Ballungsraumzulage/ÖPNV-Ticket in Berlin

Begonnen von Zimm, 27.06.2019 19:31

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JC83

Zitat von: Lars73 am 26.11.2019 16:50
Man muss schauen wie die genaue Ausgestaltung aussehen wird. Das einzige was ich schon gesehen habe ist, dass bei Teilzeit eine anteilige Kürzung erfolgen soll (aber nur bis Grenze ÖPNV-Ticket).

Ich nehme an, dass das so geregelt sein wird. Wo hast du das gelesen?

Lars73


yamato

Zitat von: BStromberg am 26.11.2019 14:39

Dieses ganze Vorhaben wird hoffentlich medial noch dermaßen durch den Kakao gezogen, dass man mit gesenktem Haupt zu Kreuze kriecht und den Tag verflucht, an dem dieses völlig behämmerte Gedankenkonstrukt dem Anus des geistigen Erfinders entfleucht ist ::)

Sie meinem wie bei dem hervorragend und verfassungssicher ausgearbeiteten Mietendeckel.
Ganz bestimmt

BStromberg

Zitat von: yamato am 28.11.2019 06:55
Zitat von: BStromberg am 26.11.2019 14:39

Dieses ganze Vorhaben wird hoffentlich medial noch dermaßen durch den Kakao gezogen, dass man mit gesenktem Haupt zu Kreuze kriecht und den Tag verflucht, an dem dieses völlig behämmerte Gedankenkonstrukt dem Anus des geistigen Erfinders entfleucht ist ::)

Sie meinem wie bei dem hervorragend und verfassungssicher ausgearbeiteten Mietendeckel.
Ganz bestimmt

;D ;D ;D

Ja, stimmt, da war ja was.

Who cares?
Durchziehen...
"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

Chrille1507

Zitat von: BStromberg am 26.11.2019 14:39
Dieses ganze Vorhaben wird hoffentlich medial noch dermaßen durch den Kakao gezogen, dass man mit gesenktem Haupt zu Kreuze kriecht und den Tag verflucht, an dem dieses völlig behämmerte Gedankenkonstrukt dem Anus des geistigen Erfinders entfleucht ist ::)

Darf ich fragen warum?
Generell oder wegen der Grenze bei 5000 Euro Brutto?

BStromberg

Zitat von: Chrille1507 am 28.11.2019 13:10
Zitat von: BStromberg am 26.11.2019 14:39
Dieses ganze Vorhaben wird hoffentlich medial noch dermaßen durch den Kakao gezogen, dass man mit gesenktem Haupt zu Kreuze kriecht und den Tag verflucht, an dem dieses völlig behämmerte Gedankenkonstrukt dem Anus des geistigen Erfinders entfleucht ist ::)

Darf ich fragen warum?
Generell oder wegen der Grenze bei 5000 Euro Brutto?

Ist in den Vorkommentaren m.M.n. ganz klar zum Ausdruck gekommen.

Weil das handwerklicher Murks ist, die Tarifsystematik zerstört, Besoldungsgruppen aus sachfremden und damit verfassungsrechtlich bedenklichen Erwäggründen einebnet, weil die 5000er Grenze absolut willkürlich festgesetzt ist, etc. etc. etc.

Dass das Vorhaben darüber hinaus auch leistungsfeindlich ist (so wie quasi alle sozialistischen Volkswohltaten) und dem öD imagetechnisch auch gar nicht gut zu Gesichte steht, sich diesen Schluck aus der Pulle zu gönnen, weil man es kann (ganz so, als bestünde der Kostendruck in Ballungszentren bei "normal beschäftigten" Menschen nicht), das habe ich dabei noch gar nicht in die Waagschale geworfen.

Insofern habe ich sowohl generell, als auch in Hinblick auf die konkret avisierte Ausgestaltung mehr als nur ein Störgefühl bei der Sache.
...nehmen Sie mir einfach mal ab, dass das keine Neiddebatte meinerseits ist. Ich wäre mit 5K+ eh kein Profiteuer. Würde der Sachverhalt in NRW spielen, wo ich lebe, fiele meine Kritik nicht minder deutlich aus.
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Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

yamato

Naja selbst die eigentlich beamtenfeindliche Bildzeitung schlägt ja jetzt in diese Kerbe und zeigt Polizisten die nicht ohne Nebenjob in den Städten leben können in denn sie für Sicherheit sorgen.
Im Endeffekt fordert sie damit auch eine Art Ballungsraumzulage.

Das diese nach der Logik des Beamtenrechts dann auch die "faulen" (lt. Bild) Verwaltungsbeamten und die höher Besoldeten bekommen werden merkt sie dabei vermutlich nicht

BStromberg

Zitat von: yamato am 29.11.2019 06:42
Naja selbst die eigentlich beamtenfeindliche Bildzeitung schlägt ja jetzt in diese Kerbe und zeigt Polizisten die nicht ohne Nebenjob in den Städten leben können in denn sie für Sicherheit sorgen.
Im Endeffekt fordert sie damit auch eine Art Ballungsraumzulage.

Dazu bedarf es aber keiner Ballungsraumzulage mit vermeintlicher Sozialstaffelung oder anderweitig kruder Instrumente.

Das hat der Gesetzgeber über die amtsangemessene Alimentation zu regeln, anstatt über v.g. Nebenkriegsschauplätze!

Muss mal halt mal (gerade in einigen Negativ-Bundesländern) bei der Besoldungsanpassung etwas tiefer in die Tasche greifen und zur Teilkompensation der Mehraufwendungen eine seriöse Aufgabenkritik auf allen staatlichen Ebenen betreiben.

Der "Mehrwert" eines Wanderwegebeauftragten der sich stellen- bzw. aufgabentechnisch exklusiv dieses hochdringlichen Ressorts der öffentlichen Daseinsvorsorge annimmt, konnte mir auf Nachfrage von niemandem fundiert/stichhaltig erklärt werden. Und von diesen "Exoten" gibt es vielfältige Ausprägungen, da könnte man ein eigenes Thema zu eröffnen.
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Wastelandwarrior

Zum Herstellen einer verfassungsgemäßen Alimentation können auch "sonstige Leistungen" des Dienstherrn beitragen, so wie Abschläge bei der Beihilfe auch gegenzurechnen sind. Das ist soweit ok.

Die Ballungsraumzulage wird wohl so gezahlt, dass maximal auf 5.000 aufgestockt wird. 1,11 € dann im Zweifel. Das soll Verwerfungen vermeiden. Hat jemand einen Text ?

JC83

Was interessiert mich als TB eine amtsangemessene Besoldung?

Wastelandwarrior

Die Besoldung ist hier einer der Gründe, weshalb diese Zulage gezahlt wird. Berlin musste da was machen. Also insofern wäre hier auch für TB ein Gläschen Glühwein auf Artikel 33 Abs. 2 GG angemessen (ein kleines).  :D

JC83

Zitat von: Wastelandwarrior am 02.12.2019 09:27
Die Besoldung ist hier einer der Gründe, weshalb diese Zulage gezahlt wird. Berlin musste da was machen. Also insofern wäre hier auch für TB ein Gläschen Glühwein auf Artikel 33 Abs. 2 GG angemessen (ein kleines).  :D

Ob die Zulage als Pull-Faktor bei Beamten in Berlin greift, darf bei der Masse an vorhandenen Bundesbehörden ernsthaft bezweifelt werden.

Ich, als TB mit E11/4, sehe die Zulage tatsächlich positiv; ein Wechsel in den TVöD-Bund ist dann nicht immer zwingend monetär positiv, soweit ich das im Tarifrechner sehe. Allerdings spielt natürlich die Zulage bei obersten Bundesbehörden noch mit hinein.

Zumal jene nicht so dermaßen grottig aufgestellt sein dürften, wie ein Großteil der Berliner Behörden.

Zimm

Ich finde das ziemlich enttäuschend. Die Mitarbeiter der Berliner Hochschulen bleiben also weiterhin außen vor. Die verbeamteten Hochschulmitarbeiter kriegen hingegen sehr wahrscheinlich die Zulage. Das ist doch ungerecht.

Die 5000 Euro Grenze ist natürlich auch albern. Ich gönne allen Beschäftigten diese Zulage, aber der Senat muss doch selber sehen, dass sie ernsthafte Probleme haben, die höheren Stellen ab E11 mit fähigem Personal zu besetzen, wenn die Bezahlung weiterhin gegenüber Bundesbehörden/TVöD und privater Wirtschaft so schlecht ist.

BStromberg

Zitat von: Zimm am 04.12.2019 17:14
Die 5000 Euro Grenze ist natürlich auch albern.

Natürlich ist die "albern" i.S.v. "willkürlich". Für die ungefilterte Gießkanne ohne Reduktionsausfluss-Stopfen ist halt nicht genug Geld da... außerdem steht es der rot-lackierten Elite doch gut zu Gesicht, weiter Verteilungspolitik gegen "die da oben" (also gegen Leute ab EG12/A12) zu machen.

Kennt man aus NRW noch aus nicht all zu lange vergangener Zeit, als eine einstige Ministerpräsidentin mal vertont hat, dass "starke Schultern auch mehr tragen können": Besoldungsanpassung wurde dann auch bloß teilweise gewährt ("höhere" Besoldungsgruppen also mit Abschlägen). War auch alles "albern" und im Endergebnis verfassungswidrig. Die Dame ist zum Glück Geschichte.
"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

Chrille1507

Zitat von: BStromberg am 05.12.2019 07:43

Natürlich ist die "albern" i.S.v. "willkürlich". Für die ungefilterte Gießkanne ohne Reduktionsausfluss-Stopfen ist halt nicht genug Geld da... außerdem steht es der rot-lackierten Elite doch gut zu Gesicht, weiter Verteilungspolitik gegen "die da oben" (also gegen Leute ab EG12/A12) zu machen.


Das "Interessante" dabei ist ja, dass der Kollege mit A12 ja noch voll in den "Genuss" der Ballungsraumzulage kommt, der Kollege mit E12 ab Stufe 5 in die Röhre schaut. Eventuell sogar anteilig schon ab Stufe 4 (basierend auf den Besoldungs- und Entgelttabellen für 2020).