Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k

Begonnen von Admin, 03.03.2019 18:00

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Spid

Du hast immer noch nicht dargelegt, was in der Schilderung tatbestandlich ruhen sollte.

Biene

Sorry. Ruhenstatbestände = verlängerten Stufenlaufzeiten. Ich hoffe, dass Sie inzwischen nachvollziehen können, dass die Gehälter in der 9k ruhten und deshalb von Ruhenstatbestände n auch gesprochen werden kann.

Biene

In der 9k Stufe 2 war bis 31.12.18 das Gehalt für 3 Jahre auf " Eis gelegt".

Spid

In der E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten ruhten die Gehälter nicht. Es bestand ganz normal Anspruch auf ihre Zahlung.

Biene

Als Ruhenstatbestände ist natürlich das Verbleiben in der 9k/ 2 gemeint. Es fehlte nach 2 Jahren das reguläre Gehalt der 9k/ 3. Vielmehr saß der Tarifbeschäftigten 3 Jahre in 9k/ 2 fest.

Biene

Die Tarifbeschäftigten, die gemäß Paragraph 16 in der bis 31.12.18 gültigen Fassung eine verlängerte Stufenlaufzeit hatten, können nachvollziehen, was ich meine.

Spid

Kennzeichnend für die E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten waren die - Überraschung! - verlängerten Stufenlaufzeiten. Mithin ,,fehlte" nicht nach 2 Jahren das Gehalt der Stufe 3, sondern es bestand nach 2 Jahren schlicht noch kein Anspruch darauf.

Biene

Das Ergebnis ist insofern nicht eine vollständige Überleitung. Sorry, wenn ich mich wiederhole. Aber im Portmonee haben eh die verlängerten Stufenlaufzeiten schlicht und ergreifend den betroffenen Tarifbeschäftigten "weh getan". Wie gesagt, es hat den Betroffenen "weh getan". Das Entscheidende ist, dass nicht dieser Personenkreis bei der Überleitung in die Entgeltgruppe 9a berücksichtigt wird bzw. die Sache mit angefasst wird.

Spid

Gefühlchen sind unbeachtlich. Die verlängerten Stufenlaufzeiten gab es, weil die auszuübende Tätigkeit einen geringeren Wert hat als auszuübende Tätigkeiten, die die Tätigkeitsmerkmale der E9 mit regulären Stufenlaufzeiten erfüllen. Die Überleitung ist dann vollständig, wenn sie abgeschlossen ist - nicht wenn alle damit zufrieden sind.

Biene

Die verlängerte Stufenlaufzeit der 9k/ 3 wird übergeleitet. Im Gegenteil zu der Stufenlaufzeit der 9k/ 2 und da dies ein Fakt ist, geht es nicht um Gefühle, sondern um ein Verständnis des Gleichbehandlungsgrundsatzes.

Spid

Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz wird nicht verletzt. Er würde auch nicht verletzt, wenn TB der Stufe 2 E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten in die E9a Stufe 1 übergeleitet würden.

Davon ab ergibt sich aus der Überleitungstabelle doch eindeutig, daß die Stufenlaufzeiten in der E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten Stufe 2 ganz genau so behandelt werden wie jene der Stufe 3.

Biene

Die zeitliche Abfolge 5 Jahre in der 9k/ 2 und vor dem 01.01.19 in 9k/ 3 wurde nicht berücksichtigt. Die Tabelle weist diesbezüglich keine Angleichung auf. Da muss ich widersprechen, denn es ust rechnerisch gar nicht berücksichtigt.

Spid

Wer aus der der E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten in E9a übergeleitet wird, kommt in die Stufe der E9a, die seinem bisherigen Tabellenentgelt entspricht und die Stufenlaufzeit in der bisherigen Entgeltgruppe und Stufe wird unbegrenzt mitgenommen.

Biene

Wie sieht das konkret aus; ab 01.01.12 in Entgeltgruppe 9k/ 2 und ab 01.01.17 in der kleinen Entgeltgruppe 9k/ 3? Ab 01.01.19 werden die Tarifbeschäftigten in der Stufe 4 sich wiederfinden, wobei sie rein rechnerisch unter Berücksichtigung von 7 Jahren in der Entgeltgruppe 9k in die Entgeltgruppe 9a/ 5 weitergeleitet sein müssten. Dies tangiert Ihre Tabelle nicht. Die bewertete Tätigkeit in 9k/ 2 und 9k/ 3 ist gleichermaßen bewertet, wie man nachlesen kann.

Spid

Wie ich bereits ausführte, sind Stufenlaufzeiten Stufenlaufzeiten, mithin die Zeit, die man in einer bestimmten Stufe einer Entgeltgruppe verbracht hat - und nicht etwa die Zeit, die man in einer Entgeltgruppe verbracht hat.