die Erklärfrist hat. Redaktionsverhandlungen beginnen erst nach der Erklärfrist - vorher ist doch noch gar nicht klar, ob das Verhandlungsergebnis in der Form Bestand haben wird.

TV-Ler

Zitat von: Oskar in 28.03.2019 09:24
Zitat von: Spid in 28.03.2019 08:53
Die Redaktionsverhandlungen sind nicht einmal terminiert - man weiß ja noch gar nicht, ob alle Beteiligten dem bisherigen Verhandlungsergebnis zustimmen. Mithin erschließt sich mir nicht, wie Du auf 6 Wochen kommst.

Da die Erklärungsfrist am 15.04. abläuft und das sind 6 Wochen nach der Einigung der Tarifparteien.
Diesen Termin kannst du der Hauptseite oben rechts entnehmen und ich habe ihn auch parallel von unseren Personalern erfahren.
Oskar, du scheinst wirklich auf verschiedenen Eben Verständnisschwierigkeiten zu haben:
Die Tarifeinigung steht erst dann fest, wenn bis zum Ende der Erklärungsfrist keine der Beteiligten Einwände erhebt.
D.h. erst ab dem 16.04.19 gibt es ein feststehendes Verhandlungsergebnis über dessen Details Redaktionsverhandlungen geführt werden können.

Altlast

Vielen dank für die Antwort ! Dennoch kann ich mir hier nur die Augen eckig lesen, und beim Rechnen die Finger blutig schreiben um immer noch nicht durch zu blicken.
3850,5 Euro brutto stehen heute ohne Gehaltserhöhung zu Buche! 09Z/4A
Von 1989 bis heute sind 30 Jahre Laufzeit !
Selbst bei verlängerter Stufenlaufzeit hätte ich doch schon längst in der Endstufe sein müssen.
Also ich weis nicht ob ich von meinem AG besch..... werde!
Bis zu meiner Rente werden mich wohl einige Kollegen überholt haben!
Vielen Dank öffentl.Dienst

Spid

In der E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten ist Stufe 4 die Endstufe. Du bist in Stufe 4. Wo ist das Problem?

Chrilleger

Zitat von: Spid in 28.03.2019 12:44
In der E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten ist Stufe 4 die Endstufe. Du bist in Stufe 4. Wo ist das Problem?

Das ist so nicht richtig:
.. E 9k ..Stand bis 31.12.2018
                          Stufe 1          2             3             4                5
Grundgehalt:   2749.89 €   3029.67€   3172.55 €   3560.20 €   3613.61 €
Brutto gesamt:   2749.89 €   3029.67 €   3172.55 €   3560.20 €   3613.61 €
Netto gesamt:   1753.88 €   1894.88 €   1965.69 €   2152.97 €   2177.46 €

Spid

Zitat von: Chrilleger in 28.03.2019 12:48
Zitat von: Spid in 28.03.2019 12:44
In der E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten ist Stufe 4 die Endstufe. Du bist in Stufe 4. Wo ist das Problem?

Das ist so nicht richtig:
.. E 9k ..Stand bis 31.12.2018
                          Stufe 1          2             3             4                5
Grundgehalt:   2749.89 €   3029.67€   3172.55 €   3560.20 €   3613.61 €
Brutto gesamt:   2749.89 €   3029.67 €   3172.55 €   3560.20 €   3613.61 €
Netto gesamt:   1753.88 €   1894.88 €   1965.69 €   2152.97 €   2177.46 €

Das ist so nicht richtig. Es gibt in der E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten keine Stufe 5.

Altlast

Hallo,
Habt Ihr andere Tabellen wie ich ?
Sondertabelle 2018b  Stufe 5  3667,01 Brutto
Wo finde ich mich in der Tabelle 2019 wieder?

TV-Ler

Zitat von: Altlast in 28.03.2019 13:00
Hallo,
Habt Ihr andere Tabellen wie ich ?
Sondertabelle 2018b  Stufe 5  3667,01 Brutto
Wo finde ich mich in der Tabelle 2019 wieder?
Die Tabellen hier auf dieser Seite sind tariflich völlig bedeutungslos.
Maßgeblich sind diese Tabellen: https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/rechte_Navigation/A._TV-L__2011_/01_Tarifvertrag/Anlage_B.pdf
Man beachte den Hinweis unter der Tabelle:
,,In der Entgeltgruppe 9 mit besonderer Stufenlaufzeit von fünf Jahren in Stufe 2 oder von sieben Jahren in Stufe 3 erhöht sich der Tabellenwert nach fünf Jahren in Stufe 4 um 106,81 Euro.

So kommt es zu den erwähnten 3667,01€ (3560,20€ + 106,81€)

In der Tabelle 2019 wirst du dich in der EG9a Stufe 6 wiederfinden. Ggf. mit Zuschlag zur individuellen Endstufe.

Micha1974

Hallo.

Was passiert wenn man von der alten 9 Stufe 3 in die neue  9b kommt? Nach einem Schreiben von Ver.di soll dies der Fall sein...

Der untenstehende Text ist aus dem Schreiben kopiert:

"Justizdienst/Gerichte und Staatsanwaltschaften: Neue Tätigkeit: Gruppenleiter bei Gerichten und Staatsanwaltschaften (große E 9), Höhergruppierung der Justizhelfer von Entgeltgruppe 3 nach Entgeltgruppe 4 sowie Führen von Haftlisten als ,,schwierige Tätigkeit"."

Es grüßt der
Micha

Altlast

Vielen dank nochmals!
Aber wieso werden denn diese Tabellen nicht im TV-l veröffentlicht?
Ist wahrscheinlich fürs niedere Volk zu einfach und gibt den AG mehr Handlungsspielraum.

Noch eine Frage zu der Tabelle:Dort stehen noch Entwicklungsstufe 5 u.6 wann können den diese erreicht werden?

lG Altlast