Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k

Begonnen von Admin, 03.03.2019 18:00

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Loken

Zitat von: Spid am 02.10.2019 10:18
Zitat von: Loken am 02.10.2019 10:11
Zitat von: Spid am 02.10.2019 07:26
Wenn man mal davon ausginge, man könne Arbeitskraft zahlen und würde sie nicht etwa leisten, warum sollte sie zurückgezahlt werden? Und wie soll das gehen? Kommt der Regierungspräsident vorbei und schneidet ihm die Hecke?

Das wäre doch mal ein Anfang. Aber mal im Ernst woher wissen sie das meine Hecke geschnitten werden muss? Macht mir gerade etwas Angst. Falls ich mich gerade mit dem secret service des Regierungspräsident von NRW unterhalte, gebe ich Ihnen natürlich recht das es keine vorrauszahlung, sondern eine voraus geleistete Tätigkeit ist. Dafür möchte ich, für den falschen Begriff den ich gebraucht habe, mich in aller Form entschuldigen.
Falls ich mich aber, (basierend auf die, hier im forum, getätigten Antworten ihrerseits) mit einem depressiven und genervten Mitbürger unterhalte, kleiner Tipp, die pahrma Industrie hat da ganz tolle Produkte. 😉

PS. Für die Antworten der anderen Forums Besucher auf meine Frage, ein Dankeschön.

Sicher, z.B. Parmaschinken. Schreibt man aber ohne "h". Und einen Regierungspräsidenten von NRW gibt es auch nicht. Macht aber nichts, Deine eher gewöhnliche Auffassungsgabe ist schon in Deinen vorherigen Beiträgen mehr als deutlich geworden.

Entschuldigen sie das ich jetzt erst (kann es nur in meinen Pausen machen da ich arbeite) antworte und das ich mich in der Eile auch mal vertippe. Natürlich meinte ich die Pharma Industrie, und den Regierungspräsident von Köln. Aber danke das sie mich nicht für die beiden Fehler beleidigt haben, ich hatte da schon etwas Angst. Aber mit gewöhnlich haben sie  den Nagel auf den Kopf getroffen. Ich zahle brav in die Rentenkasse ein und behandle andere Menschen normal auch wenn's sie mal fehler machen, helfe alten Damen über die Straße, und was man halt als Normalo so macht. Sie halte ich allerdings tatsächlich für ungewöhnlich.
Ich freue mich schon auf ihre Antwort.
Mfg 😘

Spid

Warum solltest Du ,,natürlich" etwas ganz anderes gemeint haben, als Du geschrieben hast? Mach Deine intellektuelle Mangelhaftigkeit nicht zu meinem Problem.

Loken

Zitat von: Spid am 02.10.2019 12:54
Warum solltest Du ,,natürlich" etwas ganz anderes gemeint haben, als Du geschrieben hast? Mach Deine intellektuelle Mangelhaftigkeit nicht zu meinem Problem.
Ohhh.... Gewöhnlich fand ich besser....

Spid

Warum sollte Deine Präferenzordnung von Belang sein?

Loken

Zitat von: Spid am 02.10.2019 13:14
Warum sollte Deine Präferenzordnung von Belang sein?

So da habe ich jetzt mal zwei Fragen an Sie.

Erstens : wieso duzen sie mich? Ich habe Sie bis jetzt nur in einer höflichen Form angeschrieben.

Zweitens : Habe ich bis jetzt immer nur Vermutungen angestellt die Sie mit einem einfachen Nein entkräftet hätten können. Sie hingegen stellen jetzt eine Behauptung auf das meine Intelligenz nur den minimalanforderungen entspricht.

Warum machen sie das? Also meine Erziehung verbietet mir sowas.

Spid

Du kannst mich gerne weiter siezen, das stört mich nicht. Ich habe niemals die Behauptung aufgestellt, daß Deine Intelligenz den Minimalanforderungen entspräche. Warum sollte ich auch? Du hast schließlich keinerlei Anlaß dazu gegeben.

Geist

Na, dann kriegen wir die 100 Seiten auch noch voll.

Mein Kollege ist "Sonstiger Beschäftigter" EG9(k) Fallgruppe 1 Teil II Abschnitt 22.2 (Techniker) und ist am 01.02.2015 in die Stufe 3 gekommen.
Kann mir jemand sagen, wann er in die Stufe 5 kommt (2019?) und ob die Höhergruppierung in die 9b zum 01.01.2020 auch bei ihm auf Antrag passiert?

Spid


Geist


5tefan

Hallo Zusammen,

ich hätte auch mal ein paar Fragen zur Höhergruppierung von der 9a in die 9b.

Ich bin staatl. gepr. Techniker und nach Fallgruppe 1 Teil II Abschnitt 22.2 eingruppiert. Nach den Überleitungsregeln lande ich in der E9a Stufe 5.
Soweit ich jetzt alles verfolgt hab, habe ich dann die Möglichkeit ab 2020 auf Antrag in die 9b zu kommen.
Hier würde ich dann laut Tabelle in die E9b Stufe 4 kommen plus Garantiebetrag 180Euro.
Falls ich bis dahin alles richtig verstanden habe.;)

Nun meine Fragen:

- Gibt es für diesen Antrag eine Vorlage? Antrag auf Höhergruppierung nach XYZ...?
- Wohin muss der Antrag? Personalabteilung, Bezügestelle, oder lokales Sekretariat (bin an einem Lehrstuhl tätig)?
- Kann der Antrag auch abgelehnt werden?
- Aktuell erhalte ich eine Technikerzulage von ungefähr 100Euro, bleibt mir diese nach der Höhergruppierung erhalten?

Schon einmal vielen Dank für Eure Antworten!!!

Spid

,,Ich beantrage meine Höhergruppierung nach §29d Abs. 2 TVÜ-L."

An den AG

Nein.

Nein.

5tefan

Vielen Dank Spid!!!

Damit ist mir sehr geholfen.

WasDennNun

Zitat von: 5tefan am 03.10.2019 20:29
Hier würde ich dann laut Tabelle in die E9b Stufe 4 kommen plus Garantiebetrag 180Euro.
Falls ich bis dahin alles richtig verstanden habe.;)
FYI
Macht in deinem Fall keinen Unterschied, aber du bekommst das Entgelt der E9a Stufe 5 plus Garantiebetrag 180 Euro.

Jack

Zitat von: 5tefan am 03.10.2019 20:29
Hallo Zusammen,

ich hätte auch mal ein paar Fragen zur Höhergruppierung von der 9a in die 9b.

Ich bin staatl. gepr. Techniker und nach Fallgruppe 1 Teil II Abschnitt 22.2 eingruppiert. Nach den Überleitungsregeln lande ich in der E9a Stufe 5.
Soweit ich jetzt alles verfolgt hab, habe ich dann die Möglichkeit ab 2020 auf Antrag in die 9b zu kommen.
Hier würde ich dann laut Tabelle in die E9b Stufe 4 kommen plus Garantiebetrag 180Euro.
Falls ich bis dahin alles richtig verstanden habe.;)

Nun meine Fragen:

- Gibt es für diesen Antrag eine Vorlage? Antrag auf Höhergruppierung nach XYZ...?
- Wohin muss der Antrag? Personalabteilung, Bezügestelle, oder lokales Sekretariat (bin an einem Lehrstuhl tätig)?
- Kann der Antrag auch abgelehnt werden?
- Aktuell erhalte ich eine Technikerzulage von ungefähr 100Euro, bleibt mir diese nach der Höhergruppierung erhalten?

Schon einmal vielen Dank für Eure Antworten!!!

Zitat von: Spid am 03.10.2019 20:41
,,Ich beantrage meine Höhergruppierung nach §29d Abs. 2 TVÜ-L."

An den AG

Nein.

Nein.

Hallo zusammen,

erstmal vielen Dank für die vielen hilfreichen Antworten. Einfach nur klasse !!! :D
Ich lese eigentlich nur mit, nun habe ich mich aber doch entschlossen eine Frage zustellen, da ich nicht immer alles verstehe (Techniker - kein TV-L Experte wie ihr ;D) Mit der Höhergruppierung von der 9a in die 9b blicke ich überhaupt nicht durch....

Bei mir ist es "ziemlich" ähnlich wie bei 5tefan. Ich bin als Techniker seit 07/2015 E9k St. 3 eingestellt und nach den Überleitungsregeln lande ich in der E9a Stufe 4 und ab 07/2019 in Stufe 5 ( habe ich hier so gelesen ;-)
Bin gespannt wieviel € es bei der Rückzahlung NDS wird, aber da lasse ich mich überraschen  ::) ;)

Der Unterschied zu 5tefan ist, dass bei mir in den Einstellungsunterlagen und Arbeitsvertrag steht:
"Der Beschäftige wird als Techniker beschäftigt und ist in der Entgeltgruppe 9, Fallgruppe 2, Teil II, Unterabschnitt 22.2. des TV-L eingruppiert"

Den Antrag auf Höhergruppierung können "nur" die Beschäftigte der Fallgruppe 1 stellen ?

Vielen Dank im Voraus!

Spid