Tarifrunde 2020 - Wunschvorstellung

Begonnen von armerknecht, 08.10.2019 07:42

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Otto1

Zitat von: JahrhundertwerkTVÖD am 14.02.2020 17:18
Wie erfolgt die vorgeschlagene Höhergruppierung um 1 bis Stufen für Ingenieure, wenn man bereits in der E 14 oder E15 ist?

Sowas gibt es laut EGO nicht.

JahrhundertwerkTVÖD

Zitat von: Otto1 am 14.02.2020 19:44
Zitat von: JahrhundertwerkTVÖD am 14.02.2020 17:18
Wie erfolgt die vorgeschlagene Höhergruppierung um 1 bis Stufen für Ingenieure, wenn man bereits in der E 14 oder E15 ist?

Sowas gibt es laut EGO nicht.

Was gibt es nicht?
- Ingenieure in E14?. Gibt es. Es gibt z.B. auch Ingenieure als Amtsleiter

Meine Frage bezog sich auf den Vorschlag " alle Ingenieure um 1 oder 2 Gruppen höher einzugrupieren"



2strong

Zitat von: Lars73 am 14.02.2020 12:40
@Spid
Spannende Idee.
Weil du in Starnberg arbeitest? ;-)
Heute nicht, dann aber schon 😉

Otto1

Zitat von: JahrhundertwerkTVÖD am 14.02.2020 22:07
Zitat von: Otto1 am 14.02.2020 19:44
Zitat von: JahrhundertwerkTVÖD am 14.02.2020 17:18
Wie erfolgt die vorgeschlagene Höhergruppierung um 1 bis Stufen für Ingenieure, wenn man bereits in der E 14 oder E15 ist?

Sowas gibt es laut EGO nicht.

Was gibt es nicht?
- Ingenieure in E14?. Gibt es. Es gibt z.B. auch Ingenieure als Amtsleiter

Meine Frage bezog sich auf den Vorschlag " alle Ingenieure um 1 oder 2 Gruppen höher einzugrupieren"

Wo stehen die in der Ego?

Spid


Jake1865

Zitat von: Spid am 14.02.2020 11:12
Nein, die AG halten sich an die tariflichen Regelungen und die landesgesetzlichen Regelungen zu den gesetzlichen Feiertagen.

Genau deshalb existiert dieser Fred.

Die unsinnige Feiertagsregelung das man Ostermontag 135% Zuschlag bekommt, Ostersonntag jedoch nur 25%, ist abzuändern wie damals im BAT.

Die Gewerkschaften haben damals bei der Umstellung wohl nicht aufgepasst.
Oder gab es für die Gewerkschaften etwa einen sinnvollen Grund die AN mit der Neuregelung zu benachteiligen?

Gruß Jake







Jake1865

#2091
Zitat von: JahrhundertwerkTVÖD am 14.02.2020 22:07
Zitat von: Otto1 am 14.02.2020 19:44
Zitat von: JahrhundertwerkTVÖD am 14.02.2020 17:18
Wie erfolgt die vorgeschlagene Höhergruppierung um 1 bis Stufen für Ingenieure, wenn man bereits in der E 14 oder E15 ist?

Sowas gibt es laut EGO nicht.

Was gibt es nicht?
- Ingenieure in E14?. Gibt es. Es gibt z.B. auch Ingenieure als Amtsleiter

Meine Frage bezog sich auf den Vorschlag " alle Ingenieure um 1 oder 2 Gruppen höher einzugrupieren"

Ingenieure sind nur bessere Handwerker und Handwerker sind "Arbeiter" überzogen ausgedrückt: minderwertiges Personal.
Verwaltungs"Angestellte" hingegen sind wichtige Menschen mit hoher Verantwortung.

Ich finde es deshalb gut das technische Fachkräfte schlechter bezahlt werden als Verwaltungsfachkräfte.
Es ist eben ein Unterschied ob man Arbeiter oder Angestellter ist.
Das zeigt sich schon bei der Bekleidung.
Kein Arbeiter wird gezwungen im ÖD zu arbeiten.
Du Ungleichbehandlung von Angestellten und Arbeitern in der EGO wurde gemeinsam von AG- und AN-Vertretern beschlossen.
Ich wette bei den Verhandlungen war kein "Ingenieur" oder ein anderer "Arbeiter" dabei.

Bei uns wird ein Azubi nach Beendigung seiner 3-jährigen Verwaltungsausbildung nach kurzer Zeit in 9a eingruppiert.
Ein Elektriker (der gefährliche Arbeiten macht) mit 3 oder 3,5 jähriger Ausbildung hingegen maximal in  Gruppe 7.

Ich habe eine guten Vergleich da ich sowohl Elektrotechnik als auch Betriebswirtschaft studiert habe .
Die Anforderungen an Verwaltungsfachkräfte sind beinahe lächerlich gering gegenüber einem Elektrotechnikstudium.
Wie gesagt: Niemand wird gezwungen im ÖD zu arbeiten.
Ich habe sehr großes Verständnis AN-Gehälter zu drücken soweit es nur möglich ist. Habe ich schließlich studiert und würde es auch so machen, wenn ich einen Verwaltungsjob hätte.
Die Stufenregelung ist genial geeignet um Leute anzulocken und ihnen damit jahrelang einen Teil des Gehaltes vorzuenthalten. Hätte ich selbst nicht besser machen können.
Ich bin damals  bei meiner Einstellung direkt außertariflich mit der höchsten Stufe eingestiegen. Das geht tatsächlich wenn die Leute einen unbedingt haben wollen.
Wenn die Verwaltung will geht alles, absolut alles. Dann interessiert die EGO plötzlich niemanden mehr.

Gruß Jake

PS: Im übrigen sind die Leute selbst verantwortlich, wenn sie in teuren Städten leben. Ich finde es sehr ungerecht diesen Menschen dafür auch noch mehr Gehalt zu bezahlen.

Großstädte sind Ursache der meisten Probleme, je größer desto schlimmer. Die Mieten können gar nicht hoch genug sein um weiteren Zuzug zu verhindern.











Schokobon


Otto1

Da wo ich her komme nennt man das asoziales Verhalten.

Dumm ist nur, dass anscheinend diese unwichtigen Personen benötigt werden und man dementsprechende Lösungen von Ihrer Kaste erwartet.

Spid

Zitat von: Jake1865 am 17.02.2020 07:54
Zitat von: Spid am 14.02.2020 11:12
Nein, die AG halten sich an die tariflichen Regelungen und die landesgesetzlichen Regelungen zu den gesetzlichen Feiertagen.

Genau deshalb existiert dieser Fred.

Die unsinnige Feiertagsregelung das man Ostermontag 135% Zuschlag bekommt, Ostersonntag jedoch nur 25%, ist abzuändern wie damals im BAT.

Die Gewerkschaften haben damals bei der Umstellung wohl nicht aufgepasst.
Oder gab es für die Gewerkschaften etwa einen sinnvollen Grund die AN mit der Neuregelung zu benachteiligen?

Gruß Jake

Die Regelung stellt auf gesetzliche Feiertage ab. In Brandenburg ist Pfingstsonntag bspw. ein gesetzlicher Feiertag. Da ist man doch selbst Schuld, wenn man nicht in Brandenburg wohnt. Ach, Brandenburg... https://youtu.be/uellmynA34U

Jake1865

#2095
Zitat von: Spid am 17.02.2020 08:59
Zitat von: Jake1865 am 17.02.2020 07:54
Zitat von: Spid am 14.02.2020 11:12
Nein, die AG halten sich an die tariflichen Regelungen und die landesgesetzlichen Regelungen zu den gesetzlichen Feiertagen.

Genau deshalb existiert dieser Fred.

Die unsinnige Feiertagsregelung das man Ostermontag 135% Zuschlag bekommt, Ostersonntag jedoch nur 25%, ist abzuändern wie damals im BAT.

Die Gewerkschaften haben damals bei der Umstellung wohl nicht aufgepasst.
Oder gab es für die Gewerkschaften etwa einen sinnvollen Grund die AN mit der Neuregelung zu benachteiligen?

Gruß Jake

Die Regelung stellt auf gesetzliche Feiertage ab. In Brandenburg ist Pfingstsonntag bspw. ein gesetzlicher Feiertag. Da ist man doch selbst Schuld, wenn man nicht in Brandenburg wohnt. Ach, Brandenburg... https://youtu.be/uellmynA34U

Und? Was willst du uns damit mitteilen?

Bist du für nun oder gegen eine Tarifvereinbarung die den Oster- und Pfingstsonntag dem Ostermontat gleichstellt?

Bitte Klartext.

Gruß Jake

PS: Als AG-Vertreter wäre ich natürlich dagegen.
Das nennt man auch nicht asozial sondern wirtschaftlich sinnvoll. Ausserdem ist es eine glückliche Fügung das diese beiden Tage NICHT als gesetzliche Feiertage definiert wurden. Denn Sonn- und Feiertage sind für den Gesetzgeber gleichgestellt und deshalb ist es nicht nötig den Ostersonntag als gesetzlichen Feiertag zu definieren. Im TVÖD jedoch nicht.
Im BAT schon. Damals waren die AN-Vertreter vielleicht noch etwas schlauer, aber das ist nur eine Vermutung.

Spid

Ich habe lediglich den Regelungskontext erläutert, den Du offenkundig nicht verstanden hast - und konnte bei der Gelegenheit noch meiner Verachtung für Brandenburg Ausdruck verleihen und Deine Argumentation hinsichtlich einer Ballungsraumzulage gegen Dich verwandt.

Kaffeetassensucher

Zitat von: Jake1865 am 17.02.2020 07:54

Oder gab es für die Gewerkschaften etwa einen sinnvollen Grund die AN mit der Neuregelung zu benachteiligen?

Gruß Jake

Wer wird denn benachteiligt? Das gilt doch für alle Arbeitnehmer gleichermaßen, dass es Feiertagszuschläge eben nur an gesetzlich vorgeschriebenen Feiertagen gibt (entweder bundeseinheitlich festgeschrieben oder durch Landesrecht).

Eher müsste es einen validen Grund dafür geben, warum das an nicht gesetzlichen Feiertagen anders sein sollte. Ja, ich weiß, bei anderen religiösen Feiertagen wurden ebenfalls bestimmt, dass derselbe Tag auch ein gesetzlicher Feiertag sein soll ... andererseits ... andere eben auch nicht, oder nicht überall, und wenn's nach mir ginge sollte man seine freien Feiertage gerne so legen können, wie man sie selber gerne hätte, aber so wie es jetzt ist, ist nun mal die gesetzliche Rechtslage. Ich sehe tatsächlich keinen Grund für Extrawürste aus religiösen Gründen.

Jake1865

Zitat von: Spid am 17.02.2020 09:15
Ich habe lediglich den Regelungskontext erläutert, den Du offenkundig nicht verstanden hast - und konnte bei der Gelegenheit noch meiner Verachtung für Brandenburg Ausdruck verleihen und Deine Argumentation hinsichtlich einer Ballungsraumzulage gegen Dich verwandt.

Dankeschön. Mit einer ausweichenden Antwort habe ich gerechnet.
Aufgrund deiner klaren Linie bist du immer noch leicht durchschaubar.
;-)



Gruß Jake

Spid

Ja, meine Verachtung für Brandenburg ist weithin bekannt.