Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung

Begonnen von armerknecht, 08.10.2019 07:42

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WasDennNun

Nix für ungut MH, aber könntest du bitte das Zitieren üben bzw. bevor du was schreibst die Vorschau bemühen.
Einmal kann das ja passieren, aber systematisch alle Fehler machen die man machen kann ist halt gruselig.

WasDennNun

Zitat von: MH am 27.12.2019 16:45
Ballungsraumzulage für alle Angestellten in Großstädten im Westen (z.B. München), oder diverse andere Sonderzusatzzahlungen.
Ich fände eine tarifliche Öffnungsklausel gut.
Also so etwas wie, der AG darf bis zu 50% mehr des Entgeltes auszahlen, wenn er möchte. Dann können die Ballungsräume mehr zahlen, wenn sie wollen. Und zwar nicht per Gießkanne, sondern nur dort wo der Schuh drückt.

MH

Wasdennun.. inde ich gut. Allerdings welcher AG zahlt freiwillig mehr Gehalt, wenn es nicht tariflich bestimmt ist? Uns haben sie sogar eine freiwillige Funktionsstufe vor ein paar Jahren wieder gestrichen.

Spid

Zitat von: JahrhundertwerkTVÖD am 27.12.2019 17:40
Anpassung der Tabellen an die Nettobezüge der verbeamteten Kollegen. Vergleich EG13, A13 rd 500€ netto/Monat . Thema Vergleich verbeamteter/ angestellter Lehrer.

Was haben E13 und A13 mit Ausnahme einer ähnlichen alphanumerischen Bezeichnung gemein?

Spid

Zitat von: MH am 27.12.2019 18:03
Wasdennun.. inde ich gut. Allerdings welcher AG zahlt freiwillig mehr Gehalt, wenn es nicht tariflich bestimmt ist? Uns haben sie sogar eine freiwillige Funktionsstufe vor ein paar Jahren wieder gestrichen.

Ein AG, der gute Beschäftigte gewinnen/halten möchte. Die Öffnungsklausel ist aber notwendig, da sonst viele Gemeinden und Zuwendungsempfänger nicht mehr zahlen dürfen.

was_guckst_du

Zitat von: Pseudonym am 26.12.2019 16:10
Zitat von: Spid am 26.12.2019 11:47
Der AN erfüllt einfach nur seinen Arbeitsvertrag.

Dienst nach Vorschrift ist nicht jedermanns Anspruch. Ich glaube bspw. nicht, dass gerade Du eine Arbeit mittlerer Art und Güte ablieferst und somit "einfach nur Deinen Job" machst.

Aber ja, wer mehr leistet ohne entlohnt zu werden, ist schlußendlich der Dumme. Das ist soweit wohl korrekt. Vielleicht gehören mehr Bestandteile des Entgeltes variabel und leistungsbezogen gestaltet. Die Option auf 1000,- brutto mtl. mehr ist für mich durchaus an Anreiz, dauerhaft hohe Leistung zu bringen. Noch mehr Anreiz wäre es, würde es einem faulen Kollegen abgezogen werden  8)

also ehrlich gesagt...1000 € mehr in meiner Tasche würde mich weitaus mehr befriedigen als 1000€  Abzug bei meinem Kollegen...aber jeder hat halt so seine eigenen Vorlieben...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Pseudonym

Zitat von: was_guckst_du am 27.12.2019 18:33
Zitat von: Pseudonym am 26.12.2019 16:10
Zitat von: Spid am 26.12.2019 11:47
Der AN erfüllt einfach nur seinen Arbeitsvertrag.

Dienst nach Vorschrift ist nicht jedermanns Anspruch. Ich glaube bspw. nicht, dass gerade Du eine Arbeit mittlerer Art und Güte ablieferst und somit "einfach nur Deinen Job" machst.

Aber ja, wer mehr leistet ohne entlohnt zu werden, ist schlußendlich der Dumme. Das ist soweit wohl korrekt. Vielleicht gehören mehr Bestandteile des Entgeltes variabel und leistungsbezogen gestaltet. Die Option auf 1000,- brutto mtl. mehr ist für mich durchaus an Anreiz, dauerhaft hohe Leistung zu bringen. Noch mehr Anreiz wäre es, würde es einem faulen Kollegen abgezogen werden  8)

also ehrlich gesagt...1000 € mehr in meiner Tasche würde mich weitaus mehr befriedigen als 1000€  Abzug bei meinem Kollegen...aber jeder hat halt so seine eigenen Vorlieben...

Die Betonung lag auf fauler Kollege und nicht auf Kollege allgemein. Mir geht es nur um die faulen Säcke und Säckinnen. Wer sich auf Kosten der Kollegen ausruht, hat dafür gefälligst negative Konsequenzen zu tragen.

JahrhundertwerkTVÖD

E13 und A13 haben gemeinsam dass angestellte und verbeamtete Lehrer, mit der gleichen Ausbildung, an der gleichen Schule, die gleiche Tätigkeiten verrichten,  mit dem Unterschied der unterschiedlichen Entlohnung.

Dieser Vergleich soll doch lediglich verdeutlichen, dass der TVÖD absolut nicht mehr marktfähig ist.
Ich möchte auch keine Neiddebatte mit den privilegierten Beamten starten.
Die von mir oben  beschriebene Situation, ist allerdings kein Einzelfall und spiegelt sich in anderen Bereichen auch wieder

armerknecht

Vielleicht ist das ein guter Richtwert für die nächste Verhandlung (prozentualer Anstieg!).


"Rund 2300 Euro mehr im Monat für die 160 Abgeordneten: Ab 1. Januar steigt die monatliche Diät von derzeit 3944 Euro auf 6250 Euro"

Quelle:
https://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-abgeordnetenhaus-parlamentarier-erhoehen-kraeftig-ihre-diaeten/24954240.html


JahrhundertwerkTVÖD

Daher ja auch mein Vorschlag der Anpassung an die automatische Erhöhung der Abgeordnetenbezüge

JahrhundertwerkTVÖD

Ähnliche Situationen hatten wir ja bereits in der Vergangenheit ohne dass Verdi dies auch nur ansatzweise nutzte.

Bsirske nennt Forderungen...........Innenminister lehnt sie als völlig überzogen ab..............ein paar Stunden später verkündet der gleiche Innenminister eine deutliche Diätenerhöhung .........Bsirske null Reaktion

Spid

Zitat von: JahrhundertwerkTVÖD am 27.12.2019 19:17
E13 und A13 haben gemeinsam dass angestellte und verbeamtete Lehrer, mit der gleichen Ausbildung, an der gleichen Schule, die gleiche Tätigkeiten verrichten,  mit dem Unterschied der unterschiedlichen Entlohnung.

Dieser Vergleich soll doch lediglich verdeutlichen, dass der TVÖD absolut nicht mehr marktfähig ist.
Ich möchte auch keine Neiddebatte mit den privilegierten Beamten starten.
Die von mir oben  beschriebene Situation, ist allerdings kein Einzelfall und spiegelt sich in anderen Bereichen auch wieder

Wenn im Einzelfall sich die gleiche Zahl in der alphanumerischen Bezeichnung ergibt, ist das reiner Zufall. Schon die Zahl der Besoldungs- und Entgeltgruppen ist unterschiedlich. Es besteht schlicht kein Zusammenhang, mal ist bei gleicher auszuübender Tätigkeit die Besoldungsgruppe höher, mal niedriger, mal gleich zur Entgeltgruppe, teils um eine Differenz von 6, z.B bei Standesbeamten: A10 vs. E6.

nichts_tun

Zitat von: Spid am 27.12.2019 20:01
Wenn im Einzelfall sich die gleiche Zahl in der alphanumerischen Bezeichnung ergibt, ist das reiner Zufall. Schon die Zahl der Besoldungs- und Entgeltgruppen ist unterschiedlich. Es besteht schlicht kein Zusammenhang, mal ist bei gleicher auszuübender Tätigkeit die Besoldungsgruppe höher, mal niedriger, mal gleich zur Entgeltgruppe, teils um eine Differenz von 6, z.B bei Standesbeamten: A10 vs. E6.

Nichts wäre furchtbarer für dich, als dass eine EG 16 eingeführt werden würde, die womöglich gehaltsmäßig wie eine A 16 anzusehen wäre...  8)

Zitat von: MH am 27.12.2019 16:45
Vertrag auf 12 Monate, höchstens 18 Monate
Eine Erhöhung um mindestens 3% für alle.
Ballungsraumzulage für alle Angestellten in Großstädten im Westen (z.B. München), oder diverse andere Sonderzusatzzahlungen.

Dieses Prinzip ist nicht grundlegend neu. Bereits in der Tarifordnung für Angestellte (TO.A) war dies festgeschrieben, da sich  "[...] Vergütungen der Angestellten im öffentlichen Dienst außer nach dem dienstlichen Wohnsitz, dem Lebensalter und dem Familienstand nach dem Werte ihrer Leistung bemessen." (BAG, Urt. v. 23.09.1954, 2 AZR 31/53). Zu fragen wäre danach, wie heute eine sinnvolle Öffnungsklausel in  Bezug auf eine Zulagenzahlung aufgund regionaler hoher Lebenshaltungskosten möglich ist.

Spid

Zitat von: nichts_tun am 27.12.2019 23:30
Zitat von: Spid am 27.12.2019 20:01
Wenn im Einzelfall sich die gleiche Zahl in der alphanumerischen Bezeichnung ergibt, ist das reiner Zufall. Schon die Zahl der Besoldungs- und Entgeltgruppen ist unterschiedlich. Es besteht schlicht kein Zusammenhang, mal ist bei gleicher auszuübender Tätigkeit die Besoldungsgruppe höher, mal niedriger, mal gleich zur Entgeltgruppe, teils um eine Differenz von 6, z.B bei Standesbeamten: A10 vs. E6.

Nichts wäre furchtbarer für dich, als dass eine EG 16 eingeführt werden würde, die womöglich gehaltsmäßig wie eine A 16 anzusehen wäre...  8)

Dann gäbe es 18 Entgeltgruppen vs. 16 Besoldungsgruppen in der A-Besoldung.

nichts_tun

Und das wäre aus welchem Grunde verkehrt? Wie ich schon mal - afaik in diesem Thread - schrieb, es gab zu BAT-Zeiten nicht ohne Grund die VG I.